Mütter- und Schwangerenforum

Änderungen beim Unterhaltsvorschuss

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serap1981
2740 Beiträge
23.01.2017 21:28
LIttleOne13
26290 Beiträge
23.01.2017 21:54
Endlich! Wurde aber auch Zeit.
23.01.2017 22:01
Super seit zwei Jahren bekomm ich nichts mehr und jetzt wo ich mein neuen Partner heiratet , gibt es eine Änderung
23.01.2017 22:10
Zitat von Babe89:

Super seit zwei Jahren bekomm ich nichts mehr und jetzt wo ich mein neuen Partner heiratet , gibt es eine Änderung


Aber ist das nicht egal? Wenn dein neuer Freund das Kind nicht adoptiert und der ERzeuger keinen Unterhalt zahlt, hast du doch, wie bisher auch, Anspruch auf Kindesunterhalt. Zumindest ist das nichts, was bisher davon abhängig gemacht wurde, ob die Mutter einen Partner hat oder nicht, sondern ob der leibliche Vater zahlt oder nicht. (oder halt umgekehrt, wenn das Kind beim Papa lebt)
serap1981
2740 Beiträge
23.01.2017 22:13
@Zaubi
beim Unterhaltsvorschuss spielt das eine Rolle, der Anspruch erlischt, wenn man neu heiratet. Der eigentliche Unterhaltsanspruch besteht weiter, aber einem nackten Mann kann man schlecht in die Tasche fassen.
23.01.2017 22:13
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von Babe89:

Super seit zwei Jahren bekomm ich nichts mehr und jetzt wo ich mein neuen Partner heiratet , gibt es eine Änderung


Aber ist das nicht egal? Wenn dein neuer Freund das Kind nicht adoptiert und der ERzeuger keinen Unterhalt zahlt, hast du doch, wie bisher auch, Anspruch auf Kindesunterhalt. Zumindest ist das nichts, was bisher davon abhängig gemacht wurde, ob die Mutter einen Partner hat oder nicht, sondern ob der leibliche Vater zahlt oder nicht. (oder halt umgekehrt, wenn das Kind beim Papa lebt)


Auf der Seite steht das man kein Anspruch hat wenn das Elternteil bei dem das kind lebt , heiratet.
23.01.2017 22:16
Zitat von Babe89:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von Babe89:

Super seit zwei Jahren bekomm ich nichts mehr und jetzt wo ich mein neuen Partner heiratet , gibt es eine Änderung


Aber ist das nicht egal? Wenn dein neuer Freund das Kind nicht adoptiert und der ERzeuger keinen Unterhalt zahlt, hast du doch, wie bisher auch, Anspruch auf Kindesunterhalt. Zumindest ist das nichts, was bisher davon abhängig gemacht wurde, ob die Mutter einen Partner hat oder nicht, sondern ob der leibliche Vater zahlt oder nicht. (oder halt umgekehrt, wenn das Kind beim Papa lebt)


Auf der Seite steht das man kein Anspruch hat wenn das Elternteil bei dem das kind lebt , heiratet.


Oh echt? Naja, das ist ja auch irgendwie link. Ich meine, der Vater ist in der Pflicht und hat Unterhalt zu zahlen. Kann er das nicht, springt der Staat ein und bekommt so ja auch einen Titel. Der neue Partner hat damit eigentlich nichts zu tun.
Nine85
6275 Beiträge
23.01.2017 22:22
Das ist ja verwirrend.ich dachte man bekommt den Vorschuss auCh dann noch. Ich rechne zbsp.nicht damit, das der erzeuger meiner grossen den Unterhalt bös zum 18. Oder länger zahlen kann.
Ich bin nämlich wieder verheiratet. Mein neuer mann ist ihr gegenüber ja nicht Unterhaltspflichtig. Den Kitaplatz bekomme ich aus dem Grund trotzdem voll bezahlt.
23.01.2017 22:55
Ich weis auch das ich vom Erzeuger keinen Cent bekommen werde. Aufjedenfall ist es gut das es geändert wird . Nur echt schade das man es wegen einer Heirat nicht bekommt . Die letzen zwei Jahren waren wir ja auch schon zusammen und würden wir nicht heiraten , würde ich UVG wieder bekommen
23.01.2017 23:03
Zitat von Babe89:

Ich weis auch das ich vom Erzeuger keinen Cent bekommen werde. Aufjedenfall ist es gut das es geändert wird . Nur echt schade das man es wegen einer Heirat nicht bekommt . Die letzen zwei Jahren waren wir ja auch schon zusammen und würden wir nicht heiraten , würde ich UVG wieder bekommen


Ich würde es probieren. Mehr wie ablehnen können sie ja nicht.
23.01.2017 23:08
Kann man dann erst ab 1.7 oder ? Dachte auch schon dran es zu versuchen.
Jazz92
11468 Beiträge
24.01.2017 12:32
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von Babe89:

Ich weis auch das ich vom Erzeuger keinen Cent bekommen werde. Aufjedenfall ist es gut das es geändert wird . Nur echt schade das man es wegen einer Heirat nicht bekommt . Die letzen zwei Jahren waren wir ja auch schon zusammen und würden wir nicht heiraten , würde ich UVG wieder bekommen


Ich würde es probieren. Mehr wie ablehnen können sie ja nicht.

brauch sie nicht probieren.
sie bekommt ein ablehnungsbescheid.

war bei mir damals auch so, als ich geheiratet hab
der staat ist halt link
nicole_jv3
5403 Beiträge
24.01.2017 15:52
Naja, was heißt link?
Klar sollte das Kind Unterhalt bekommen, aber derjenige, der link ist ist meiner Meinung nach der Erzeuger, nicht der Staat.
Es ist vielleicht nicht richtig pauschal zu sagen dass es keinen Vorschuss gibt wenn die Mutter neu heiratet. Aber ganz ehrlich, wenn jemand einen ggf auch noch gut verdienenden Mann heiratet, dann fänd ich es nicht gerade prickelnd wenn sie dann auch noch Vorschuss vom Staat bekommt, obwohl es finanziell eigentlich nicht nötig wäre und die Familie so über die runden käme.
Klar kriegt der Staat nen Titel, aber ob der das Geld vom Erzeuger zurück bekommt? Ich denke eher nicht (zumindest kenn ich aus meinem Job bei einer Bank einige Männer die ihr vermögen haben verschwinden lassen wg Unterhalt bzw auch schwarz dazu verdienen damit es nicht auf der Abrechnung auftaucht). DAS ist die sauerei, nicht dass der Staat keinen Vorschuss zahlt.
Aber stimmt schon, wenn die neue Familie nicht viel Geld zur Verfügung hat sollte es Geld vom Staat geben. Aber ich denke )bzw hoffe, kenne mich da nicht so aus), da gibt es dann andere finanzielle Quellen als den Vorschuss.
serap1981
2740 Beiträge
24.01.2017 16:20
Wenn es trotz Ehe nicht reicht, gibt es immer noch die Möglichkeit von ALG II, Wohngeld, Kinderzuschlag...
24.01.2017 16:24
Zitat von nicole_jv3:

Naja, was heißt link?
Klar sollte das Kind Unterhalt bekommen, aber derjenige, der link ist ist meiner Meinung nach der Erzeuger, nicht der Staat.
Es ist vielleicht nicht richtig pauschal zu sagen dass es keinen Vorschuss gibt wenn die Mutter neu heiratet. Aber ganz ehrlich, wenn jemand einen ggf auch noch gut verdienenden Mann heiratet, dann fänd ich es nicht gerade prickelnd wenn sie dann auch noch Vorschuss vom Staat bekommt, obwohl es finanziell eigentlich nicht nötig wäre und die Familie so über die runden käme.
Klar kriegt der Staat nen Titel, aber ob der das Geld vom Erzeuger zurück bekommt? Ich denke eher nicht (zumindest kenn ich aus meinem Job bei einer Bank einige Männer die ihr vermögen haben verschwinden lassen wg Unterhalt bzw auch schwarz dazu verdienen damit es nicht auf der Abrechnung auftaucht). DAS ist die sauerei, nicht dass der Staat keinen Vorschuss zahlt.
Aber stimmt schon, wenn die neue Familie nicht viel Geld zur Verfügung hat sollte es Geld vom Staat geben. Aber ich denke )bzw hoffe, kenne mich da nicht so aus), da gibt es dann andere finanzielle Quellen als den Vorschuss.


Das ist beides link. Es geht hier ums Kind. Und ich denke, eine Behörde bekommt ihr Geld vom Vater eher zurück, als eine Familie auf zivilrechtlichen Weg.
Ich bin sonst eher nicht so großzügig, wenn es um Staatsgelder geht und finde, unser Staat stützt viel zu viel die Faulheit vieler, aber in diesem Fall geht es im Kindesuntrhalt. Die Kleinsten und die Schutzlosen unter uns.
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