Mütter- und Schwangerenforum

alleiniges sorgerecht beantragen - hilfe

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Anonym 188237
14 Beiträge
15.05.2016 12:17
hallo zusammen

kurz als info. mein freund und ich sind seit fast 7 jahren ein paar. in den letzten 3-4 jahren mehr tiefen als alles andere.
wir haben einen 4 jährigen sohn.

damals haben wir die vaterschaft anerkennen lassen und zeitgleich auch das gemeinsame sorgerecht.

nun stehen wir wohl kurz vor der trennung. ich weiß (wäre überrascht wenn es anders kommen würde) das er sich nach einer trennung nicht mehr um seinen sohn kümmern würde.

nur für das bürokratische, wie bei einer op oder anträgen etc braucht man ja die unterschrift beider elternteile.

nun war ich am überlegen, ein schreiben für das JA zu machen, das er auf das gemeinsame SG verzichtet und mir das alleinige zuspricht...

nun las ich aber im internet, das man das wohl übers gericht machen sollte und das nur bewilligt wird, wenn das kindswohl gefährdet sei..

nur wenn er sich nicht kümmern sollte, wie komm ich dann bei wichtigen sachen an seine unterschrift?

2 fragen nun:

könnt ihr mir tips geben wie man das am besten macht ohne viel ärger?

und wie ist das mit dem unterhalt? können wir privat ne summe x festlegen oder muss ich das beim JA anmelden? was wenn er nicht zahlen will/kann? muss ich ihn dann verklagen?
weil wenn ich mir eine neue wohnung suchen sollte, brauche ich wahscheinlich wohnzuschuss vom amt. und da würden die ja sehen, das ich kein unterhalt beziehe und mir demnach auch nichts geben oder?

ich möchte mich halt vorher informieren, damit ich im falle der plötzlichen trennung schon etwas in der hand habe bzw ich dann weiß, wie und wo man was beantragen kann.

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

ich nicht möchte, das es jetzt schon einige wissen und es mir moment sehr unangenehm ist.

Juliane2011
3646 Beiträge
15.05.2016 12:25
Also wirklich viel kann ich nicht beitragen, aber als wir das Sorgerecht für unseren Großen damals geteilt haben, wurden wir informiert, dass die Aufhebung oder Änderung des Sorgerechts nur vom Familiengericht vorgenommen werden kann. Ich hab auch noch eine Broschüre für ledige Eltern, da ist dieser Hinweis auch fett hinterlegt. Also wirst du das alleinige Sorgerecht definitiv bei Gericht beantragen müssen und soweit ich weiß müssen driftige Gründe für einen Entzug vorliegen. Ansonsten wünsche ich euch alles Gute und hoffe sehr, dass ihr als Familie weiter funktioniert, auch wenn es als Paar nicht mehr klappt.
Anonym 188237
14 Beiträge
15.05.2016 12:30
dachte ich mir schon

nur, wenn er sich wirklich nicht mehr kümmern sollte und ihm alles egal ist, wird er sich nicht zucken wenn ich eine unterschrift brauche.

oder kann ich diesbezüglich beim JA ein schreiben da lassen (mit deren bestätigung) das ich die unterschrift des kinsdvater nicht benötige? wäre so etwas machbar?

zu seiner (vom kleinen) op, mussten beide unterschreiben. die ärztin sagte, eine unterschrift reicht nur, wenn ein schreiben vorliegt.

wäre das denkbar das ich alles unterschreiben darf aber wir beide das SG behalten?
Glücksstein
4372 Beiträge
15.05.2016 12:33
Hallo

also Unterhalt muss er zahlen sofern er Arbeit hat. Ihr könnt das unter Euch klären und Summe X festlegen wie viel er zahlen könnte oder du gehst zum JA und da muss er seine letzten 12 Monate an Einkommen nachweisen da rechnet das JA aus wie viel er an Unterhalt für euer gemeinsames Kind leisten muss. Wäre das der Fall, bekommst du einen Vollstreckbaren Unterhaltstitel mit dem du ihn pfänden lassen kannst sollte er sich weigern Unterhalt zu zahlen.
Wenn du Leistungen vom Amt bekommst, musst du nachweisen das du dich darum kümmerst das er Unterhalt zahlt bzw. verklagst, da er seinem Kind zum Unterhalt verpflichtet ist. Das Amt springt da nicht für Zahlungen ein. Dafür ist der Unterhaltsvorschuss.

Mit dem Sorgerecht, dachte ich das zu wissen wenn ihr das schriftl. beim JA mit seinem Einverständnis einreicht das er auf das gemeinsame Sorgerecht verzichtet und dir überträgt kein Problem sein dürfte wenn er da mitspielt. Das Ja stellt dir ja dann eine Bescheinigung aus das du das alleinige Sorgerecht hast.

Wünsch dir viel alles Gute, vielleicht wendet sich das Blatt noch für euch.
Juliane2011
3646 Beiträge
15.05.2016 12:36
Zitat von Glücksstein:

Hallo

also Unterhalt muss er zahlen sofern er Arbeit hat. Ihr könnt das unter Euch klären und Summe X festlegen wie viel er zahlen könnte oder du gehst zum JA und da muss er seine letzten 12 Monate an Einkommen nachweisen da rechnet das JA aus wie viel er an Unterhalt für euer gemeinsames Kind leisten muss. Wäre das der Fall, bekommst du einen Vollstreckbaren Unterhaltstitel mit dem du ihn pfänden lassen kannst sollte er sich weigern Unterhalt zu zahlen.
Wenn du Leistungen vom Amt bekommst, musst du nachweisen das du dich darum kümmerst das er Unterhalt zahlt bzw. verklagst, da er seinem Kind zum Unterhalt verpflichtet ist. Das Amt springt da nicht für Zahlungen ein. Dafür ist der Unterhaltsvorschuss.

Mit dem Sorgerecht, dachte ich das zu wissen wenn ihr das schriftl. beim JA mit seinem Einverständnis einreicht das er auf das gemeinsame Sorgerecht verzichtet und dir überträgt kein Problem sein dürfte wenn er da mitspielt. Das Ja stellt dir ja dann eine Bescheinigung aus das du das alleinige Sorgerecht hast.

Wünsch dir viel alles Gute, vielleicht wendet sich das Blatt noch für euch.


Da bin ich leider komplett überfragt, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass so ein Schreiben möglich ist. Es gibt ja auch Eltern, welche über mehrere hundert Kilometer voneinander entfernt wohnen. Ich denke auf jeden Fall, dass das Jugendamt diesbezüglich ein guter Ansprechpartner ist.
Glücksstein
4372 Beiträge
15.05.2016 12:44
Zitat von Juliane2011:

Zitat von Glücksstein:

Hallo

also Unterhalt muss er zahlen sofern er Arbeit hat. Ihr könnt das unter Euch klären und Summe X festlegen wie viel er zahlen könnte oder du gehst zum JA und da muss er seine letzten 12 Monate an Einkommen nachweisen da rechnet das JA aus wie viel er an Unterhalt für euer gemeinsames Kind leisten muss. Wäre das der Fall, bekommst du einen Vollstreckbaren Unterhaltstitel mit dem du ihn pfänden lassen kannst sollte er sich weigern Unterhalt zu zahlen.
Wenn du Leistungen vom Amt bekommst, musst du nachweisen das du dich darum kümmerst das er Unterhalt zahlt bzw. verklagst, da er seinem Kind zum Unterhalt verpflichtet ist. Das Amt springt da nicht für Zahlungen ein. Dafür ist der Unterhaltsvorschuss.

Mit dem Sorgerecht, dachte ich das zu wissen wenn ihr das schriftl. beim JA mit seinem Einverständnis einreicht das er auf das gemeinsame Sorgerecht verzichtet und dir überträgt kein Problem sein dürfte wenn er da mitspielt. Das Ja stellt dir ja dann eine Bescheinigung aus das du das alleinige Sorgerecht hast.

Wünsch dir viel alles Gute, vielleicht wendet sich das Blatt noch für euch.


Da bin ich leider komplett überfragt, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass so ein Schreiben möglich ist. Es gibt ja auch Eltern, welche über mehrere hundert Kilometer voneinander entfernt wohnen. Ich denke auf jeden Fall, dass das Jugendamt diesbezüglich ein guter Ansprechpartner ist.


Ich meine schon das es schriftl beim JA zu klären geht. Ergibt kein Sinn für mich das man das alleinige Sorgerecht vor Gericht einklagen muss wenn der andere Elternteil einverstanden ist das Sorgerecht zu übertragen. Die Familiengerichte platzen so schon aus allen nähten.
Am besten du informierst dich direkt beim JA wie sich das verhält.
Wenn er sich nicht kümmern will, hilft dir das JA.
Anonym 188237
14 Beiträge
15.05.2016 12:48
Zitat von Glücksstein:

Hallo

also Unterhalt muss er zahlen sofern er Arbeit hat. Ihr könnt das unter Euch klären und Summe X festlegen wie viel er zahlen könnte oder du gehst zum JA und da muss er seine letzten 12 Monate an Einkommen nachweisen da rechnet das JA aus wie viel er an Unterhalt für euer gemeinsames Kind leisten muss. Wäre das der Fall, bekommst du einen Vollstreckbaren Unterhaltstitel mit dem du ihn pfänden lassen kannst sollte er sich weigern Unterhalt zu zahlen.
Wenn du Leistungen vom Amt bekommst, musst du nachweisen das du dich darum kümmerst das er Unterhalt zahlt bzw. verklagst, da er seinem Kind zum Unterhalt verpflichtet ist. Das Amt springt da nicht für Zahlungen ein. Dafür ist der Unterhaltsvorschuss.

Mit dem Sorgerecht, dachte ich das zu wissen wenn ihr das schriftl. beim JA mit seinem Einverständnis einreicht das er auf das gemeinsame Sorgerecht verzichtet und dir überträgt kein Problem sein dürfte wenn er da mitspielt. Das Ja stellt dir ja dann eine Bescheinigung aus das du das alleinige Sorgerecht hast.

Wünsch dir viel alles Gute, vielleicht wendet sich das Blatt noch für euch.


danke für die antwort

leistungen vom amt wären entweder wohngeld von der wohngeldstelle oder zuschuss für miete von der arge. je nachdem welches amt sich dafür "zuständig" fühlt. denn beide ämter schicken einem immer zum anderen amt

wir arbeiten beide in der selben firma. was es natürlich auf dauer nicht leichter machen würde. vom beruflich abgesehn, da muss ich mich eh durchbeißen...

also ne summe x festlegen.. müssen wir auch schriftlich festhalten, für den fall, ich brauche leistung vom amt oder? damit sie sehen "ok, er zahlt eine summe x".

das mit dem SG müsste ich dann also probieren. dann würde ich ein schreiben fertig machen mit dem versicht auf das gemeinsame und ein schreiben das man quasi auf seine unterschrift nur verzichtet.

ich glaube zum JA könnte ich nächste woche mal gehen und nachfragen, wie das aussieht in so einem fall.

zu meinem/unseren vermieter (privat) müssten wir auch fragen ob wir bei einer trennung die kündigungsfrist einhalten müssen oder auf kulanz jederzeit raus können.
problem: wir haben jetzt 100m² - 4 raum. fürs amt wäre das für meinen sohn und mich zu viel/zu groß.
ABER sie ist günstiger als eine 55m²- 3 raum wohnung.

da müsste man sich auch mit dem amt auseinander setzen.

hab keine idee ob ich hier bleibe und er ausziehen wird oder ich mir was neues suchen werde.

alles noch nicht spruchreif. ist ja noch nicht direkt eine trennung ausgesprochen worden.
15.05.2016 12:48
Ich bekomme so wie es aus sieht in den nächsten Monaten das alleinige Sorgerecht zugesprochen auf Grund unserer befreien stehenden Scheidung. .
Aber auch nur weil der Papa der Kinder das durch meinen Umzug so möchte...
Die Bestätigung vom Jugendamt habe ich schon das sie zustimmen. ..
Jezt fehlt nur noch der Termin der Scheidung
Juliane2011
3646 Beiträge
15.05.2016 12:49
Zitat von Glücksstein:

Zitat von Juliane2011:

Zitat von Glücksstein:

Hallo

also Unterhalt muss er zahlen sofern er Arbeit hat. Ihr könnt das unter Euch klären und Summe X festlegen wie viel er zahlen könnte oder du gehst zum JA und da muss er seine letzten 12 Monate an Einkommen nachweisen da rechnet das JA aus wie viel er an Unterhalt für euer gemeinsames Kind leisten muss. Wäre das der Fall, bekommst du einen Vollstreckbaren Unterhaltstitel mit dem du ihn pfänden lassen kannst sollte er sich weigern Unterhalt zu zahlen.
Wenn du Leistungen vom Amt bekommst, musst du nachweisen das du dich darum kümmerst das er Unterhalt zahlt bzw. verklagst, da er seinem Kind zum Unterhalt verpflichtet ist. Das Amt springt da nicht für Zahlungen ein. Dafür ist der Unterhaltsvorschuss.

Mit dem Sorgerecht, dachte ich das zu wissen wenn ihr das schriftl. beim JA mit seinem Einverständnis einreicht das er auf das gemeinsame Sorgerecht verzichtet und dir überträgt kein Problem sein dürfte wenn er da mitspielt. Das Ja stellt dir ja dann eine Bescheinigung aus das du das alleinige Sorgerecht hast.

Wünsch dir viel alles Gute, vielleicht wendet sich das Blatt noch für euch.


Da bin ich leider komplett überfragt, aber ich könnte mir schon vorstellen, dass so ein Schreiben möglich ist. Es gibt ja auch Eltern, welche über mehrere hundert Kilometer voneinander entfernt wohnen. Ich denke auf jeden Fall, dass das Jugendamt diesbezüglich ein guter Ansprechpartner ist.


Ich meine schon das es schriftl beim JA zu klären geht. Ergibt kein Sinn für mich das man das alleinige Sorgerecht vor Gericht einklagen muss wenn der andere Elternteil einverstanden ist das Sorgerecht zu übertragen. Die Familiengerichte platzen so schon aus allen nähten.
Am besten du informierst dich direkt beim JA wie sich das verhält.
Wenn er sich nicht kümmern will, hilft dir das JA.


Ich kann es ja nur so weitergeben wie es uns vor 7 1/2 Jahren gesagt wurde und es auch in dieser Infobroschüre steht. Kann natürlich sein, dass es sich in der Zeit geändert hat?! Ich stelle mir das auch etwas zu einfach vor. Wenn der Papa das Sorgerecht dann wieder möchte, geht er einfach wieder zum Jugendamt und gibt ein neues Schreiben ab und die sagen dann ok ist wieder geteilt? Soweit ich weiß, ist das Jugendamt auch gar nicht befugt eine solche Entscheidung zu treffen, sondern nur das Gericht.

Aber die Infos wird das Jugendamt sicherlich geben können.
Glücksstein
4372 Beiträge
15.05.2016 12:58
Zitat von Anonym 188237:

Zitat von Glücksstein:

Hallo

also Unterhalt muss er zahlen sofern er Arbeit hat. Ihr könnt das unter Euch klären und Summe X festlegen wie viel er zahlen könnte oder du gehst zum JA und da muss er seine letzten 12 Monate an Einkommen nachweisen da rechnet das JA aus wie viel er an Unterhalt für euer gemeinsames Kind leisten muss. Wäre das der Fall, bekommst du einen Vollstreckbaren Unterhaltstitel mit dem du ihn pfänden lassen kannst sollte er sich weigern Unterhalt zu zahlen.
Wenn du Leistungen vom Amt bekommst, musst du nachweisen das du dich darum kümmerst das er Unterhalt zahlt bzw. verklagst, da er seinem Kind zum Unterhalt verpflichtet ist. Das Amt springt da nicht für Zahlungen ein. Dafür ist der Unterhaltsvorschuss.

Mit dem Sorgerecht, dachte ich das zu wissen wenn ihr das schriftl. beim JA mit seinem Einverständnis einreicht das er auf das gemeinsame Sorgerecht verzichtet und dir überträgt kein Problem sein dürfte wenn er da mitspielt. Das Ja stellt dir ja dann eine Bescheinigung aus das du das alleinige Sorgerecht hast.

Wünsch dir viel alles Gute, vielleicht wendet sich das Blatt noch für euch.


danke für die antwort

leistungen vom amt wären entweder wohngeld von der wohngeldstelle oder zuschuss für miete von der arge. je nachdem welches amt sich dafür "zuständig" fühlt. denn beide ämter schicken einem immer zum anderen amt

wir arbeiten beide in der selben firma. was es natürlich auf dauer nicht leichter machen würde. vom beruflich abgesehn, da muss ich mich eh durchbeißen...

also ne summe x festlegen.. müssen wir auch schriftlich festhalten, für den fall, ich brauche leistung vom amt oder? damit sie sehen "ok, er zahlt eine summe x".

das mit dem SG müsste ich dann also probieren. dann würde ich ein schreiben fertig machen mit dem versicht auf das gemeinsame und ein schreiben das man quasi auf seine unterschrift nur verzichtet.

ich glaube zum JA könnte ich nächste woche mal gehen und nachfragen, wie das aussieht in so einem fall.

zu meinem/unseren vermieter (privat) müssten wir auch fragen ob wir bei einer trennung die kündigungsfrist einhalten müssen oder auf kulanz jederzeit raus können.
problem: wir haben jetzt 100m² - 4 raum. fürs amt wäre das für meinen sohn und mich zu viel/zu groß.
ABER sie ist günstiger als eine 55m²- 3 raum wohnung.

da müsste man sich auch mit dem amt auseinander setzen.

hab keine idee ob ich hier bleibe und er ausziehen wird oder ich mir was neues suchen werde.

alles noch nicht spruchreif. ist ja noch nicht direkt eine trennung ausgesprochen worden.


Wenn ihr eine Summe X vereinbart müsst ihr das natürlich schriftl. festhalten - ganz klar !
Vor Behörden musst du ja nachweisen können das er Unterhaltet leistet mit aktuellem Kontoauszug/Quittung je nachdem ob er dann Überweist oder Bar zahlt.

Mit der Wohnung Ist er als Hauptmieter eingetragen im Mietvertrag? Wenn ja, musst du mit ausziehen wenn er die Wohnung kündigt. Das Amt würde dir natürlich nicht die Wohnung bezahlen oder einen Zuschuss geben wie du schon sagst für euch beide viel zu groß. Allerdings wenn der Preis mit der Warmmiete im ALG2 Bereicht liegt spielen die qm² keine wirkliche Rolle, zumindest bei vielen Ämtern. Jedes Amt entscheidet leider immer individuell. Auch da musst du dich informieren gehen.

Beim Ja reicht eig auch aus wenn du da den richtigen Ansprechpartner telefonisch fragst wegen dem Sorgerecht.
Juliane2011
3646 Beiträge
15.05.2016 12:59


Ich habe mal den entsprechenden Absatz aus der Urkunde zur Teilung des Sorgerecht, die wie damals erhalten haben, ab fotografiert.

Wie gesagt das war Ende 2008, vielleicht hat man die Regelung seit dem geändert.
Anonym 188237
14 Beiträge
15.05.2016 13:05
Zitat von Glücksstein:

Zitat von Anonym 188237:

Zitat von Glücksstein:

Hallo

also Unterhalt muss er zahlen sofern er Arbeit hat. Ihr könnt das unter Euch klären und Summe X festlegen wie viel er zahlen könnte oder du gehst zum JA und da muss er seine letzten 12 Monate an Einkommen nachweisen da rechnet das JA aus wie viel er an Unterhalt für euer gemeinsames Kind leisten muss. Wäre das der Fall, bekommst du einen Vollstreckbaren Unterhaltstitel mit dem du ihn pfänden lassen kannst sollte er sich weigern Unterhalt zu zahlen.
Wenn du Leistungen vom Amt bekommst, musst du nachweisen das du dich darum kümmerst das er Unterhalt zahlt bzw. verklagst, da er seinem Kind zum Unterhalt verpflichtet ist. Das Amt springt da nicht für Zahlungen ein. Dafür ist der Unterhaltsvorschuss.

Mit dem Sorgerecht, dachte ich das zu wissen wenn ihr das schriftl. beim JA mit seinem Einverständnis einreicht das er auf das gemeinsame Sorgerecht verzichtet und dir überträgt kein Problem sein dürfte wenn er da mitspielt. Das Ja stellt dir ja dann eine Bescheinigung aus das du das alleinige Sorgerecht hast.

Wünsch dir viel alles Gute, vielleicht wendet sich das Blatt noch für euch.


danke für die antwort

leistungen vom amt wären entweder wohngeld von der wohngeldstelle oder zuschuss für miete von der arge. je nachdem welches amt sich dafür "zuständig" fühlt. denn beide ämter schicken einem immer zum anderen amt

wir arbeiten beide in der selben firma. was es natürlich auf dauer nicht leichter machen würde. vom beruflich abgesehn, da muss ich mich eh durchbeißen...

also ne summe x festlegen.. müssen wir auch schriftlich festhalten, für den fall, ich brauche leistung vom amt oder? damit sie sehen "ok, er zahlt eine summe x".

das mit dem SG müsste ich dann also probieren. dann würde ich ein schreiben fertig machen mit dem versicht auf das gemeinsame und ein schreiben das man quasi auf seine unterschrift nur verzichtet.

ich glaube zum JA könnte ich nächste woche mal gehen und nachfragen, wie das aussieht in so einem fall.

zu meinem/unseren vermieter (privat) müssten wir auch fragen ob wir bei einer trennung die kündigungsfrist einhalten müssen oder auf kulanz jederzeit raus können.
problem: wir haben jetzt 100m² - 4 raum. fürs amt wäre das für meinen sohn und mich zu viel/zu groß.
ABER sie ist günstiger als eine 55m²- 3 raum wohnung.

da müsste man sich auch mit dem amt auseinander setzen.

hab keine idee ob ich hier bleibe und er ausziehen wird oder ich mir was neues suchen werde.

alles noch nicht spruchreif. ist ja noch nicht direkt eine trennung ausgesprochen worden.


Wenn ihr eine Summe X vereinbart müsst ihr das natürlich schriftl. festhalten - ganz klar !
Vor Behörden musst du ja nachweisen können das er Unterhaltet leistet mit aktuellem Kontoauszug/Quittung je nachdem ob er dann Überweist oder Bar zahlt.

Mit der Wohnung Ist er als Hauptmieter eingetragen im Mietvertrag? Wenn ja, musst du mit ausziehen wenn er die Wohnung kündigt. Das Amt würde dir natürlich nicht die Wohnung bezahlen oder einen Zuschuss geben wie du schon sagst für euch beide viel zu groß. Allerdings wenn der Preis mit der Warmmiete im ALG2 Bereicht liegt spielen die qm² keine wirkliche Rolle, zumindest bei vielen Ämtern. Jedes Amt entscheidet leider immer individuell. Auch da musst du dich informieren gehen.

Beim Ja reicht eig auch aus wenn du da den richtigen Ansprechpartner telefonisch fragst wegen dem Sorgerecht.


also wegen der wohnung: da stehen wir beide drin. habe beide unterschrieben. denke mal, aus kulanz könnte man uns eher gehen lassen oder nur der eine geht (wer auch immer)
ist wie gesagt privat vermietet, deswegen ist sie genauso teuer wie eine 55mm² wohnung hier in der stadt.
da muss ich mich dann wohl kundig machen

JA: werde ich nächste woche mal nachfragen gehen. da hab ich frühschicht und etwas zeit mich dann dahin zu setzen.

unterhalt: ich hoffe nicht das ich es einklagen muss. glaube aber nicht, das er jetzt dem JA alles offen legen will und so, demnach einigen wir uns hoffentlich so auf eine summe x.

zusammen setzen müssten wir uns ja eh. denn unsere verträge, wegen finanziellem, haftpflicht, unfall etc. müssen wir ja neu machen. da sollte man sich in ruhe hinsetzen.
Glücksstein
4372 Beiträge
15.05.2016 13:10
Wenn er nicht zahlen will, das JA schreibt ihn an und fordert ihn auf sein Einkommen darzulegen. Macht er das nicht, unterstützen die dich vor Gericht Vorm JA kann er sich solche spierenzchen leisten, wirkt sich vor Gericht nur negativ für ihn aus. Er sollte daher kooperieren.
Anonym 188237
14 Beiträge
15.05.2016 13:11
Zitat von Juliane2011:

Ich habe mal den entsprechenden Absatz aus der Urkunde zur Teilung des Sorgerecht, die wie damals erhalten haben, ab fotografiert.

Wie gesagt das war Ende 2008, vielleicht hat man die Regelung seit dem geändert.


das haben wir nicht. zumindest kein merkblatt mit der rechtsbelehrung bekommen. wenn, dann war es mündlich.
Anonym 188237
14 Beiträge
15.05.2016 13:16
Zitat von Glücksstein:

Wenn er nicht zahlen will, das JA schreibt ihn an und fordert ihn auf sein Einkommen darzulegen. Macht er das nicht, unterstützen die dich vor Gericht Vorm JA kann er sich solche spierenzchen leisten, wirkt sich vor Gericht nur negativ für ihn aus. Er sollte daher kooperieren.


das möchte ich ja eigentlich vermeiden. das ich zu dem ganzen stress mit beruf, kind, neue wohnung etc dann auch noch gerichtliche sachen habe. aber wenn es sein muss, dann wird es so sein.
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