Mütter- und Schwangerenforum

Automatisch Geteiltes Sorgerecht?

VaMu1217
18 Beiträge
29.04.2017 12:21
Schönen guten Tag,

ich wollte im Internet eigentlich etwas anderes nachforschen, bin dann aber auf etwas gestoßen, wo ich echt nicht genau weiter weiß. Hoffe ihr könnt mir helfen.

Wie oben zu Lesen, würde ich gerne Wissen, wie das Heutzutage mit dem Sorgerecht ausschaut. Also genau genommen, war es immer so, dass ein Geteiltes Sorgerecht nur dann galt, wenn dies Beantragt wurde, und auch von Beiden Seiten zugestimmt. Hat sich daran etwas geändert und wenn Ja, ab welchem Jahrtausend, gelten die neuen Regelungen?

Bezogen wird hier auf Alleinerziehende Mütter / Väter die mit dem Partner nie Verheiratet waren oder werden.

Danke schon mal für eure Hilfe
Nuya
10449 Beiträge
29.04.2017 12:29
Bei nicht verheirateten Partnern muss die Vaterschaft anerkannt werden, und dann auch das Sorgerecht etc geklärt werden. Ist unkompliziert beim Standesamt. So haben wir es damals gemacht, noch vor der Geburt, war in unserem Fall wichtig, auch wenn unser Beziehungsstatus zu der Zeit unklar war, wir waren eigentlich getrennt (haben später dann aber uns als Familie zusammen gerauft und geheiratet).

Was heute anders ist, ist, dass es, soweit ich weiß, für die Väter deutlich leichter geworden ist, sich das geteilte Sorgerecht zu "erstreiten", sollte die Mutter dies ablehnen. Aber automatisch bekommen sie es bei unverheirateten Paaren nicht, wäre ja auch schwer, es muss ja irgendwo eine Angabe darüber erfolgen, wer denn eigentlich der Vater ist, das ist ja nirgendwo aktenkundig, mit wem Frau intim ist, das KANN entsprechend, wenn nirgendwo eine Partnerschaft vermerkt ist, ja nicht automatisch passieren. Bei Ehepartnern nimmt der Staat halt an, dass die auch nur miteinander ihre Kinder bekommen (stimmt zwar auch nicht immer^^, aber da steht zumindest irgendwo auf irgendeinem Zettel in irgendeinem Standesamt, dass zwei Leute zusammen gehören. Ist bei nicht verheirateten ja nicht so, wie also sollte das in dem Fall dann automatisch passieren?)

Wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht wollt, geht zum Standesamt, macht ne Vaterschaftsanerkennung und den Sorgerechtskram, dann habt ihrs. Ansonsten passiert das nicht automatisch.
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