Mütter- und Schwangerenforum

Bin ich verpflichtet, mein Baby für Wochenenden mit zum Papa zu geben und das Sorgerecht zu teilen?

Silvi90
132 Beiträge
21.02.2016 10:36
Hallo,

bevor ich euch um Rat frage, erkläre ich euch erst einmal meine Situation:
Noch vor einem halben Jahr war ich mit meinem jünsten Sohn schwanger. Mein Freund hat mich in der 38. Schwangerschaftswoche für eine andere Frau im Stich gelassen. In den nächsten Wochen ist er alle paar Tage, so wie er Lust und Laune hatte für jeweils 1-2 Stunden vorbeigekommen und hat uns besucht. Eine wirkliche Bindung hat er in der zeit allerdings nicht aufgebaut. Als unser Sohn ca. 4 Wochen alt war, hat er uns besucht und mich gebeten, den kleinen für ein paar Stunden mitzugeben. Seine Oma und sein Opa wollten den kleinen angeblich kennenlernen. Im Nachhinein habe ich erfahren, dass er dort gar nicht hinwollte, sondern den kleinen mit zu seiner neuen Freundin nehmen wollte, die ich bis dahin noch nicht einmal kannte. Ich bin ziemlich froh, dass ich ihn nicht mitgegeben habe, zumal ich zu dem Zeitpunkt noch gestillt habe.

Nach ein paar Wochen entschied er sich, doch zu uns zurückzukommen, ist wieder bei mir eingezogen (oder auch nicht, man könnte es auch "sachen parken" nennen). Wirklich zu Hause war er aber auch nie. Denn irgendwie empfand er es dann doch wichtiger, bei Freunden zu helfen. Meistens ist er zum essen, duschen und schlafen nach Hause gekommen, aber immer öfter zog er es dann wieder vor, woanders zu nächtigen.Auch in dieser Zeit hat er noch nicht wirklich eine Bindung aufgebaut. Ich würde glatt sagen, meine Mutter bekommt meinen Sohn besser beruhigt, wenn er wirklich etwas hat, als der eigentliche Vater, da sie diejenige war, die mich wirklich sehr in den letzten Monaten unterstützt hat.

Nun hat der Vater wieder seine Klamotten gepackt (nachdem er es stolze 7 Wochen bei uns ausgehalten hat) und uns wieder alleine gelassen.

Ich habe das alleinige Sorgerecht. Zur Geburt unseres Sohnes war ich noch mit meinem Ex Mann verheiratet. Die Vaterschaft hat er bereits anerkannt. Somit hat er das Umgangsrecht.
Er ist der festen Überzeugung, dass ich dazu verpflichtet bin, das Sorgerecht mit ihm zu teilen und ihm den Kleinen mitzugeben. Sei es für ein paar Stunden oder sogar für das sogenannte "Papa Wochenende".

Könnt ihr mir helfen? Wozu bin ich wirklich verpflichtet?
Morgen werde ich einen Termin bei einer Anwältin machen, um mich zu erkundigen, aber vielleicht könnt ihr mir auch schon ein wenig weiterhelfen?

Ich danke schonmal im Vorraus für Eure Antworten.

LG
Silvi
shelyra
69108 Beiträge
21.02.2016 10:43
verpflichtet das sorgerecht zu teilen bist du auf keinen fall. aber er kann das geteilte sorgerecht beantragen. ob er es dann bekommt liegt dann bei den richtern.

wie alt ist dein sohn jetzt?
21.02.2016 11:09
Das Sorgerecht muss Du nicht teilen! Du musst Ihm allerdings den Umgang gewähren. Zumindest für ein paar Stunden. Wie das genau mit dem Umgangsrecht aussieht, würde ich mich mal beim Anwalt oder JA informieren.
21.02.2016 11:10
Oh man, was für eine ätzende Situation.

Normalerweise bekommt er nicht einfach so das geteilte Sorgerecht ohne deine Zustimmung. Da müsste schon Kindeswohlgefährdung vorliegen.
Mein Kind ist zwar noch nicht auf der Welt, aber ich habe mir schon eine Familienanwältin geholt, weil der Erzeuger mich auch links liegen lässt in der Schwangerschaft, aber sich alle 4 Wochen mit einer 5 Wort-SMS meldet.
Keine Ahnung was das von ihm soll.... bin aber darauf vorbereitet, dass er sich nach der Geburt warscheinlich aufdringlicher Verhalten wird.

Meine Anwältin sagte: Solange du stillst und noch nicht zufütterst, musst du das Kind nicht mitgeben!
(aber euer Sohne ist ja nun schon etwas älter)
Es reicht vollkommen aus, wenn du ihm einmal die Woche für eine Stunde Besuch gewehrst in deiner Wohnung. Somit verhinderst du ja nicht den Umgang
Ich kann dir sonst nur raten, dich einfach mal beim Jugendamt zu erkundigen.
Sag direkt: du willst ihm den Umgang auf keinen Fall verwehren, aber er übt totalen Druck aus und du möchtest klare, geregelte Zeiten.

Du kannst sogar, wenn ihr nicht auf einen Nenner kommt und er dich anlügt und dir nicht sagt wo er mit dem Kind hingeht, begleitenden Umgang fordern.
Aber es macht natürlich bei dem Jugendamt einen guten Eindruck, wenn du direkt sagst: ich würde gerne geregelte Zeiten, mein Vorschlag wäre einmal die Woche für 2-3 Stunden. Und dann einfach fragen ob das ok ist?
Silvi90
132 Beiträge
21.02.2016 11:17
Zitat von shelyra:

verpflichtet das sorgerecht zu teilen bist du auf keinen fall. aber er kann das geteilte sorgerecht beantragen. ob er es dann bekommt liegt dann bei den richtern.

wie alt ist dein sohn jetzt?
Er ist jetzt 4 1/2 Monate jung
Silvi90
132 Beiträge
21.02.2016 11:19
Den Umgang möchte ich ihm auf keinen Fall verwehren. Er soll seinen Sohn sehen, allerdings habe ich kein gutes Gefühl dabei meinen Sohn allein irgendwo mit hinzugeben. Am liebsten würde ich das sogar erst tun, wenn ich weiß, dass er mir davon erzählen kann.
Metalgoth
17541 Beiträge
21.02.2016 11:24
Solange du stillst darf er ihn zumindest nicht über Nacht haben und so lange er noch so klein ist glaube ich auch nicht, dass er ihn schon irgendwo mit hin nehmen darf...
Da ist das JA wohl wirklich der beste Ansprechpartner
Yogi_Baer
39802 Beiträge
21.02.2016 11:25
Zitat von Silvi90:

Den Umgang möchte ich ihm auf keinen Fall verwehren. Er soll seinen Sohn sehen, allerdings habe ich kein gutes Gefühl dabei meinen Sohn allein irgendwo mit hinzugeben. Am liebsten würde ich das sogar erst tun, wenn ich weiß, dass er mir davon erzählen kann.
ne Bekannte von mir hat viele duch Anwälte und JA geregelt, sie hat bis zum 2. jahr gestillt , das hierß für den vater er darf das kind besuchen aber nicht mitnehmen da es von der mutter gestillt wurde. als abgestillt wurde durfte er das kind mitnehmen jedoch abends wieder bringen. Das kind ist jetzt 3 Jahre alt und hat noch nie beim Vater geschlafen.
FanzyMina
291 Beiträge
21.02.2016 11:43
Also er kann das Sorgerecht einklagen. Und dann ist es bei dir zu beweisen warum er keins haben sollte. Kindeswohlgefährdung usw. meine Schwester hat ein ähnliches Problem im Moment.

Ich wünsche dir und deinem Baby viel Glück.
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