Mütter- und Schwangerenforum

👉Single👠Alleinerziehend🙅Schwanger🍼👈

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21.07.2016 11:11
Zitat von kullerkeks74:

Zitat von _evedin_:

Zitat von kullerkeks74:

Ich dachte immer das geht nicht so einfach . Wenn der Vater es einklagt , wird es ihm auch zugesprochen .


Früher war das für die Väter nicht so einfach . Wie es jetzt ist hab ich keine Ahnung . Jedenfalls 2012 bei meinem Sohn meinte der Mann bei Jugendamt , ich dolles mir gut überlegen , ob ich gemeinsames Sorgerecht machen möchte , weil es fast unmöglich ist es wieder zurück zu bekommen . Ich denke aber nicht , das jeder Mann den geteilten Sorgerecht bekommt , wenn er es einklagt . Es kommt doch auch drauf an , wie die Verhältnisse zwischen Mutter und Vater ist und wenn sie eben nicht gut sind , dann wird auch keiner dem Vater das geteilte Sorgerecht geben , weil es macht dann wenig sind , wenn man mit dem Erzeuger nicht gut klar kommt . .. Gäbe ja dann nur mehr Probleme .


Ich weiß es ja . Bin selbst jahrelang alleinerziehend .

Ich habe gehört , das die neueu reglung besagt . Das sobald ein Vater es beantragt dann wird fast immer staatgegeben . Egal ob sich Mutter und Vater vertragen . Es müssen schon sehr triftlige Gründe vorliegen , wenn es abgelehnt wird .
Aber versucht es zu beantragen und hofft drauf , das die Väter nicht klagen .


Beantragen muss es ja keine Mutter , man hat ja sofort das alleinige Sorgerecht nach der Geburt (natürlich wenn man nicht verheiratet ist ) Ja ich hoffe mal einfach , dass meiner dazu zu faul sein wird
21.07.2016 11:12
Zitat von Katimini:

Zitat von _evedin_:

Tut mir leid für die Schreibfehler ... Hehe bin noch nicht so recht wach , habe auch nicht gut geschlafen ...

Wir wissen alle was du schreiben willst
Dann mach Dir mal n Kaffe und dann geht's besser


Ihhhh ich mag kein kaffe außer mit viel Zucker und viel Milch
kullerkeks74
2988 Beiträge
21.07.2016 11:21
Zitat von _evedin_:

Zitat von kullerkeks74:

Zitat von _evedin_:

Zitat von kullerkeks74:

Ich dachte immer das geht nicht so einfach . Wenn der Vater es einklagt , wird es ihm auch zugesprochen .


Früher war das für die Väter nicht so einfach . Wie es jetzt ist hab ich keine Ahnung . Jedenfalls 2012 bei meinem Sohn meinte der Mann bei Jugendamt , ich dolles mir gut überlegen , ob ich gemeinsames Sorgerecht machen möchte , weil es fast unmöglich ist es wieder zurück zu bekommen . Ich denke aber nicht , das jeder Mann den geteilten Sorgerecht bekommt , wenn er es einklagt . Es kommt doch auch drauf an , wie die Verhältnisse zwischen Mutter und Vater ist und wenn sie eben nicht gut sind , dann wird auch keiner dem Vater das geteilte Sorgerecht geben , weil es macht dann wenig sind , wenn man mit dem Erzeuger nicht gut klar kommt . .. Gäbe ja dann nur mehr Probleme .


Ich weiß es ja . Bin selbst jahrelang alleinerziehend .

Ich habe gehört , das die neueu reglung besagt . Das sobald ein Vater es beantragt dann wird fast immer staatgegeben . Egal ob sich Mutter und Vater vertragen . Es müssen schon sehr triftlige Gründe vorliegen , wenn es abgelehnt wird .
Aber versucht es zu beantragen und hofft drauf , das die Väter nicht klagen .


Beantragen muss es ja keine Mutter , man hat ja sofort das alleinige Sorgerecht nach der Geburt (natürlich wenn man nicht verheiratet ist ) Ja ich hoffe mal einfach , dass meiner dazu zu faul sein wird


stimmt natürlich .
Ich weiß nicht mehr wie es jetzt aktuell aussicht .
es ist schon länger her bei mir .
Habe aber Schulanmeldung auch alleine gemacht . trotz geteilten Sorgerechts .
Fjörgyn
2765 Beiträge
21.07.2016 11:39
Zitat von kullerkeks74:

Zitat von _evedin_:

Zitat von kullerkeks74:

Zitat von _evedin_:

...


Ich weiß es ja . Bin selbst jahrelang alleinerziehend .

Ich habe gehört , das die neueu reglung besagt . Das sobald ein Vater es beantragt dann wird fast immer staatgegeben . Egal ob sich Mutter und Vater vertragen . Es müssen schon sehr triftlige Gründe vorliegen , wenn es abgelehnt wird .
Aber versucht es zu beantragen und hofft drauf , das die Väter nicht klagen .


Beantragen muss es ja keine Mutter , man hat ja sofort das alleinige Sorgerecht nach der Geburt (natürlich wenn man nicht verheiratet ist ) Ja ich hoffe mal einfach , dass meiner dazu zu faul sein wird


stimmt natürlich .
Ich weiß nicht mehr wie es jetzt aktuell aussicht .
es ist schon länger her bei mir .
Habe aber Schulanmeldung auch alleine gemacht . trotz geteilten Sorgerechts .

Einklagen müssen Väter bzgl Sorgerecht heute gar nichts mehr. Es reicht vollkommen, wenn sie beim JA zu Protokoll geben, dass sie das gemeinsame Sorgerecht wollen. Nur wenn die Eltern sich dann nicht einigen können geht das Ganze vor Gericht und dabei ist zu beachten, dass ggf erhebliche Kosten auf einen zukommen.
Man kann den Vätern nicht einfach das Sorgerecht verweigern und das ist auch richtig so.
Katimini
3633 Beiträge
21.07.2016 11:43
Zitat von Fjörgyn:

Zitat von kullerkeks74:

Zitat von _evedin_:

Zitat von kullerkeks74:

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Beantragen muss es ja keine Mutter , man hat ja sofort das alleinige Sorgerecht nach der Geburt (natürlich wenn man nicht verheiratet ist ) Ja ich hoffe mal einfach , dass meiner dazu zu faul sein wird


stimmt natürlich .
Ich weiß nicht mehr wie es jetzt aktuell aussicht .
es ist schon länger her bei mir .
Habe aber Schulanmeldung auch alleine gemacht . trotz geteilten Sorgerechts .

Einklagen müssen Väter bzgl Sorgerecht heute gar nichts mehr. Es reicht vollkommen, wenn sie beim JA zu Protokoll geben, dass sie das gemeinsame Sorgerecht wollen. Nur wenn die Eltern sich dann nicht einigen können geht das Ganze vor Gericht und dabei ist zu beachten, dass ggf erhebliche Kosten auf einen zukommen.
Man kann den Vätern nicht einfach das Sorgerecht verweigern und das ist auch richtig so.


Ob das immer so richtig ist mag ich stark bezweifeln! Es gibt mehr als genug Väter die nicht in der Lage sind überhaupt zu verstehen was Sorgerecht bedeutet
kullerkeks74
2988 Beiträge
21.07.2016 11:46
Zitat von Katimini:

Zitat von Fjörgyn:

Zitat von kullerkeks74:

Zitat von _evedin_:

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stimmt natürlich .
Ich weiß nicht mehr wie es jetzt aktuell aussicht .
es ist schon länger her bei mir .
Habe aber Schulanmeldung auch alleine gemacht . trotz geteilten Sorgerechts .

Einklagen müssen Väter bzgl Sorgerecht heute gar nichts mehr. Es reicht vollkommen, wenn sie beim JA zu Protokoll geben, dass sie das gemeinsame Sorgerecht wollen. Nur wenn die Eltern sich dann nicht einigen können geht das Ganze vor Gericht und dabei ist zu beachten, dass ggf erhebliche Kosten auf einen zukommen.
Man kann den Vätern nicht einfach das Sorgerecht verweigern und das ist auch richtig so.


Ob das immer so richtig ist mag ich stark bezweifeln! Es gibt mehr als genug Väter die nicht in der Lage sind überhaupt zu verstehen was Sorgerecht bedeutet


das gilt allerdings auch für Mütter . Mann nicht es nicht veralgemeinern . Ich hatte das geteilte , nicht immer gut, aber es waren seine Kinder .
Meinst , brauchte ich aber keine Unterschrieft von ihn .
MKeine Ahnung warum es ohne ging .
Nur beim Personalausweiß und beim Konto hääte ich seine Unterschrieft gebraucht . aber das geht ja nicht
Fjörgyn
2765 Beiträge
21.07.2016 11:48
Zitat von Katimini:

Zitat von Fjörgyn:

Zitat von kullerkeks74:

Zitat von _evedin_:

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stimmt natürlich .
Ich weiß nicht mehr wie es jetzt aktuell aussicht .
es ist schon länger her bei mir .
Habe aber Schulanmeldung auch alleine gemacht . trotz geteilten Sorgerechts .

Einklagen müssen Väter bzgl Sorgerecht heute gar nichts mehr. Es reicht vollkommen, wenn sie beim JA zu Protokoll geben, dass sie das gemeinsame Sorgerecht wollen. Nur wenn die Eltern sich dann nicht einigen können geht das Ganze vor Gericht und dabei ist zu beachten, dass ggf erhebliche Kosten auf einen zukommen.
Man kann den Vätern nicht einfach das Sorgerecht verweigern und das ist auch richtig so.


Ob das immer so richtig ist mag ich stark bezweifeln! Es gibt mehr als genug Väter die nicht in der Lage sind überhaupt zu verstehen was Sorgerecht bedeutet

Und? Solche Mütter gibt es auch wie Sand am Meer. Wenn der KV Interesse an seinem Kind hat, dann darf man ihm das Sorgerecht nicht vorenthalten nur weil es ja so schön einfach ist.
Und ja, ich weiß genau wovon ich spreche. Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern.
Katimini
3633 Beiträge
21.07.2016 11:52
natürlich kann man das nicht verallgemeinern und ja es gibt auch viele Mütter die es hätten besser bleiben lassen solln.
Es gibt auch viele tolle Väter, auch welche die nicht bei ihren Kindern leben.
Der Vater meines Kindes ist auch kein schlechter!
Trotzdem finde ich nicht das man jedem Vater direkt das Sorgerecht geben muss nur weil er eben Vater ist, da gehört meiner Meinung nach schon ein bissel mehr zu!

Zum Thema passt übrigens Teeniemütter ganz gut , das gucke ich echt gern ( Asche auf mein Haupt )
Wenn ich sehe was da manchmal ( Und auch hier ganz wichtig ' Nicht immer!!!' )Eltern wird... Gott lass Hirn vom Himmel regnen

Aber belassen wir es dabei und schenken unsere Aufmerksamkeit wieder unseren Kugelnden Damen die das sicher ganz prima Meistern werden, auch wenn der Weg steinig ist.
Fjörgyn
2765 Beiträge
21.07.2016 11:53
Lebensversicherungen für ein Kind sind übrigens gar nicht rechtens. Eine Lebensversicherung darf maximal die Beerdigungskosten abdecken und die wenigsten Versicherer bieten etwas derartiges an.
Auch kann der Vater nicht einfach so an ein Sparbuch etc, denn wenn beide Eltern bei der Eröffnung unterschreiben, müssen auch beide bei der Auglösung oder bei einer Abhebung unterschreiben. Sagte mir im Dezember erst meine Bankdame, als icj für meinen Neffen ein Sparbuch eröffnet habe.
21.07.2016 11:55
Also den Umgang mit dem Kind werde ich ihm keinesfalls verbieten oder verweigern . Er wird das Kind jeder Zeit sehen können (wir leben in einer Stadt ) also kann er jeder Zeit kommen und das Kind sehen , mit ihm mal raus gehen und ab gewissen alte darf er das Kind auch jede zweite Wochenende zu sich nehmen ... ! Aber warum soll ich ihm das gemeinsame Sorgerecht einfach so überlassen ? Wenn er will soll er zum JA , aber ich glaube kam das er das machen wird Und da ich ihm nix verbieten werde , ist dann das gemeinsame Sorgerecht eh Nebensache für ihn ... !
Katimini
3633 Beiträge
21.07.2016 11:55
Zitat von Fjörgyn:

Lebensversicherungen für ein Kind sind übrigens gar nicht rechtens. Eine Lebensversicherung darf maximal die Beerdigungskosten abdecken und die wenigsten Versicherer bieten etwas derartiges an.
Auch kann der Vater nicht einfach so an ein Sparbuch etc, denn wenn beide Eltern bei der Eröffnung unterschreiben, müssen auch beide bei der Auglösung oder bei einer Abhebung unterschreiben. Sagte mir im Dezember erst meine Bankdame, als icj für meinen Neffen ein Sparbuch eröffnet habe.


Stimmt nicht ganz, ich bin da ebenfalls vom Fach und habe damit leider häufig zu tun.
Fjörgyn
2765 Beiträge
21.07.2016 11:59
Zitat von Katimini:

Zitat von Fjörgyn:

Lebensversicherungen für ein Kind sind übrigens gar nicht rechtens. Eine Lebensversicherung darf maximal die Beerdigungskosten abdecken und die wenigsten Versicherer bieten etwas derartiges an.
Auch kann der Vater nicht einfach so an ein Sparbuch etc, denn wenn beide Eltern bei der Eröffnung unterschreiben, müssen auch beide bei der Auglösung oder bei einer Abhebung unterschreiben. Sagte mir im Dezember erst meine Bankdame, als icj für meinen Neffen ein Sparbuch eröffnet habe.


Stimmt nicht ganz, ich bin da ebenfalls vom Fach und habe damit leider häufig zu tun.

Was davon stimmt nicht ganz? Und wie ist es korrekt?
xRotschopfx
34 Beiträge
21.07.2016 12:00
Hallo ich bin zwar eher die stille Mitleserin, aber ich muss euch jetzt auch mal meinen Respekt aussprechen, ich stelle mir das wirklich total schwierig vor allein mit einem oder sogar mehreren Kindern zu leben... Nicht nur die finanzielle Belastung, sondern vor allem auch der Druck den man da wahrscheinlich hat... Also, Respekt an euch! Ich wünsche euch dass es auch weiterhin so gut klappt und an Alica, alles Gute mit deinem neuen Freund!
Fjörgyn
2765 Beiträge
21.07.2016 12:03
Zitat von _evedin_:

Also den Umgang mit dem Kind werde ich ihm keinesfalls verbieten oder verweigern . Er wird das Kind jeder Zeit sehen können (wir leben in einer Stadt ) also kann er jeder Zeit kommen und das Kind sehen , mit ihm mal raus gehen und ab gewissen alte darf er das Kind auch jede zweite Wochenende zu sich nehmen ... ! Aber warum soll ich ihm das gemeinsame Sorgerecht einfach so überlassen ? Wenn er will soll er zum JA , aber ich glaube kam das er das machen wird Und da ich ihm nix verbieten werde , ist dann das gemeinsame Sorgerecht eh Nebensache für ihn ... !

Dann stelle ich mal die Gegenfrage, warum sollte man dir einfach so das Sorgerecht überlassen? Ihr habt beide etwas dafür getan, dass das Kind auf dem Weg ist. Ich habt die gleichen Pflichten, aber auch die gleichen Rechte. Er ist nicht weniger Elternteil als du.
Vielleicht ist es ihm wichtig zu entscheiden in welchen KiGa und auf welche Schule das Kind geht. Wie es erzogen wird, welcher Religion es zugehörig sein soll. Hat er kein Sorgerecht kann er nicht mitentscheiden. Wie würdest du dich als Elternteil fühlen, wenn du kein Mitspracherecht hast?
Katimini
3633 Beiträge
21.07.2016 12:06
Zitat von Fjörgyn:

Zitat von Katimini:

Zitat von Fjörgyn:

Lebensversicherungen für ein Kind sind übrigens gar nicht rechtens. Eine Lebensversicherung darf maximal die Beerdigungskosten abdecken und die wenigsten Versicherer bieten etwas derartiges an.
Auch kann der Vater nicht einfach so an ein Sparbuch etc, denn wenn beide Eltern bei der Eröffnung unterschreiben, müssen auch beide bei der Auglösung oder bei einer Abhebung unterschreiben. Sagte mir im Dezember erst meine Bankdame, als icj für meinen Neffen ein Sparbuch eröffnet habe.


Stimmt nicht ganz, ich bin da ebenfalls vom Fach und habe damit leider häufig zu tun.

Was davon stimmt nicht ganz? Und wie ist es korrekt?

Es stimmt das reine Lebensversicherungen für Kinder auf 15000 begrenzt sein müssen. Das ist aber schon eine beachtliche Summe finde ich. Wenn das Sparbuch oder der Bausparer aufgekündigt wird benötigt man auf dem Kündigungsschreiben 2 Unterschriften. Die ließe sich aber auch leicht fälschen denn es gibt keine derartige Kontrolle . Abheben dürfen beide Elternpaare ohne Zustimmung des jeweils anderen.

Und jetzt lass uns zwei das Thema besser ruhen, die Mädels wollen hier doch über ganz anderes sprechen ( Und nein, das ist in keinster weise Böse gemeint!!!)
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