Mütter- und Schwangerenforum

UmgangsRECHT und UmgangsPFLICHT

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Mami32
2 Beiträge
24.01.2018 12:03
Hallo ihr Lieben,
ich bin bei der Suche nach Gleichgesinnten auf diese Seite gestoßen und jetzt ganz neu dabei. Würde euch gerne mal meine Situation schildern:

Ich habe einen 4,5 jährigen Sohn und bin vom Vater seit 3,5 Jahren getrennt und mittlerweile auch geschieden. Was den Umgang zwischen Vater und Kind angeht, haben wir uns ohne Gericht bzw. Jugendamt auf folgende Zeiten geeinigt: Kind ist jeden Sonntag von ca. 10:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr beim Vater. Vater arbeitet in drei Schichten (Früh/Nacht/Spät), unregelmäßig auch am Wochenende, weswegen das Modell "alle zwei Wochenenden Freitag bis Montag bei Papa", wie es ja viele machen, für ihn nicht in Frage kam. Seit ein paar Monaten nimmt er seinen Sohn zusätzlich in der Früh- und Nachtschicht an zwei Nachmittagen pro Woche. Das sind jetzt die Zeiten, die er sich quasi ausgesucht und von mir eingefordert hat. Unser Sohn ist während diesen Zeiten aber auch sehr oft bei Oma und Opa, also meinen Ex-Schwiegereltern, da diese mit dem Vater zusammen wohnen.

Ich hoffe, dass ich beim nächsten Satz nicht gleich von euch zerrissen werde. Aber mir wäre es lieber, wenn er seinen Sohn statt an den Nachmittagen in der Woche, öfter mal am Wochenende mit Übernachtung nehmen würde, damit ich vielleicht auch mal eine Geburtstagseinladung am Abend oder so annehmen kann.
Er kann seine Freizeit verbringen wie er möchte, ich muss mich immer um einen Babysitter kümmern bzw. eben zu Hause auf dem Sofa sitzen.
Er fordert seine „Rechte“, das er seinen Sohn sehen will. Aber hat er nicht auch „Pflichten“? Und muss ich mich wirklich immer nach ihm und seinen Arbeitszeiten richten?

Wie seht ihr das? Ich würde gerne mal Meinungen hören bzw. wissen wie ich das ändern kann.
Vielen Dank schon mal.

Marf
28074 Beiträge
24.01.2018 12:09
Wenn es mit seinen Schichten passt,klar kannst du ihn fragen ob er das macht.
Aber in erster Linie dienen die Papatage nicht deiner Freizeitgestaltung ,sondern um die Vater/Kind Bindung zu fördern.
Der Umgang sollte immer im Interesse des Kindes vonstatten gehen.Bevor ihr um eine Änderung zankt und das Kind dies spürt,kannst du ja die Großeltern fragen ob euer Kind dort mal übernachten kann - normalerweise freuen sich da beide Seiten und du kannst deine Einladungen planen.
24.01.2018 12:18
Ich finde das nun auch nicht verwerflich, nach einer Einigung für das WE zu fragen. Und wenn das nur ein WE im Monat ist und die Nachmittage in der Woche noch dazu bzw. der Sonntag - ist doch ok.

Und wenn der Kontakt zu deinen Ex-Schwiegereltern noch so gut ist, vllt. nehmen die den Kleinen auch mal für eine Nacht, wenn Du einer Einladung nachgehen möchtest, oder deine Eltern....

Reden kann man ja über alles, es muss eben nur vernünftig abgesprochen sein
Fjörgyn
2765 Beiträge
24.01.2018 13:33
Zitat von Marf:

Wenn es mit seinen Schichten passt,klar kannst du ihn fragen ob er das macht.
Aber in erster Linie dienen die Papatage nicht deiner Freizeitgestaltung ,sondern um die Vater/Kind Bindung zu fördern.
Der Umgang sollte immer im Interesse des Kindes vonstatten gehen.Bevor ihr um eine Änderung zankt und das Kind dies spürt,kannst du ja die Großeltern fragen ob euer Kind dort mal übernachten kann - normalerweise freuen sich da beide Seiten und du kannst deine Einladungen planen.

Dem schließe ich mich an. Zusätzlich finde ich es vollkommen legitim auch mal ein Wochenende oder einen Samstag für aich haben zu wollen. Das würde man als Paar ja auch so machen.

Sprich mit deinem Ex, erkläre es ihm auch ruhig so, bleibe sachlich und ruhig, aber sei ruhig mit etwas Nachdruck bei der Sache. Ich finde nämlich, dass beide Elternteile durchaus den anderen auch nutzen können um ihre Freizeit zu planen, wie gesagt, läuft ja in einer Partnerschaft nicht anders.
kullerkeks74
2988 Beiträge
25.01.2018 08:51
Zitat von Mami32:

Hallo ihr Lieben,
ich bin bei der Suche nach Gleichgesinnten auf diese Seite gestoßen und jetzt ganz neu dabei. Würde euch gerne mal meine Situation schildern:

Ich habe einen 4,5 jährigen Sohn und bin vom Vater seit 3,5 Jahren getrennt und mittlerweile auch geschieden. Was den Umgang zwischen Vater und Kind angeht, haben wir uns ohne Gericht bzw. Jugendamt auf folgende Zeiten geeinigt: Kind ist jeden Sonntag von ca. 10:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr beim Vater. Vater arbeitet in drei Schichten (Früh/Nacht/Spät), unregelmäßig auch am Wochenende, weswegen das Modell "alle zwei Wochenenden Freitag bis Montag bei Papa", wie es ja viele machen, für ihn nicht in Frage kam. Seit ein paar Monaten nimmt er seinen Sohn zusätzlich in der Früh- und Nachtschicht an zwei Nachmittagen pro Woche. Das sind jetzt die Zeiten, die er sich quasi ausgesucht und von mir eingefordert hat. Unser Sohn ist während diesen Zeiten aber auch sehr oft bei Oma und Opa, also meinen Ex-Schwiegereltern, da diese mit dem Vater zusammen wohnen.

Ich hoffe, dass ich beim nächsten Satz nicht gleich von euch zerrissen werde. Aber mir wäre es lieber, wenn er seinen Sohn statt an den Nachmittagen in der Woche, öfter mal am Wochenende mit Übernachtung nehmen würde, damit ich vielleicht auch mal eine Geburtstagseinladung am Abend oder so annehmen kann.
Er kann seine Freizeit verbringen wie er möchte, ich muss mich immer um einen Babysitter kümmern bzw. eben zu Hause auf dem Sofa sitzen.
Er fordert seine „Rechte“, das er seinen Sohn sehen will. Aber hat er nicht auch „Pflichten“? Und muss ich mich wirklich immer nach ihm und seinen Arbeitszeiten richten?

Wie seht ihr das? Ich würde gerne mal Meinungen hören bzw. wissen wie ich das ändern kann.
Vielen Dank schon mal.


Ja die Arbeitszeiten sind nunmal Dinge die er nicht ändern kann und der hat den Jungen schon Jeden Sonntag . Und zusätzlich noch 2 Nachmittage pro Woche , da ist mehr als andere Väter . Ich finde , das ist schon gut und förderlich für die vater Kind Bindung .
25.01.2018 11:43
Ich kann dir nur kurz sagen was das jungendamt mir sagte : einen Vater kann man nicht zum Umgang zwingen.
Dies wird auch kein Gericht tun.

Versuch so gut es geht allein mit ihn zurecht zu kommen und ohne Ämter zu klären.da kommst besser vorran.
Glücksstein
4372 Beiträge
25.01.2018 11:43
Was meinst du mit Pflichten?
Er nimmt doch den Umgang mit dem Kind wahr so wie es seine Arbeit zulässt, darauf musst du nunmal Rücksicht nehmen.
Deine Bedürfnisse am We wegzugehen stehn da an letzter Stelle das du von ihm verlangst das er sein Kind das ganze We nehmen soll damit du Freizeit hast
Fjörgyn
2765 Beiträge
25.01.2018 14:02
Zitat von Glücksstein:

Was meinst du mit Pflichten?
Er nimmt doch den Umgang mit dem Kind wahr so wie es seine Arbeit zulässt, darauf musst du nunmal Rücksicht nehmen.
Deine Bedürfnisse am We wegzugehen stehn da an letzter Stelle das du von ihm verlangst das er sein Kind das ganze We nehmen soll damit du Freizeit hast

Das stimmt doch gar nicht! Sie schrieb davon, dass sie ab und zu mal gerne einen Abend für sich hätte! Wie macht man das denn als Paar? Einer darf immer los, während der andere zu Hause sitzt und sich um die Kinder kümmert? Da kommt bestimmt total gute Stimmung innerhalb der Beziehung auf.
shelyra
69094 Beiträge
25.01.2018 14:05
Zitat von Fjörgyn:

Zitat von Glücksstein:

Was meinst du mit Pflichten?
Er nimmt doch den Umgang mit dem Kind wahr so wie es seine Arbeit zulässt, darauf musst du nunmal Rücksicht nehmen.
Deine Bedürfnisse am We wegzugehen stehn da an letzter Stelle das du von ihm verlangst das er sein Kind das ganze We nehmen soll damit du Freizeit hast

Das stimmt doch gar nicht! Sie schrieb davon, dass sie ab und zu mal gerne einen Abend für sich hätte! Wie macht man das denn als Paar? Einer darf immer los, während der andere zu Hause sitzt und sich um die Kinder kümmert? Da kommt bestimmt total gute Stimmung innerhalb der Beziehung auf.

sie könnte es so machen wie es ein paar eben auch lösen würde - omas oder freunde fragen. babysitter mieten

aber ein "recht darauf" hat sie als alleinerziehende eben auch nicht.
daher wird ihr nix anderes übrig bleiben als mit dem vater oder dessen eltern zu reden wenn sie gerne mal eine abendbetreuung hätte. und wenn das nicht funktioniert muss sie sich nach anderen möglichkeiten umschauen
Fjörgyn
2765 Beiträge
25.01.2018 14:35
Zitat von shelyra:

Zitat von Fjörgyn:

Zitat von Glücksstein:

Was meinst du mit Pflichten?
Er nimmt doch den Umgang mit dem Kind wahr so wie es seine Arbeit zulässt, darauf musst du nunmal Rücksicht nehmen.
Deine Bedürfnisse am We wegzugehen stehn da an letzter Stelle das du von ihm verlangst das er sein Kind das ganze We nehmen soll damit du Freizeit hast

Das stimmt doch gar nicht! Sie schrieb davon, dass sie ab und zu mal gerne einen Abend für sich hätte! Wie macht man das denn als Paar? Einer darf immer los, während der andere zu Hause sitzt und sich um die Kinder kümmert? Da kommt bestimmt total gute Stimmung innerhalb der Beziehung auf.

sie könnte es so machen wie es ein paar eben auch lösen würde - omas oder freunde fragen. babysitter mieten

aber ein "recht darauf" hat sie als alleinerziehende eben auch nicht.
daher wird ihr nix anderes übrig bleiben als mit dem vater oder dessen eltern zu reden wenn sie gerne mal eine abendbetreuung hätte. und wenn das nicht funktioniert muss sie sich nach anderen möglichkeiten umschauen

Das macht sie ja jetzt auch schon so und natürlich ist es nicht die Pflicht des Vaters das Kind übers Wochenende zu nehmen. Aber jetzt mal ernsthaft, wir nehmen einfach mal an, ihr seid mit eurem Partner zusammen, lebt zusammen, sagt ihm, dass ihr am We auf einem Geburtstag eingeladen seid, mit einer Freundin ins Kino wollt etc. und der Papa sagt: „Tja, dann organisiere dir mal nen Babysitter! Es ist nicht meine Pflicht deine Wochenendplanung zu überbücken!“ Da will ich aber mal den Großteil der Mamis hier sehen.
Lade
9697 Beiträge
25.01.2018 14:53
Das stimmt sicher, aber es ist doch etwas anderes, ob man als Paar zusammen lebt, oder sich eben getrennt hat. Denn eigentlich muss dir ja dann bei einer Trennung und wenn entsprechende Absprachen getroffen werden klar sein- wenn ich den Großteil der Erziehung übernehme(n will?), bin ich damit auch für den Großteil der Betreuung verantwortlich
Fjörgyn
2765 Beiträge
25.01.2018 14:59
Zitat von Lade:

Das stimmt sicher, aber es ist doch etwas anderes, ob man als Paar zusammen lebt, oder sich eben getrennt hat. Denn eigentlich muss dir ja dann bei einer Trennung und wenn entsprechende Absprachen getroffen werden klar sein- wenn ich den Großteil der Erziehung übernehme(n will?), bin ich damit auch für den Großteil der Betreuung verantwortlich

Und wenn man sich grennt, dann kann der Papa sich schön immer alle Wochenenden frei nehmen und so leben als hätte er quasi keine Kinder? Das sehe ich nicht so. Natürlich übernehme ich als alleinerziehende Mutter den Großteil der Betreuung und der Erziehung, das bedeutet aber nicht, dass ich nicht auch ein Recht auf eine Auszeit habe und es bedeutet auch nicht, dass ich vom Vater nicht verlagen kann, dass er mir diese Auszeit ermöglicht, denn so funktioniert das eben zwischen Eltern. Ob man getrennt ist oder nicht spielt doch dabei keine Rolle. Wenn man als Paar zusammenlebt und ich it dem Partner abspreche, dass er die Kinderbetreuung für ein WE mit den Mädels übernimmt, dann geschieht das ja auch in der Rolle als Eltern und nicht in der Rolle als Paar. Ich finde , dass man da keine Unterschiede machen muss zwischen getrennten und nicht getrennten Eltern und nochmal , es geht hier nicht darum und ging es auch nie, dass der Vater jedes WE auf das Mind aufpassen soll, damit Mutti jedes WE Halligallidreckssauparties feiern kann. Es geht und ab und zu mal einen Abend!
Lade
9697 Beiträge
25.01.2018 15:05
Wenn man sich in der Rolle der Eltern auch so unterhalten kann, lässt sich das auch mit Sicherheit so regeln. Nur bekomme ich z.B. in der Schule häufiger getrennt lebende Elternteile mit, wo die Mutter sich nicht in die Erziehung etc. reinreden lassen will- man ist ja getrennt. Und wenn man da nicht als Eltern handeln kann, dann darf man in meinen Augen auch nicht die entsprechenden Pflichten vom Vater einfordern wollen.
KLar, im Idealfall läuft es so ab wie du sagst- das lässt sich aber bei der TS nicht rauslesen, ob es so ist
Fjörgyn
2765 Beiträge
25.01.2018 15:24
Zitat von Lade:

Wenn man sich in der Rolle der Eltern auch so unterhalten kann, lässt sich das auch mit Sicherheit so regeln. Nur bekomme ich z.B. in der Schule häufiger getrennt lebende Elternteile mit, wo die Mutter sich nicht in die Erziehung etc. reinreden lassen will- man ist ja getrennt. Und wenn man da nicht als Eltern handeln kann, dann darf man in meinen Augen auch nicht die entsprechenden Pflichten vom Vater einfordern wollen.
KLar, im Idealfall läuft es so ab wie du sagst- das lässt sich aber bei der TS nicht rauslesen, ob es so ist

Irgendwie verstehe ich das nicht genau. Warum muss ich mir denn von meinem Ex sagen lassen, welche Regeln ich zu Hause bei mir aufstelle bzw. wie ich das Kind erziehe? Und hat das damit zu tun, dass ich den anderen Elternteil auch mal WE in die Pflicht nehme?

Ich lasse mir auch nicht reinreden was ich von meinem Kind bei uns zu Hause erwarte, umgekehrt schreibe ich meinem Ex nicht vor, wie er das Kind erzieht. Ich sehe den Zusammenhang nicht.
kullerkeks74
2988 Beiträge
26.01.2018 08:52
Aber jetzt im Ernst , der Vater arbeitet in 3 Schichten und nimmt das Kind Jeden Sonntag von 10-19 Uhr und noch extra 2 Nachmittage . Es ist doch nicht soo das die TE keine Freizeit hat .
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