Mütter- und Schwangerenforum

Wessen Kinder leben beim Vater?

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30.08.2016 17:18
Zitat von sunshine_26:

Zitat von Mama-u-Krümmel:

Zitat von sunshine_26:

Zitat von Mama-u-Krümmel:

...


Ja schon. Aber so dass die mutter das kind nicht mehr sehen konnte/durfte? Weil es der vater verweigerte?


Genau


Einfach so? Und die mutter wollte das kind nicht sehen?


Les doch bitte alle Beiträge nochmal durch und dann kannst du ja nochmals deine Frage stellen, falls diese noch vorhanden ist.
30.08.2016 17:28
Grundsätzlich empfinde ich es nicht negativ, wenn die Kinder beim Vater sind. Warum auch? Der Vater hat ja prinzipiell dieselben Gefühle und auch Rechte wie die Mutter.

Von mir aus betrachtet, muss ich sagen, dass ich es als Mutter nur schwer bis garnicht könnte. Ich war in der beschissenen Situation, dass der Vater seine Kinder bei sich haben wollte , wir waren sogar vor Gericht. Ich hatte dem Kindsvater alle Möglichkeiten eingeräumt, dass er die Kinder immer an den Wochenenden und Ferien sehen kann, aber ihm war das nicht genug.
Ich muss aber dazu sagen, dass er bis dato sich kaum im die Kinder gekümmert hatte, weil er immer arbeiten war . Er hatte mich auch abends und nachts nie unterstützt. Im Grunde habe ich alles alleine gewuopt, obwohl wir zusammen lebten.
Von daher war es für mich undenkbar, dass die Kinder jetzt zum Vater sollten. Außerdem war er zu dem Zeitpunkt jeden Tag ca 10-11 Stunden mit seinem Job beschäftigt. Auch am Wochenende.

Wenn der Papa jedoch die selbe Zeit oder mehr als die Mutter zur Verfügung hat, finanziell gut dasteht und sich generell immer schon viel gekümmert hat, ist es nur fair, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Das Wichtigste ist jedoch: Wo wollen die Kinder denn hin?
Wenn sie nicht zum Papa wollen, hat es keinen Sinn.
Wenn sie unentschlossen sind (was ja meistens so ist, denn im Grunde haben sie ja beide Elternteile gleich lieb), muss man den Kindern die Entscheidung abnehmen!
30.08.2016 17:29
Zitat von Mama-u-Krümmel:

Zitat von sunshine_26:

Zitat von Mama-u-Krümmel:

Zitat von sunshine_26:

...


Genau


Einfach so? Und die mutter wollte das kind nicht sehen?


Les doch bitte alle Beiträge nochmal durch und dann kannst du ja nochmals deine Frage stellen, falls diese noch vorhanden ist.


Was ich allerdings nicht verstehe, warum er das verweigern durfte . Immerhin dürfen dass Mütter auch nicht einfach so machen, wenn man gemeinsames sorgerecht hat . Aber einige Gesetze verstehe ich eh nicht .

Ich frage mich jetzt nur , wenn das für den Vater so einfach gehen kann , dann könnte das ja jeder machen

30.08.2016 17:32
Zitat von _evedin_:

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Zitat von sunshine_26:

Zitat von Mama-u-Krümmel:

...


Einfach so? Und die mutter wollte das kind nicht sehen?


Les doch bitte alle Beiträge nochmal durch und dann kannst du ja nochmals deine Frage stellen, falls diese noch vorhanden ist.


Was ich allerdings nicht verstehe, warum er das verweigern durfte . Immerhin dürfen dass Mütter auch nicht einfach so machen, wenn man gemeinsames sorgerecht hat . Aber einige Gesetze verstehe ich eh nicht .

Ich frage mich jetzt nur , wenn das für den Vater so einfach gehen kann , dann könnte das ja jeder machen


Weil man den Umgang erstmal gerichtlich einklagen muss Das Jugendamt hat keine Entscheidungsgewalt, es ist lediglich als Beratungsstelle da und evtl vor Gericht eine Meinung zur Verbleib des Kindes abzugeben.

Wenn beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, was ja grundsätzlich bei gemeinsamen Sorgerecht so ist und der eine dem anderen das Kind entzieht, bleibt nur der Gang zum Gericht und da kannst eben kein Termin für morgen ausmachen
30.08.2016 17:46
Zitat von Mama-u-Krümmel:

Zitat von _evedin_:

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Zitat von sunshine_26:

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Les doch bitte alle Beiträge nochmal durch und dann kannst du ja nochmals deine Frage stellen, falls diese noch vorhanden ist.


Was ich allerdings nicht verstehe, warum er das verweigern durfte . Immerhin dürfen dass Mütter auch nicht einfach so machen, wenn man gemeinsames sorgerecht hat . Aber einige Gesetze verstehe ich eh nicht .

Ich frage mich jetzt nur , wenn das für den Vater so einfach gehen kann , dann könnte das ja jeder machen


Weil man den Umgang erstmal gerichtlich einklagen muss Das Jugendamt hat keine Entscheidungsgewalt, es ist lediglich als Beratungsstelle da und evtl vor Gericht eine Meinung zur Verbleib des Kindes abzugeben.

Wenn beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, was ja grundsätzlich bei gemeinsamen Sorgerecht so ist und der eine dem anderen das Kind entzieht, bleibt nur der Gang zum Gericht und da kannst eben kein Termin für morgen ausmachen


Sowas zu lesen macht mir echt angst was mein zweites Kind betrifft . Aber daher werde ich diesmal kein gemeinsames sorgerecht machen.
KratzeKatze
6126 Beiträge
30.08.2016 17:50
Zitat von Mama-u-Krümmel:

Zitat von _evedin_:

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Zitat von sunshine_26:

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Les doch bitte alle Beiträge nochmal durch und dann kannst du ja nochmals deine Frage stellen, falls diese noch vorhanden ist.


Was ich allerdings nicht verstehe, warum er das verweigern durfte . Immerhin dürfen dass Mütter auch nicht einfach so machen, wenn man gemeinsames sorgerecht hat . Aber einige Gesetze verstehe ich eh nicht .

Ich frage mich jetzt nur , wenn das für den Vater so einfach gehen kann , dann könnte das ja jeder machen


Weil man den Umgang erstmal gerichtlich einklagen muss Das Jugendamt hat keine Entscheidungsgewalt, es ist lediglich als Beratungsstelle da und evtl vor Gericht eine Meinung zur Verbleib des Kindes abzugeben.

Wenn beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, was ja grundsätzlich bei gemeinsamen Sorgerecht so ist und der eine dem anderen das Kind entzieht, bleibt nur der Gang zum Gericht und da kannst eben kein Termin für morgen ausmachen


Fakt ist, dass der Vater sich in deinem Fall absolut schäbig verhalten hat!
man kann nicht einfach das Kind behalten und dem anderen Elternteil entziehen!
Respekt, dass du ihm das verziehen hast!
ich könnte das nicht!
30.08.2016 17:51
Zitat von Mama-u-Krümmel:

Zitat von _evedin_:

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Zitat von sunshine_26:

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Les doch bitte alle Beiträge nochmal durch und dann kannst du ja nochmals deine Frage stellen, falls diese noch vorhanden ist.


Was ich allerdings nicht verstehe, warum er das verweigern durfte . Immerhin dürfen dass Mütter auch nicht einfach so machen, wenn man gemeinsames sorgerecht hat . Aber einige Gesetze verstehe ich eh nicht .

Ich frage mich jetzt nur , wenn das für den Vater so einfach gehen kann , dann könnte das ja jeder machen


Weil man den Umgang erstmal gerichtlich einklagen muss Das Jugendamt hat keine Entscheidungsgewalt, es ist lediglich als Beratungsstelle da und evtl vor Gericht eine Meinung zur Verbleib des Kindes abzugeben.

Wenn beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, was ja grundsätzlich bei gemeinsamen Sorgerecht so ist und der eine dem anderen das Kind entzieht, bleibt nur der Gang zum Gericht und da kannst eben kein Termin für morgen ausmachen


Das hab ich eben auch gemeint. Aber jetzt hab ich ja die klare antwort. Hab es vorher nicht verstanden. Danke fürs erklären. Finde sowas furchtbar.
30.08.2016 17:57
Zitat von KratzeKatze:

Zitat von Mama-u-Krümmel:

Zitat von _evedin_:

Zitat von Mama-u-Krümmel:

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Was ich allerdings nicht verstehe, warum er das verweigern durfte . Immerhin dürfen dass Mütter auch nicht einfach so machen, wenn man gemeinsames sorgerecht hat . Aber einige Gesetze verstehe ich eh nicht .

Ich frage mich jetzt nur , wenn das für den Vater so einfach gehen kann , dann könnte das ja jeder machen


Weil man den Umgang erstmal gerichtlich einklagen muss Das Jugendamt hat keine Entscheidungsgewalt, es ist lediglich als Beratungsstelle da und evtl vor Gericht eine Meinung zur Verbleib des Kindes abzugeben.

Wenn beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, was ja grundsätzlich bei gemeinsamen Sorgerecht so ist und der eine dem anderen das Kind entzieht, bleibt nur der Gang zum Gericht und da kannst eben kein Termin für morgen ausmachen


Fakt ist, dass der Vater sich in deinem Fall absolut schäbig verhalten hat!
man kann nicht einfach das Kind behalten und dem anderen Elternteil entziehen!
Respekt, dass du ihm das verziehen hast!
ich könnte das nicht!



Müssen Väter nicht auch den Müttern verzeihen, wenn sie das Kind "einbehalten"? Klar, war es nicht die feine Art von ihm, aber er liebt sein Kind nun mal auch.
30.08.2016 17:57
Zitat von KratzeKatze:

Zitat von Mama-u-Krümmel:

Zitat von _evedin_:

Zitat von Mama-u-Krümmel:

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Was ich allerdings nicht verstehe, warum er das verweigern durfte . Immerhin dürfen dass Mütter auch nicht einfach so machen, wenn man gemeinsames sorgerecht hat . Aber einige Gesetze verstehe ich eh nicht .

Ich frage mich jetzt nur , wenn das für den Vater so einfach gehen kann , dann könnte das ja jeder machen


Weil man den Umgang erstmal gerichtlich einklagen muss Das Jugendamt hat keine Entscheidungsgewalt, es ist lediglich als Beratungsstelle da und evtl vor Gericht eine Meinung zur Verbleib des Kindes abzugeben.

Wenn beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, was ja grundsätzlich bei gemeinsamen Sorgerecht so ist und der eine dem anderen das Kind entzieht, bleibt nur der Gang zum Gericht und da kannst eben kein Termin für morgen ausmachen


Fakt ist, dass der Vater sich in deinem Fall absolut schäbig verhalten hat!
man kann nicht einfach das Kind behalten und dem anderen Elternteil entziehen!
Respekt, dass du ihm das verziehen hast!
ich könnte das nicht!


Ich könnte es auch nicht verzeihen . Es geht auch momentan nicht in mein Kopf rein .

Kommt denn dein Sohn an den Wochenenden zu dir ? Oder wie macht ihr das?
30.08.2016 17:58
Zitat von Mama-u-Krümmel:

Zitat von KratzeKatze:

Zitat von Mama-u-Krümmel:

Zitat von _evedin_:

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Weil man den Umgang erstmal gerichtlich einklagen muss Das Jugendamt hat keine Entscheidungsgewalt, es ist lediglich als Beratungsstelle da und evtl vor Gericht eine Meinung zur Verbleib des Kindes abzugeben.

Wenn beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, was ja grundsätzlich bei gemeinsamen Sorgerecht so ist und der eine dem anderen das Kind entzieht, bleibt nur der Gang zum Gericht und da kannst eben kein Termin für morgen ausmachen


Fakt ist, dass der Vater sich in deinem Fall absolut schäbig verhalten hat!
man kann nicht einfach das Kind behalten und dem anderen Elternteil entziehen!
Respekt, dass du ihm das verziehen hast!
ich könnte das nicht!



Müssen Väter nicht auch den Müttern verzeihen, wenn sie das Kind "einbehalten"? Klar, war es nicht die feine Art von ihm, aber er liebt sein Kind nun mal auch.

Ist dein zweiter Sohn auch von ihm?
30.08.2016 17:59
Zitat von _evedin_:

Zitat von Mama-u-Krümmel:

Zitat von KratzeKatze:

Zitat von Mama-u-Krümmel:

...


Fakt ist, dass der Vater sich in deinem Fall absolut schäbig verhalten hat!
man kann nicht einfach das Kind behalten und dem anderen Elternteil entziehen!
Respekt, dass du ihm das verziehen hast!
ich könnte das nicht!



Müssen Väter nicht auch den Müttern verzeihen, wenn sie das Kind "einbehalten"? Klar, war es nicht die feine Art von ihm, aber er liebt sein Kind nun mal auch.

Ist dein zweiter Sohn auch von ihm?

Nein ist er nicht.

Er kommt nicht mehr regelmäßig, mit 8 Jahren sind eben Freunde auch mal wichtiger als die Mama
30.08.2016 18:14
Achso okay.

Irgendwo bin ich grad erleichtert, dass mein ex sich kein Stück um sein Kind kümmert . Obwohl ich ihm lange hinterher gelaufen bin und es immer wieder angeboten habe .

Beim zweiten Kind werde ich so ein Fehler nicht machen . Da kann sich mein freund auf den Kopf stellen und Stress machen wie viel er will. Wenn ihm das so wichtig ist kann er es gerne selbst beantragen und dann soll das Gericht entscheiden .
30.08.2016 18:19
Zitat von _evedin_:

Achso okay.

Irgendwo bin ich grad erleichtert, dass mein ex sich kein Stück um sein Kind kümmert . Obwohl ich ihm lange hinterher gelaufen bin und es immer wieder angeboten habe .

Beim zweiten Kind werde ich so ein Fehler nicht machen . Da kann sich mein freund auf den Kopf stellen und Stress machen wie viel er will. Wenn ihm das so wichtig ist kann er es gerne selbst beantragen und dann soll das Gericht entscheiden .


und dort wird er es bekommen Was spricht dagegen? Bei Nummer 3 ist das bei uns eh schon entschieden, da wir verheiratet sind, hat mein Mann automatisch durch die Hochzeit das Sorgerecht.
KratzeKatze
6126 Beiträge
30.08.2016 18:25
Zitat von Mama-u-Krümmel:

Zitat von KratzeKatze:

Zitat von Mama-u-Krümmel:

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...


Weil man den Umgang erstmal gerichtlich einklagen muss Das Jugendamt hat keine Entscheidungsgewalt, es ist lediglich als Beratungsstelle da und evtl vor Gericht eine Meinung zur Verbleib des Kindes abzugeben.

Wenn beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, was ja grundsätzlich bei gemeinsamen Sorgerecht so ist und der eine dem anderen das Kind entzieht, bleibt nur der Gang zum Gericht und da kannst eben kein Termin für morgen ausmachen


Fakt ist, dass der Vater sich in deinem Fall absolut schäbig verhalten hat!
man kann nicht einfach das Kind behalten und dem anderen Elternteil entziehen!
Respekt, dass du ihm das verziehen hast!
ich könnte das nicht!



Müssen Väter nicht auch den Müttern verzeihen, wenn sie das Kind "einbehalten"? Klar, war es nicht die feine Art von ihm, aber er liebt sein Kind nun mal auch.


auch Mütter haben kein Recht, dem Vater das Kind zu entziehen und den Umgang zu verweigern.
das find ich genauso zum kotzen!
Tifa
8320 Beiträge
30.08.2016 18:29
Danke für eure Antworten, Meinungen, Erfahrungen... Manches tat echt weh zu lesen
Ich verstehe die Geschichten a la "mama urplötzlich weg und nie mehr gesehen" am wenigsten. Ich mache mir diese Entscheidung echt schwer, einfach so her geben könnte ich sie nicht, wenn ich sie bei dem Vater lassen sollte, dann unter Tränen (wie er, wenn sie bei mir bleiben). Für uns gilt es gerade zu entscheiden wo die Kinder glücklicher sind. Sie sind erst 3 und 2, ich denke das sie sich da noch nicht über eine Entscheidung bewusst wären, wenn sie sie selbst treffen sollten. Der Papa hat mit 3 Schichten viel zu tun mit der Arbeit, ich habe meine Ausbildung und meine psychischen Probleme (die lt. Jugendamt-Standarts sogar als Kindeswohlgefährdung gesehen werden kann). So oder so ist es schwer für alle Beteiligten...
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