Mütter- und Schwangerenforum

Arbeiten nach Elternzeit

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ghostcat87
2101 Beiträge
11.05.2017 13:14
Habe mitbekommen dass ich nach meiner knapp 2 jährigen Elternzeit wohl nicht zurück in meine alte Firma kann, wollte dort TZ wieder hin, war eigentlich abgesprochen, aber es geht wohl nicht zwecks Auftragsmangel.

Ich weiß mein AG müsste mir für VZ eine Stelle geben, aber diese Arbeitszeiten würde sowieso mit unserer Kita kollidieren, abgesehen davon dass ich mein Kind nicht ganzstags abgeben möchte.

Da meine Branche ziemlich überlaufen ist in meiner Gegend bin ich natürlich erstmal aus allen Wolken gefallen und möchte schnellstmöglich etwas neues suchen, habe noch 5 Monate Zeit.
Aber wer stellt schon eine junge Mama ein die oft krank sein wird und sich wahrscheinlich eh bald Nr. 2 ankündigt? (mal übertrieben gesehen)

So leicht möchte ich aber bei meinem bisherigen AG kein Abgang machen, ich weiß er möchte mir zudem noch eine rein drücken da ich ein BV am Anfang der SS bekam was ihm leider garnicht gefiel.
Weiß jemand ob es irgendwelche "Schlupflöcher" gibt wo ich ihm rechtlich etwas vor die Nase halten kann, dass ich evtl doch dort arbeiten kann (für den Fall dass ich nichts neues finde)? Wir sind leider unter 10 Mitarbeiter, da gibt es jede Menge Ausnahmen glaube ich

Bin für Tipps, Erfahrungen und rechtlichen Links dankbar
Milka0885
7842 Beiträge
11.05.2017 13:18
Wenn du vorher VZ gearbeitet hast, dann muss er dir auch nur diese Stelle anbieten. Möchtest du diese nicht, dann ist das blöd gesagt dein Problem. Ich denke nicht, dass du da was machen kannst. 100% kenne ich mich aber nicht damit aus.

Denk nur daran dich rechtzeitig beim Arbeitsamt zu melden.
Natalie20
2595 Beiträge
11.05.2017 13:35
Anspruch auf Teilzeit nach der Elternzeit, hat man meiner Meinung nach nur dann wenn:

- man länger als 6 Monate in einem Betrieb beschäftigt ist
- das Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte (abzüglich der Auszubildenden) hat
- keine betrieblichen Gründe entgegenstehen

Also so wie du es darstellst, hast du keinen Anspruch auf Teilzeit.
ghostcat87
2101 Beiträge
11.05.2017 14:32
Zitat von Natalie20:

Anspruch auf Teilzeit nach der Elternzeit, hat man meiner Meinung nach nur dann wenn:

- man länger als 6 Monate in einem Betrieb beschäftigt ist
- das Unternehmen mehr als 15 Beschäftigte (abzüglich der Auszubildenden) hat
- keine betrieblichen Gründe entgegenstehen

Also so wie du es darstellst, hast du keinen Anspruch auf Teilzeit.


je genau so hab ich es auch mal gelesen. Dachte nur vielleicht gibt es irgendwo noch ein ODER.

Beim Arbeitsamt muss ich mich aber nur melden wenn ich nichts finde, oder?
Kenn mich da überhaupt nicht aus was ich denen so melden muss
Wie würde das dann laufen, müsste mein AG mich kündigen zum eigentlich abgesprochenen Arbeitsbeginn/Ende der Elternzeit? Oder wird er darauf warten dass ich kündige, was ich nicht einsehe da ich ja falls ich doch keinen Job finde kein Geld bekomm soweit ich weiß.
wolkenschaf
11808 Beiträge
11.05.2017 14:41
Mein Arbeitsamt musst du dich melden 3 Monate bevor die Arbeitslosigkeit beginnen würde. Also in dem Fall 3 Monate bevor deine Elternzeit endet, wenn klar ist, dass du nicht in deinem alten Betrieb weiter arbeitest. Machst du das nicht rechtzeitig droht dir eine Sperre...
nilou
14053 Beiträge
11.05.2017 18:44
Mach einen Termin bei Arbeitsamt und melde dich da Arbeitssuchend. Schildere die Situation: du willst Teilzeit nach der Elternzeit arbeiten, das kann dir dein AG nicht anbieten bzw. sieht es eh schlecht aus von der Auftragslage her. Ich denke es wird entweder auf eine Arbeitgeberkündigung hinauslaufen, den er kann dich ja Anscheind nicht bezahlen. Kündigen kann er dich erst nach Anlauf der Elternzeit und dann eben mit der Kündigungsfrist die ihr vereinbart habt.

Oder: Ihr schließt einen Aufhebunsgvertrag. Ich kenne mehrere Fälle wo dies in solchen Situationen nach der Elternzeit zu keiner Sperre dann geführt hat. Deshalb gehe erst zur Arbeitsagentur und kläre das mit denen.

Und warum deinem Arbeitgeber jetzt noch eine reindrücken? Klärt das sauber und fair. Aufhebunsgvertrag, gutes Zeugnis, fertig. Warum sich selber das Leben mit so was schwer machen. Und v.a. wofür. steck diese Energie lieber in die Jobsuche.
Darwin27
10550 Beiträge
11.05.2017 18:54
Bei mir war alles ganz genau wie bei dir. TZ abgesprochen, kurz vor Ende Elternzeit meinte mein Chef, dass ich doch VZ kommen muss. Ich hab gekündigt und mich wohnortnah in einem anderen Betrieb und einer anderen Branche beworben. Im Juni beginne ich in TZ

Es gibt die Möglichkeit also. Und das auch, obwohl ich gebärfähig und -freudig bin und nur an 4 Tagen die Woche verfügbar bin.
bella3
306 Beiträge
11.05.2017 19:49
Bei mir war es so das ich wieder hätte kommen können,auch Teilzeit,aber ich das wegen den schlechten Arbeitszeiten nicht wollte.Ich hab mich schon ein 3/4 Jahr vor Ende meiner Elternzeit nach ner neuen Arbeitsstelle umgesehen und auch schon bei guten Stellen beworben. Hatte schlussentlich die Wahl zwischen zwei neuen Jobs,die mich trotz meines kleinen Kindes und der Gefahr hin das ich mich noch weiter fortpflanzen möchte,wollten. Seit Januar bin ich überglücklich beim neuen Job und das mit Kind und Hausarbeit passt auch super.
ghostcat87
2101 Beiträge
11.05.2017 20:28
Also wenn ich das richtig verstehe muss ich zum Amt wenn ich die nächsten 2 Monate nichts neues finde, dann wären es noch 3 Monate. Sollte ich die Frist verpassen krieg ich kein Geld weil ich es ja hab kommen sehen. Ok. Ich nutze die nächsten Monate und werde rechtzeitig beim Amt stehen. Danke für die Info!

Warum ich eine rein drücken will?
Mein Abgang durch das BV war in deren Augen unter aller Sau, ich lag aber völlig im Recht. Kann nichts dafür wenn mein AG sich null mit Mutterschutz und den Rechten auskennt, ich hatte mich frühzeitig da erkundigt und die zuständige Behörde hinter mir.
Ich warte seit über 1,5 Jahren auf mein Zeugnis wozu sie nie kommen (auf gut deutsch, ohne Zeugnis kann sie nichts neues suchen, ätsch) und auf den Vertrag den wir eigentlich jetzt abgesprochen hatten warte ich auch schon seit 6-8 Wochen. Ich stand das ganze BV und die EZ immer zur Verfügung und bekomme zum Dank jetzt immernoch diese nachtragenden Launen. Ar*** aufgerissen für nichts, all die Jahre.

Danke für euer Mut machen dass man auch mit Kind und im gebärfähigen Alter Chancen hat!
Wurdet ihr da im Gespräch direkt drauf angesprochen ob weitere Kinder geplant sind? Was antwortet man da am besten
Darwin27
10550 Beiträge
11.05.2017 20:59
Zitat von ghostcat87:

Also wenn ich das richtig verstehe muss ich zum Amt wenn ich die nächsten 2 Monate nichts neues finde, dann wären es noch 3 Monate. Sollte ich die Frist verpassen krieg ich kein Geld weil ich es ja hab kommen sehen. Ok. Ich nutze die nächsten Monate und werde rechtzeitig beim Amt stehen. Danke für die Info!

Warum ich eine rein drücken will?
Mein Abgang durch das BV war in deren Augen unter aller Sau, ich lag aber völlig im Recht. Kann nichts dafür wenn mein AG sich null mit Mutterschutz und den Rechten auskennt, ich hatte mich frühzeitig da erkundigt und die zuständige Behörde hinter mir.
Ich warte seit über 1,5 Jahren auf mein Zeugnis wozu sie nie kommen (auf gut deutsch, ohne Zeugnis kann sie nichts neues suchen, ätsch) und auf den Vertrag den wir eigentlich jetzt abgesprochen hatten warte ich auch schon seit 6-8 Wochen. Ich stand das ganze BV und die EZ immer zur Verfügung und bekomme zum Dank jetzt immernoch diese nachtragenden Launen. Ar*** aufgerissen für nichts, all die Jahre.

Danke für euer Mut machen dass man auch mit Kind und im gebärfähigen Alter Chancen hat!
Wurdet ihr da im Gespräch direkt drauf angesprochen ob weitere Kinder geplant sind? Was antwortet man da am besten


Ich würde mal glatt behaupten, darauf muss man nicht ehrlich antworten. ZUmindest die Frage nach einer SS musst du nicht wahrheitsgemäß beantworten. Zumal man eine SS nicht planen kann. Wenn dem so wäre, wäre ich schon vor 2 Jahren Mutter geworden, und nicht erst vor einem.
Milka0885
7842 Beiträge
11.05.2017 21:16
Ich war alleinerziehende Mama, die Kinder waren 3 und 6 als ich einen TZ gefunden habe. Ganz aussichtslos ist es nicht. Zu dem Zeitpunkt war kein weiteres Kind geplant. Hab im Vorstellungsgespräch auch gesagt ich will kein weiteres. Naja unverhofft kommt oft
Zuckerbraut
2079 Beiträge
11.05.2017 21:20
Wenn dein Arbeitgeber dich quasi kündigt, hast du das Recht auf 1 Jahr Arbeitslosengeld ..
Milka0885
7842 Beiträge
11.05.2017 21:22
Zitat von Zuckerbraut:

Wenn dein Arbeitgeber dich quasi kündigt, hast du das Recht auf 1 Jahr Arbeitslosengeld ..


Aber wenn sie vorher VZ war und nun nur noch TZ will bekommt sie auch nicht das volle alg 1.
ghostcat87
2101 Beiträge
11.05.2017 21:22
Zitat von Milka0885:

Ich war alleinerziehende Mama, die Kinder waren 3 und 6 als ich einen TZ gefunden habe. Ganz aussichtslos ist es nicht. Zu dem Zeitpunkt war kein weiteres Kind geplant. Hab im Vorstellungsgespräch auch gesagt ich will kein weiteres. Naja unverhofft kommt oft


Haja, man weiß ja nie wie man über weitere Kinder in ein paar Monaten denkt
bluesix
2807 Beiträge
11.05.2017 21:23
Zitat von Zuckerbraut:

Wenn dein Arbeitgeber dich quasi kündigt, hast du das Recht auf 1 Jahr Arbeitslosengeld ..


Aber nur wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht oder?
Also muss man dann auch diesen ganzen Maßnahmen Kram machen.
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