Mütter- und Schwangerenforum

Arbeiten nach Elternzeit

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Bex83
4635 Beiträge
11.05.2017 22:26
Zitat von ghostcat87:

Habe mitbekommen dass ich nach meiner knapp 2 jährigen Elternzeit wohl nicht zurück in meine alte Firma kann, wollte dort TZ wieder hin, war eigentlich abgesprochen, aber es geht wohl nicht zwecks Auftragsmangel.

Ich weiß mein AG müsste mir für VZ eine Stelle geben, aber diese Arbeitszeiten würde sowieso mit unserer Kita kollidieren, abgesehen davon dass ich mein Kind nicht ganzstags abgeben möchte.

Da meine Branche ziemlich überlaufen ist in meiner Gegend bin ich natürlich erstmal aus allen Wolken gefallen und möchte schnellstmöglich etwas neues suchen, habe noch 5 Monate Zeit.
Aber wer stellt schon eine junge Mama ein die oft krank sein wird und sich wahrscheinlich eh bald Nr. 2 ankündigt? (mal übertrieben gesehen)

So leicht möchte ich aber bei meinem bisherigen AG kein Abgang machen, ich weiß er möchte mir zudem noch eine rein drücken da ich ein BV am Anfang der SS bekam was ihm leider garnicht gefiel.
Weiß jemand ob es irgendwelche "Schlupflöcher" gibt wo ich ihm rechtlich etwas vor die Nase halten kann, dass ich evtl doch dort arbeiten kann (für den Fall dass ich nichts neues finde)? Wir sind leider unter 10 Mitarbeiter, da gibt es jede Menge Ausnahmen glaube ich

Bin für Tipps, Erfahrungen und rechtlichen Links dankbar

Hast du die Absprache schriftlich?
Wenn nein, kein Plan da so wenig ma
Zwerginator
7670 Beiträge
12.05.2017 06:10
Zitat von Darwin27:

Zitat von ghostcat87:

Also wenn ich das richtig verstehe muss ich zum Amt wenn ich die nächsten 2 Monate nichts neues finde, dann wären es noch 3 Monate. Sollte ich die Frist verpassen krieg ich kein Geld weil ich es ja hab kommen sehen. Ok. Ich nutze die nächsten Monate und werde rechtzeitig beim Amt stehen. Danke für die Info!

Warum ich eine rein drücken will?
Mein Abgang durch das BV war in deren Augen unter aller Sau, ich lag aber völlig im Recht. Kann nichts dafür wenn mein AG sich null mit Mutterschutz und den Rechten auskennt, ich hatte mich frühzeitig da erkundigt und die zuständige Behörde hinter mir.
Ich warte seit über 1,5 Jahren auf mein Zeugnis wozu sie nie kommen (auf gut deutsch, ohne Zeugnis kann sie nichts neues suchen, ätsch) und auf den Vertrag den wir eigentlich jetzt abgesprochen hatten warte ich auch schon seit 6-8 Wochen. Ich stand das ganze BV und die EZ immer zur Verfügung und bekomme zum Dank jetzt immernoch diese nachtragenden Launen. Ar*** aufgerissen für nichts, all die Jahre.

Danke für euer Mut machen dass man auch mit Kind und im gebärfähigen Alter Chancen hat!
Wurdet ihr da im Gespräch direkt drauf angesprochen ob weitere Kinder geplant sind? Was antwortet man da am besten


Ich würde mal glatt behaupten, darauf muss man nicht ehrlich antworten. ZUmindest die Frage nach einer SS musst du nicht wahrheitsgemäß beantworten. Zumal man eine SS nicht planen kann. Wenn dem so wäre, wäre ich schon vor 2 Jahren Mutter geworden, und nicht erst vor einem.

Solange es sich bei der beworbenen Stelle nicht im eine Schwangerschafts- bzw. Elternzeitvertretung handelt darf du legal ohne Konsequenzen lügen. Übrigens auch bei Fragen zur Religion (ausser es ist ein kirchlicher Arbeitgeber).
Milka0885
7842 Beiträge
12.05.2017 06:47
Zitat von bluesix:

Zitat von Zuckerbraut:

Wenn dein Arbeitgeber dich quasi kündigt, hast du das Recht auf 1 Jahr Arbeitslosengeld ..


Aber nur wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht oder?
Also muss man dann auch diesen ganzen Maßnahmen Kram machen.


Ja musste ich auch. Hab Abitur und eine kaufmännische Ausbildung. Trotzdem sollte ich einen Kurs für arbeiten am PC machen. Hab gott sei dank da gerade den job gefunden.
Vorher musste ich ein Bewerbertraining mitmachen.
Darwin27
10550 Beiträge
12.05.2017 07:07
Zitat von Zuckerbraut:

Wenn dein Arbeitgeber dich quasi kündigt , hast du das Recht auf 1 Jahr Arbeitslosengeld ..


Quasi kündigen gibt es nicht. Nur kündigen oder nicht kündigen. Wenn sie ein Kündigungsschreiben hat, ist das kein Problem.
nilou
14019 Beiträge
12.05.2017 07:12
Wenn er sie kündigt oder sie einen Aufhebungsvertrag abschließen ohne Sperre bekommt sie Bach Ablauf der Elternzeit ALG. Sinnvollerweise sollte Ende Arbeitsverhältnis und Ende Elternzeit zusammen fallen.

Wenn sie ALG bekommt aber nur Teilzeit sucht bekommt sie auch nur ALG auf Teilzeit runtergerechnet.

Geh zur Arbeitsagentur und sprich mit denen. Das kannst und solltest du jetzt schon tun. Arbeitssuchend melden ist nicht arbeitslos melden. Arbeitslos kannst du dich erst melden wenn du weißt das das Arbeitsverhältnis endet. Da du jetzt weder eine Kündigung bekommen hast (was auch noch nicht möglich ist, die bist in der Elternzeit unkündbar) noch selber gekündigt hast besteht dein Arbeitsverhältnis fort.

Deinem Arbeitgeber reindrücken bringt gar nichts. Wenn er will kann er dir viel mehr schaden: du hast dort Anspruch auf einen Vollzeitarbeitsplatz. Er muss dich nicht kündigen, du kommst nicht arbeiten: Abmahnung, nochmal nicht: Abmahnung, nochmal nicht: fristlose Kündigung. Sperre Arbeitsamt, mieses Zeugnis.

Ihr wollt beide was voneinander also redet Klartext miteinander und klärt das sauber.
nicole_jv3
5403 Beiträge
13.05.2017 21:06
Wann ist bei dir denn Nr 2 geplant (hörte sich so an als ob in nicht allzu ferner Zukunft). Wenn es betreuungstechnisch klappt (oma/Opa zusätzlich in der Nähe?) würde ich es glaub ich drauf ankommen lassen und sagen: OK, komm ich vollzeit.
Hatte meine Freundin so, war halt nicht mehr so viel zu tun in der Firma. Da hat sie dann direkt die Kündigung inkl Freistellung bekommen, aber halt noch 3 Monate volles gehalt.
Und wenn er dir nicht kündigt und das mit dem schnell schwanger werden klappt kommst du doch bestimmt wieder ins BV. Heißt volles Gehalt und dementsprechend nettes Elterngeld. Dafür würde ich ein paar Wochen Zähne zusammen beißen (könnte ja theoretisch jetzt schon mit dem üben anfangen ). Wäre halt nur blöd wenn das mit dem schwanger werden nicht klappt.
ghostcat87
2101 Beiträge
15.05.2017 22:16
Zitat von nicole_jv3:

Wann ist bei dir denn Nr 2 geplant (hörte sich so an als ob in nicht allzu ferner Zukunft). Wenn es betreuungstechnisch klappt (oma/Opa zusätzlich in der Nähe?) würde ich es glaub ich drauf ankommen lassen und sagen: OK, komm ich vollzeit.
Hatte meine Freundin so, war halt nicht mehr so viel zu tun in der Firma. Da hat sie dann direkt die Kündigung inkl Freistellung bekommen, aber halt noch 3 Monate volles gehalt.
Und wenn er dir nicht kündigt und das mit dem schnell schwanger werden klappt kommst du doch bestimmt wieder ins BV. Heißt volles Gehalt und dementsprechend nettes Elterngeld. Dafür würde ich ein paar Wochen Zähne zusammen beißen (könnte ja theoretisch jetzt schon mit dem üben anfangen ). Wäre halt nur blöd wenn das mit dem schwanger werden nicht klappt.


Netter Plan
Ja, würde ich so durchziehen. Aber ob es eine Nr 2 gibt und wann wissen wir noch nicht.
Betreuung durch Oma geht nicht, zu weit weg.

Hab echt Hoffnung ich finde die nächsten Monate noch was. Falls es eine Nr 2 gibt muss das halt noch etwas warten. Würde es sowieso, da wir erstmal unser Ziel "Haus" erreichen wollen. Ob dann finanziell noch Elterngeld klappt ist die Frage. Aber neuer Job würde in meinem Fall sowieso mehr Gehalt bedeuten
Beybi85
30 Beiträge
15.05.2017 23:05
Verlängere doch deine Elternzeit?
Während der Elternzeit darfst du nicht Vollzeit arbeiten, TZ beim derzeitigen AG oder bei einem anderen.

Die Verlängerung der Elternzeit und das evtl Arbeiten in TZ bei der anderen Firma muss allerdings der AG zustimmen meine ich.
ghostcat87
2101 Beiträge
19.05.2017 07:41
Zitat von Beybi85:

Verlängere doch deine Elternzeit?
Während der Elternzeit darfst du nicht Vollzeit arbeiten, TZ beim derzeitigen AG oder bei einem anderen.

Die Verlängerung der Elternzeit und das evtl Arbeiten in TZ bei der anderen Firma muss allerdings der AG zustimmen meine ich.


Was ist der Vorteil wenn ich in EZ bleibe aber TZ woanders arbeite?

Dachte auch erst haja, EZ verlängern damit ich nicht arbeitslos wäre (für den Fall), aber Geld krieg ich dann ja keines. Aber was kommt besser in der Zukunft? Elternzeit im Lebenslauf oder arbeitssuchend Glaube das ist ja wohl klar
19.05.2017 07:52
Elternzeit und Arbeitsuchend geht doch parallel?
Vor allem im Gespräch kann man sich damit einen Pluspunkt geben, indem man erklärt, dass der alte AG und man selbst leider keinen Kompromiss finden konnte und du durch die Verlängerung u.a. Auch deinem AG unnötigen Papierkram und stress ersparen wolltest....
Beybi85
30 Beiträge
19.05.2017 14:40
Zitat von ghostcat87:

Zitat von Beybi85:

Verlängere doch deine Elternzeit?
Während der Elternzeit darfst du nicht Vollzeit arbeiten, TZ beim derzeitigen AG oder bei einem anderen.

Die Verlängerung der Elternzeit und das evtl Arbeiten in TZ bei der anderen Firma muss allerdings der AG zustimmen meine ich.


Was ist der Vorteil wenn ich in EZ bleibe aber TZ woanders arbeite?

Dachte auch erst haja, EZ verlängern damit ich nicht arbeitslos wäre (für den Fall), aber Geld krieg ich dann ja keines. Aber was kommt besser in der Zukunft? Elternzeit im Lebenslauf oder arbeitssuchend Glaube das ist ja wohl klar


Dass deinem Wunsch schonmal entsprochen wird.
Außerdem wäre es auch ein Riesen Bonus für deine Rentenkasse, da doppelt zählt in EZ.

@Twee so sehe ich es auch.
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