Mütter- und Schwangerenforum

Aufhebungsvertrag?

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23.01.2018 11:42
Du hast doch Kündigungsschutz?
Also kündigen kann Er dich so oder so nicht.

Das er dich nicht weiterhin finanzieren will, ist selbstverständlich - passt wohl fast keinem Unternehmer, eine Arbeitskraft zu zahlen und diese steht nicht zur Verfügung.

Aufhebungsvertrag? Also bist Du in einer Berufsausbildung?! Wenn Du dort nicht zurück willst, kannst Du unterzeichnen, eine Sperre darfst Du deswegen dennoch nicht bekommen.
Da Du dort 2 (?) Jahre tätig warst, ist die Agentur für Arbeit für dich zuständig, außer Du hättest keine 12 Monate voll gearbeitet. (Hast Du ja aber, elternzeit gehört dazu, wurde mir mal gesagt). Denn ALG 1 bekommst du nicht vom Jobcenter.

23.01.2018 11:55
Ähm mal ne blöde Frage, wenn man dem Arbeitsmarkt nicht
zur Verfügung steht weil keine Kinderbetreuung bekommt
man doch eigentlich eh kein ALG1 oder nicht? Da müsste
man doch mindestens 15 Std die Woche arbeitsfähig sein
wenn ich mich recht erinnere.

Oder hab ich da grad was falsch in Erinnerung?
23.01.2018 12:21
Zitat von Engelchen1711:

Ähm mal ne blöde Frage, wenn man dem Arbeitsmarkt nicht
zur Verfügung steht weil keine Kinderbetreuung bekommt
man doch eigentlich eh kein ALG1 oder nicht? Da müsste
man doch mindestens 15 Std die Woche arbeitsfähig sein
wenn ich mich recht erinnere.

Oder hab ich da grad was falsch in Erinnerung?


Ob man ALG1 oder H4 bekommt, ist davon abhängig, ob man vorher mindestens 12 Monate voll durchgearbeitet hat oder nicht. Im Falle der TS wäre es dann ALG1, die Elternzeit wird so auch angesehen, hat man mir damals so gesagt.

Ist aber schon 7 Jahre her

H4 bekommt man tatsächlich nur, wenn man diese 12 Monate nicht voll hat. Erst dann hat man Anspruch darauf. Wie das mit der Kinderbetreuung aussieht, weiß ich nicht. Wobei dort auch Jugendamt bzw die Ämter helfen....
23.01.2018 12:23
Zitat von shelyra:

kannst du nicht deine jetztige elternzeit verlängern?

ansonsten könnte dir dein ag auch ein bv ausstellen für die neue schwangerschaft (zb weil er dir keinen muschu-gerechten arbeitsplatz bieten kann).
somit hättet ihr erstmal luft um dann zu schauen wie es weiter geht


Die Elternzeit zu verlängern wäre eine gute Idee, wenn der Arbeitgeber mitspielt. Aber warum sollte hier ein BV in Frage kommen? Offensichtlich gibt es doch einen entsprechenden Arbeitsplatz (hat ja bei der ersten Schwangerschaft auch funktioniert). Fehlende Kinderbetreuung ist kein Grund für ein BV, dessen Kosten letztlich die Allgemeinheit trägt, sondern Privatsache! Dass der AG auf diese Ankündigung verstimmt reagiert, kann ich verstehen!

Bezüglich eines Aufhebungsvertrags oder einer anderen Lösung würde ich mich fachmännisch beraten lassen (Gewerkschaft, Anwalt)!
23.01.2018 12:27
Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Engelchen1711:

Ähm mal ne blöde Frage, wenn man dem Arbeitsmarkt nicht
zur Verfügung steht weil keine Kinderbetreuung bekommt
man doch eigentlich eh kein ALG1 oder nicht? Da müsste
man doch mindestens 15 Std die Woche arbeitsfähig sein
wenn ich mich recht erinnere.

Oder hab ich da grad was falsch in Erinnerung?


Ob man ALG1 oder H4 bekommt, ist davon abhängig, ob man vorher mindestens 12 Monate voll durchgearbeitet hat oder nicht. Im Falle der TS wäre es dann ALG1, die Elternzeit wird so auch angesehen, hat man mir damals so gesagt.

Ist aber schon 7 Jahre her

H4 bekommt man tatsächlich nur, wenn man diese 12 Monate nicht voll hat. Erst dann hat man Anspruch darauf. Wie das mit der Kinderbetreuung aussieht, weiß ich nicht. Wobei dort auch Jugendamt bzw die Ämter helfen....
Ja das weiß ich, aber hier war schon so oft das Thema das man kein
ALG1 bekam weil nicht 15 Std die Woche arbeitsfähig, darum frag ich.

Bei einer Freundin (auch hier aus der MC) war das nämlich auch so, sie hatte
keine Betreuung für ihren kleinen Sohn und hätte kein ALG1 bekommen wenn
die Schwiemu nicht eingesprungen wäre.
23.01.2018 12:30
Als Info zum Aufhebungsvertrag:

Wenn dieser bestimmte Punkte enthält, bekommt man tatsächlich keine Sperre bei einer evtl folgenden Arbeitslosigkeit.

Siehe hier:
https://www.arbeitsrecht-weltweit.de/2017/02/23/ne ues-zur-sperrzeit-k-o-kriterium-beim-aufhebungsver trag/
shelyra
69110 Beiträge
23.01.2018 12:53
Zitat von Engelchen1711:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Engelchen1711:

Ähm mal ne blöde Frage, wenn man dem Arbeitsmarkt nicht
zur Verfügung steht weil keine Kinderbetreuung bekommt
man doch eigentlich eh kein ALG1 oder nicht? Da müsste
man doch mindestens 15 Std die Woche arbeitsfähig sein
wenn ich mich recht erinnere.

Oder hab ich da grad was falsch in Erinnerung?


Ob man ALG1 oder H4 bekommt, ist davon abhängig, ob man vorher mindestens 12 Monate voll durchgearbeitet hat oder nicht. Im Falle der TS wäre es dann ALG1, die Elternzeit wird so auch angesehen, hat man mir damals so gesagt.

Ist aber schon 7 Jahre her

H4 bekommt man tatsächlich nur, wenn man diese 12 Monate nicht voll hat. Erst dann hat man Anspruch darauf. Wie das mit der Kinderbetreuung aussieht, weiß ich nicht. Wobei dort auch Jugendamt bzw die Ämter helfen....
Ja das weiß ich, aber hier war schon so oft das Thema das man kein
ALG1 bekam weil nicht 15 Std die Woche arbeitsfähig, darum frag ich.

Bei einer Freundin (auch hier aus der MC) war das nämlich auch so, sie hatte
keine Betreuung für ihren kleinen Sohn und hätte kein ALG1 bekommen wenn
die Schwiemu nicht eingesprungen wäre.

wenn man keine kinderbetreuung hat, dann bekommt man natürlich auch kein alg1
wie soll man sich ohne kinderbetreuung denn bewerben (was ja ua. erwartet wird wenn man alg1 bekommt)
23.01.2018 13:19
Zitat von shelyra:

Zitat von Engelchen1711:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Engelchen1711:

Ähm mal ne blöde Frage, wenn man dem Arbeitsmarkt nicht
zur Verfügung steht weil keine Kinderbetreuung bekommt
man doch eigentlich eh kein ALG1 oder nicht? Da müsste
man doch mindestens 15 Std die Woche arbeitsfähig sein
wenn ich mich recht erinnere.

Oder hab ich da grad was falsch in Erinnerung?


Ob man ALG1 oder H4 bekommt, ist davon abhängig, ob man vorher mindestens 12 Monate voll durchgearbeitet hat oder nicht. Im Falle der TS wäre es dann ALG1, die Elternzeit wird so auch angesehen, hat man mir damals so gesagt.

Ist aber schon 7 Jahre her

H4 bekommt man tatsächlich nur, wenn man diese 12 Monate nicht voll hat. Erst dann hat man Anspruch darauf. Wie das mit der Kinderbetreuung aussieht, weiß ich nicht. Wobei dort auch Jugendamt bzw die Ämter helfen....
Ja das weiß ich, aber hier war schon so oft das Thema das man kein
ALG1 bekam weil nicht 15 Std die Woche arbeitsfähig, darum frag ich.

Bei einer Freundin (auch hier aus der MC) war das nämlich auch so, sie hatte
keine Betreuung für ihren kleinen Sohn und hätte kein ALG1 bekommen wenn
die Schwiemu nicht eingesprungen wäre.

wenn man keine kinderbetreuung hat, dann bekommt man natürlich auch kein alg1
wie soll man sich ohne kinderbetreuung denn bewerben (was ja ua. erwartet wird wenn man alg1 bekommt)
deshalb ja, da wäre die TS aus dem Film doch eh raus (zwecks
Sperre oder nicht, wenns kein ALG1 gibt, bei Alg2 ist es ja noch einkommensabhängig
vom Ehemann/Freund)
Loomy
144 Beiträge
23.01.2018 13:28
Also so ganz blicke ich selber nicht mehr durch. Ich bin nicht in Ausbildung, die Frage kam irgendwo auf, sondern bin schon mehrere Jahre ausgelernte Einzelhandelskauffrau. Das mit dem bv kam eigentlich nur auf weil mein FA mich jedesmal drauf anspricht.

Ich habe beim Jobcenter angerufen, wurde ein paar mal verbunden, aber habe die Auskunft erhalten, dass mir alg 1 schon zustehen würde. Die Dame sagte nur, dass das dann schwierig wird wegen dem Aufhebungsvertrag und sie sowieso das Problem nicht versteht, da ich durch die Schwangerschaft einen Kündigungsschutz habe.
Ich kapier das alles selber nicht mehr, jeder sagt etwas anderes und irgendwie weiß ich hinten und vorne nicht was ich tun soll. Sagen wir so hätte fer Betrieb zb nachts eine Stelle wäre es eventuell machbar mit meiner Tochter das mein Mann (verheiratet) sie in der Zeit betreut aber das steht ja nicht zur Debatte weil der Laden ganz andere Öffnungszeiten hat.
23.01.2018 13:30
Lass dir das BV von deinem Arzt geben und fertig. Soll der Chef doch Rumpelstilzchen spielen. Dann hast du erstmal knapp 2 Jahre Ruhe und kannst die dann was neues suchen.
23.01.2018 13:32
Zitat von Engelchen1711:

Zitat von shelyra:

Zitat von Engelchen1711:

Zitat von Bauernschnitte:

...
Ja das weiß ich, aber hier war schon so oft das Thema das man kein
ALG1 bekam weil nicht 15 Std die Woche arbeitsfähig, darum frag ich.

Bei einer Freundin (auch hier aus der MC) war das nämlich auch so, sie hatte
keine Betreuung für ihren kleinen Sohn und hätte kein ALG1 bekommen wenn
die Schwiemu nicht eingesprungen wäre.

wenn man keine kinderbetreuung hat, dann bekommt man natürlich auch kein alg1
wie soll man sich ohne kinderbetreuung denn bewerben (was ja ua. erwartet wird wenn man alg1 bekommt)
deshalb ja, da wäre die TS aus dem Film doch eh raus (zwecks
Sperre oder nicht, wenns kein ALG1 gibt, bei Alg2 ist es ja noch einkommensabhängig
vom Ehemann/Freund)


Da werden sich die Ämter streiten.

Das Jobcenter wird darauf pochen, dass Sie ALG1 Anspruch hat (Betreuung des Kindes zweitrangig) und dortige Leistung nur beansprucht werden dürfen, wenn sie etwas schriftliches von der Agentur für Arbeit hat .

Das Arbeitsamt wird dann dazu raten, sich mit dem Jugendamt oder anderen „Vereinen“ auseinander zu setzen bezüglich der Kinderbetreuung.

Und wie Engelchen schrieb, der Partner wird beim Jobcenter zusätzlich noch berücksichtigt.
AmyPixie
8688 Beiträge
23.01.2018 13:33
Zitat von KRÄTZÄ:

Lass dir das BV von deinem Arzt geben und fertig. Soll der Chef doch Rumpelstilzchen spielen. Dann hast du erstmal knapp 2 Jahre Ruhe und kannst die dann was neues suchen.




Ich frage mich auch, wo das Problem ist. Der FA will BV aussprechen, das würde ich dankend annehmen
23.01.2018 13:36
Zitat von Loomy:

Also so ganz blicke ich selber nicht mehr durch. Ich bin nicht in Ausbildung, die Frage kam irgendwo auf, sondern bin schon mehrere Jahre ausgelernte Einzelhandelskauffrau. Das mit dem bv kam eigentlich nur auf weil mein FA mich jedesmal drauf anspricht.

Ich habe beim Jobcenter angerufen, wurde ein paar mal verbunden, aber habe die Auskunft erhalten, dass mir alg 1 schon zustehen würde. Die Dame sagte nur, dass das dann schwierig wird wegen dem Aufhebungsvertrag und sie sowieso das Problem nicht versteht, da ich durch die Schwangerschaft einen Kündigungsschutz habe.
Ich kapier das alles selber nicht mehr, jeder sagt etwas anderes und irgendwie weiß ich hinten und vorne nicht was ich tun soll. Sagen wir so hätte fer Betrieb zb nachts eine Stelle wäre es eventuell machbar mit meiner Tochter das mein Mann (verheiratet) sie in der Zeit betreut aber das steht ja nicht zur Debatte weil der Laden ganz andere Öffnungszeiten hat.
Nachts darfst du laut Mutterschutzgesetz eh nicht arbeiten.

Hol dir ein BV und fertig.
Loomy
144 Beiträge
23.01.2018 13:43
Kann mein Arbeitgeber das ablehnen? Weil so komisch formuliert wurde von ihm, dass ich ja noch in Elternzeit bin und wie ich dann jetzt vor Arbeitsbeginn schon ein bv ankündigen kann.
Er drängt mich zum Aufhebungsvertrag und stützt sich dabei jetzt auch auf die Betreuungssituation meiner Tochter. Ich habe Angst das ich mir damit selber nur Probleme mache.
Am Schluss lande ich vor dem Arbeitsgericht soweit will ich es echt nicht kommen lassen, wobei ich es meinem Chef definitv zu trauen würde.
23.01.2018 13:45
nein kann er nicht, wenn dein FA das begründet sieht muss er damit leben.
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