Mütter- und Schwangerenforum

Aufhebungsvertrag?

Gehe zu Seite:
23.01.2018 13:48
Zitat von Loomy:

Kann mein Arbeitgeber das ablehnen? Weil so komisch formuliert wurde von ihm, dass ich ja noch in Elternzeit bin und wie ich dann jetzt vor Arbeitsbeginn schon ein bv ankündigen kann.
Er drängt mich zum Aufhebungsvertrag und stützt sich dabei jetzt auch auf die Betreuungssituation meiner Tochter. Ich habe Angst das ich mir damit selber nur Probleme mache.
Am Schluss lande ich vor dem Arbeitsgericht soweit will ich es echt nicht kommen lassen, wobei ich es meinem Chef definitv zu trauen würde.


Kann er nicht. Es ist doch klar, dass er dich jetzt bedrängt. Er will dich los werden. Er hat aber keine rechtliche Grundlage und das weiß er auch. Darum will er dich jetzt bedrängen damit du unterschreibst

Deshalb wirst du auch nicht vorm Arbeitsgericht landen. Denn er weiß sehr genau, dass die ihn dort auslachen würden.

Lass dich von ihm nicht irritieren. Das Recht ist auf deiner Seite und wenn dein FA dir ein generelles BV erteilt, dann kann er sich auf den Kopf stellen.
shelyra
69104 Beiträge
23.01.2018 13:50
nö. dein ag kann da gar nichts machen.

du beendest ganz normal deine jetztige elternzeit im märz.
davor gehst du zum fa und lässt dir für deine neue schwangerschaft das bv ausstellen und lässt dies dem ag zukommen so dass er diese zu deinem arbeitsbeginn hat.
damit aht sich die sache eigentlich für dich erledigt
Loomy
144 Beiträge
23.01.2018 13:56
Ganz blöde Frage aber warum stellt sich mein ag denn dann so quer? Ich dachte ihm werden die Kosten dafür komplett erstattet? Hat er einen effektiven Nachteil wenn ich dann ein BV einreiche?

Ich bin echt ein friedlicher Mensch ich will ja eigentlich nur eine gute Lösung für alle Beteiligten.
23.01.2018 14:03
Wie schon geschrieben wurde, er muss erstmal in Vorleistung gehen und sich
das Geld dann wieder holen, Papierkram eben, hat er wahrscheinlich keine
Lust zu...
23.01.2018 14:19
Im BV wird weiter Lohn gezahlt, ein BV ist keine Krankschreibung. Ich glaube, er kann nur Anteilig etwas von der KK verlangen.

Er hat natürlich unnötige Kosten und hat dich ab März fest wieder eingeplant. Das er nun verärgert ist, kann man doch verstehen.

Aber es lässt sich nunmal nicht ändern.
Mit Verlängerung deiner jetzigen EZ brauchst Du eine Einverständniserklärung und da würde er sicher ablehnen (was er auch darf), daher... Nimm das BV und lass es ihm sofort zukommen. Per Übergabeeinschreiben.
nilou
14052 Beiträge
23.01.2018 14:52
Zitat von Bauernschnitte:

Im BV wird weiter Lohn gezahlt, ein BV ist keine Krankschreibung. Ich glaube, er kann nur Anteilig etwas von der KK verlangen.

Er hat natürlich unnötige Kosten und hat dich ab März fest wieder eingeplant. Das er nun verärgert ist, kann man doch verstehen.

Aber es lässt sich nunmal nicht ändern.
Mit Verlängerung deiner jetzigen EZ brauchst Du eine Einverständniserklärung und da würde er sicher ablehnen (was er auch darf), daher... Nimm das BV und lass es ihm sofort zukommen. Per Übergabeeinschreiben.


Da sie aktuell im zweiten Jahr ihrer Elternzeit ist würde sie für die Verlängerung nicht die Zustimmung ihres Arbeitgebers benötigen. Sie muss ihn nur 7 Wochen vor Ende darüber informieren.
nilou
14052 Beiträge
23.01.2018 14:54
Was hast du eigentlich grundsätzlich geplant gehabt? Hast du dich um eine Kindbetreuung bemüht und wolltest wieder arbeiten gehen? Oder von vornherein ein zweites Kind?

Ich verstehe deine Argumente nämlich nicht ganz mit: wenn ich die Elternzeit verlängere bekomme ich kein Geld. Wie hattest du es den geplant?

Bezüglich des BV: das sollte dann aber handfest sein. Sprich sollte dein AG es prüfen lassen sollte es wasserdicht sein.
nilou
14052 Beiträge
23.01.2018 14:56
Zitat von nilou:

Zitat von Bauernschnitte:

Im BV wird weiter Lohn gezahlt, ein BV ist keine Krankschreibung. Ich glaube, er kann nur Anteilig etwas von der KK verlangen.

Er hat natürlich unnötige Kosten und hat dich ab März fest wieder eingeplant. Das er nun verärgert ist, kann man doch verstehen.

Aber es lässt sich nunmal nicht ändern.
Mit Verlängerung deiner jetzigen EZ brauchst Du eine Einverständniserklärung und da würde er sicher ablehnen (was er auch darf), daher... Nimm das BV und lass es ihm sofort zukommen. Per Übergabeeinschreiben.


Da sie aktuell im zweiten Jahr ihrer Elternzeit ist würde sie für die Verlängerung nicht die Zustimmung ihres Arbeitgebers benötigen. Sie muss ihn nur 7 Wochen vor Ende darüber informieren.


Sehe gerade das das Kind 10 Monate ist und nicht knapp 2. Dann muss der Arbeitgeber tatsächlich zustimmen.
bambina_1990
16691 Beiträge
23.01.2018 14:57
Zitat von AmyPixie:

Zitat von KRÄTZÄ:

Lass dir das BV von deinem Arzt geben und fertig. Soll der Chef doch Rumpelstilzchen spielen. Dann hast du erstmal knapp 2 Jahre Ruhe und kannst die dann was neues suchen.




Ich frage mich auch, wo das Problem ist. Der FA will BV aussprechen, das würde ich dankend annehmen
das dachte ich mir auch die ganze zeit hab das auch so gemacht bei k*k als die mich weg haben wollten.....hab mich ins bv schmeißen lassen und gut
shelyra
69104 Beiträge
23.01.2018 15:03
Zitat von Bauernschnitte:

Im BV wird weiter Lohn gezahlt, ein BV ist keine Krankschreibung. Ich glaube, er kann nur Anteilig etwas von der KK verlangen.

Er hat natürlich unnötige Kosten und hat dich ab März fest wieder eingeplant. Das er nun verärgert ist, kann man doch verstehen.

Aber es lässt sich nunmal nicht ändern.
Mit Verlängerung deiner jetzigen EZ brauchst Du eine Einverständniserklärung und da würde er sicher ablehnen (was er auch darf), daher... Nimm das BV und lass es ihm sofort zukommen. Per Übergabeeinschreiben.

ja, es stimmt das im bv weiterhin lohn gezahlt wird!
aber der ag kann es sich zu 100% zurück holen. hat dadurch also finanziell keine nachteile
Loomy
144 Beiträge
23.01.2018 15:19
Also mein eigentlicher Plan war wieder zurück zu kommen, nicht voll aber auf jeden Fall teilweise. Die erneute Schwangerschaft ist zwar gewünscht aber so geplant war das irgendwie nicht.
Das große Thema war, dass mein Mann einen neuen Berufsweg eingeschlagen hat und wir von vorn herein nicht wussten in wie weit ich arbeiten gehen kann. Darüber hat mein ag Bescheid gewusst.
Eingeplant hat er mich definitv nicht, für meine Stelle wurden 2 andere Damen eingeteilt und ich habe ihm von der erneuten SS sofort berichtet als ich in der 5ten ssw beim Fa war. Was ich weis ist das es momentan wohl nicht so super läuft im Geschäft
Senami3
1553 Beiträge
23.01.2018 16:58
Zitat von NochOhne32:

Zitat von shelyra:

kannst du nicht deine jetztige elternzeit verlängern?

ansonsten könnte dir dein ag auch ein bv ausstellen für die neue schwangerschaft (zb weil er dir keinen muschu-gerechten arbeitsplatz bieten kann).
somit hättet ihr erstmal luft um dann zu schauen wie es weiter geht


so würde ich das auch machen. Dein Vorteil dabei wäre dann ja auch das bessere Elterngeld. Und dem Chef wird dein Gehalt im BV voll ersetzt


Euch ist aber bewusst, dass das Bv nicht dazu dient individuelle Betreuungsprobleme zu lösen, sondern um die Schwangere vor gesundheitlichen Risiken zu bewahren? Wenn das zutrifft, wäre das ein Weg - ansonsten ist das Betrug an der Krankenkasse und kann bei Prüfung teuer werden.
shelyra
69104 Beiträge
23.01.2018 17:07
Zitat von Senami3:

Zitat von NochOhne32:

Zitat von shelyra:

kannst du nicht deine jetztige elternzeit verlängern?

ansonsten könnte dir dein ag auch ein bv ausstellen für die neue schwangerschaft (zb weil er dir keinen muschu-gerechten arbeitsplatz bieten kann).
somit hättet ihr erstmal luft um dann zu schauen wie es weiter geht


so würde ich das auch machen. Dein Vorteil dabei wäre dann ja auch das bessere Elterngeld. Und dem Chef wird dein Gehalt im BV voll ersetzt


Euch ist aber bewusst, dass das Bv nicht dazu dient individuelle Betreuungsprobleme zu lösen, sondern um die Schwangere vor gesundheitlichen Risiken zu bewahren? Wenn das zutrifft, wäre das ein Weg - ansonsten ist das Betrug an der Krankenkasse und kann bei Prüfung teuer werden.

ihr fa hat es ihr doch vorgeschlagen.
daher geh ichd avon aus, dass es schon einen grund geben wird
Senami3
1553 Beiträge
23.01.2018 17:10
Zitat von shelyra:

Zitat von Senami3:

Zitat von NochOhne32:

Zitat von shelyra:

kannst du nicht deine jetztige elternzeit verlängern?

ansonsten könnte dir dein ag auch ein bv ausstellen für die neue schwangerschaft (zb weil er dir keinen muschu-gerechten arbeitsplatz bieten kann).
somit hättet ihr erstmal luft um dann zu schauen wie es weiter geht


so würde ich das auch machen. Dein Vorteil dabei wäre dann ja auch das bessere Elterngeld. Und dem Chef wird dein Gehalt im BV voll ersetzt


Euch ist aber bewusst, dass das Bv nicht dazu dient individuelle Betreuungsprobleme zu lösen, sondern um die Schwangere vor gesundheitlichen Risiken zu bewahren? Wenn das zutrifft, wäre das ein Weg - ansonsten ist das Betrug an der Krankenkasse und kann bei Prüfung teuer werden.

ihr fa hat es ihr doch vorgeschlagen.
daher geh ichd avon aus, dass es schon einen grund geben wird


Dein Vorschlag stand ja unabhängig vom fa-thema dort. Zitat: "ansonsten könnte dir auch dein Ag ein bv ausstellen,...." -> wenn es dafür eine berechtigte Grundlage gibt: ja; ansonsten wäre es Betrug.
NochOhne32
17889 Beiträge
25.01.2018 12:41
Zitat von Senami3:

Zitat von NochOhne32:

Zitat von shelyra:

kannst du nicht deine jetztige elternzeit verlängern?

ansonsten könnte dir dein ag auch ein bv ausstellen für die neue schwangerschaft (zb weil er dir keinen muschu-gerechten arbeitsplatz bieten kann).
somit hättet ihr erstmal luft um dann zu schauen wie es weiter geht


so würde ich das auch machen. Dein Vorteil dabei wäre dann ja auch das bessere Elterngeld. Und dem Chef wird dein Gehalt im BV voll ersetzt


Euch ist aber bewusst, dass das Bv nicht dazu dient individuelle Betreuungsprobleme zu lösen, sondern um die Schwangere vor gesundheitlichen Risiken zu bewahren? Wenn das zutrifft, wäre das ein Weg - ansonsten ist das Betrug an der Krankenkasse und kann bei Prüfung teuer werden.


Naja, da die FA der TE das BV angeboten hat und die TE ja auch schon in der ersten Schwangerschaft im BV war, gehe ich mal ganz stark davon aus. Dass es auch gerechtfertigt ist.
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 3 mal gemerkt