Mütter- und Schwangerenforum

Beschäftigungsverbot Luxemburg

Jarla
7529 Beiträge
15.11.2016 11:44
Hallo,
Ich arbeite in Luxemburg. Meine Ärzte wollen mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Mein FA meinte ich soll mich mal erkundigen, wie das in Luxemburg abläuft. Was die Krankenkasse da genau benötigt?
Freue mich auf Antworten
Darwin27
10550 Beiträge
15.11.2016 17:45
In Luxemburg gibt es kein generelles Beschäftigungsverbot. Mir wurde es damals auch anders gesagt. Ich bekam eins von meiner FA (deutsch) und im Mutterschutz hieß es dann von Seiten Luxemburg, dass sie das nicht anerkennen. Der Amtsarzt meinte, das gäbe es so in Lux nicht. Dort ist man entweder krank, oder man kann arbeiten gehen. "Schwangerschaft, auch eine Risikoschwangerschaft, ist lt. luxemburgischem Recht keine Krankheit."

Ich musste mir Krankenscheine nachträglich geben lassen.
Bobo
551 Beiträge
15.11.2016 19:40
Zitat von Darwin27:

In Luxemburg gibt es kein generelles Beschäftigungsverbot. Mir wurde es damals auch anders gesagt. Ich bekam eins von meiner FA (deutsch) und im Mutterschutz hieß es dann von Seiten Luxemburg, dass sie das nicht anerkennen. Der Amtsarzt meinte, das gäbe es so in Lux nicht. Dort ist man entweder krank, oder man kann arbeiten gehen. "Schwangerschaft, auch eine Risikoschwangerschaft, ist lt. luxemburgischem Recht keine Krankheit."

Ich musste mir Krankenscheine nachträglich geben lassen.


Stimmt nicht - nennt sich 'dispense' auf lux.resp französisch.
Bobo
551 Beiträge
15.11.2016 19:45
Der Arbeitgeber muss beurteilen, dass bei Arbeiten der 1. Kategorie ein Risiko für Sicherheit und Gesundheit bzw. eine Auswirkung auf die Schwangerschaft oder das Stillen vorliegt. Stellt der Arbeitgeber ein solches Risiko fest, muss er nach Stellungnahme des Arbeitsmediziners:

entweder die Arbeitsbedingungen oder die Arbeitszeit vorübergehend anpassen, um das Risiko zu beseitigen;
oder, falls eine Anpassung technisch oder objektiv gesehen nicht möglich ist, der Arbeitnehmerin einen anderen Arbeitsplatz zuteilen, dies bei Fortzahlung des gleichen Lohns wie vorher;
oder, falls die Zuteilung eines anderen Arbeitsplatzes technisch oder objektiv gesehen nicht möglich ist, die Arbeitnehmerin während der für den Schutz ihrer Sicherheit oder Gesundheit erforderlichen Zeit von der Arbeit freistellen.

Alle Details unter www.guichet.lu
Darwin27
10550 Beiträge
15.11.2016 20:48
Zitat von Bobo:

Zitat von Darwin27:

In Luxemburg gibt es kein generelles Beschäftigungsverbot. Mir wurde es damals auch anders gesagt. Ich bekam eins von meiner FA (deutsch) und im Mutterschutz hieß es dann von Seiten Luxemburg, dass sie das nicht anerkennen. Der Amtsarzt meinte, das gäbe es so in Lux nicht. Dort ist man entweder krank, oder man kann arbeiten gehen. "Schwangerschaft, auch eine Risikoschwangerschaft, ist lt. luxemburgischem Recht keine Krankheit."

Ich musste mir Krankenscheine nachträglich geben lassen.


Stimmt nicht - nennt sich 'dispense' auf lux.resp französisch.


Ich gebe nur das weiter, was mir vor 7 Monaten der luxemburgische Amtsarzt gesagt hat.

Evtl. hat der das auf meine Tätigkeit bezogen. In welchem Bereich arbeitest du denn?
Darwin27
10550 Beiträge
15.11.2016 20:49
Zitat von Bobo:

Der Arbeitgeber muss beurteilen, dass bei Arbeiten der 1. Kategorie ein Risiko für Sicherheit und Gesundheit bzw. eine Auswirkung auf die Schwangerschaft oder das Stillen vorliegt. Stellt der Arbeitgeber ein solches Risiko fest, muss er nach Stellungnahme des Arbeitsmediziners:

entweder die Arbeitsbedingungen oder die Arbeitszeit vorübergehend anpassen, um das Risiko zu beseitigen;
oder, falls eine Anpassung technisch oder objektiv gesehen nicht möglich ist, der Arbeitnehmerin einen anderen Arbeitsplatz zuteilen, dies bei Fortzahlung des gleichen Lohns wie vorher;
oder, falls die Zuteilung eines anderen Arbeitsplatzes technisch oder objektiv gesehen nicht möglich ist, die Arbeitnehmerin während der für den Schutz ihrer Sicherheit oder Gesundheit erforderlichen Zeit von der Arbeit freistellen.

Alle Details unter www.guichet.lu


Aber das beschreibt doch auch gar nicht das Beschäftigungsverbot, wie wir es in Deutschland kennen, das vom FA ausgestellt wird?!
Bobo
551 Beiträge
15.11.2016 21:33
Zitat von Darwin27:

Zitat von Bobo:

Der Arbeitgeber muss beurteilen, dass bei Arbeiten der 1. Kategorie ein Risiko für Sicherheit und Gesundheit bzw. eine Auswirkung auf die Schwangerschaft oder das Stillen vorliegt. Stellt der Arbeitgeber ein solches Risiko fest, muss er nach Stellungnahme des Arbeitsmediziners:

entweder die Arbeitsbedingungen oder die Arbeitszeit vorübergehend anpassen, um das Risiko zu beseitigen;
oder, falls eine Anpassung technisch oder objektiv gesehen nicht möglich ist, der Arbeitnehmerin einen anderen Arbeitsplatz zuteilen, dies bei Fortzahlung des gleichen Lohns wie vorher;
oder, falls die Zuteilung eines anderen Arbeitsplatzes technisch oder objektiv gesehen nicht möglich ist, die Arbeitnehmerin während der für den Schutz ihrer Sicherheit oder Gesundheit erforderlichen Zeit von der Arbeit freistellen.

Alle Details unter www.guichet.lu


Aber das beschreibt doch auch gar nicht das Beschäftigungsverbot, wie wir es in Deutschland kennen, das vom FA ausgestellt wird?!


ich kenne das deutsche nicht
Weiss aber dass man in Lxb nicht unbedingt als krank gilt sondern sich vom Frauenarzt ein Verbot geben lassen kann.
Der Arbeiter kann dies akzeptieren ODER dich zum Kontrollarzt schicken dessen Meinung dann in dem Fall ausschlaggebend ist.
Gerade Erzieher bekokommen oft ein Beschäftigingsverbot zB

Darwin27
10550 Beiträge
16.11.2016 06:44
Zitat von Bobo:

Zitat von Darwin27:

Zitat von Bobo:

Der Arbeitgeber muss beurteilen, dass bei Arbeiten der 1. Kategorie ein Risiko für Sicherheit und Gesundheit bzw. eine Auswirkung auf die Schwangerschaft oder das Stillen vorliegt. Stellt der Arbeitgeber ein solches Risiko fest, muss er nach Stellungnahme des Arbeitsmediziners:

entweder die Arbeitsbedingungen oder die Arbeitszeit vorübergehend anpassen, um das Risiko zu beseitigen;
oder, falls eine Anpassung technisch oder objektiv gesehen nicht möglich ist, der Arbeitnehmerin einen anderen Arbeitsplatz zuteilen, dies bei Fortzahlung des gleichen Lohns wie vorher;
oder, falls die Zuteilung eines anderen Arbeitsplatzes technisch oder objektiv gesehen nicht möglich ist, die Arbeitnehmerin während der für den Schutz ihrer Sicherheit oder Gesundheit erforderlichen Zeit von der Arbeit freistellen.

Alle Details unter www.guichet.lu


Aber das beschreibt doch auch gar nicht das Beschäftigungsverbot, wie wir es in Deutschland kennen, das vom FA ausgestellt wird?!


ich kenne das deutsche nicht
Weiss aber dass man in Lxb nicht unbedingt als krank gilt sondern sich vom Frauenarzt ein Verbot geben lassen kann.
Der Arbeiter kann dies akzeptieren ODER dich zum Kontrollarzt schicken dessen Meinung dann in dem Fall ausschlaggebend ist.
Gerade Erzieher bekokommen oft ein Beschäftigingsverbot zB


Okay, dann kommt es vielleicht wirklich auf die Berufsgruppe an. Ich bin im Büro tätig und meine FÄ wollte mich wegen ständiger Blutungen und vorheriger Fehlgeburten beschäftigungsunfähig schreiben. Das tat sie auch, aber im Nachhinein hieß es vom Amtsarzt, dass das nicht ginge, weil man im Büro "immer arbeiten kann". Nungut, die Umschreibung auf einen Krankenschein war kein Problem. In einer anderen Berufsgruppe (Kindergarten zB) ist das dann vielleicht anders.

TE, was bist du denn beruflich?
Jarla
7529 Beiträge
17.11.2016 08:43
Danke für eure Antworten.

Ich arbeite im Büro.
Habe einen Anfahrtsweg von rund 100 km pro Strecke. Bin risikoschwanger , hatte auch Blutungen , hab eph gestose im Frühstadium. Einige schwerwiegende Erkrankungen unter anderem am Herzen. Darf meine Herztabletten während der SS nicht einnehmen und muss den ganzen Tag liegen.
Bin am überlegen ob ich dann nicht einfach weiterhin Krankenschein mache was muss der arzt denn drauf schreiben damit ich mich auch frei bewegen darf. Momentan darf ich ja nur zu bestimmten Zeiten zum Arzt gehen. Das ist sehr schwer das so hinzubekommen.
Darwin27
10550 Beiträge
17.11.2016 08:52
Zitat von Jarla:

Danke für eure Antworten.

Ich arbeite im Büro.
Habe einen Anfahrtsweg von rund 100 km pro Strecke. Bin risikoschwanger , hatte auch Blutungen , hab eph gestose im Frühstadium. Einige schwerwiegende Erkrankungen unter anderem am Herzen. Darf meine Herztabletten während der SS nicht einnehmen und muss den ganzen Tag liegen.
Bin am überlegen ob ich dann nicht einfach weiterhin Krankenschein mache was muss der arzt denn drauf schreiben damit ich mich auch frei bewegen darf. Momentan darf ich ja nur zu bestimmten Zeiten zum Arzt gehen. Das ist sehr schwer das so hinzubekommen.


So genau weiß ich das leider nciht. Ich glaube, der Arzt kann einfach drauf vermerken, dass es sinnvoll wäre, wenn du dich an der frischen Luft bewegst. Wenn dem so ist - bei Blutungen könnte man auch anderes vermuten. Soweit ich weiß, darfst du ab dem 6. Tag 2 recht lange Zeitabschnitte raus, das sollte eigentlich genügen, oder? Ich hab mich da ehrlich gesagt nicht so genau dran gehalten. Ich hatte 3 FG und danach eine Risikoschwangerschaft. Dem Kontrolleur hätte ich was erzählt, wenn er an der Tür gestanden hätte und mir KS-Schwindel unterstellt hätte, nur weil ich eben eine Runde Luft schnappen war!

Ich denke, die Kontrollen sind mittlerweile weniger geworden und zielen auch eher auf die ab, die ständig montags oder freitags krank sind und das immer mit Magen-Darm oder nem Schnupfen. Bei dir sieht man ja, dass du WIRKLICH was hast, das dich vom Arbeiten abhält.

Mach dir nicht so viele Sorgen, du hast eine wichtigere Aufgabe: Leben zu geben. Alles Gute.
Jarla
7529 Beiträge
17.11.2016 09:06
Zitat von Darwin27:

Zitat von Jarla:

Danke für eure Antworten.

Ich arbeite im Büro.
Habe einen Anfahrtsweg von rund 100 km pro Strecke. Bin risikoschwanger , hatte auch Blutungen , hab eph gestose im Frühstadium. Einige schwerwiegende Erkrankungen unter anderem am Herzen. Darf meine Herztabletten während der SS nicht einnehmen und muss den ganzen Tag liegen.
Bin am überlegen ob ich dann nicht einfach weiterhin Krankenschein mache was muss der arzt denn drauf schreiben damit ich mich auch frei bewegen darf. Momentan darf ich ja nur zu bestimmten Zeiten zum Arzt gehen. Das ist sehr schwer das so hinzubekommen.


So genau weiß ich das leider nciht. Ich glaube, der Arzt kann einfach drauf vermerken, dass es sinnvoll wäre, wenn du dich an der frischen Luft bewegst. Wenn dem so ist - bei Blutungen könnte man auch anderes vermuten. Soweit ich weiß, darfst du ab dem 6. Tag 2 recht lange Zeitabschnitte raus, das sollte eigentlich genügen, oder? Ich hab mich da ehrlich gesagt nicht so genau dran gehalten. Ich hatte 3 FG und danach eine Risikoschwangerschaft. Dem Kontrolleur hätte ich was erzählt, wenn er an der Tür gestanden hätte und mir KS-Schwindel unterstellt hätte, nur weil ich eben eine Runde Luft schnappen war!

Ich denke, die Kontrollen sind mittlerweile weniger geworden und zielen auch eher auf die ab, die ständig montags oder freitags krank sind und das immer mit Magen-Darm oder nem Schnupfen. Bei dir sieht man ja, dass du WIRKLICH was hast, das dich vom Arbeiten abhält.

Mach dir nicht so viele Sorgen, du hast eine wichtigere Aufgabe: Leben zu geben. Alles Gute.


Danke das ist wirklich sehr hilfreich für mich
Ich darf nicht groß rum laufen. Eigentlich soll ich den ganzen Tag liegen. Ich hab aber oft Atzttermine so wie heute um 8 Uhr morgens, was ja eben nicht in der Frist liegt.

Dieses mal wird alles gut werden

Wann hast du dich auf der Arbeit geoutet?
Darwin27
10550 Beiträge
17.11.2016 09:25
Zitat von Jarla:

Zitat von Darwin27:

Zitat von Jarla:

Danke für eure Antworten.

Ich arbeite im Büro.
Habe einen Anfahrtsweg von rund 100 km pro Strecke. Bin risikoschwanger , hatte auch Blutungen , hab eph gestose im Frühstadium. Einige schwerwiegende Erkrankungen unter anderem am Herzen. Darf meine Herztabletten während der SS nicht einnehmen und muss den ganzen Tag liegen.
Bin am überlegen ob ich dann nicht einfach weiterhin Krankenschein mache was muss der arzt denn drauf schreiben damit ich mich auch frei bewegen darf. Momentan darf ich ja nur zu bestimmten Zeiten zum Arzt gehen. Das ist sehr schwer das so hinzubekommen.


So genau weiß ich das leider nciht. Ich glaube, der Arzt kann einfach drauf vermerken, dass es sinnvoll wäre, wenn du dich an der frischen Luft bewegst. Wenn dem so ist - bei Blutungen könnte man auch anderes vermuten. Soweit ich weiß, darfst du ab dem 6. Tag 2 recht lange Zeitabschnitte raus, das sollte eigentlich genügen, oder? Ich hab mich da ehrlich gesagt nicht so genau dran gehalten. Ich hatte 3 FG und danach eine Risikoschwangerschaft. Dem Kontrolleur hätte ich was erzählt, wenn er an der Tür gestanden hätte und mir KS-Schwindel unterstellt hätte, nur weil ich eben eine Runde Luft schnappen war!

Ich denke, die Kontrollen sind mittlerweile weniger geworden und zielen auch eher auf die ab, die ständig montags oder freitags krank sind und das immer mit Magen-Darm oder nem Schnupfen. Bei dir sieht man ja, dass du WIRKLICH was hast, das dich vom Arbeiten abhält.

Mach dir nicht so viele Sorgen, du hast eine wichtigere Aufgabe: Leben zu geben. Alles Gute.


Danke das ist wirklich sehr hilfreich für mich
Ich darf nicht groß rum laufen. Eigentlich soll ich den ganzen Tag liegen. Ich hab aber oft Atzttermine so wie heute um 8 Uhr morgens, was ja eben nicht in der Frist liegt.

Dieses mal wird alles gut werden

Wann hast du dich auf der Arbeit geoutet?


Sag doch deinem Arzt, dass du da eigentlich nicht rausdarfst. Meiner Erfahrung nach richten die sich sehr nach uns Luxemburgern. Auch was später die Fristen angeht.

Ich hatte es ihnen in der ersten SS in der 9. Woche gesagt. 3 Wochen später hatte ich dann Krankenschein, AS und alle wussten Bescheid

In meiner letzten SS hab ich es glaube ich in der 13. Woche verkündet. Ich hatte auch Angst, dass sie es eh sehen werden. Auch, weil bei mir sicher jeder drauf geachtet hat, ob der Bauch wächst.
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