Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit, Umzug, Kinderwunsch. Kündigen oder weiter Elternzeit?

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Once-upon-a-time
463 Beiträge
12.10.2017 19:16
Zitat von Feloidea:

Ich danke euch allen für die Antworten

Eine Mama aus dem GVK mit der ich in kontakt bin meinte das mit dem Elterngeld wenn man das zweite Kind innerhalb dieser zwei Jahre bekommt, danach habe ich wohl zu halbherzig recherchiert, ich dachte, dass wenn man in der Zeit nichts verdient das auch nicht angerechnet wird sonder die Monate vor Geburt des ersten Kindes wieder zählen.
Ein gutes hat es, ich darf ab Februar dann also Gewinn erzielen mit Auftragsarbeiten, bzw könnte ich nen Minijob nehmen wenn die Kleine nen Kitaplatz hat

Ok dann setze ich heute das Schreiben auf, dass ich meine Elternzeit auf ein Jahr verlängere (ab Februar hätte ich wieder gemusst), muss ich da Gründe angeben? Mangels KiTaplatz? Oder müssen die es so hinnehmen?

Das schöne dort ist auch das der Kitaplatz an die 150 weniger kostet als hier dann geh ich nicht nur arbeiten um den Platz zu bezahlen

Dann können wir unseren zweiten Kinderwunsch ja auch entspannt angehen wenn wir so oder so keinen Vorteil von haben


Wenn du selbständige Einkünfte hast wird das Elterngeld aber von einem anderen Zeitraum errechnet. Dann zählt das komplette Jahr vor Geburt des Kindes, und nicht genau 12 Monate zurück. Und wenn das Jahr davor Elterngeldbezugszeitraum vom ersten Kind ist könnte tatsächlich wieder das Jahr vor Geburt des ersten Kindes zählen, da bin ich aber nicht sicher, da solltest Du recherchieren bzw. Bei der elterngeldstelle nachfragen.

Und dem Arbeitgeber würd ich evtl
L fairerweise sagen, dass du zwar die Elternzeit verlängerst, aber eigentlich nicht mehr bei ihm anfangen möchtest?
Feloidea
4127 Beiträge
12.10.2017 22:02
Zitat von Once-upon-a-time:

Zitat von Feloidea:

Ich danke euch allen für die Antworten

Eine Mama aus dem GVK mit der ich in kontakt bin meinte das mit dem Elterngeld wenn man das zweite Kind innerhalb dieser zwei Jahre bekommt, danach habe ich wohl zu halbherzig recherchiert, ich dachte, dass wenn man in der Zeit nichts verdient das auch nicht angerechnet wird sonder die Monate vor Geburt des ersten Kindes wieder zählen.
Ein gutes hat es, ich darf ab Februar dann also Gewinn erzielen mit Auftragsarbeiten, bzw könnte ich nen Minijob nehmen wenn die Kleine nen Kitaplatz hat

Ok dann setze ich heute das Schreiben auf, dass ich meine Elternzeit auf ein Jahr verlängere (ab Februar hätte ich wieder gemusst), muss ich da Gründe angeben? Mangels KiTaplatz? Oder müssen die es so hinnehmen?

Das schöne dort ist auch das der Kitaplatz an die 150 weniger kostet als hier dann geh ich nicht nur arbeiten um den Platz zu bezahlen

Dann können wir unseren zweiten Kinderwunsch ja auch entspannt angehen wenn wir so oder so keinen Vorteil von haben


Wenn du selbständige Einkünfte hast wird das Elterngeld aber von einem anderen Zeitraum errechnet. Dann zählt das komplette Jahr vor Geburt des Kindes, und nicht genau 12 Monate zurück. Und wenn das Jahr davor Elterngeldbezugszeitraum vom ersten Kind ist könnte tatsächlich wieder das Jahr vor Geburt des ersten Kindes zählen, da bin ich aber nicht sicher, da solltest Du recherchieren bzw. Bei der elterngeldstelle nachfragen.

Und dem Arbeitgeber würd ich evtl
L fairerweise sagen, dass du zwar die Elternzeit verlängerst, aber eigentlich nicht mehr bei ihm anfangen möchtest?


Ok, dann werd ich wohl mal auf der Arbeit vorbeigehen und das mit dem Chef bereden, dass ich wegen der Krankenversicherung gerne bleiben würde, aber nicht mehr anfangen kann später wegen Umzug.
Ist mir auch lieber als das so hinterrücks zu machen.

Das mit den Selbstständigen Einkünften muss ich recherchieren, dann würde es sich ja umso mehr lohnen das zu verfolgen

Vielleicht gibt es hier noch jemanden der damit Erfahrung hat, wäre auch schön
shelyra
69108 Beiträge
12.10.2017 22:20
ich würd mich mal erkundigen ob du die zustimmung vom ag brauchst wenn du in elternzeit eine andere tätigkeit nachgehst
man darf ja in elternzeit einen anderen job (zb minijob) amchen, aber dafür muss der ag zustimmen. könnte mir vorstellen,d ass es bei einer selbstständigen tätigkeit ähnlich ist
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