Mütter- und Schwangerenforum

Gilt mündliche Vereinbarung oder bestehender Vertrag?

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Nadine07
2453 Beiträge
01.06.2018 08:57
Hallo zusammen,

komische Geschichte bei mir... Ich war bis vor Kurzem in Elternzeit und habe da in Teilzeit gearbeitet. Jetzt hatte ich mit meinem AG abgesprochen, dass ich auch danach nur halbtags arbeiten möchte. Ich sollte einen neuen Vertrag bekommen... ist bislang aber nicht passiert.

Nun habe ich das Gefühl, dass er mir kündigen will. Es gibt eigentlich keinen Grund, außer dass ich mich nicht so recht in die neue Abteilung integriere. Fühle mich einfach nicht wohl dort (siehe auch anderen Thread dazu). Vielleicht ist es also bloß mein Gefühl.

Aber wenn nicht.... wenn ich gekündigt werde, würde ich mit hoher Wahrscheinlichkeit freigestellt werden.
Und jetzt ist natürlich interessant, ob dann mein alter Vertrag (40 Stunden) oder die mündliche Vereinbarung ohne unterschriebenen Vertrag (20 Stunden) gilt.

Hat jemand eine Ahnung, wie das ist? Wenn ich da eh raus bin, wäre es natürlich ein nettes Abschiedsgeschenk, noch mal drei Monate voll bezahlt zu werden.

Liebe Grüße!
Nadine
Senami3
1553 Beiträge
01.06.2018 09:42
Zitat von Nadine07:

Hallo zusammen,

komische Geschichte bei mir... Ich war bis vor Kurzem in Elternzeit und habe da in Teilzeit gearbeitet. Jetzt hatte ich mit meinem AG abgesprochen, dass ich auch danach nur halbtags arbeiten möchte. Ich sollte einen neuen Vertrag bekommen... ist bislang aber nicht passiert.

Nun habe ich das Gefühl, dass er mir kündigen will. Es gibt eigentlich keinen Grund, außer dass ich mich nicht so recht in die neue Abteilung integriere. Fühle mich einfach nicht wohl dort (siehe auch anderen Thread dazu). Vielleicht ist es also bloß mein Gefühl.

Aber wenn nicht.... wenn ich gekündigt werde, würde ich mit hoher Wahrscheinlichkeit freigestellt werden.
Und jetzt ist natürlich interessant, ob dann mein alter Vertrag (40 Stunden) oder die mündliche Vereinbarung ohne unterschriebenen Vertrag (20 Stunden) gilt.

Hat jemand eine Ahnung, wie das ist? Wenn ich da eh raus bin, wäre es natürlich ein nettes Abschiedsgeschenk, noch mal drei Monate voll bezahlt zu werden.

Liebe Grüße!
Nadine


Hat dein AG mündlich der Teilzeit zugestimmt? Falls ja: kann er das beweisen? Wenn nicht, gilt dein Arbeitsvertrag.
Nadine07
2453 Beiträge
01.06.2018 09:47
Zitat von Senami3:

Zitat von Nadine07:

Hallo zusammen,

komische Geschichte bei mir... Ich war bis vor Kurzem in Elternzeit und habe da in Teilzeit gearbeitet. Jetzt hatte ich mit meinem AG abgesprochen, dass ich auch danach nur halbtags arbeiten möchte. Ich sollte einen neuen Vertrag bekommen... ist bislang aber nicht passiert.

Nun habe ich das Gefühl, dass er mir kündigen will. Es gibt eigentlich keinen Grund, außer dass ich mich nicht so recht in die neue Abteilung integriere. Fühle mich einfach nicht wohl dort (siehe auch anderen Thread dazu). Vielleicht ist es also bloß mein Gefühl.

Aber wenn nicht.... wenn ich gekündigt werde, würde ich mit hoher Wahrscheinlichkeit freigestellt werden.
Und jetzt ist natürlich interessant, ob dann mein alter Vertrag (40 Stunden) oder die mündliche Vereinbarung ohne unterschriebenen Vertrag (20 Stunden) gilt.

Hat jemand eine Ahnung, wie das ist? Wenn ich da eh raus bin, wäre es natürlich ein nettes Abschiedsgeschenk, noch mal drei Monate voll bezahlt zu werden.

Liebe Grüße!
Nadine


Hat dein AG mündlich der Teilzeit zugestimmt? Falls ja: kann er das beweisen? Wenn nicht, gilt dein Arbeitsvertrag.
Naja, die Personalabteilung hat den Vertrag schon fertig gemacht, also hat er da offensichtlich was in die Wege geleitet. Er kriegt es nur nicht hin, mir das Dingen zum Unterschreiben vorzulegen.
Aber das scheint dann schon zu reichen, oder?
Schade eigentlich
Putsch
26805 Beiträge
01.06.2018 09:49
Das Ding bei mündlichen Absprachen ist, dass man sie halt im Streitfall erst mal nachweisen können muss. Daher tippe ich ziemlich sicher, dass du auf deinen alten Vetrag noch pochen kannst.
Senami3
1553 Beiträge
01.06.2018 09:54
Zitat von Putsch:

Das Ding bei mündlichen Absprachen ist, dass man sie halt im Streitfall erst mal nachweisen können muss. Daher tippe ich ziemlich sicher, dass du auf deinen alten Vetrag noch pochen kannst.


Sehe ich anders - selbst wenn er nur die E-Mail an die Perso als Gesprächsnachweis vor Gericht anführt, könnte es eng werden. Die Nachweisbarkeit wird sehr unterschiedlich von den Richtern bewertet.

Grundsätzlich braucht ein Arbeitsvertrag keine Schruftform.
Nadine07
2453 Beiträge
01.06.2018 09:55
Zitat von Putsch:

Das Ding bei mündlichen Absprachen ist, dass man sie halt im Streitfall erst mal nachweisen können muss. Daher tippe ich ziemlich sicher, dass du auf deinen alten Vetrag noch pochen kannst.
Hm, interessant...

Oder mal anders gefragt: hätte ich jetzt noch das Recht, zu sagen "ach nee, ich arbeite doch voll", wenn er mir nicht kündigt?
Putsch
26805 Beiträge
01.06.2018 09:57
Zitat von Senami3:

Zitat von Putsch:

Das Ding bei mündlichen Absprachen ist, dass man sie halt im Streitfall erst mal nachweisen können muss. Daher tippe ich ziemlich sicher, dass du auf deinen alten Vetrag noch pochen kannst.


Sehe ich anders - selbst wenn er nur die E-Mail an die Perso als Gesprächsnachweis vor Gericht anführt, könnte es eng werden. Die Nachweisbarkeit wird sehr unterschiedlich von den Richtern bewertet.

Grundsätzlich braucht ein Arbeitsvertrag keine Schruftform.


Wenn er Nachweise hat, ist er im Recht, das meine ich auch.
Deswegen sag ich ja, das Problem bei mündlichen Absprachen ist immer, ob man sie nachweisen kann oder nicht. Wenn Mails darüber ausgetauscht wurden, wird es schon kritisch. Aber ansonsten würde ich jetzt meinen, geht der bestehende, bereits unterschriebene Vertrag
Nadine07
2453 Beiträge
01.06.2018 10:00
Zitat von Putsch:

Zitat von Senami3:

Zitat von Putsch:

Das Ding bei mündlichen Absprachen ist, dass man sie halt im Streitfall erst mal nachweisen können muss. Daher tippe ich ziemlich sicher, dass du auf deinen alten Vetrag noch pochen kannst.


Sehe ich anders - selbst wenn er nur die E-Mail an die Perso als Gesprächsnachweis vor Gericht anführt, könnte es eng werden. Die Nachweisbarkeit wird sehr unterschiedlich von den Richtern bewertet.

Grundsätzlich braucht ein Arbeitsvertrag keine Schruftform.


Wenn er Nachweise hat, ist er im Recht, das meine ich auch.
Deswegen sag ich ja, das Problem bei mündlichen Absprachen ist immer, ob man sie nachweisen kann oder nicht. Wenn Mails darüber ausgetauscht wurden, wird es schon kritisch. Aber ansonsten würde ich jetzt meinen, geht der bestehende, bereits unterschriebene Vertrag
Mails mit mir gibt es nicht, das war alles mündlich. Aber mit der Personalabteilung könnte es halt was geben. Sogar wahrscheinlich.
nilou
14066 Beiträge
01.06.2018 10:04
Was steht in deinem Arbeitsvertrag bezüglich mündlicher Vereinbarungen? Wenn da drin steht, das Änderungen des Vertrages nur schriftlich erfolgen können schwierig. Du hast den Teilzeitvetrag ja nicht unterschrieben. Und mündliches würde nicht gelten.

Wenn du eine Schriftformklausel nicht im Arbeistevrtrag hast kann natürlich auch mündlich der Arbeitsvertrag verändert werden. Hier hast du aber wie bereits geschrieben ein Nachweisproblem. Grundsätzlich muss man ja seinen Teilzeitwunsch auch schriftlich beantragen.

Was willst du? Teilzeit oder Vollzeit? Wenn du es so willst wie mündlich vereinbart würde ich eine E-Mail an den Arbeitgeber schreiben so etwa:
wie mit xy besprochen wird meine Arbeistvertrag ja ab x auf 20 Stunden reduziert. Leider habe ich den schriftlichen Vetrag trotz mehrfacher Nachfrage noch nicht erhalten. Bitte senden Sie mir den bis spätestens x zu, ich benötige ihn für meine Krankenkasse oder was auch immer.

So hast du zumindest mehr schriftlich in der Hand.

Grundsätzlich ob es was bringt: eher nein. Wenn es jetzt da so Probleme gibt, willst du da gerichtlich gegen vorgehen und da weiter arbeiten?

Ich würde mir etwas anders suchen.
nilou
14066 Beiträge
01.06.2018 10:05
Zitat von Nadine07:

Zitat von Putsch:

Zitat von Senami3:

Zitat von Putsch:

Das Ding bei mündlichen Absprachen ist, dass man sie halt im Streitfall erst mal nachweisen können muss. Daher tippe ich ziemlich sicher, dass du auf deinen alten Vetrag noch pochen kannst.


Sehe ich anders - selbst wenn er nur die E-Mail an die Perso als Gesprächsnachweis vor Gericht anführt, könnte es eng werden. Die Nachweisbarkeit wird sehr unterschiedlich von den Richtern bewertet.

Grundsätzlich braucht ein Arbeitsvertrag keine Schruftform.


Wenn er Nachweise hat, ist er im Recht, das meine ich auch.
Deswegen sag ich ja, das Problem bei mündlichen Absprachen ist immer, ob man sie nachweisen kann oder nicht. Wenn Mails darüber ausgetauscht wurden, wird es schon kritisch. Aber ansonsten würde ich jetzt meinen, geht der bestehende, bereits unterschriebene Vertrag
Mails mit mir gibt es nicht, das war alles mündlich. Aber mit der Personalabteilung könnte es halt was geben. Sogar wahrscheinlich.


Die Personalabteilung wird dir das aber sicherlich nicht geben oder sagen. Also Mail schreiben an Personalabteilung, Chef in Kopie oder andersherum.
Nadine07
2453 Beiträge
01.06.2018 10:15
Ich gehe wie gesagt davon aus, dass ich demnächst die Kündigung und gleichzeitig die Freistellung erhalte.
Daher wäre mir das mit der Vollzeit lieber

Aber da die Perso schon Bescheid weiß und der Vertrag bereit liegt, denke ich, dass es - sollte mir doch nicht gekündigt werden - keine Probleme geben wird.

Ich bin da ja eh unzufrieden, deswegen hab ich mich schon umgeschaut, Alternativen rausgesucht, Lebenslauf aktualisiert, Arbeitszeugnis ist neu erstellt worden etc.
Es wäre also alles kein Beinbruch.
Das Schlimmste, was mir passieren kann, wäre, wenn ich dort beschäftigt bleibe und Vollzeit arbeiten soll.
Und dann kann ich immer noch selber kündigen.
shelyra
69110 Beiträge
01.06.2018 10:15
Seh ich das richtig dass du schon in teilzeit gearbeitet hast auch wenn kein schriftlicher vertrag vorhanden war?
Soweit ich weiß zählt dass dann ja als "beide seiten waren einverstanden" und könnte somit als Beweis für einen mündlichen teilzeitvertrag herhalten.
Nadine07
2453 Beiträge
01.06.2018 10:17
Zitat von shelyra:

Seh ich das richtig dass du schon in teilzeit gearbeitet hast auch wenn kein schriftlicher vertrag vorhanden war?
Soweit ich weiß zählt dass dann ja als "beide seiten waren einverstanden" und könnte somit als Beweis für einen mündlichen teilzeitvertrag herhalten.
Nein, ich hab nur in Elternzeit halbtags gearbeitet, dann hatte ich Urlaub und nächste Woche wäre dann erstmalig der neue Vertrag relevant.

Ich gehe davon aus, dass ich entweder den Vertrag bekomme oder die Kündigung
01.06.2018 14:08
Jetzt mal unabhängig vom Vertrag.
Man kann dich nicht einfach kündigen.
Oder arbeiten bei euch so wenig Leute, dass das Kündigungsschutzgesetz nicht greift?
Wenn ihr ne Personalabteilung habt, dann eher nicht?
Mit welcher Begründung sollte man dich kündigen? Betriebsbedingt? Hat die Firma Probleme?
Nadine07
2453 Beiträge
01.06.2018 16:51
Zitat von Earl2017:

Jetzt mal unabhängig vom Vertrag.
Man kann dich nicht einfach kündigen.
Oder arbeiten bei euch so wenig Leute, dass das Kündigungsschutzgesetz nicht greift?
Wenn ihr ne Personalabteilung habt, dann eher nicht?
Mit welcher Begründung sollte man dich kündigen? Betriebsbedingt? Hat die Firma Probleme?
Google sagt, für eine ordentliche Kündigung braucht es keinen speziellen Grund. Da reicht es dann schon, wenn mein Chef mit meiner Arbeisleistung nicht zufrieden ist.

Wenn die einen wirklich raus haben wollen, dann finden die einen Grund. Hier wird so oft Leuten gekündigt...
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