Mütter- und Schwangerenforum

Kündigungsfrist nach Elternzeit

Dreamgate
35231 Beiträge
13.11.2017 11:30
Huhu

Wie sieht das aus mit der Kündigungsfrist nach der Elternzeit.
Laut Vertrag kann ich 4 Wochen zum Monatsende kündigen.

Ich kann definitiv nicht zurück zu meiner Arbeitsstelle.
Meine Elternzeit endet am 30.11, am 1.12. müsste ich dort wieder arbeiten.
Es klappt zeitlich aber nicht mehr und mein AG lässt nicht mit sich reden wegen der Arbeitszeit.

Er sagt jetzt ich soll ein Schreiben einreichen, worin ich schreibe, das ich meine Arbeit aus privaten Gründen zum 30.11/1.12 nicht mehr aufnehmen kann.
Er meinte damit hat sich das erledigt
Aber hab ich nicht trotzdem eine Kündigungsfrist? Und die zählt doch erst ab nach der Elternzeit oder nicht?
Also müsste ich den Dezember doch trotzdem irgendwie überbrücken oder? Oder kann er mich dann quasi den Dezember freistellen oder was weiß ich?

Achso er sagt, er kann/ darf mich nicht kündigen

Sorry falls ich wirr schreibe

LG Dreamgate
Darwin27
10550 Beiträge
13.11.2017 11:34
Er darf dich erst an deinem ersten regulären Arbeitstag wieder kündigen. Und deine Kündigung ist soweit ich weiß auch nur dann rechtswirksam. Wenn du kein Arbeitslosengeld beantragst und ihr euch beide einig seid, kannst du aber bestimmt auch zum ersten Arbeitstag kündigen (und nicht erst AM ersten Arbeitstag). Das hab ich auch so gemacht, aber ich bekam kein Geld und mein AG war damit einverstanden.
Dreamgate
35231 Beiträge
13.11.2017 11:36
Also kann ich jetzt zum 30.11 kündigen und dann muss ich auch nichts weiter beachten?
13.11.2017 11:51
Zitat von Dreamgate:

Also kann ich jetzt zum 30.11 kündigen und dann muss ich auch nichts weiter beachten?


wenn dein AG mit dir eine andere Kündigungsfrist oder eben gar keine vereinbart dann zählt diese. Ich würde aber eher versuchen einen Aufhebungsvertrag zu machen, je nach dem ob du ALG beziehen wirst oder nicht. Wenn du kündigst wirst du wahrscheinlich vom AA eine Sperre bekommen
nilou
14053 Beiträge
13.11.2017 12:13
Es wäre sinnvoller gewesen du hättest in der Elternzeit zum Ende der Elternzeit gekündigt. Frist 3 Monate, also jetzt geht es nicht mehr.

Du kannst demnach jetzt erst wieder mit den 4 Wochen kündigen, was Ende Dezember wäre. Wirst du danach ALG beziehen? Hast du schon mal mit der Arbeitsagentur gesprochen?? Das ist jetzt alles sehr kurzfristig und wird dir, wenn du Alg beziehen musst Probleme bringen.

Also wenn du Alg beziehen willst anschließen mach zunächst einen Termin bei der Arbeitsagentur aus und sprich mit denen das weitere Vorgehen ab.

Letztendlich gibt es nur 2 Möglichkeiten:
1) du kündigst zu Ende Dez und schaust wie du das im Dezember hinbekommst.
2) du schließt mit deinem AG einen Aufhebungsvertrag zum 30.11

Beides würde ich ohne vorherige Rücksprache mit der Arbeitsagentur nicht machen.
Dreamgate
35231 Beiträge
13.11.2017 12:34
Ich dachte in der Elternzeit kann ich nicht kündigen
Maria123
1058 Beiträge
13.11.2017 12:57
Wenn du selber kündigst, kriegst du so oder so ne Sperre. Und ein Aufhebungsvertrag muss gut begründet sein um keine Sperre zu bekommen. So oder so, würde ich erst zum Arbeitsamt und dort nachfragen, oder hast du anschließend direkt ne neue Stelle und es wäre egal?
Leamara
2557 Beiträge
13.11.2017 13:00
Wenn du Geld vom Amt beziehen willst rede vorher mit dem Amt. Wenn du selber kündigst bekommst du 3 Monate Sperre beim Aufhebungsvertrag wird geprüft ob die Sperre oder nicht bekommst. Ich hatte auch auf in der Elternzeit gekündigt. Allerdings fristlos mit Attest vom Arzt.
Dreamgate
35231 Beiträge
13.11.2017 13:03
Mit dem Amt (wir sind Aufstocker) ist alles geklärt.
Entweder ich lasse mich krankschreiben und warte darauf das er mich kündigt oder ich kündige und bekomme 3 Monate 30 % weniger Geld.

Andere Möglichkeiten hab ich ja wohl nicht
nilou
14053 Beiträge
13.11.2017 13:15
Zitat von Dreamgate:

Ich dachte in der Elternzeit kann ich nicht kündigen


Doch. Du hättest mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit kündigen können.

Rede nochmal mit der Arbeitsagentur. Wenn es einen aufgrund der Arbeitszeiten nicht mehr möglich ist auf die Stelle,zurück zu kehren und der Arbeitgeber nicht anders kann bekommt man im Falle einer Kündigung zw Aufhebungsvertrag keine Sperre.
Dreamgate
35231 Beiträge
13.11.2017 13:18
Zitat von Nicsisch:

Zitat von Dreamgate:

Ich dachte in der Elternzeit kann ich nicht kündigen


Doch. Du hättest mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit kündigen können.

Rede nochmal mit der Arbeitsagentur. Wenn es einen aufgrund der Arbeitszeiten nicht mehr möglich ist auf die Stelle,zurück zu kehren und der Arbeitgeber nicht anders kann bekommt man im Falle einer Kündigung zw Aufhebungsvertrag keine Sperre.


Ich hab schon 3x beim Amt das angesprochen... Und 3x hab ich dieselbe Antwort bekommen
Ich war erst heute Morgen da um nochmal nachzufragen....

Das wusste ich nicht das ich so kündigen kann
nilou
14053 Beiträge
13.11.2017 13:39
Zitat von Dreamgate:

Zitat von Nicsisch:

Zitat von Dreamgate:

Ich dachte in der Elternzeit kann ich nicht kündigen


Doch. Du hättest mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit kündigen können.

Rede nochmal mit der Arbeitsagentur. Wenn es einen aufgrund der Arbeitszeiten nicht mehr möglich ist auf die Stelle,zurück zu kehren und der Arbeitgeber nicht anders kann bekommt man im Falle einer Kündigung zw Aufhebungsvertrag keine Sperre.


Ich hab schon 3x beim Amt das angesprochen... Und 3x hab ich dieselbe Antwort bekommen
Ich war erst heute Morgen da um nochmal nachzufragen....

Das wusste ich nicht das ich so kündigen kann


Das würde ich mir von denen schriftlich geben lassen. Klär nochmal ab: wenn du zum 30.11 einen Aufhebungsvertrag abschließt = 3 Monate 30 % weniger. Wenn ja würde ich das machen.

Krank machen würde ich nicht. Das ist Betrug an der Krankenkasse.
13.11.2017 16:03
Wenn er deine Kündigung akzeptiert, bzw. ihr das vereinbart habt, dass es ohne Frist geht, ist doch alles tutti. Kündigungsfristen haben ja keinen Selbstzweck. Wenn alle Beteiligten einverstanden sind passt das.
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