Mütter- und Schwangerenforum

Nebenjob mit unklaren Arbeitszeiten in unvollständigen Wochen

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Nuya
10450 Beiträge
02.01.2018 08:45
Ich war da bisher kein Erbsenzähler, hab immer eher mehr gearbeitet, als ich gemusst hätte, aber da jetzt echt viel ansteht, folgende Frage, wie das rechtlich aussieht:

Ich studiere, und arbeite nebenher 15 Stunden die Woche. Wann ich diese Stunden arbeite ist immer unterschiedlich, und ich kann das auch zum Teil selbst bestimmen, kommt drauf an, was ansteht. Also in der Zeit von Montag bis Freitag muss ich 15 Stunden arbeiten, wann steht nicht fest.

Wie ist es nun in "unvollständigen Wochen", z.B. durch Feiertage? Kann ich meine Wochenarbeitszeit dann anteilig reduzieren, oder muss ich die 15 Stunden dann eben in die verbleibenden 3 oder 4 anstatt 5 Tage packen? (jetzt gerade ist es zum Beiepiel so, dass die Labore erst morgen wieder in Betrieb sein sollen - Betriebsurlaub - das heißt, meiner Woche fehlen 2 Tage, die eine Vollzeitkraft halt nun einfach frei hat, und die Stunden aus den Tagen nicht nacharbeiten muss, würde ich meine 15 Stunden gleichmäßig auf die Woche verteilen, würde ich täglich 3 Stunden arbeiten, entsprechend anteilig müsste ich diese Woche dann nur 9 anstatt 15 Stunden arbeiten, würden die gleichen Regeln gelten wie bei einer Vollzeitkraft, aber wie ist das rechtlich?)

Es stehen Klausuren, Praktika, Protokolle, Vorträge, etc vom Studium an, daher würde ich derzeit ungern mehr arbeiten, als nötig, daher mal die Frage, ob sich wer auskennt.
Ich nehme zwar stark an, dass ich einfach "Pech gehabt" hab, aber mal fragen kost ja nix.^^

Danke schonmal.
wolkenschaf
11808 Beiträge
02.01.2018 08:57
Steht in deinem Arbeitsvertrag an wie vielen Tagen pro Woche du arbeitest?
Nuya
10450 Beiträge
02.01.2018 09:07
Nein, da steht nur die Arbeitszeit in Stunden, über die Tage steht dort nichts.
shelyra
69108 Beiträge
02.01.2018 09:22
Ich würde sagen schau in den Arbeitsvertrag.

In meinem stand auch nur wieviel std pro Woche ich arbeite. Wenn ein Feiertag in der woche war hatte ich diesen frei und hab nur an den anderen tagen meine std abgearbeitet
nilou
14053 Beiträge
02.01.2018 09:37
Was genau ist das den für ein Arbeitsverhältnis? Ein regulärer Minijob/Teilzeijob? Wenn ja gelten natürlich die entsprechenden Gesetze zu Feiertag, Urlaub und Co. Du hast doch Urlaubsanspruch? Feiertag ist bezahlte Freistellung und muss nicht vor- oder nachgearbeitet werden.
Schnecke510
7212 Beiträge
02.01.2018 09:39
Ich kann nur von mir sprechen (arbeite ja auch Teilzeit). Ich habe anfangs einen "Stundenplan" ausgefüllt mit Arbeitszeiten, wie ich sie selbst bestimmte habe. Wenn ich z.B. eintrage: Montag: 10-12, Dienstag: 8-16, Mittwoch, 8-16 usw...und dann ist ein Dienstag Feiertag, dann habe ich komplett frei, nicht nur anteilig.
Darwin27
10550 Beiträge
02.01.2018 09:39
Ich arbeite auch im Schichtdienst, 20 Std pro Woche. Bei mir zählt jeder Tag mit 4 Stunden - auch im Urlaub. Ein Feiertag ist bei mir trotzdem ein Feiertag. Normalerweise werde ich dann nicht eingeteilt. Ich kann mich aber freiwillig melden.
02.01.2018 09:44
Hast du einen normalen Hiwi-Vertrag?

Unsere Hiwis haben zwar auch eine festgelegt Stundenzahl (bei uns pro Monat) können diese aber variieren solange sie ihrem Anstellungszeitraum die gesamte Stundenzahl erreichen. Also die können einen Monat quasi nicht kommen wegen Klausuren etc. und sebeit n dann eben die nächsten Monate mehr. Die stej übrigens auch anteilig Urlaub zu, dieser wird durch die Wochentage und Wochenstunden geteilt
02.01.2018 09:45
Sorry für die Fehler , mein Handy will nicht so wie ich
nilou
14053 Beiträge
02.01.2018 09:45
Schau mal in Par. 2 Entgeltfortzahlungsgsetz. Ich denke bei ungleichmäßiger Arbeitsverteilung muss man schauen was du regelmäßig/wiederkehrend pro Tag arbeitest. Irgendeinen regelmäßigen Arbeitsstundentag wirst du doch haben bzw. zumindest eine Mindeststundenzahl die du immer an einem Tag gearbeitet hast.
nilou
14053 Beiträge
02.01.2018 09:47
Google mal nach Hiwi und Feiertag und Urlaub.

Ich habe auf die schnell das gefunden:

Anrechnung von Feiertagen:
Arbeitet ihr regelmäßig am selben Wochentag habt ihr Glück, denn ist dieser Wochentag mal ein Feiertag könnt ihr auf eurem Stundenzettel einfach die übliche Stundenanzahl eintragen und müsst diese nicht nacharbeiten.
Habt ihr keinen regelmäßigen Arbeitstag, so werdet ihr anteilig für den Feiertag bezahlt. Wer pro Woche 10 Stunden arbeitet, muss, wenn in der Woche ein Feiertag liegt, ein Fünftel, also 2 Stunden, weniger arbeiten, bekommt aber trotzdem 10 Stunden bezahlt.
Nuya
10450 Beiträge
02.01.2018 09:49
Das ist an der Uni ein Job als studentische Hilfskraft, kein Minijob, denn der Verdienst liegt nicht unter 450 Euro, sondern Teilzeit.

Die Urlaubsregelung ist so, dass wir immer volle Wochen nehmen müssen (eben wegen der Teilzeitproblematik). 5 Wochen im Jahr können wir frei nehmen, wovon wir 1 Woche in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr nehmen müssen, da ist quasi "Zwangsurlaub".

Ansonsten finde ich zu Feiertagen nichts.
Nuya
10450 Beiträge
02.01.2018 09:50
Zitat von Nicsisch:

Google mal nach Hiwi und Feiertag und Urlaub.

Ich habe auf die schnell das gefunden:

Anrechnung von Feiertagen:
Arbeitet ihr regelmäßig am selben Wochentag habt ihr Glück, denn ist dieser Wochentag mal ein Feiertag könnt ihr auf eurem Stundenzettel einfach die übliche Stundenanzahl eintragen und müsst diese nicht nacharbeiten.
Habt ihr keinen regelmäßigen Arbeitstag, so werdet ihr anteilig für den Feiertag bezahlt. Wer pro Woche 10 Stunden arbeitet, muss, wenn in der Woche ein Feiertag liegt, ein Fünftel, also 2 Stunden, weniger arbeiten, bekommt aber trotzdem 10 Stunden bezahlt.

Ah perfekt, vielen Dank! Das wäre ja genau das, was ich oben geschrieben habe. Vielleicht hätte ich mal grundsätzlich googeln sollen, und nicht versuchen sollen, mich durch das Beamtendeutsch des Tarifvertrages zu wühlen.

Kannst du mir dazu vielleicht noch kurz den Link posten, wo du das gefunden hast? Das wäre super lieb.
Nuya
10450 Beiträge
02.01.2018 09:59
Zitat von NiAn:

Hast du einen normalen Hiwi-Vertrag?

Unsere Hiwis haben zwar auch eine festgelegt Stundenzahl (bei uns pro Monat) können diese aber variieren solange sie ihrem Anstellungszeitraum die gesamte Stundenzahl erreichen. Also die können einen Monat quasi nicht kommen wegen Klausuren etc. und sebeit n dann eben die nächsten Monate mehr. Die stej übrigens auch anteilig Urlaub zu, dieser wird durch die Wochentage und Wochenstunden geteilt

Ja, einen HiWi-Vertrag. Und ich hab das letzlich schon gehabt, hatte da 4 Wochen Praktikum und hab die 4 Wochen dann halt vor, und nachgearbeitet, aber das ist bei 15 Stunden für 4 Wochen halt schon happig, zumal ich im letzten Jahr den kompletten Urlaub für die Eingewöhnung in die neue KiTa verbraten hatte, und dann hab ich jetzt Ende des Monats nochmal 2 Wochen Praktikum, was dann wieder puh, deswegen wollt ich wissen, ob die Feiertage irgendeine Auswirkung auf meine Stunden haben. Da werd ich aber Urlaub einreichen (ist ja das neue Jahr), ist auch schon abgesprochen mit meiner Chefin, für das nächste Praktikum, muss halt nur aufpassen, da ich ja nur noch bis September dort arbeite (da danach hoffentlich keine Studentin mehr), und sich der Urlaubsanspruch dann natürlich entsprechend reduziert, und die Klausuren kommen dann ja auch noch... Und so Kleinigkeiten, wie die Masterarbeit. Aber die werd ich wohl in der selben Arbeitsgruppe schreiben, in der ich arbeite, muss ja effektiv bleiben, zumal viele Profs keine Studenten für die Masterarbeit nehmen, die Jobs haben... Doof, wenn man sich nunmal selbst finanzieren muss...

Nuya
10450 Beiträge
02.01.2018 10:15
Zitat von Nuya:

Zitat von Nicsisch:

Google mal nach Hiwi und Feiertag und Urlaub.

Ich habe auf die schnell das gefunden:

Anrechnung von Feiertagen:
Arbeitet ihr regelmäßig am selben Wochentag habt ihr Glück, denn ist dieser Wochentag mal ein Feiertag könnt ihr auf eurem Stundenzettel einfach die übliche Stundenanzahl eintragen und müsst diese nicht nacharbeiten.
Habt ihr keinen regelmäßigen Arbeitstag, so werdet ihr anteilig für den Feiertag bezahlt. Wer pro Woche 10 Stunden arbeitet, muss, wenn in der Woche ein Feiertag liegt, ein Fünftel, also 2 Stunden, weniger arbeiten, bekommt aber trotzdem 10 Stunden bezahlt.

Ah perfekt, vielen Dank! Das wäre ja genau das, was ich oben geschrieben habe. Vielleicht hätte ich mal grundsätzlich googeln sollen, und nicht versuchen sollen, mich durch das Beamtendeutsch des Tarifvertrages zu wühlen.

Kannst du mir dazu vielleicht noch kurz den Link posten, wo du das gefunden hast? Das wäre super lieb.

Ach gnargh, Schlafentzug, sorry, du hattest mir ja sogar hingeschrieben, wonach ich googeln soll. Ich bin vielleicht konzentriert heute, sorry und danke!
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