Mütter- und Schwangerenforum

Nebenjob mit unklaren Arbeitszeiten in unvollständigen Wochen

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DieEine2
1869 Beiträge
02.01.2018 10:15
Natürlich steht dir auch eine anteilsmäßige Bezahlung/Anrechnung der Feiertage zu.

Außerdem dürfen Feiertage nicht vom Urlaub abgezogen werden!
Zwerginator
7678 Beiträge
02.01.2018 10:29
ich bin auf folgendem Stand:

Wenn du keine feste Anzahl an Tagen hast bist du erstmal so zu behandeln, als wären es fünf Tage die Woche, das betrifft in erster Linie deine Urlaubsberechnung aber auch Extrazahlungen. Du fährst mit freier Einteilung als generell besser. Das gilt allerdings nicht für Feiertage, die bekommst du durch deine fehlenden "Kernzeiten" nicht extra, du musst drumherum arbeiten.
nilou
14053 Beiträge
02.01.2018 12:17
Zitat von Nuya:

Zitat von Nuya:

Zitat von Nicsisch:

Google mal nach Hiwi und Feiertag und Urlaub.

Ich habe auf die schnell das gefunden:

Anrechnung von Feiertagen:
Arbeitet ihr regelmäßig am selben Wochentag habt ihr Glück, denn ist dieser Wochentag mal ein Feiertag könnt ihr auf eurem Stundenzettel einfach die übliche Stundenanzahl eintragen und müsst diese nicht nacharbeiten.
Habt ihr keinen regelmäßigen Arbeitstag, so werdet ihr anteilig für den Feiertag bezahlt. Wer pro Woche 10 Stunden arbeitet, muss, wenn in der Woche ein Feiertag liegt, ein Fünftel, also 2 Stunden, weniger arbeiten, bekommt aber trotzdem 10 Stunden bezahlt.

Ah perfekt, vielen Dank! Das wäre ja genau das, was ich oben geschrieben habe. Vielleicht hätte ich mal grundsätzlich googeln sollen, und nicht versuchen sollen, mich durch das Beamtendeutsch des Tarifvertrages zu wühlen.

Kannst du mir dazu vielleicht noch kurz den Link posten, wo du das gefunden hast? Das wäre super lieb.

Ach gnargh, Schlafentzug, sorry, du hattest mir ja sogar hingeschrieben, wonach ich googeln soll. Ich bin vielleicht konzentriert heute, sorry und danke!


http://gska.blogsport.de/2011/12/08/urlaub-feierta ge-und-krankheit-als-studentische-beschaeftigte/
02.01.2018 12:57
Wir hatten zweierlei Modelle als Werkstudenten (Bezahlung immer auf Stundenbasis):

- man hat feste Arbeitstage angegeben, z.B. Montag, Mittwoch, Freitag jeweils 6,33 h. Wenn der Montag ein Feiertag war, hat man ihn bezahlt bekommen, War Dienstag ein Feiertag, dann nicht. Geregelt wurden die Tage nicht im Arbeitsvertrag, sondern nur mit einer Zusatzvereibarung mit der Personalabteilung.

- man hat nach Lust und Laune (Bzw. eher Zeit und Prüfungspensum ) gearbeitet. Dabei wurden Feiertage auch nicht vergütet.
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