Mütter- und Schwangerenforum

Einsatzbereiche und Arbeit des Jugendamtes

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01.03.2015 15:24
Da das Kind ja erst drei wird ist's nicht unwahrscheinlich, dass auch Betreuungsunterhalt gezahlt wird, daher hab ich das ergänzt.
hafenperle
16199 Beiträge
01.03.2015 15:28
von betreuungsunterhalt hör ich jetzt zum ersten mal. gilt das nich nur für verheiratete bzw gecshiedene?
01.03.2015 15:34
Zitat von hafenperle:

von betreuungsunterhalt hör ich jetzt zum ersten mal. gilt das nich nur für verheiratete bzw gecshiedene?


PN
12.05.2015 16:04
Ich mag noch einmal lieb grüßen! Auch wenn hier nur selten etwas gepostet wird und viele Dinge auch per PN und in anderen Threads ablaufen, so gibt es diesen Thread hier noch und mein Angebot steht nach wie vor.

Danke an all die, die mein Angebot per PN nutzen, für Euer Vertrauen.

Alles Liebe,
Simone
19.05.2015 09:11
hallöchen,
Kann ich verlangen das der KV die kinder ohne deren Freundin Holt und Bringt.
den trotz das Sie wohnungsverbot hat kommt sie einfach immer mit rein und wenn ich sie raus schicke. wil sie nicht gehen. und geht erst wenn mein Ex Mann die wohnung verlässt.

Ich komm immer wieder mit Ihr ins Gedrängel und das will ich vor die kinder nicht.
19.05.2015 09:20
Zitat von Gurke88:

hallöchen,
Kann ich verlangen das der KV die kinder ohne deren Freundin Holt und Bringt.
den trotz das Sie wohnungsverbot hat kommt sie einfach immer mit rein und wenn ich sie raus schicke. wil sie nicht gehen. und geht erst wenn mein Ex Mann die wohnung verlässt.

Ich komm immer wieder mit Ihr ins Gedrängel und das will ich vor die kinder nicht.

Nein, das kannst Du nicht. Du kannst lediglich entscheiden, wer Deine Wohnung betreten darf und wer nicht. Wenn sie dann allerdings im Auto oder vor der Tür wartet, ist das vollkommen in Ordnung.

Platzverweise kann nur die Polizei aussprechen, einstweiligen Anordnungen, die ein Annäherungsverbot enthalten, nur das Gericht.

Dein Ansatz ist allerdings lobeneswert. Sich ständig vor den Kindern zu streiten ist sicherlich der falsche Weg.
19.05.2015 09:23
Ja mir würde es schon reichen wenn wir uns nicht sehen. hab ihr sogar vorgeschlagen uns mal bei ner beratungsstelle zusammen zu sitzen will sie nicht.
ich wäre zufrieden wenn ich mit meinen ex mann drei sätze alleine reden kann.

naja ok vielen dank für deine antwort
19.05.2015 09:24
Zitat von Gurke88:

Ja mir würde es schon reichen wenn wir uns nicht sehen. hab ihr sogar vorgeschlagen uns mal bei ner beratungsstelle zusammen zu sitzen will sie nicht.
ich wäre zufrieden wenn ich mit meinen ex mann drei sätze alleine reden kann.

naja ok vielen dank für deine antwort

Sehr gerne!
26.10.2015 21:32
Kurze frage was heisst "der verdacht auf kindeswohl Gefährdung " in augen vom jugendamt. ?
26.10.2015 22:24
Zitat von Gurke88:

Kurze frage was heisst "der verdacht auf kindeswohl Gefährdung " in augen vom jugendamt. ?

Das kann alles das sein, was die Grundbedürfnisse von Kindern missachtet. Teilweise bereits einzelne Gegebenheiten, meist jedoch mehrere im Zusammenspiel.
Was genau das im Leben eines Kindes bedeutet, ist immer situationsabhängig. Und was genau das JA meinen könnte kann ich nur dann vermuten, wenn ich die betreffende Situation kenne. Um welche Situation geht es denn?
27.10.2015 06:52
Da ist einfach zu erklären. Die kita leitung zitierte mich ins büro. Sie hahe post vom jugendamt gegen meinen sohn soll der verdacht des kindeswohl Gefährdung vorliegen. Ich betone das geht nur um meinen sohn. Meine tochter wurde nicht aufgeführt das ist schon komisch den ich habe zwei kinder. Und wenn ich persönlich jemanden anzeige dann alle kinder.
Auf jeden fall sollte die leiterin nen bogen ausfüllen dazu weigerte sie sich und rief beim Jugendamt an .und sagte das alles in Ordnung ist und es nichts rein garnichts zu beanstanden ist.

Überlege die ganze zeit warum nur ein kind angezeigt wurde. Und warum ich. Ich bin zwar alleinerziehend aber mache meine arbeit wunderbar .wenn die anzeige gekommen wäre wo mein sohn zwei blaue augen hatte durch sturz in der kita da hätte ich es ja verstanden aber jetzt.weiss ich nicht was los ist.

Was soll ich den tun nun? Einfach abwarten was nun kommt oder soll ich mal beim jugendamt anrufen? Wie soll ich mich den verhalten? Ausser das ich die ganze zeit überlege wer es war.
27.10.2015 08:51
Zitat von Gurke88:

Da ist einfach zu erklären. Die kita leitung zitierte mich ins büro. Sie hahe post vom jugendamt gegen meinen sohn soll der verdacht des kindeswohl Gefährdung vorliegen. Ich betone das geht nur um meinen sohn. Meine tochter wurde nicht aufgeführt das ist schon komisch den ich habe zwei kinder. Und wenn ich persönlich jemanden anzeige dann alle kinder.
Auf jeden fall sollte die leiterin nen bogen ausfüllen dazu weigerte sie sich und rief beim Jugendamt an .und sagte das alles in Ordnung ist und es nichts rein garnichts zu beanstanden ist.

Überlege die ganze zeit warum nur ein kind angezeigt wurde. Und warum ich. Ich bin zwar alleinerziehend aber mache meine arbeit wunderbar .wenn die anzeige gekommen wäre wo mein sohn zwei blaue augen hatte durch sturz in der kita da hätte ich es ja verstanden aber jetzt.weiss ich nicht was los ist.

Was soll ich den tun nun? Einfach abwarten was nun kommt oder soll ich mal beim jugendamt anrufen? Wie soll ich mich den verhalten? Ausser das ich die ganze zeit überlege wer es war.

Wichtig ist immer: Es geht immer um jedes Kind individuell. Es kann einem Kind in einer Familie blendend gehen und das andere Kind leidet unter einer kindeswohlgefährdenden Situation in der selben Familie. Dass eine Überprüfung auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung stattfindet, bedeutet nicht, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegen muss, und schon gar nicht, dass dies bei allen Kindern in der Familie der Fall sein müsste. Leider ist es in der Praxis nur oft der Fall, dass alle Kinder einer Familie betroffen sind...

Was Deinen Fall betrifft, so kann ich ihn nun einfach rein gar nicht einschätzen. Es muss auch keine einzelne, gesonderte Meldung gegeben haben, die zu einer Überprüfung führt. Manchmal führt das Zusammenspiel mehrerer Gegegebenheiten zu einer Überprüfung.

Wenn Du Klarheit haben möchtest, rate ich Dir, den für Dich zuständigen Sachbearbeiter / die für Dich zuständige Sachbearbeiterin in seiner / ihrer Sprechzeit aufzusuchen. Am Telefon wir er / sie Dir nicht viel sagen können, wenn er / sie nicht schon Deine Stimme kennt und Du ihm / ihr noch vollkommen unbekannt sein solltest...
27.10.2015 17:33
Danke alles halb so wild .der kindesvater hat nen problem und zwar damit das ich meine kinder keine Marken sache kaufe. Hab am Donnerstag termin beim amt .

05.03.2016 11:11
Hallöchen. Hab ne kurze frage. Ich bekomme regulär unterhalt und ab januar ist es ja mehr. Ich hab den vater drauf hin gewiesen. Und von ihn kam nur .in 6monaten bekommste nichts mehr hab dann endlich nen weiteres kind und dann kannst unterhaltsvorschuss beantragen.

IIt es so das das kind im Haushalt vorgezogen wird?
06.03.2016 22:15
Zitat von Gurke88:

Hallöchen. Hab ne kurze frage. Ich bekomme regulär unterhalt und ab januar ist es ja mehr. Ich hab den vater drauf hin gewiesen. Und von ihn kam nur .in 6monaten bekommste nichts mehr hab dann endlich nen weiteres kind und dann kannst unterhaltsvorschuss beantragen.

IIt es so das das kind im Haushalt vorgezogen wird?

Ich schalt mich hier mal kurz ein, weil die Forenerstellerin ja nicht mehr unter uns weilt...

Nein, keines der Kinder wird bevorzugt. Unterhaltsberechtigte Kinder sind immer gleichgestellt. Aber der Selbstbehalt eines berufstätigen bzw. eines nicht berufstätigen und unterhaltspflichtigen Elternteils ändert sich nicht. Somit muss das, was darüber übrig bleibt auch immer fair auf alle unterhaltsberechtigten Kinder verteilt werden (siehe Düsseldorfer Tabelle)...
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