Mütter- und Schwangerenforum

Frage Steuererklärung (EÜR) Selbständige Arbeit

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09.02.2018 18:32
Zitat von NiAn:

Zitat von Danii90:

Tauchen die Ek aus der Selbstständigkeit denn nun in der Proberechnung auf?


Was meinst du mit EK?

Einkünfte
Unter dem Guthaben kommt doch die Berechnung und diese Schlüssel zunächst die verschiedenen Einkunftsarten (nichtselbstständig, Vermietung, Rente etc) auf. Ist der Verlust aus selbstständiger Arbeit da aufgeführt?
09.02.2018 18:48
Zitat von Danii90:

Zitat von NiAn:

Zitat von Danii90:

Tauchen die Ek aus der Selbstständigkeit denn nun in der Proberechnung auf?


Was meinst du mit EK?

Einkünfte
Unter dem Guthaben kommt doch die Berechnung und diese Schlüssel zunächst die verschiedenen Einkunftsarten (nichtselbstständig, Vermietung, Rente etc) auf. Ist der Verlust aus selbstständiger Arbeit da aufgeführt?


Das ist in dem programm ne extra Anlage, da steht dann Verlust xxx

Dann wechselt das Programm wieder in die normale Steuererklärung und wenn ich diese komplett abschließe (da taucht die Anlage im Register auch mit auf) steht oben eben Erstattung in Höhe von xxx
09.02.2018 18:55
Zitat von NiAn:

Zitat von Danii90:

Zitat von NiAn:

Zitat von Danii90:

Tauchen die Ek aus der Selbstständigkeit denn nun in der Proberechnung auf?


Was meinst du mit EK?

Einkünfte
Unter dem Guthaben kommt doch die Berechnung und diese Schlüssel zunächst die verschiedenen Einkunftsarten (nichtselbstständig, Vermietung, Rente etc) auf. Ist der Verlust aus selbstständiger Arbeit da aufgeführt?


Das ist in dem programm ne extra Anlage, da steht dann Verlust xxx

Dann wechselt das Programm wieder in die normale Steuererklärung und wenn ich diese komplett abschließe (da taucht die Anlage im Register auch mit auf) steht oben eben Erstattung in Höhe von xxx

Möglicherweise musst du den Verlust noch in der Anlage S eintragen. Oder hast du die bereits drin?
09.02.2018 19:08
Zitat von Danii90:

Zitat von NiAn:

Zitat von Danii90:

Zitat von NiAn:

...

Einkünfte
Unter dem Guthaben kommt doch die Berechnung und diese Schlüssel zunächst die verschiedenen Einkunftsarten (nichtselbstständig, Vermietung, Rente etc) auf. Ist der Verlust aus selbstständiger Arbeit da aufgeführt?


Das ist in dem programm ne extra Anlage, da steht dann Verlust xxx

Dann wechselt das Programm wieder in die normale Steuererklärung und wenn ich diese komplett abschließe (da taucht die Anlage im Register auch mit auf) steht oben eben Erstattung in Höhe von xxx

Möglicherweise musst du den Verlust noch in der Anlage S eintragen. Oder hast du die bereits drin?


Kann ich dir gerade gar nicht sagen, muss ich morgen mal schauen
Mehi08
37089 Beiträge
09.02.2018 19:09
Ich merke mir das Thema mal und lese gespannt mit. Was beitragen kann ich leider nicht, ich verstehe gefühlt nichts und mir blüht das dieses Jahr auch weil ich seit Oktober auch selbständig bin
09.02.2018 19:13
Zitat von NiAn:

Zitat von Danii90:

Zitat von NiAn:

Zitat von Danii90:

...


Das ist in dem programm ne extra Anlage, da steht dann Verlust xxx

Dann wechselt das Programm wieder in die normale Steuererklärung und wenn ich diese komplett abschließe (da taucht die Anlage im Register auch mit auf) steht oben eben Erstattung in Höhe von xxx

Möglicherweise musst du den Verlust noch in der Anlage S eintragen. Oder hast du die bereits drin?


Kann ich dir gerade gar nicht sagen, muss ich morgen mal schauen

Ich kenn leider das Programm nicht, aber die Anlage EÜR ist quasi "nur" der Berechnungsnachweis. Um diese in der Berechnung der Summe der Einkünfte auftauchen zu lassen, musst du sie noch in die Anlage S eintragen. Das dürfte egtl. nur ein Feld sein, in dem du nochmal die Summe einträgst. Wenn du dann Probe rechnest, müsste sich was getan haben
09.02.2018 19:17
Zitat von Danii90:

Zitat von NiAn:

Zitat von Danii90:

Zitat von NiAn:

...

Möglicherweise musst du den Verlust noch in der Anlage S eintragen. Oder hast du die bereits drin?


Kann ich dir gerade gar nicht sagen, muss ich morgen mal schauen

Ich kenn leider das Programm nicht, aber die Anlage EÜR ist quasi "nur" der Berechnungsnachweis. Um diese in der Berechnung der Summe der Einkünfte auftauchen zu lassen, musst du sie noch in die Anlage S eintragen. Das dürfte egtl. nur ein Feld sein, in dem du nochmal die Summe einträgst. Wenn du dann Probe rechnest, müsste sich was getan haben


Ahhh okay das hab ich noch nicht gemacht ich hab nur die EÜR erstellt.
Schnecke510
7212 Beiträge
09.02.2018 19:19
Zitat von NiAn:

Zitat von Danii90:

Zitat von NiAn:

Zitat von Danii90:

...


Kann ich dir gerade gar nicht sagen, muss ich morgen mal schauen

Ich kenn leider das Programm nicht, aber die Anlage EÜR ist quasi "nur" der Berechnungsnachweis. Um diese in der Berechnung der Summe der Einkünfte auftauchen zu lassen, musst du sie noch in die Anlage S eintragen. Das dürfte egtl. nur ein Feld sein, in dem du nochmal die Summe einträgst. Wenn du dann Probe rechnest, müsste sich was getan haben


Ahhh okay das hab ich noch nicht gemacht ich hab nur die EÜR erstellt.

Daran liegts wohl. S ist ganz wichtig!
09.02.2018 20:14
Zitat von Schnecke510:

Zitat von NiAn:

Zitat von Danii90:

Zitat von NiAn:

...

Ich kenn leider das Programm nicht, aber die Anlage EÜR ist quasi "nur" der Berechnungsnachweis. Um diese in der Berechnung der Summe der Einkünfte auftauchen zu lassen, musst du sie noch in die Anlage S eintragen. Das dürfte egtl. nur ein Feld sein, in dem du nochmal die Summe einträgst. Wenn du dann Probe rechnest, müsste sich was getan haben


Ahhh okay das hab ich noch nicht gemacht ich hab nur die EÜR erstellt.

Daran liegts wohl. S ist ganz wichtig!


Mach ich morgen gleich mal und schau was passiert
09.02.2018 20:40
Zitat von NiAn:

Nunja ich möchte nicht zwingend was damit verdienen, ich finanziere mir quasi damit mein Hobby, ich liebe Tragetücher und Tragehilfen und die Kosten ne Menge Geld also bin ich Trageberaterin geworden und berate nun Eltern die ihre Kinder auch gerne tragen möchten, von den Einnahmen Kauf ich mich neue Tücher und tragen, die ich ja liebe und on top krieg ich diese noch vergünstigt da es für mich bei den Firmen Sonderkonditionen gibt und kann es sogar noch steuerlich geltend machen. Win-Win in allen Bereicheb sozusagen



Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. Tragehilfen, die du für dich selbst kaufst, haben in der Gewinnermittlung (EÜR) nichts zu suchen. Das sind Privatausgaben.
TiniBini
9970 Beiträge
09.02.2018 20:45
Zitat von Sascha89:

Zitat von NiAn:

Nunja ich möchte nicht zwingend was damit verdienen, ich finanziere mir quasi damit mein Hobby, ich liebe Tragetücher und Tragehilfen und die Kosten ne Menge Geld also bin ich Trageberaterin geworden und berate nun Eltern die ihre Kinder auch gerne tragen möchten, von den Einnahmen Kauf ich mich neue Tücher und tragen, die ich ja liebe und on top krieg ich diese noch vergünstigt da es für mich bei den Firmen Sonderkonditionen gibt und kann es sogar noch steuerlich geltend machen. Win-Win in allen Bereicheb sozusagen



Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. Tragehilfen, die du für dich selbst kaufst, haben in der Gewinnermittlung (EÜR) nichts zu suchen. Das sind Privatausgaben.

Sie nutzt die Tragen und Tücher doch bei den Beratungen. Vielleicht verkauft sie auch die eine oder andere als Vorführmodell. Von daher sind das schon Arbeitsmittel.
09.02.2018 20:48
Zitat von Kleeflöckchen:

Übrigens ist es egal wann man Material kauft. Ob es sich in einem oder dem anderen Jahr auswirkt ist im Normalfall irrelevant.
Wenn du etwas im Dezember kaufst ist das schön für 2018, aber wenn's halt erst im Januar 2019 ist, dann fließt es ja in diese gewinnermittlung ein. Verfallen kann also nichts.


Das stimmt so nicht ganz. Ist der persönliche Steuersatz 2017 zB höher als 2018 (zB wg Bezug von Elterngeld statt Arbeitslohn in 2018, wie es bei NiAn 2018 wohl sein wird), wirken sich dieselben Ausgaben steuermindernder aus, wenn sie 2017 statt 2018 gekauft wurden.
09.02.2018 20:48

Zitat von Kleeflöckchen:

Übrigens ist es egal wann man Material kauft. Ob es sich in einem oder dem anderen Jahr auswirkt ist im Normalfall irrelevant.
Wenn du etwas im Dezember kaufst ist das schön für 2018, aber wenn's halt erst im Januar 2019 ist, dann fließt es ja in diese gewinnermittlung ein. Verfallen kann also nichts.


Das stimmt so nicht ganz. Ist der persönliche Steuersatz 2017 zB höher als 2018 (zB wg Bezug von Elterngeld statt Arbeitslohn in 2018, wie es bei NiAn wohl sein wird), wirken sich dieselben Ausgaben steuermindernder aus, wenn sie 2017 statt 2018 gekauft wurden.
09.02.2018 20:51
Zitat von TiniBini:

Zitat von Sascha89:

Zitat von NiAn:

Nunja ich möchte nicht zwingend was damit verdienen, ich finanziere mir quasi damit mein Hobby, ich liebe Tragetücher und Tragehilfen und die Kosten ne Menge Geld also bin ich Trageberaterin geworden und berate nun Eltern die ihre Kinder auch gerne tragen möchten, von den Einnahmen Kauf ich mich neue Tücher und tragen, die ich ja liebe und on top krieg ich diese noch vergünstigt da es für mich bei den Firmen Sonderkonditionen gibt und kann es sogar noch steuerlich geltend machen. Win-Win in allen Bereicheb sozusagen



Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. Tragehilfen, die du für dich selbst kaufst, haben in der Gewinnermittlung (EÜR) nichts zu suchen. Das sind Privatausgaben.

Sie nutzt die Tragen und Tücher doch bei den Beratungen. Vielleicht verkauft sie auch die eine oder andere als Vorführmodell. Von daher sind das schon Arbeitsmittel.


Ja. Aber sie wird auch ihr eigenes Kond drin tragen. So einfach ist das nicht.
TiniBini
9970 Beiträge
09.02.2018 21:01
Zitat von Sascha89:

Zitat von TiniBini:

Zitat von Sascha89:

Zitat von NiAn:

Nunja ich möchte nicht zwingend was damit verdienen, ich finanziere mir quasi damit mein Hobby, ich liebe Tragetücher und Tragehilfen und die Kosten ne Menge Geld also bin ich Trageberaterin geworden und berate nun Eltern die ihre Kinder auch gerne tragen möchten, von den Einnahmen Kauf ich mich neue Tücher und tragen, die ich ja liebe und on top krieg ich diese noch vergünstigt da es für mich bei den Firmen Sonderkonditionen gibt und kann es sogar noch steuerlich geltend machen. Win-Win in allen Bereicheb sozusagen



Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. Tragehilfen, die du für dich selbst kaufst, haben in der Gewinnermittlung (EÜR) nichts zu suchen. Das sind Privatausgaben.

Sie nutzt die Tragen und Tücher doch bei den Beratungen. Vielleicht verkauft sie auch die eine oder andere als Vorführmodell. Von daher sind das schon Arbeitsmittel.


Ja. Aber sie wird auch ihr eigenes Kond drin tragen. So einfach ist das nicht.

Richtig, so einfach ist das nicht. Da bei mir das alles der Steuerberater macht, glänze ich auch nur mit Halbwissen. Und bevor ich was falsches schreibe, lese ich einfach wieder still mit
Bei dem Kleinunternehmertum ist es ja auch etwas anders als wenn man es Hauptberuflich mit entsprechend Gewinn macht.
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