Mütter- und Schwangerenforum

Frage zu ALG 1 Und Nachzahlung

Anonym 196577
3 Beiträge
18.01.2018 11:44
Hallo,
Ich Bin seid Juli 2017 Arbeitslos, und bekomme seid November mein ALG 1.
Nun war ich gerade mit einer Bekannten im Gespräch,diese sagte : "Man da musst du aber ne tolle Nachzahlung bekommen haben bei 4Monaten Über 2.000 Euro."

Ich guckte sie an wie nen Auto und meinte nur " Ich habe keine Nachzahlung bekommen, nur das Geld für November."

Sie fragte mich wann ich den Antrag gestellt habe.
Ich sagte ihr im August Online,aber Ende September kam ein Brief es fehlen noch unterlagen die ich dann Persönlich einreichte. Im November war dann alles Fertig.

Stimmt es das ich Anspruch ab den ersten Tag der Arbeitslosigkeit habe?

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Ich möchte aus Scharm anonym bleiben.

Rebella
1289 Beiträge
18.01.2018 11:47
Soweit ich weiß ab Antragstellung.
Miststück
961 Beiträge
18.01.2018 12:21
muss man nicht im vorraus dem amt bescheid geben,das man arbeitslos wird? und sich dann ab beginn der arbeitslosigkeit sich persönlich vorstellen? vielleicht hast du deswegen ne „sperre“ bekommen?
DieEine2
1869 Beiträge
18.01.2018 12:34
Das muss doch alles auf deinem Bescheid stehen.

Wenn du dich nicht 3 Monate vorher oder spätestens ab Kenntnis der zukünfitgen Arbeitslosigkeit gemeldet hast, dann gibts 3 Monate Sperre.
Anonym 196577
3 Beiträge
18.01.2018 12:55
Zitat von DieEine2:

Das muss doch alles auf deinem Bescheid stehen.

Wenn du dich nicht 3 Monate vorher oder spätestens ab Kenntnis der zukünfitgen Arbeitslosigkeit gemeldet hast, dann gibts 3 Monate Sperre.


Ich Konnte mich vor her nicht Arbeitslos melde,(Grund mag ich hier im Netz nicht erwähnen ist zu Persönlich.)
Und von einer Sperre war nie die rede.
Gilt dieses ALG 1 Nicht auch 6 Monate? Ich bekomme es nur für 4 Monate.
wolkenschaf
11808 Beiträge
18.01.2018 13:28
Die Sperre gibt es automatisch, wenn du dich nicht 3 Monate vorher gemeldet hast. Wenn es einen triftigen Grund dafür gab, würde ich mich mit dem Jobcenter in Verbindung setzten und schauen, ob sie das so akzeptieren. Wenn nicht, hast du leider Pech gehabt, dann bleibt die Sperre bestehen.
Anonym 196577
3 Beiträge
18.01.2018 13:41
Zitat von wolkenschaf:

Die Sperre gibt es automatisch, wenn du dich nicht 3 Monate vorher gemeldet hast. Wenn es einen triftigen Grund dafür gab, würde ich mich mit dem Jobcenter in Verbindung setzten und schauen, ob sie das so akzeptieren. Wenn nicht, hast du leider Pech gehabt, dann bleibt die Sperre bestehen.


Okay, Ja das werde ich wohl mal machen morgen früh gleich.

Aber auf das Geld habe ich doch Anspruch, es heisst ja das es mir zusteht weil ich vor her gearbeitet habe oder nicht?

und stimmt es nicht das es normal 6 Monate läuft? wie sieht es eigentlich aus wenn ich sagen wir mal im März Arbeite aber für April noch ALG 1 Bekomme, geht das oder wird es dann sofort eingezogen die Zahlung?
18.01.2018 13:45
Klär das mit dem Arbeitsamt. Ab Antragstellung hast du Anrecht aufs ALG
wenn es einen trifftigen Grund gibt.

War bei meinem Mann als er fristlos kündigen musste wegen ausstehender
Lohnzahlungen bzw Kündigung nach Arbeitsunfall auch so. Da gibts dann
keine Sperre, vll ist was schief gelaufen. Das kann dir aber nur dein
Sachbearbeiter im Arbeitsamt (nicht Jobcenter) sagen. Jobcenter ist für
ALG2 zuständig, Arbeitsamt für ALG1.
18.01.2018 14:12
Habe sofort an Sperre gedacht. Es fehlen ja 3 Monate. Da werden sie dich aber doch bestimmt hingewiesen haben oder? Kann mir das sonst gar nicht vorstellen. Du hast zu Lange gewartet, da warst du ja schon arbeitslos als du sich gemeldet hast oder? Versuche es zu klären, aber rückwirkend eine Sperre nach Ablauf von Einspruchsfristen wird es nicht mehr gehen. Schau mal auf sieben Bescheid, da muss was drauf stehen dies bezüglich
18.01.2018 14:16
Und Sperre heißt kein Anspruch, der ist ja verfallen. Du weist den Grund kennen fürs zu späte melden, Versuch das mit nachweisen zu erläutern ansonsten ist es zu spät. ALG 1 bekommt man für 1 Jahr, oder halt 9 Monate wegen einer Sperre. Wenn du im April arbeiten gehst, wird es das Arbeitsamt schon ganz schnell mitbekommen und du musst das Geld dann zurückzahlen.
Valerya
1632 Beiträge
18.01.2018 14:20
Mein Mann bekommt volle 12 Monate ALG1 (davor bis zur Aussteuerung Krankengeld).
Wir hatten auch 3 Monate leerlauf weil dem Amt angeblich immer irgendwelche Unterlagen fehlten.
Aber nachdem dann endlich die erste Zahlung kam, gab es auch eine Nachzahlung.

Wenn du dich sofort nach bekannt werden der Kündigung beim Amt gemeldet hast (egal ob persönlich oder per Inet) dann steht dir ab diesem Tag ALG1 zu.

Meinem Mann wurd sogar gesagt er soll Unterlagen per Mail schicken, da es schneller bearbeitet wird. Da war er aber skeptisch und hat immer alles lieber bei der Info abgegeben bzw Originale dort dann für die Akte vom Amt kopieren lassen.
Seesternchen_2.0
9664 Beiträge
18.01.2018 14:22
Zitat von Julemaus:

Und Sperre heißt kein Anspruch, der ist ja verfallen. Du weist den Grund kennen fürs zu späte melden, Versuch das mit nachweisen zu erläutern ansonsten ist es zu spät. ALG 1 bekommt man für 1 Jahr, oder halt 9 Monate wegen einer Sperre. Wenn du im April arbeiten gehst, wird es das Arbeitsamt schon ganz schnell mitbekommen und du musst das Geld dann zurückzahlen.


Hat an 12 - 17 monate am Stück gearbeitet bekommt man 6 monate, bei 18-23 monate bekommt man 9 monate bezahlt. Und wenn man 24 monate am Stück gearbeitet hat, bekommt man 12 monate Arbeitslosengeld.
Seesternchen_2.0
9664 Beiträge
18.01.2018 14:24
Zitat von Anonym 196577:

Zitat von wolkenschaf:

Die Sperre gibt es automatisch, wenn du dich nicht 3 Monate vorher gemeldet hast. Wenn es einen triftigen Grund dafür gab, würde ich mich mit dem Jobcenter in Verbindung setzten und schauen, ob sie das so akzeptieren. Wenn nicht, hast du leider Pech gehabt, dann bleibt die Sperre bestehen.


Okay, Ja das werde ich wohl mal machen morgen früh gleich.

Aber auf das Geld habe ich doch Anspruch, es heisst ja das es mir zusteht weil ich vor her gearbeitet habe oder nicht?

und stimmt es nicht das es normal 6 Monate läuft? wie sieht es eigentlich aus wenn ich sagen wir mal im März Arbeite aber für April noch ALG 1 Bekomme, geht das oder wird es dann sofort eingezogen die Zahlung?


Warum sollst du für April Arbeitslosengeld bekommen, wenn du ab März eine beschäftigung hast?
delya184
3722 Beiträge
18.01.2018 14:42
Zitat von Anonym 196577:

Zitat von DieEine2:

Das muss doch alles auf deinem Bescheid stehen.

Wenn du dich nicht 3 Monate vorher oder spätestens ab Kenntnis der zukünfitgen Arbeitslosigkeit gemeldet hast, dann gibts 3 Monate Sperre.


Ich Konnte mich vor her nicht Arbeitslos melde,(Grund mag ich hier im Netz nicht erwähnen ist zu Persönlich.)
Und von einer Sperre war nie die rede.
Gilt dieses ALG 1 Nicht auch 6 Monate? Ich bekomme es nur für 4 Monate.


Wie lange die Alg1 Dauer ist hängt davon ab wie lange du in dieser Firma warst und Anspruch hast du ab antragstellung
nilou
14052 Beiträge
18.01.2018 14:44
Schau dir deinen Bescheid an und wende dich bei Fragen an deine Sachbearbeiter.
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