Mütter- und Schwangerenforum

Geteiltes Sorgerecht kosten

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Sunshiine
1748 Beiträge
09.11.2017 22:09
huhu ihr Lieben,

Aus gegebenem Anlass wollte ich eine Frage stellen weil ich einfach gar nicht weiß was wie wo.
Und zwar mein Exfreund möchte das geteilte Sorgerecht mit dem bin ich auch einverstanden. Ich hab ihm mehrmals gesagt das ich damit einverstanden bin & er einen Termin beim Jugendamt ausmachen soll zur Teilung.

Er meinte dann er macht einen Termin dort aus gut. Heute ruft er an das ich Post vom Gericht bekomme zwecks Zustimmung des geteilten Sorgerechts. Ich meinte dann wieso wir wollten uns doch beim Jugendamt treffen, da meinte er die beim Jugendamt hätten gesagt das wenn wir uns einig sind das gleich vor Gericht machen sollen?
Gut das stört mich ja auch nicht, ich stimme ohnehin zu werde ich auch so schreiben nur kostet mir das jetzt was?
Ich hab da wirklich Angst das ich da etwas bezahlen muss obwohl ich von vorn herein so oder so zugestimmt hätte? Mein Ex meint das wäre der normale Gang und würde auch nichts kosten?
Ich kenne mich da einfach soo wenig aus, vielleicht kennt sich ja hier jemand aus zwecks kosten etc?

Danke fürs lesen, liebe Grüße
Choco
4203 Beiträge
09.11.2017 22:44
Das Jugendamt kann das Sorgerecht nicht teilen, dass muss man bei Gericht tun. Von daher ist das schon alles richtig so.

Die Gerichtskosten werden wahrscheinlich 50/50 geteilt und da ihr keine Anwälte habt, wird das nicht sonderlich viel sein. Bei finanziellen Problemen fragt nach Verfahrenskostenhilfe.
Sunshiine
1748 Beiträge
09.11.2017 22:52
Zitat von Choco:

Das Jugendamt kann das Sorgerecht nicht teilen, dass muss man bei Gericht tun. Von daher ist das schon alles richtig so.

Die Gerichtskosten werden wahrscheinlich 50/50 geteilt und da ihr keine Anwälte habt, wird das nicht sonderlich viel sein. Bei finanziellen Problemen fragt nach Verfahrenskostenhilfe.


Oh okay Danke
Also er hat eine Anwältin und bekommt PKH ich hab keine und bekomme keine PKH.
Hab im Internet nur gelesen (Ich weiß da wird viel geschrieben) das dass 900 euro kostet ca...deswegen hab ich da so eine Angst..ich meine 900 euro ist schon sehr viel.
Choco
4203 Beiträge
09.11.2017 23:06
Zitat von Sunshiine:

Zitat von Choco:

Das Jugendamt kann das Sorgerecht nicht teilen, dass muss man bei Gericht tun. Von daher ist das schon alles richtig so.

Die Gerichtskosten werden wahrscheinlich 50/50 geteilt und da ihr keine Anwälte habt, wird das nicht sonderlich viel sein. Bei finanziellen Problemen fragt nach Verfahrenskostenhilfe.


Oh okay Danke
Also er hat eine Anwältin und bekommt PKH ich hab keine und bekomme keine PKH.
Hab im Internet nur gelesen (Ich weiß da wird viel geschrieben) das dass 900 euro kostet ca...deswegen hab ich da so eine Angst..ich meine 900 euro ist schon sehr viel.


Wahrscheinlich hast du irgendwo was von 900,00 Euro "Streitwert" gelesen. DS führt bei dem Thema Gerichts Kosten immer zu einer kleinen Verwirrung und zum großen Schock. Der Streitwert wird vom Gericht festgesetzt, einfach um irgendwo ein Maß zu haben, an dem man dann anschließend die Kosten berechnet. Soweit ich mich richtig erinnere, ist das das bei einem Sorgerechtsverfahren im Verbund (also wenn es zusammen mit Scheidung und/oder Umgang gemacht wird) 900,00€.Wahrscheinlich hast du das irgendwo gelesen. Das heißt nicht, dass man 900€ bezahlen muss.

So genau kann ich dir das jetzt leider nicht mehr vor rechnen, wenn ihr alles einvernehmlich macht dann ist es auch günstiger als wenn man streitet usw.

Aber warum braucht er einen Anwalt, wenn doch alles klar ist?

Du kannst übrigens auch einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen, auch wenn Du keinen Anwalt hast. (nur zur Begriffs Erklärung: PKH=Prozesskostenhilfe / VKH= Verfahrenskostenhilfe. Das ist das gleiche, im Zivilrechtlich heißt es PKH und im Familienrecht VKH, also nicht verwirren lassen)
Sunshiine
1748 Beiträge
09.11.2017 23:11
Zitat von Choco:

Zitat von Sunshiine:

Zitat von Choco:

Das Jugendamt kann das Sorgerecht nicht teilen, dass muss man bei Gericht tun. Von daher ist das schon alles richtig so.

Die Gerichtskosten werden wahrscheinlich 50/50 geteilt und da ihr keine Anwälte habt, wird das nicht sonderlich viel sein. Bei finanziellen Problemen fragt nach Verfahrenskostenhilfe.


Oh okay Danke
Also er hat eine Anwältin und bekommt PKH ich hab keine und bekomme keine PKH.
Hab im Internet nur gelesen (Ich weiß da wird viel geschrieben) das dass 900 euro kostet ca...deswegen hab ich da so eine Angst..ich meine 900 euro ist schon sehr viel.


Wahrscheinlich hast du irgendwo was von 900,00 Euro "Streitwert" gelesen. DS führt bei dem Thema Gerichts Kosten immer zu einer kleinen Verwirrung und zum großen Schock. Der Streitwert wird vom Gericht festgesetzt, einfach um irgendwo ein Maß zu haben, an dem man dann anschließend die Kosten berechnet. Soweit ich mich richtig erinnere, ist das das bei einem Sorgerechtsverfahren im Verbund (also wenn es zusammen mit Scheidung und/oder Umgang gemacht wird) 900,00€.Wahrscheinlich hast du das irgendwo gelesen. Das heißt nicht, dass man 900€ bezahlen muss. So genau kann ich dir das jetzt leider nicht mehr vor rechnen, wenn ihr alles einvernehmlich macht dann ist es auch günstiger als wenn man streitet usw.

Aber warum braucht er einen Anwalt, wenn doch alles klar ist?


Seine Anwältin hat er schon lange, die vertritt ihn eigentlich so gut wie immer. Ich versteh das aber auch nicht weil ich da ja so oder so zustimme. Wegen den 900 Euro darauf bin ich ja wegen diesem Streitwert gekommen. Auf einer Seite stand das ein Sorgerechtsprozess um die 3000 Euro Streitwert hat und dann gab es da so einen Rechner der die Gerichtskosten ausgerechnet hat und das waren 900 Euro. Daher hab ich da jetzt so viel Angst, PKH steht mir nicht zu (arbeite Vollzeit) hab aber auch nicht das Geld so viel zu bezahlen..
Choco
4203 Beiträge
09.11.2017 23:16
Zitat von Sunshiine:

[
Seine Anwältin hat er schon lange, die vertritt ihn eigentlich so gut wie immer. Ich versteh das aber auch nicht weil ich da ja so oder so zustimme. Wegen den 900 Euro darauf bin ich ja wegen diesem Streitwert gekommen. Auf einer Seite stand das ein Sorgerechtsprozess um die 3000 Euro Streitwert hat und dann gab es da so einen Rechner der die Gerichtskosten ausgerechnet hat und das waren 900 Euro. Daher hab ich da jetzt so viel Angst, PKH steht mir nicht zu (arbeite Vollzeit) hab aber auch nicht das Geld so viel zu bezahlen..


Genau, 3.000€ Streitwert hat ein isoliertes Sorgerechtsverfahren. Das kannst du so aber nicht einfach in einen Internet Rechner eingeben, da es innerhalb der Gerichtskosten verschiedene Regelungen gibt, was genau man nun mit dem Streitwert rechnet. 900€ ist schon ziemlich viel, ich komme eher so auf ca 200€, was aufgeteilt um die 100€ für jeden wären

Wer hat dir die Auskunft mit der VKH/PKH gegeben? Eine vollzeit Beschäftigtigung schließt nicht automatisch eine VKH aus. Versuch es auf jeden Fall, mehr als ablehnen können Sie ja nicht.
Sunshiine
1748 Beiträge
09.11.2017 23:26
Zitat von Choco:

Zitat von Sunshiine:

[
Seine Anwältin hat er schon lange, die vertritt ihn eigentlich so gut wie immer. Ich versteh das aber auch nicht weil ich da ja so oder so zustimme. Wegen den 900 Euro darauf bin ich ja wegen diesem Streitwert gekommen. Auf einer Seite stand das ein Sorgerechtsprozess um die 3000 Euro Streitwert hat und dann gab es da so einen Rechner der die Gerichtskosten ausgerechnet hat und das waren 900 Euro. Daher hab ich da jetzt so viel Angst, PKH steht mir nicht zu (arbeite Vollzeit) hab aber auch nicht das Geld so viel zu bezahlen..


Genau, 3.000€ Streitwert hat ein isoliertes Sorgerechtsverfahren. Das kannst du so aber nicht einfach in einen Internet Rechner eingeben, da es innerhalb der Gerichtskosten verschiedene Regelungen gibt, was genau man nun mit dem Streitwert rechnet. 900€ ist schon ziemlich viel, ich komme eher so auf ca 200€, was aufgeteilt um die 100€ für jeden wären

Wer hat dir die Auskunft mit der VKH/PKH gegeben? Eine vollzeit Beschäftigtigung schließt nicht automatisch eine VKH aus. Versuch es auf jeden Fall, mehr als ablehnen können Sie ja nicht.


Also das wurde mir gesagt als ich in einem anderen Fall PKH beantragen wollte das ich zu viel verdiene. Ich dachte eben nur das da eine Sorgerechtserklärung beim Jugendamt abgeben kann weil ich das mal so gelesen habe aber das man das über´s Gericht machen muss...na toll. 100 euro wären ja noch okay kommt mir aber auch wenig vor weil ich mal in einem Prozess von 1000 Euro Streitwert schon einmal 300 Euro zahlen musste.
Choco
4203 Beiträge
09.11.2017 23:36
Zitat von Sunshiine:

Zitat von Choco:

Zitat von Sunshiine:

[
Seine Anwältin hat er schon lange, die vertritt ihn eigentlich so gut wie immer. Ich versteh das aber auch nicht weil ich da ja so oder so zustimme. Wegen den 900 Euro darauf bin ich ja wegen diesem Streitwert gekommen. Auf einer Seite stand das ein Sorgerechtsprozess um die 3000 Euro Streitwert hat und dann gab es da so einen Rechner der die Gerichtskosten ausgerechnet hat und das waren 900 Euro. Daher hab ich da jetzt so viel Angst, PKH steht mir nicht zu (arbeite Vollzeit) hab aber auch nicht das Geld so viel zu bezahlen..


Genau, 3.000€ Streitwert hat ein isoliertes Sorgerechtsverfahren. Das kannst du so aber nicht einfach in einen Internet Rechner eingeben, da es innerhalb der Gerichtskosten verschiedene Regelungen gibt, was genau man nun mit dem Streitwert rechnet. 900€ ist schon ziemlich viel, ich komme eher so auf ca 200€, was aufgeteilt um die 100€ für jeden wären

Wer hat dir die Auskunft mit der VKH/PKH gegeben? Eine vollzeit Beschäftigtigung schließt nicht automatisch eine VKH aus. Versuch es auf jeden Fall, mehr als ablehnen können Sie ja nicht.


Also das wurde mir gesagt als ich in einem anderen Fall PKH beantragen wollte das ich zu viel verdiene. Ich dachte eben nur das da eine Sorgerechtserklärung beim Jugendamt abgeben kann weil ich das mal so gelesen habe aber das man das über´s Gericht machen muss...na toll. 100 euro wären ja noch okay kommt mir aber auch wenig vor weil ich mal in einem Prozess von 1000 Euro Streitwert schon einmal 300 Euro zahlen musste.


Ich sag ja, dass das mit den Prozesskosten so pauschal eben schwierig ist. Es zählen nicht nur der Streitwert sondern was für ein Verfahren es ist (zivilrecht, Strafrecht, Familienrecht..) was sonst noch für Kosten einfließen (Anwälte, Gutachten, Beistand...), welche Ende Das Verfahren nimmt (Vergleicht man sich ist es günstiger als ein streitigen Urteil...) und dann auch noch, welche Kostenentscheidung das Gericht am Ende trifft.

Mach dir erstmal noch nicht zu viele Gedanken. Es muss übers Gericht laufen und das tut es ja jetzt und es wird sicher kein Vermögen kosten. VKH würde ich im Zweifelsfall trotzdem beantragen, es zählt ja nicht nur das Einkommen sondern die gesamten Verhältnisse, Kosten die man hat usw. Wie gesagt, im schlimmsten Fall sagen sie einfach Nein
Sunshiine
1748 Beiträge
09.11.2017 23:50
Zitat von Choco:

Zitat von Sunshiine:

Zitat von Choco:

Zitat von Sunshiine:

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Seine Anwältin hat er schon lange, die vertritt ihn eigentlich so gut wie immer. Ich versteh das aber auch nicht weil ich da ja so oder so zustimme. Wegen den 900 Euro darauf bin ich ja wegen diesem Streitwert gekommen. Auf einer Seite stand das ein Sorgerechtsprozess um die 3000 Euro Streitwert hat und dann gab es da so einen Rechner der die Gerichtskosten ausgerechnet hat und das waren 900 Euro. Daher hab ich da jetzt so viel Angst, PKH steht mir nicht zu (arbeite Vollzeit) hab aber auch nicht das Geld so viel zu bezahlen..


Genau, 3.000€ Streitwert hat ein isoliertes Sorgerechtsverfahren. Das kannst du so aber nicht einfach in einen Internet Rechner eingeben, da es innerhalb der Gerichtskosten verschiedene Regelungen gibt, was genau man nun mit dem Streitwert rechnet. 900€ ist schon ziemlich viel, ich komme eher so auf ca 200€, was aufgeteilt um die 100€ für jeden wären

Wer hat dir die Auskunft mit der VKH/PKH gegeben? Eine vollzeit Beschäftigtigung schließt nicht automatisch eine VKH aus. Versuch es auf jeden Fall, mehr als ablehnen können Sie ja nicht.


Also das wurde mir gesagt als ich in einem anderen Fall PKH beantragen wollte das ich zu viel verdiene. Ich dachte eben nur das da eine Sorgerechtserklärung beim Jugendamt abgeben kann weil ich das mal so gelesen habe aber das man das über´s Gericht machen muss...na toll. 100 euro wären ja noch okay kommt mir aber auch wenig vor weil ich mal in einem Prozess von 1000 Euro Streitwert schon einmal 300 Euro zahlen musste.


Ich sag ja, dass das mit den Prozesskosten so pauschal eben schwierig ist. Es zählen nicht nur der Streitwert sondern was für ein Verfahren es ist (zivilrecht, Strafrecht, Familienrecht..) was sonst noch für Kosten einfließen (Anwälte, Gutachten, Beistand...), welche Ende Das Verfahren nimmt (Vergleicht man sich ist es günstiger als ein streitigen Urteil...) und dann auch noch, welche Kostenentscheidung das Gericht am Ende trifft.

Mach dir erstmal noch nicht zu viele Gedanken. Es muss übers Gericht laufen und das tut es ja jetzt und es wird sicher kein Vermögen kosten. VKH würde ich im Zweifelsfall trotzdem beantragen, es zählt ja nicht nur das Einkommen sondern die gesamten Verhältnisse, Kosten die man hat usw. Wie gesagt, im schlimmsten Fall sagen sie einfach Nein


Danke dir für deine Antworten

Eine Frage noch wie muss man PKH beantragen? Also ich hab im Internet das Muster dazu gefunden das einfach ausfüllen und nachweise zusammen dort beim Rechtspfleger abgeben?
JuRa1014
6113 Beiträge
10.11.2017 01:11
Ich weiß jetzt nicht, ob ich irgendetwas falsch verstanden habe, aber:
Ich hatte immer das alleinige Sorgerecht. Nun wollte mein ex das geteilte haben. Er hat dann einen Termin beim Jugendamt gemacht, der war letzten Monat. Wir sind hin, mussten die Vaterschaftsanerkennung mitnehmen, die Geburtsurkunde, Ausweise und schwupps waren wir durch. Keine Kosten, kein Anwalt, nichts.
Sunshiine
1748 Beiträge
10.11.2017 02:10
Zitat von JuRa1014:

Ich weiß jetzt nicht, ob ich irgendetwas falsch verstanden habe, aber:
Ich hatte immer das alleinige Sorgerecht. Nun wollte mein ex das geteilte haben. Er hat dann einen Termin beim Jugendamt gemacht, der war letzten Monat. Wir sind hin, mussten die Vaterschaftsanerkennung mitnehmen, die Geburtsurkunde, Ausweise und schwupps waren wir durch. Keine Kosten, kein Anwalt, nichts.


Ja genau das meinte ich ja auch das wir das so machen! Deshalb hab ich immer gesagt er soll den Termin beim Jugendamt ausmachen, darauf warte ich auch schon seit Wochen..
aber er meinte die vom Jugendamt haben gesagt das geht nur übers Gericht.
Den Gerichtsweg möchte ich aber wegen den Kosten vermeiden und weil´s wenn man sich einig ist ja auch nicht sein muss. Ich rufe jetzt morgen mal beim Jugendamt an und befrage mich und mache dort einen Termin zum Teilen aus. Keine Ahnung ob man damit einen Prozess noch verhindern kann denke aber eher nicht wenn er den Antrag schon gestellt halt....ach irgendwie alles blöd.
Mich ärgert das einfach nur obwohl ich mehr als einmal meine Zustimmung gegeben habe und er immer meinte er macht einen Termin aus jetzt aus dem nichts mit einem Gerichtsverfahren kommt. Er muss dafür im Gegensatz zu mir ja auch nichts bezahlen..
10.11.2017 06:00
Guten Morgen,

Vielleicht habe ich ja was falsch verstanden, aber natürlich könnt ihr das "gemeinsame" Sorgerecht auch übern Jugendamt beantragen. Dazu braucht man kein Gericht. Das Gericht braucht man nur wenn gemeinsames (man nennt es nicht geteiltes) Sorgerecht besteht und einer das alleinige oder Teile vom Sorgerecht alleine ausüben möchte. Oder wenn ihr euch nicht einig seid.

Edit: Möchtet ihr zum Beispiel das gemeinsame Sorgerecht, aber du möchtest das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das gemeinsame Kind behalten/haben (beim gemeinsamen Sorgerecht, habt ihr das dann beide) dann muss das vor Gericht gemacht werden. Wie alt ist denn euer Kind? Ist die Vaterschaftsanerkennung gemacht worden?
Choco
4203 Beiträge
10.11.2017 06:54
Ehrlich? Dann tut es mir Leid, was ich geschrieben habe. Ich war mir sicher, dass das Gericht Das machen muss
10.11.2017 06:58
Zitat von Choco:

Ehrlich? Dann tut es mir Leid, was ich geschrieben habe. Ich war mir sicher, dass das Gericht Das machen muss


Ich weiß nicht ob es eine Ausnahme gibt, wenn das Kind schon älter ist. Aber normalerweise geht man zum Jugendamt und unterschreibt diese Sorgerechtserklärung. Außer man ist verheiratet, dann haben automatisch beide das Sorgerecht. Also Ehemann und Ehefrau. (Im Übrigen auch wenn der Ehemann nicht der leibliche Vater ist).
nilou
14065 Beiträge
10.11.2017 07:02
Wir haben die Sorgerechtserklärung auch vorm Jugendamt gemacht. Es war nach der Geburt, also hatte ich da hast auch zunächst das alleinige. Ein Original wurde soweit ich weis ans Gericht dann geschickt.

Ruf wirklich beim Jugendamt an.
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