Mütter- und Schwangerenforum

Jemand da der sich mit Mietrecht auskennt?

Maria123
1058 Beiträge
12.12.2017 17:39
Hallo

Wir ziehen zum 31.12. aus unserer Wohnung aus. Meine beste Freundin war hier meine Nachbarin und ist vor 3 Monaten ausgezogen und die hatten jetz ihre endabnahme. Es wurde pauschal Betrag x für kleinreparaturen festgelegt. Unter anderem auch für das Bad.

Jetz wurde denen gesagt das alle Bäder wo Mieter jetzt ausziehen komplett saniert werden. Also alles alte raus und komplett neu rein.

Ich würde mir leicht verschaukelt vor kommen dafür auch noch n reparaturbetrag zu zahlen, wo ohnehin von Anfang fest steht, das da saniert wird.

Habt ihr da Ahnung, dürfen die trotzdem n Pauschalbetrag nehmen?
Zelda86
2561 Beiträge
12.12.2017 20:16
Ich habe zwar keine Ahnung von Mietrecht, aber es hört sich einfach nicht richtig an.

Für Reparaturen nach einem Auszug wird in der Regel ja eine Kaution hinterlegt. Und selbst die kann der Vermieter ja nicht für Sanierungen nutzen, wenn der Mieter nichts "kaputt" gemacht hat.

Wenn die Bäder, nach Auszug, saniert werden sollen, um besser vermieten zu können/ für die Wertsteigerung / weil das Bad "uralt" ist, warum sollte der ehemalige Mieter dafür zahlen?

Mein Eindruck: Der Vermieter versucht durch die ehemaligen Mieter an Geld für die Sanierung zu kommen, da er die Miete der neuen Mieter nicht kostendeckend oder gar nicht erhöhen kann/darf.

Aber wie gesagt, ich kenne mich im Mietrecht nicht aus.
12.12.2017 20:28
Es wird definitiv NICHT nach jedem Auszug das Bad saniert! Definitiv Unfug!

Kleinreperaturen müssen bis zu einer Summe X selber getätigt/gezahlt werden. Bei uns im Mietvertrag steht „bis 150 Euro“.

In meiner letzten Wohnung stand im Mietvertrag „bis 75 Euro“.

Wurde die Übergabe nun allerdings unterschrieben, dann ist man damit einverstanden und hat Pech, muss entsprechend für die aufgelisteten Dinge aufkommen.
12.12.2017 20:29
Zitat von Bauernschnitte:

Es wird definitiv NICHT nach jedem Auszug das Bad saniert! Definitiv Unfug!

Kleinreperaturen müssen bis zu einer Summe X selber getätigt/gezahlt werden. Bei uns im Mietvertrag steht „bis 150 Euro“.

In meiner letzten Wohnung stand im Mietvertrag „bis 75 Euro“.

Wurde die Übergabe nun allerdings unterschrieben, dann ist man damit einverstanden und hat Pech, muss entsprechend für die aufgelisteten Dinge aufkommen.
Muss das gleich wieder so patzig sein?

Bei DEM Vermieter ist das so, nicht generell, davon steht da doch gar nichts.

Zudem stimmt das nicht, wenn sich später rausstellt das etwas im Mietvertrag
nicht rechtens ist kann man da trotzdem noch gegen vorgehen.
shelyra
69094 Beiträge
12.12.2017 20:34
war da nicht noch was anderes bei euch im vertrag (irgendwas mit türen sanieren?)... wenn ja, dann würde ich mir da anwaltlichen beistand suchen oder zum mieterschutzbund gehen.

der wird euch besser beraten können.

wobei ich mir nicht vorstellen kann, das ein vermieter einfach betrag x für generelle reperaturen/sanierungen einbehalten darf.
12.12.2017 20:46
Zitat von Engelchen1711:

Zitat von Bauernschnitte:

Es wird definitiv NICHT nach jedem Auszug das Bad saniert! Definitiv Unfug!

Kleinreperaturen müssen bis zu einer Summe X selber getätigt/gezahlt werden. Bei uns im Mietvertrag steht „bis 150 Euro“.

In meiner letzten Wohnung stand im Mietvertrag „bis 75 Euro“.

Wurde die Übergabe nun allerdings unterschrieben, dann ist man damit einverstanden und hat Pech, muss entsprechend für die aufgelisteten Dinge aufkommen.
Muss das gleich wieder so patzig sein?

Bei DEM Vermieter ist das so, nicht generell, davon steht da doch gar nichts.

Zudem stimmt das nicht, wenn sich später rausstellt das etwas im Mietvertrag
nicht rechtens ist kann man da trotzdem noch gegen vorgehen.


Dein Ernst?

Was ist daran denn patzig?
Ich habe lediglich BETONT, dass das so nicht ist. Dass das Unfug ist.

Ist mir schon wieder zu blöd!

Liebe TS, kannst dich gerne per Nachricht melden.
Senami3
1553 Beiträge
12.12.2017 20:48
Selbst bereits durch:

Pauschale Abzüge bei Auszug sind unzulässig. Wenn es konkrete Beschädigungen gibt, die beanstandet werden darf der Vermieter darauf hinweisen und auf Beseitigung bestehen. Die Wahl ob durch Fachfirma oder seitens (ex-)Mieter bleibt dem (ex-)Mieter überlassen. Erst wenn der (ex-)Mieter der Aufforderung nicht nachkommt/ die Reparatur eindeutig mangelhaft ausgeführt ist, darf der Vermieter eine Firma beauftragen. Diese Kosten dürfen dann von der Kaution einbehalten werden.

Die Kleinreparaturklausel bezieht sich ausschließlich auf Reparaturen für die Zeit in der man eine Wohnung bewohnt und schützt den Vermieter davor, dass Wasserhahndichtungen, etc. jeweils einzeln abgerechnet werden.

Eine Pauschale zu akzeptieren kann aber durchaus Sinn machen, wenn die Schäden höher sind, als die Pauschale. Es gilt tatsächlich, einmal unterschrieben, dass beide Parteien damit einverstanden sind.
12.12.2017 20:51
Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Engelchen1711:

Zitat von Bauernschnitte:

Es wird definitiv NICHT nach jedem Auszug das Bad saniert! Definitiv Unfug!

Kleinreperaturen müssen bis zu einer Summe X selber getätigt/gezahlt werden. Bei uns im Mietvertrag steht „bis 150 Euro“.

In meiner letzten Wohnung stand im Mietvertrag „bis 75 Euro“.

Wurde die Übergabe nun allerdings unterschrieben, dann ist man damit einverstanden und hat Pech, muss entsprechend für die aufgelisteten Dinge aufkommen.
Muss das gleich wieder so patzig sein?

Bei DEM Vermieter ist das so, nicht generell, davon steht da doch gar nichts.

Zudem stimmt das nicht, wenn sich später rausstellt das etwas im Mietvertrag
nicht rechtens ist kann man da trotzdem noch gegen vorgehen.


Dein Ernst?

Was ist daran denn patzig?
Ich habe lediglich BETONT, dass das so nicht ist. Dass das Unfug ist.

Ist mir schon wieder zu blöd!

Liebe TS, kannst dich gerne per Nachricht melden.
Dann lies nochmal.

Und ja mein Ernst.
Kirschmuffin
4857 Beiträge
12.12.2017 21:06
Zitat von Bauernschnitte:

Es wird definitiv NICHT nach jedem Auszug das Bad saniert! Definitiv Unfug!



Ich glaube, das hast du falsch verstanden.
Es geht nicht darum, dass grundsätzlich immer überall nach jedem Auszug die Bäder saniert werden. Natürlich nicht.

Der Vermieter möchte konkret in diesem Fall alle Bäder der derzeit vermieteten Wohnungen sanieren, wenn die jeweiligen Mieter ausgezogen sind, vermutlich um die Wohnungen für die neuen Interessenten attraktiver zu machen und teurer zu vermieten. Das ist durchaus nicht ungewöhnlich

Nun möchte er trotzdem einen Teil der Kaution einbehalten für irgendwelche Reparaturen am Bad, was ja aber Schwachsinn ist, wenn eh alles neu gemacht werden soll.

Liebe TS, ich kann dir da auch leider nicht mit rechtlichem Beistand dienen, für mich klingt das aber auch nicht okay. Mach dich da wirklich ganz genau schlau
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