Mütter- und Schwangerenforum

Steuererklärung: Anlage N ausfüllen oder nicht?

Kerstin85
474 Beiträge
23.05.2017 09:36
Hallo zusammen,

habe da mal eine Frage zur Steuererklärung. Und zwar habe ich letztes Jahr 3Monate gearbeitet und habe dafür die Werbungskosten (bestehen in meinem Fall nur aus der Entfernungspauschale) in Anlage N eingetragen. Ich habe dann mit Elster die voraussichtliche Steuererstattung berechnen lassen, und bevor ich Anlage N mit drin hatte, war meine errechnete Steuererstattung deutlich höher Jetzt habe ich gelesen, dass man wohl als Arbeitnehmer grundsätzlich eine Werbungskostenpauschale von 1000€ geltend machen kann. Ist das jetzt so, dass man Anlage N also nur ausfüllt, wenn man höhere Werbungkosten als 1000€ hatte? Und wenn man diese nicht ausfüllt, macht man quasi den Pauschbetrag geltend? Oder hat das andere Gründe, dass mit Anlage N die Steuererstattung niedriger ausfallen wird?

Wäre nett, wenn hier jemand mehr Ahnung hat wie ich
Melly82
4030 Beiträge
23.05.2017 10:10
Das "n" steht für Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit. Und die hattest du ja scheinbar 3 monate. Was hast du denn sonst noch für Einkünfte gehabt? Also welche anlagen, ausser des mantelbogens hast du denn noch ausgefüllt?

Der wk pauschbetrag hilft dir ja nur, wenn du überhaupt Lohnsteuer gezahlt hast.

Oder bist du mit deinem mann zusammen veranlagt?
Kerstin85
474 Beiträge
23.05.2017 10:34
Ach, bin ich doof...klar, wenn ich Anlage N lösche, dann lösche ich ja auch die Einkünfte Und wenn ich gar keine Werbungskosten eintrage, dann kommt eine Fehlermeldung.
Ich wundere mich, dass es auf diversen Seiten heißt, dass dieser Pauschbetrag automatisch abgezogen wird. Wenn dem aber so wäre, dann müsste es doch egal sein, ob ich 100€ oder 900€ Werbungskosten geltend mache, weil dann doch in beiden Fällen der Pauschbetrag genommen wird, oder nicht???

Ja, ich hatte 3 Monate Einkünfte aus "nichtselbständiger Arbeit". Ich bin mit meinem Mann zusammen veranlagt. Er kommt ja sowieso über diese 1000€ Werbungskosten, ich aber nicht.

Zitat von Melly82:

Das "n" steht für Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit. Und die hattest du ja scheinbar 3 monate. Was hast du denn sonst noch für Einkünfte gehabt? Also welche anlagen, ausser des mantelbogens hast du denn noch ausgefüllt?

Der wk pauschbetrag hilft dir ja nur, wenn du überhaupt Lohnsteuer gezahlt hast.

Oder bist du mit deinem mann zusammen veranlagt?
Kerstin85
474 Beiträge
23.05.2017 10:47
Ach Problem gelöst. Hatte die Anzahl der "aufgesuchten Tage" von 35 auf 33 korrigieren wollen, habe dann die letzte Ziffer aber nicht gelöscht, sondern einfach eine hinzugefügt und 353 daraus gemacht. Dadurch war ich natürlich über den 1000€ und es gab mehr Erstattung Mich gewundert, also Anlage N mal ganz gelöscht...

Sorry, aber trotzdem vielen lieben Dank für deine Antwort
Melly82
4030 Beiträge
23.05.2017 12:52
Mach dir nichts draus, solche Fehler passieren auch uns fachleuten. Und manchmal muss sie bei mir sogar ne kollegin suchen, weil ich den Wald vor lauter Bäumen nicht sehe.
bambina_1990
16691 Beiträge
23.05.2017 17:34
Da bin ich ehrlich gesagt froh das wir das von der steuertante machen lassen, würde da nie durchblicken
  • Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt