Mütter- und Schwangerenforum

Wie Lange brauch die StA? und muss ich Angst haben?

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Anonym 196806
29 Beiträge
08.02.2018 11:51
Zitat von StilleWasser:

Ich verstehs ned, da steht doch klipp und klar drinnen das die Karte ned dabei ist - also hat er auch keinen Anspruch auf sie.

Weiß überhaupt ned wie es da dann zu ner Anzeige kommen konnte bzw. warum dein Anwalt das ned so mitteilt und fertig.


Ja weil er fragte ob ich ihm diese mit schicken könnte, da sagte ich ja kann ich gerne machen.Ich erreiche meinen Anwalt auch gerade nicht.
Anonym 196806
29 Beiträge
08.02.2018 11:59
So Jetzt aber mal eine andere Frage, Wenn man Folgendes Schreibt in einer Anzeige.....


Hallo verkaufe mein ZTE Handy in Weiss, das Handy Funktoniert noch einwandfrei und wurde nur als Ersatz Handy genutzt.


Dann bietet der /die Jenige es doch ohne alles an oder?
08.02.2018 12:10
Zitat von Anonym 196806:

So Jetzt aber mal eine andere Frage, Wenn man Folgendes Schreibt in einer Anzeige.....


Hallo verkaufe mein ZTE Handy in Weiss, das Handy Funktoniert noch einwandfrei und wurde nur als Ersatz Handy genutzt.


Dann bietet der /die Jenige es doch ohne alles an oder?


ich als Interessent würde da definitiv nachfragen denn es ist nicht klar ersichtlich PUNKT!

Ich mag solche Verkäufer eh nicht, WARUM kann man nicht klipp und klar hinschreiben was man alles verkauft, gerade bei solchen Sachen.

08.02.2018 12:12
Hier schmeißen die meisten mal wieder Zivilrecht und Strafrecht völlig durcheinander. Natürlich muss ein Betrug vom Staat nachgewiesen werden. Der Beschuldigte ist sicher icht verpflichtet seine Unschuld zu beweisen. Unschuldsvermutung und so. Was das Vetragsverhältnis mit dem Käufer angeht, kommt es in der Tat maßgeblich darauf an. was ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart war. Aber der TE geht es hier ja nun ausweslich des Titels nicht darum, ob sie dem Käufer ggf. zur Nacherfüllung verpflichtet ist. Dann kauft sie halt so ne olle Karte und gibt sie ihm und gut. Oder der Vertrag wird rückabgewickelt oder wie auch immer.

TE, viele Antworten hier sind ein hervorragendes Beispiel dafür, warum man juristische Fragen nicht von juristischen Laien beantworten lassen sollte, zumindest darf man das nicht ohne Weiteres für bare Münze nehmen. Die meisten blicken da nicht so recht durch und das ist ja auch nicht schlimm. Denn dafür gibt es Menschen, die die Materie jahrelang studiert haben, 2 Jahre praktische Ausbildung haben und das ganze durch zwei Staatsexamina bewiesen haben. Von Berufserfahrung mal ganz zu schweigen.

Wenn du deinem Anwalt nicht vertraust, dann such dir einen anderen. Für alle deine Frage ist er/sie der richtige Ansprechpartner. Man braucht auch alle maßgeblichen Informationen, die unter Umständen nur durch gezieltes Nachfragen bei dir erlangt werden können.

Alles in allem liest es sich nicht so, als stände die StA gleich bei dir auf der Matte. Aber zu genauren EInschätzung: siehe oben.
Anonym 196806
29 Beiträge
08.02.2018 12:25
Zitat von zuppilini:

Hier schmeißen die meisten mal wieder Zivilrecht und Strafrecht völlig durcheinander. Natürlich muss ein Betrug vom Staat nachgewiesen werden. Der Beschuldigte ist sicher icht verpflichtet seine Unschuld zu beweisen.

meinst du sicherlich nicht?

Unschuldsvermutung und so

Was genau bedeutete das?

. Was das Vetragsverhältnis mit dem Käufer angeht, kommt es in der Tat maßgeblich darauf an. was ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart war. Aber der TE geht es hier ja nun ausweslich des Titels nicht darum, ob sie dem Käufer ggf. zur Nacherfüllung verpflichtet ist. Dann kauft sie halt so ne olle Karte und gibt sie ihm und gut. Oder der Vertrag wird rückabgewickelt oder wie auch immer.

Mir geht oder ging es diesbezüglich nicht darum zu betrügen.

TE, viele Antworten hier sind ein hervorragendes Beispiel dafür, warum man juristische Fragen nicht von juristischen Laien beantworten lassen sollte, zumindest darf man das nicht ohne Weiteres für bare Münze nehmen.

Du scheinst aber Ahnung zu haben (Lieb gemeint)

Wenn du deinem Anwalt nicht vertraust, dann such dir einen anderen.

Aber ich habe ja bereits eine Aussage getätigt, Kann ich da jetzt noch den Anwalt Wechseln , denn die Akte ist ja wieder bei der StA.

Alles in allem liest es sich nicht so, als stände die StA gleich bei dir auf der Matte. Aber zu genauren EInschätzung: siehe oben.

Wie darf ich das jetzt verstehen mit siehe oben?
Naja ich habe schon angst das die Polizei wieder vor der Tür steht.


Danke dir
08.02.2018 13:24
Zitat von zuppilini:

Hier schmeißen die meisten mal wieder Zivilrecht und Strafrecht völlig durcheinander. Natürlich muss ein Betrug vom Staat nachgewiesen werden. Der Beschuldigte ist sicher icht verpflichtet seine Unschuld zu beweisen. Unschuldsvermutung und so. Was das Vetragsverhältnis mit dem Käufer angeht, kommt es in der Tat maßgeblich darauf an. was ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart war. Aber der TE geht es hier ja nun ausweslich des Titels nicht darum, ob sie dem Käufer ggf. zur Nacherfüllung verpflichtet ist. Dann kauft sie halt so ne olle Karte und gibt sie ihm und gut. Oder der Vertrag wird rückabgewickelt oder wie auch immer.

TE, viele Antworten hier sind ein hervorragendes Beispiel dafür, warum man juristische Fragen nicht von juristischen Laien beantworten lassen sollte, zumindest darf man das nicht ohne Weiteres für bare Münze nehmen. Die meisten blicken da nicht so recht durch und das ist ja auch nicht schlimm. Denn dafür gibt es Menschen, die die Materie jahrelang studiert haben, 2 Jahre praktische Ausbildung haben und das ganze durch zwei Staatsexamina bewiesen haben. Von Berufserfahrung mal ganz zu schweigen.

Wenn du deinem Anwalt nicht vertraust, dann such dir einen anderen. Für alle deine Frage ist er/sie der richtige Ansprechpartner. Man braucht auch alle maßgeblichen Informationen, die unter Umständen nur durch gezieltes Nachfragen bei dir erlangt werden können.

Alles in allem liest es sich nicht so, als stände die StA gleich bei dir auf der Matte. Aber zu genauren EInschätzung: siehe oben.


Und du bist was von beruf?
shelyra
69109 Beiträge
08.02.2018 13:29
Zitat von Anonym 196806:

So Jetzt aber mal eine andere Frage, Wenn man Folgendes Schreibt in einer Anzeige.....


Hallo verkaufe mein ZTE Handy in Weiss, das Handy Funktoniert noch einwandfrei und wurde nur als Ersatz Handy genutzt.


Dann bietet der /die Jenige es doch ohne alles an oder?

mh... ich persönlich würde da immer davon ausgehen, dass ein ladekabel dabei ist. denn wenn ich ein handy im laden kaufe ist auch immer ein ladekabel mit im paket.
und ohne ladekabel ist ein handy ja nutzlos

aber um solche ungenauigkeiten zu vermeiden gebe ich bei verkäufen immer ganz genau an was ich verkaufe, was alles im paket enthalten ist.
und kaufe daher auch nur bei händlern/verkäufern ein die dies genauso machen
08.02.2018 13:34
Zitat von sunshine_26:

Zitat von zuppilini:

Hier schmeißen die meisten mal wieder Zivilrecht und Strafrecht völlig durcheinander. Natürlich muss ein Betrug vom Staat nachgewiesen werden. Der Beschuldigte ist sicher icht verpflichtet seine Unschuld zu beweisen. Unschuldsvermutung und so. Was das Vetragsverhältnis mit dem Käufer angeht, kommt es in der Tat maßgeblich darauf an. was ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart war. Aber der TE geht es hier ja nun ausweslich des Titels nicht darum, ob sie dem Käufer ggf. zur Nacherfüllung verpflichtet ist. Dann kauft sie halt so ne olle Karte und gibt sie ihm und gut. Oder der Vertrag wird rückabgewickelt oder wie auch immer.

TE, viele Antworten hier sind ein hervorragendes Beispiel dafür, warum man juristische Fragen nicht von juristischen Laien beantworten lassen sollte, zumindest darf man das nicht ohne Weiteres für bare Münze nehmen. Die meisten blicken da nicht so recht durch und das ist ja auch nicht schlimm. Denn dafür gibt es Menschen, die die Materie jahrelang studiert haben, 2 Jahre praktische Ausbildung haben und das ganze durch zwei Staatsexamina bewiesen haben. Von Berufserfahrung mal ganz zu schweigen.

Wenn du deinem Anwalt nicht vertraust, dann such dir einen anderen. Für alle deine Frage ist er/sie der richtige Ansprechpartner. Man braucht auch alle maßgeblichen Informationen, die unter Umständen nur durch gezieltes Nachfragen bei dir erlangt werden können.

Alles in allem liest es sich nicht so, als stände die StA gleich bei dir auf der Matte. Aber zu genauren EInschätzung: siehe oben.


Und du bist was von beruf?
Juristin (stand mal in einem anderen Thread)

@TS....unschuldsvermutung heißt man gilt solang als unschuldig bis die schuld erwiesen ist.
08.02.2018 13:35
Zitat von shelyra:

Zitat von Anonym 196806:

So Jetzt aber mal eine andere Frage, Wenn man Folgendes Schreibt in einer Anzeige.....


Hallo verkaufe mein ZTE Handy in Weiss, das Handy Funktoniert noch einwandfrei und wurde nur als Ersatz Handy genutzt.


Dann bietet der /die Jenige es doch ohne alles an oder?

mh... ich persönlich würde da immer davon ausgehen, dass ein ladekabel dabei ist. denn wenn ich ein handy im laden kaufe ist auch immer ein ladekabel mit im paket.
und ohne ladekabel ist ein handy ja nutzlos

aber um solche ungenauigkeiten zu vermeiden gebe ich bei verkäufen immer ganz genau an was ich verkaufe, was alles im paket enthalten ist.
und kaufe daher auch nur bei händlern/verkäufern ein die dies genauso machen
ist für mich auch selbstverständlich das bei einem Handy das Ladekabel bei ist
08.02.2018 13:44
Zitat von Anonym 196806:

Zitat von zuppilini:

Hier schmeißen die meisten mal wieder Zivilrecht und Strafrecht völlig durcheinander. Natürlich muss ein Betrug vom Staat nachgewiesen werden. Der Beschuldigte ist sicher icht verpflichtet seine Unschuld zu beweisen.

meinst du sicherlich nicht?

ganz sicher. Wäre natürlich super, wenn du es beweisen könntest, aber in diesem Land gilt die Unschuldsvermutung. Das heißt, ein Beschuldigter/Angeklagter gilt solange als unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist. Daran knüpt der Grundsatz "in dubio pro reo" an, nachdem im Zweifel für den den Angeklagten zu entscheiden ist. Liegen also nicht genug Beweise, so ist freizusprechen. Im Strafrecht gilt ein relativ hoher Beweismaßstab.

Unschuldsvermutung und so

Was genau bedeutete das?

hab ich oben erläutert

. Was das Vetragsverhältnis mit dem Käufer angeht, kommt es in der Tat maßgeblich darauf an. was ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart war. Aber der TE geht es hier ja nun ausweslich des Titels nicht darum, ob sie dem Käufer ggf. zur Nacherfüllung verpflichtet ist. Dann kauft sie halt so ne olle Karte und gibt sie ihm und gut. Oder der Vertrag wird rückabgewickelt oder wie auch immer.

Mir geht oder ging es diesbezüglich nicht darum zu betrügen.

Ja, das sagtest du. Mit dem Absatz meinte ich, dass es auf zivilrechtlicher Ebene unter Umständen möglich ist, dass du den Vertrag mit dem Käufer noch nicht ganz erfüllt hast und im noch diese Speicherkarte schuldest. Diese Fragen und die Beweisfragen die da dranhängen und über die hier so ausführlich diskutiert wurde, sind aber von der strafrechtlichen Bewertung unabhängig. Über diese würde im Falle eines Falles ein (Zivil-)Richter und nicht der Strafrichter entscheiden.

TE, viele Antworten hier sind ein hervorragendes Beispiel dafür, warum man juristische Fragen nicht von juristischen Laien beantworten lassen sollte, zumindest darf man das nicht ohne Weiteres für bare Münze nehmen.

Du scheinst aber Ahnung zu haben (Lieb gemeint)
doch ja, ich denke schon

Wenn du deinem Anwalt nicht vertraust, dann such dir einen anderen.

Aber ich habe ja bereits eine Aussage getätigt, Kann ich da jetzt noch den Anwalt Wechseln , denn die Akte ist ja wieder bei der StA.
es steht dir frei dir eine zweite Meinung zu holen. Bzw. frag deinen doch mal ganz konkret die Fragen die du auch hier stellst. Vielleicht ist da etwas bei eurer Kommunikation schiefgelaufen.

Alles in allem liest es sich nicht so, als stände die StA gleich bei dir auf der Matte. Aber zu genauren EInschätzung: siehe oben.

Wie darf ich das jetzt verstehen mit siehe oben?

Damit meine ich, dass das aus der Ferne in einem Forum kaum zu beurteilen ist und das dafür eben ein Anwalt vor Ort sinnvoll ist.

Naja ich habe schon angst das die Polizei wieder vor der Tür steht.


Das verstehe ich. Nur kann dir da hier keiner helfen.

Danke dir
08.02.2018 13:45
Zitat von Engelchen1711:

Zitat von sunshine_26:

Zitat von zuppilini:

Hier schmeißen die meisten mal wieder Zivilrecht und Strafrecht völlig durcheinander. Natürlich muss ein Betrug vom Staat nachgewiesen werden. Der Beschuldigte ist sicher icht verpflichtet seine Unschuld zu beweisen. Unschuldsvermutung und so. Was das Vetragsverhältnis mit dem Käufer angeht, kommt es in der Tat maßgeblich darauf an. was ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart war. Aber der TE geht es hier ja nun ausweslich des Titels nicht darum, ob sie dem Käufer ggf. zur Nacherfüllung verpflichtet ist. Dann kauft sie halt so ne olle Karte und gibt sie ihm und gut. Oder der Vertrag wird rückabgewickelt oder wie auch immer.

TE, viele Antworten hier sind ein hervorragendes Beispiel dafür, warum man juristische Fragen nicht von juristischen Laien beantworten lassen sollte, zumindest darf man das nicht ohne Weiteres für bare Münze nehmen. Die meisten blicken da nicht so recht durch und das ist ja auch nicht schlimm. Denn dafür gibt es Menschen, die die Materie jahrelang studiert haben, 2 Jahre praktische Ausbildung haben und das ganze durch zwei Staatsexamina bewiesen haben. Von Berufserfahrung mal ganz zu schweigen.

Wenn du deinem Anwalt nicht vertraust, dann such dir einen anderen. Für alle deine Frage ist er/sie der richtige Ansprechpartner. Man braucht auch alle maßgeblichen Informationen, die unter Umständen nur durch gezieltes Nachfragen bei dir erlangt werden können.

Alles in allem liest es sich nicht so, als stände die StA gleich bei dir auf der Matte. Aber zu genauren EInschätzung: siehe oben.


Und du bist was von beruf?
Juristin (stand mal in einem anderen Thread)

@TS....unschuldsvermutung heißt man gilt solang als unschuldig bis die schuld erwiesen ist.


Na dann kann sie ihr ja am besten hier tips geben.
08.02.2018 13:46
Umd warum hast du angst dass auf einmal die polizei vor der türe stehen sollte?

Die anzeige ist bei der sta und nun bekommst du max einen brief, dass du zu einer verhandlung kommen sollst.
Anonym 196806
29 Beiträge
08.02.2018 13:50
Zitat von sunshine_26:

Umd warum hast du angst dass auf einmal die polizei vor der türe stehen sollte?

Die anzeige ist bei der sta und nun bekommst du max einen brief, dass du zu einer verhandlung kommen sollst.


Nein Die StA kann bei Gericht einen Haftbefehl beantragen, die Polizei holt mich dann ab und Führt mich dem Haftrichter vor, dieser Enscheidet dann ob ich in U-Haft muss, oder bis zur Hauptverhandlung auf freien Fuß bleiben darf.
Davor habe ich Angst.
shelyra
69109 Beiträge
08.02.2018 13:56
Zitat von Anonym 196806:

Zitat von sunshine_26:

Umd warum hast du angst dass auf einmal die polizei vor der türe stehen sollte?

Die anzeige ist bei der sta und nun bekommst du max einen brief, dass du zu einer verhandlung kommen sollst.


Nein Die StA kann bei Gericht einen Haftbefehl beantragen, die Polizei holt mich dann ab und Führt mich dem Haftrichter vor, dieser Enscheidet dann ob ich in U-Haft muss, oder bis zur Hauptverhandlung auf freien Fuß bleiben darf.
Davor habe ich Angst.

da das ganze ja schon seit wochen läuft (anfang dezember wenn ich mich nicht täusche) wird das sicher nicht mehr passieren. da hätten sie schon eher gehandelt.
08.02.2018 14:00
Zitat von shelyra:

Zitat von Anonym 196806:

Zitat von sunshine_26:

Umd warum hast du angst dass auf einmal die polizei vor der türe stehen sollte?

Die anzeige ist bei der sta und nun bekommst du max einen brief, dass du zu einer verhandlung kommen sollst.


Nein Die StA kann bei Gericht einen Haftbefehl beantragen, die Polizei holt mich dann ab und Führt mich dem Haftrichter vor, dieser Enscheidet dann ob ich in U-Haft muss, oder bis zur Hauptverhandlung auf freien Fuß bleiben darf.
Davor habe ich Angst.

da das ganze ja schon seit wochen läuft (anfang dezember wenn ich mich nicht täusche) wird das sicher nicht mehr passieren. da hätten sie schon eher gehandelt.


Davon erfährt man doch aber vorher schon per brief, bevor man abgeholt wird?
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