Mütter- und Schwangerenforum

hab da mal ne frage,

manu78
29 Beiträge
06.02.2008 11:10
hallo ihr lieben,mein problem is,das ich für meine tochter einen kitaplatz beantragen wollte,zum 1.3.08.und nun noch einige unterlagen fehlten wie zb.einen aktuellen nachweiss über meine arbeitszeit(32,5std.)..nun rief ich meine chefin an,ob sie ihn mir nicht zuschicken könnte,da ich ihn dring.benötige,nun hörte ich ne woche nix von ihr,rief im büro an,ob die unterlagen schon raus wären,nun sagte mann mir,das sich die chefin bei mir noch mal melden wollte ,wegen den std...Nun mein problem,wollte fragen,ob sie mich im erziehungsjahr,mit den std. runtersetzen darf,(sie wollen mich tatsächlich nur für 18std.!!!!!) unmöglich da ich dann warscheinlich gar kein geld mehr verdienen werde,bzw.nur für die unkosten arbeiten gehen werde...ist es gesetzlich irgentwo geregelt???und wie lange müssen sie mich zu meinen alten bedingungen einstellen???bitte um rat, danke im vorraus, noch viel schlimmer ist,das man meinen antrag erst zum 1.6.08 genehmigen will,da ich jetzt keinen anspruch habe.... ...weil mann ja auch dann von einer fast dann 2 jährigenverlangen kann sich von nun auf gleich von der mama zutrennen,da sie dann ab juli 08 fast 9 std am stück gleich in die kita geht,weil ich schicht arbeite und mein mann selbstständig ist.. ich könnt ....

ziska
4872 Beiträge
06.02.2008 11:21
Also, einfach so runtersetzen darf sie deine Stunden schonmal nicht, das wäre eine einseitige Vertragsänderung, die unwirksam ist. Sowas muss ja auch von beiden Seiten unterschrieben werden.
Schau mal im Gesetz nach, für Schwangere und Personen im Mutterschutz gelten besondere Regelungen was Verträge, Arbeitszeiten, Kündigungen etc. betrifft. Kann dir leider den genauen Paragraphen nicht nennen. Ansonsten müsstest du auch im SGB II (aber nicht sicher) was finden.
Daggi
1708 Beiträge
06.02.2008 11:47
Naja,

ich gehe auch davon aus, dass das nicht so einfach ist. Aber nochmals zum Verständnis, weil das auch rechtlich einen Unterschied machen könnte: Du bist in Elternzeit und arbeitest in Teilzeit in Elternzeit? (sehe gerade, du arbeitest ja über 30 Std. das ginge ja dann gar nicht....)

Also so ohne weiteres dürfen die dich nicht runtersetzen auf 18, was viele AGs aber nicht daran hindert, es zu versuchen. Wichtig: nix unterschreiben, das könnte sonst eine gültige Vertragsänderung sein!!

Wieviele Mitarbeiter hat dein AG? Wenn du nicht in Elternzeit bist, hast du auch keinen besonderen Künddigungsschutz mehr. Wenns hart auf hart kommt, würde ich dir folgendes empfehlen: Elternzeit beantragen und gleichzeitig eine Teilzeitarbeit von 30 Std. während der Elternzeit.

Dieser Anspruch besteht aber nur, wenn der AG mehr als 15 MA hat.

Viel Glück

Daggi
manu78
29 Beiträge
06.02.2008 11:57
@daggi, bin bis o7.o7.08 in elternzeit,denk mal auch, das sie auf dummfang gehen will,sagt,das sie im moment keine verwendung für mich hätten für 32,5..im juli könnte es schon wieder anders aussehen!!!ha ha,wenn ich jetzt auf 18 std.runter gehen würde,was sie ja wollen!!!,würde ich im juli nie auf wieder 32,5 kommen ..ja ja so sind die chefs,sparen wo sie können und dann vielleicht noch ne 2te einstellen...
Daggi
1708 Beiträge
06.02.2008 12:34
manu,

im Moment kann sie dir dann gar nix Lass dich nicht verunsichern
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