Mütter- und Schwangerenforum

kennt sich jemand mit Recht aus?

01.09.2014 08:06
Guten morgen!

Brauche Rat vielleicht weiß jemand wie die Rechtslage in dem Fall ist!

Mein Sohn geht in eine Kinderkrippe wo ich zuvor gearbeitet habe, nun bin ich in elternzeit und mein Arbeitsvertrag ist ende Mai ausgelaufen.
Ich hatte Mitarbeiter Rabatt bekommen, den hätte ich ja nun ab Juni nicht mehr bekommen dürfen, die Leitung der Einrichtung hat mir aber kein neuen Buchungsvertrag gegeben und weiterhin den alten Betrag abgezogen von meinem Konto. Jetzt kam eine Mahnung in Haus sie solle so schnell wie möglich Die Beiträge nachzahlen! das sind über 400 Euro! Ich hab noch nicht mal den neuen Vertrag bekommen wo der neue Betrag drin steht.
Muss ich das nachzahlen?
khaleesi
3596 Beiträge
01.09.2014 08:23
wenn das von vornherein klar war, eigentlich schon
was wurde denn vertraglich vereinbart damals?
sternchen0284
3424 Beiträge
01.09.2014 08:23
würde da einfach mal nachfragen wie das is.
01.09.2014 08:29
Zitat von stefanieH:

Guten morgen!

Brauche Rat vielleicht weiß jemand wie die Rechtslage in dem Fall ist!

Mein Sohn geht in eine Kinderkrippe wo ich zuvor gearbeitet habe, nun bin ich in elternzeit und mein Arbeitsvertrag ist ende Mai ausgelaufen.
Ich hatte Mitarbeiter Rabatt bekommen, den hätte ich ja nun ab Juni nicht mehr bekommen dürfen, die Leitung der Einrichtung hat mir aber kein neuen Buchungsvertrag gegeben und weiterhin den alten Betrag abgezogen von meinem Konto. Jetzt kam eine Mahnung in Haus sie solle so schnell wie möglich Die Beiträge nachzahlen! das sind über 400 Euro! Ich hab noch nicht mal den neuen Vertrag bekommen wo der neue Betrag drin steht.
Muss ich das nachzahlen?


Naja, aber du wusstest doch das du den Rabatt ab Juni nicht mehr bekommen kannst-warum sagst du da nicht schon was?! Warum erst warten bis solche Briefe ins Haus flattern?

Da hättest du schon früher schalten müssen, um dich abzusichern wie "Oh, gilt der Rabatt doch noch oder warum wird noch der alte Betrag abgebucht?" da wäre das wahrscheinlich direkt aufgefallen und man hat es wohl schlicht weg vergessen, aber ich denke du bist zu 99% in der Zahlpflicht.

Oder hattest du gehofft, das es nicht auffällt?
01.09.2014 09:37
Ja, wirst du nachzahlen müssen
Usa83
34786 Beiträge
01.09.2014 09:47
Zitat von Primadonna:

Zitat von stefanieH:

Guten morgen!

Brauche Rat vielleicht weiß jemand wie die Rechtslage in dem Fall ist!

Mein Sohn geht in eine Kinderkrippe wo ich zuvor gearbeitet habe, nun bin ich in elternzeit und mein Arbeitsvertrag ist ende Mai ausgelaufen.
Ich hatte Mitarbeiter Rabatt bekommen, den hätte ich ja nun ab Juni nicht mehr bekommen dürfen, die Leitung der Einrichtung hat mir aber kein neuen Buchungsvertrag gegeben und weiterhin den alten Betrag abgezogen von meinem Konto. Jetzt kam eine Mahnung in Haus sie solle so schnell wie möglich Die Beiträge nachzahlen! das sind über 400 Euro! Ich hab noch nicht mal den neuen Vertrag bekommen wo der neue Betrag drin steht.
Muss ich das nachzahlen?


Naja, aber du wusstest doch das du den Rabatt ab Juni nicht mehr bekommen kannst-warum sagst du da nicht schon was?! Warum erst warten bis solche Briefe ins Haus flattern?

Da hättest du schon früher schalten müssen, um dich abzusichern wie "Oh, gilt der Rabatt doch noch oder warum wird noch der alte Betrag abgebucht?" da wäre das wahrscheinlich direkt aufgefallen und man hat es wohl schlicht weg vergessen, aber ich denke du bist zu 99% in der Zahlpflicht.

Oder hattest du gehofft, das es nicht auffällt?

schließe mich da prima an...
dir hätte es genauso einfallen können und müssen.

es sind beide seiten schuld.

ich denke auch, dass du nicht um die zahlpflicht drumherum kommst.
01.09.2014 09:51
Zitat von Primadonna:

Zitat von stefanieH:

Guten morgen!

Brauche Rat vielleicht weiß jemand wie die Rechtslage in dem Fall ist!

Mein Sohn geht in eine Kinderkrippe wo ich zuvor gearbeitet habe, nun bin ich in elternzeit und mein Arbeitsvertrag ist ende Mai ausgelaufen.
Ich hatte Mitarbeiter Rabatt bekommen, den hätte ich ja nun ab Juni nicht mehr bekommen dürfen, die Leitung der Einrichtung hat mir aber kein neuen Buchungsvertrag gegeben und weiterhin den alten Betrag abgezogen von meinem Konto. Jetzt kam eine Mahnung in Haus sie solle so schnell wie möglich Die Beiträge nachzahlen! das sind über 400 Euro! Ich hab noch nicht mal den neuen Vertrag bekommen wo der neue Betrag drin steht.
Muss ich das nachzahlen?


Naja, aber du wusstest doch das du den Rabatt ab Juni nicht mehr bekommen kannst-warum sagst du da nicht schon was?! Warum erst warten bis solche Briefe ins Haus flattern?

Da hättest du schon früher schalten müssen, um dich abzusichern wie "Oh, gilt der Rabatt doch noch oder warum wird noch der alte Betrag abgebucht?" da wäre das wahrscheinlich direkt aufgefallen und man hat es wohl schlicht weg vergessen, aber ich denke du bist zu 99% in der Zahlpflicht.

Oder hattest du gehofft, das es nicht auffällt?


Ich hatte schon daran gedacht, aber ich hatte noch ein Abschluss Gespräch gehabt mit der Leitung wo sie gesagt hat das der Vertrag für meinen Sohn so bestehen bleibt wie er ist, somit bin ich davon ausgegangen das auch der Betrag gleich bleibt. Hätte ich erwähnen müssen.
01.09.2014 09:52
Zitat von stefanieH:

Zitat von Primadonna:

Zitat von stefanieH:

Guten morgen!

Brauche Rat vielleicht weiß jemand wie die Rechtslage in dem Fall ist!

Mein Sohn geht in eine Kinderkrippe wo ich zuvor gearbeitet habe, nun bin ich in elternzeit und mein Arbeitsvertrag ist ende Mai ausgelaufen.
Ich hatte Mitarbeiter Rabatt bekommen, den hätte ich ja nun ab Juni nicht mehr bekommen dürfen, die Leitung der Einrichtung hat mir aber kein neuen Buchungsvertrag gegeben und weiterhin den alten Betrag abgezogen von meinem Konto. Jetzt kam eine Mahnung in Haus sie solle so schnell wie möglich Die Beiträge nachzahlen! das sind über 400 Euro! Ich hab noch nicht mal den neuen Vertrag bekommen wo der neue Betrag drin steht.
Muss ich das nachzahlen?


Naja, aber du wusstest doch das du den Rabatt ab Juni nicht mehr bekommen kannst-warum sagst du da nicht schon was?! Warum erst warten bis solche Briefe ins Haus flattern?

Da hättest du schon früher schalten müssen, um dich abzusichern wie "Oh, gilt der Rabatt doch noch oder warum wird noch der alte Betrag abgebucht?" da wäre das wahrscheinlich direkt aufgefallen und man hat es wohl schlicht weg vergessen, aber ich denke du bist zu 99% in der Zahlpflicht.

Oder hattest du gehofft, das es nicht auffällt?


Ich hatte schon daran gedacht, aber ich hatte noch ein Abschluss Gespräch gehabt mit der Leitung wo sie gesagt hat das der Vertrag für meinen Sohn so bestehen bleibt wie er ist, somit bin ich davon ausgegangen das auch der Betrag gleich bleibt. Hätte ich erwähnen müssen.


Wie gesagt, wenn du ihn abholst, würde ich mal kurz nachharken, ob du einen neuen Vertrag bekommen kannst wo der richtige Beitrag drin steht und sie werden sich sicher auf eine Ratenzahlung einlassen, frage einfach mal nach.
Janaisabel
6281 Beiträge
01.09.2014 10:54
Es ist schwierig da jetzt pauschal einen Rat zu geben, da die Vertragsklauseln nicht alle bekannt sind.
Ausschlaggebend ist aber für die Gültigkeit des Vertrags was bei Vertragsabschluss vereinbart wurde. Ganz besonders wichtig ist dabei, ob im Vertrag drin steht, wie sich der Beitrag verhält, wenn sich die Bedingungen für den Mitarbeiterrabatt ändern (so wie in deinem Fall).
Ich gehe mal davon aus, dass du laut Vertrag dazu verpflichtet bist, jede Veränderung unverzüglich und von selbst am besten in schriftlicher Form mitzuteilen. Bist du dieser Pflicht nicht nachgekommen, dann kann der Träger keine neue Beitragsberechnung vornehmen und den Beitrag während des laufenden Jahres angleichen. Dies tut er jetzt rückwirkend und haut dir eine satte Nachzahlung um die Ohren.
Steht im Vertrag jedoch drin, dass der Beitrag auf ein Jahr festgesetzt ist unabhängig von Änderungen der Rahmenbedingungen, dann solltest du Widerspruch einlegen.

Mein Tip: Lege erstmal schriftlich Widerspruch ein und lass bis zur endgültigen Klärung den Vertrag von einem Anwalt prüfen, wenn du selbst nicht alle Vertragsklauseln verstehst. Dafür kannst du dir beim zuständigen Amtsgericht einen kostenlosen Beratungsschein holen. Wenn festgestellt ist, dass die Forderung seitens des Trägers rechtens und damit für dich unumgänglich ist, dann versuche wiederum schriftlich eine angemessene Ratenzahlung zu vereinbaren.
Janaisabel
6281 Beiträge
01.09.2014 11:00
Ach, nochwas....
Der Vertrag als solches bleibt ja weiterhin zwischen dir und der Einrichtung unberührt, da dein Kind ja auch weiterhin die Kita besuchen möchte/soll. Die Beitragsberechnung wird auch nicht von der Kita sondern vom Träger vorgenommen und wurde deshalb bei dem Gespräch nicht sonderlich erwähnt. Mit dem Beitrag hat die Kita nix am Hut.
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