Mütter- und Schwangerenforum

Muss sich Vater an den Kosten für Ferienbetreuung beteiligen,wenn er “nicht kann“ in den Ferien?

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StadtMädchen91
405 Beiträge
06.05.2018 14:51
Hallo ihr Lieben.

Frage steht ja bereits oben. Kennt sich damit jemand aus? Ich bin tierisch genervt.
Mein Ex ist 150 km weiter weg gezogen und hatte einen Arbeitgeberwechsel. Im November nach zig Vereinbarungen und Verfahren wurde eindeutig geregelt, dass Ferien hälftig sind auch jetzt bereits obwohl Viktoria nur in die Kita geht. Dient aber auch etwas zu meiner Entlastung. Die eine Woche hatte er mir abgesagt. Naja ok hab dann gesagt das man daran nichts machen kann. Jetzt hat die Kita in den Ferien zwei Wochen zu und er will erneut den Arbeitgeberwechseln und hat mir komplett abgesagt. Also die drei Wochen nimmt er sie nicht aber nicht mal einen Teil der Schließzeit. Ich bin gerade frisch operiert in der Zeit und wäre darauf angewiesen, weil es laut Ärzten eine größere Op wird ...

Muss er sich an der Ferienbetreuung beteiligen oder kann er sagen nö die ist ja krank in der Zeit und kann das Kind betreuuen?

Ich bin sowas von genervt ..

Danke euch
nilou
14021 Beiträge
06.05.2018 19:02
Lt. eurer Vereinbarung muss er. ABER Umgang kann nicht erzwungen werden. Sprich du wirst ihn nicht dazu bekommen, wenn er nicht will. Und wenn er den Arbeitgeber wechselt und Urlaubssperre hat was willst du machen. Recht haben und Recht bekommen sind halt zwei unterschiedliche Dinge.

Ob er sich an den Kosten beteiligen muss. Schwierig. Zahlt er den Unterhalt? Kann er überhaupt zahlen? Und du. Ist ja zu Hause. Das sind Abwägungsfragen im Einzelfall ob eine Ferienbetreuung überhaupt nötig ist.
StadtMädchen91
405 Beiträge
06.05.2018 19:37
Zitat von nilou:

Lt. eurer Vereinbarung muss er. ABER Umgang kann nicht erzwungen werden. Sprich du wirst ihn nicht dazu bekommen, wenn er nicht will. Und wenn er den Arbeitgeber wechselt und Urlaubssperre hat was willst du machen. Recht haben und Recht bekommen sind halt zwei unterschiedliche Dinge.

Ob er sich an den Kosten beteiligen muss. Schwierig. Zahlt er den Unterhalt? Kann er überhaupt zahlen? Und du. Ist ja zu Hause. Das sind Abwägungsfragen im Einzelfall ob eine Ferienbetreuung überhaupt nötig ist.


Ferienbetreuung definitiv das haf schon der soziale Dienst vom Jugendamt gesagt, weil ich einen schweren Eingriff vor mir habe im Rahmen der Entbindung. Naja wir haben ein Urteil mit Strafen, wenn sich nicht dran gehalten wird. Ja er zahlt und hat auch genug
Glücksstein
4372 Beiträge
06.05.2018 21:59
Du kannst ihn zur Betreuung aber nicht zwingen. Und auch nicht vorschreiben wann und wie er den AG wechselt das ist seine Sache. Dass es Grad in dem Zeitraum passiert wo deine Op ist lässt sich da nicht ändern. Dann musst du eine andere Betreuungsmöglichkeit finden.

Alaska
18846 Beiträge
06.05.2018 22:05
Ich kenn mich rechtlich nicht aus, frag am besten beim JA oder Anwalt nach.

Aber ich kann mir vorstellen, dass der AG-Wechsel und die damit zusammenhägende Urlaubssperre Grund genug ist, dass er das Recht auf seiner Seite hat.
Du hast allerdings das Recht, bei deiner Krankenkasse für die Zeit nach der OP eine Haushalthilfe zu bekommen, die dir mit Kind und Haushalt hilft, bis es dir besser geht.
Machs nicht kompliziert und wähl diesen Weg.
StadtMädchen91
405 Beiträge
06.05.2018 22:43
Wir reden davon, dass er innerhalb von vier Monaten zum dritten Mal wechselt.
Wieso ist das nur mein Problem? Er wollte hälftig die Ferien ! Ich erkundige mich morgen mal.
Also als berufstätige Mutter hat man echt die A**** Karte als würde er da bei mir drauf Rücksicht nehmen...
StadtMädchen91
405 Beiträge
06.05.2018 22:44
Zitat von Glücksstein:

Du kannst ihn zur Betreuung aber nicht zwingen. Und auch nicht vorschreiben wann und wie er den AG wechselt das ist seine Sache. Dass es Grad in dem Zeitraum passiert wo deine Op ist lässt sich da nicht ändern. Dann musst du eine andere Betreuungsmöglichkeit finden.


Als Vater hat man nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht stellenweise die Betreuung wahrzunehmen. Das gilt gerade in den Ferien, da wir beide Berufstätig sind
StadtMädchen91
405 Beiträge
06.05.2018 22:46
Zitat von Alaska:

Ich kenn mich rechtlich nicht aus, frag am besten beim JA oder Anwalt nach.

Aber ich kann mir vorstellen, dass der AG-Wechsel und die damit zusammenhägende Urlaubssperre Grund genug ist, dass er das Recht auf seiner Seite hat.
Du hast allerdings das Recht, bei deiner Krankenkasse für die Zeit nach der OP eine Haushalthilfe zu bekommen, die dir mit Kind und Haushalt hilft, bis es dir besser geht.
Machs nicht kompliziert und wähl diesen Weg.


Ich erkundige mich morgen mal. An sich ist das Urteil ja eindeutig. Ist zudem nicht das erste da der Herr sich an nichts gehalten hat. Das letzter Verfahren hat er angestrebt und weil eben so viel Chaos vorher war hatte der Richter ihn Auflagen unf,Strafen auferlegt.

Mit der Haushaltshilfe kann man vergessen. Brauche eine seit der 9ten Woche und finde keine also von daher.
nilou
14021 Beiträge
07.05.2018 06:22
Zitat von StadtMädchen91:

Wir reden davon, dass er innerhalb von vier Monaten zum dritten Mal wechselt.
Wieso ist das nur mein Problem? Er wollte hälftig die Ferien ! Ich erkundige mich morgen mal.
Also als berufstätige Mutter hat man echt die A**** Karte als würde er da bei mir drauf Rücksicht nehmen...


Es gibt Berufsfreiheit. Wann er wie oft wohin wechselt ist allein seine Sache. Wenn er es nachvollziehbar begründet ist es ein wichtiger Grund weshalb er das Kind nicht nehmen kann. Schließlich finanziert er mit seinem Gehalt den Kindesunterhalt.

Also wenn nichts anderes hilft such dir eine Betreuung und frag ihn bezüglich der Kostenübernahme. Aber versuch es neutral und ohne Konfrontation. Auch wenn ich deinen Ärger verstehe, mit Konfrontation und Vorwürfen wirst du bei ihm nur Ablehnung bekommen.
Anja_FFM
2684 Beiträge
07.05.2018 07:01
Keine Ahnung, was er beruflich macht, aber es ist durchaus möglich, in der Probezeit Urlaub zu nehmen und auch solche Zeiten kann man da verhandeln. Bei meinem letzten Wechsrl hatte ich bereits meinen ganzen Urlaub fix gebucht. Das habe ich beim zweiten Gespräch dann gesagt und wir haben das geklärt.ich war während der Probezeit vier Wochen weg.
StadtMädchen91
405 Beiträge
07.05.2018 08:29
Zitat von nilou:

Zitat von StadtMädchen91:

Wir reden davon, dass er innerhalb von vier Monaten zum dritten Mal wechselt.
Wieso ist das nur mein Problem? Er wollte hälftig die Ferien ! Ich erkundige mich morgen mal.
Also als berufstätige Mutter hat man echt die A**** Karte als würde er da bei mir drauf Rücksicht nehmen...


Es gibt Berufsfreiheit. Wann er wie oft wohin wechselt ist allein seine Sache. Wenn er es nachvollziehbar begründet ist es ein wichtiger Grund weshalb er das Kind nicht nehmen kann. Schließlich finanziert er mit seinem Gehalt den Kindesunterhalt.

Also wenn nichts anderes hilft such dir eine Betreuung und frag ihn bezüglich der Kostenübernahme. Aber versuch es neutral und ohne Konfrontation. Auch wenn ich deinen Ärger verstehe, mit Konfrontation und Vorwürfen wirst du bei ihm nur Ablehnung bekommen.


Das ist falsch. Er zahlt den Unterhalt von dem Ausgleichsgehalt seiner Versicherung. Es ist für ihn egal ob er arbeitet oder nicht, weil es finanziell keinen Unterschied macht. Deshalb könnte er auch sagen okay leute ich fang zwei Wochen später an.

Das ist bei uns leider so verworren weil er mich ständig vor Gericht zieht und sich dann an seine Wünsche nicht hält. Ich frag mich wofür hab ich ein Urteil wenn er ständig ein neues verfahren eröffnen kann um wieder etwas anderes zu regeln.
kullerkeks74
2988 Beiträge
07.05.2018 08:36
Zitat von StadtMädchen91:

Zitat von Glücksstein:

Du kannst ihn zur Betreuung aber nicht zwingen. Und auch nicht vorschreiben wann und wie er den AG wechselt das ist seine Sache. Dass es Grad in dem Zeitraum passiert wo deine Op ist lässt sich da nicht ändern. Dann musst du eine andere Betreuungsmöglichkeit finden.


Als Vater hat man nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht stellenweise die Betreuung wahrzunehmen. Das gilt gerade in den Ferien, da wir beide Berufstätig sind


Aber in dem Fall , bist du doch im Mutterschutz ?
kullerkeks74
2988 Beiträge
07.05.2018 08:38
Und trotzdem gibt es keine Pflicht das der Vater das kind nehmen muss.
Es gibt soviele Fälle wo der Vater weder Kontakt möchte noch zahlt . In deinen fall zahlt der zumindest nochUnterhalt .
StadtMädchen91
405 Beiträge
07.05.2018 09:11
Zitat von kullerkeks74:

Und trotzdem gibt es keine Pflicht das der Vater das kind nehmen muss.
Es gibt soviele Fälle wo der Vater weder Kontakt möchte noch zahlt . In deinen fall zahlt der zumindest nochUnterhalt .


Ich hab gleich einen Termin mit meinem Anwalt ich werde,berichten
Seramonchen
37735 Beiträge
07.05.2018 10:00
Also ich finde, hier machen es sich einige aber auch einfach ich kann die TS total verstehen und würde mich auch drüber aufregen und rechtliche Schritte einleiten, wenn er erst den Gerichtsweg geht und dann will er seine eigenen Wünsche plötzlich nicht mehr umsetzen. Und Kostenbeteiligung an der Betreuung des Kindes ist zudem durch den Vater ebenfalls hältig möglich. Liebe TS, ich bin gespannt, was der Anwalt sagt.
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