Mütter- und Schwangerenforum

rechtsanspruch auf kitaplatz.

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Die-Baby-Made
17 Beiträge
04.07.2017 08:53
ich weis nicht ob es das schon gibt aber es ist dringend deswegen schreibe ich es hier in einem neuen thread.
es geht darum wir haben zwar schon relatif früh nach einem kita platz gesucht. das heist ich habe meinen sohn bei zwei kigas vorstellig gemacht. weil wir sorge hatten keinen kita platz zu bekommen haben wir beim jugendamt angerufen und gefragt was währe wenn wir keinen platz für unseren sohn bekommen. hinzu muss ich noch sagen das ich momentan in elternzeit bin bis ende nächsten jahres.
unser sohn ist jetz ein halbes jahr alt und wir sind kurz nach seiner geburt losgezogen und haben gesucht. bei dem anruf beim jugendamt kam herraus da unser sohn dann unter zwei ist haben wir einen rechtanspruch darauf. die frau am telefon meinte wir bekommen ein schreiben für den rechtsanspruch. sie meinte das kann einige monate dauern wegen der bearbeitungszeit. das war ca im februar. letzen monat kam immer noch nichts an und ich habe nochmals angerufen und nachgefrag. da hat man uns nochmal vertröstet. gestern habe ich nochmal angerufen. und die frau am telefon meinte auf einmal es gäbe gar kein schreiben wir könnten eins belommen was aber nur bestätigt das wir beim jugendamt aufgenommen wurden.
jetz bin ich echt verwirrt. wie läuft das denn? wie kann ich denn den rechtsanspruch gültig machen?
gibt es gar nicht so ein schreiben? ich habe das nämlich so verstanden das wir vom jugendamt ein schreiben bekommen. damit gehen wir zu einem kiga melden unseren sohn da an mit dem schreiben.
wie kann ich denn dann den rechtsanspruch gültig machen? fragen über fragen....
hat da jemand erfahrung von euch? bitte um dringende hilfe.
nilou
14019 Beiträge
04.07.2017 09:10
Zu wann sucht ihr überhaupt einen Platz?

Bei allen Kitas um euch rum angemeldet? Bei allen Tagesmüttern?
Die-Baby-Made
17 Beiträge
04.07.2017 09:21
wir suchen zum 01.08.2018 nen kitaplatz. bevor wir zum ersten mal mit dem jugendamt in kontakt getreten sind haben wir unseren sohn bei zwei kitas in der nähe angemeldet. danach haben wir auf das schreiben vom jugendamt gewartet. wie gesagt wir haben das so verstanden das wir ein schreiben bekommen das uns den rechtsanspruch auf einen kitaplatz gewährt. damit würden wir dann zu einem kindergarten gehen (vorrausgesetzt da ist nochwas frei) unseren sohn dort anmelden mit dem rechtsanspruch schreiben. und dann währe uns der kitaplatz sicher. so haben wir das verstanden. deswegen haben wir auch die ganze zeit auf das schreiben gewartet. nun hat uns gestern die frau ja am telefon was anderes erzählt. und deswegen sind wir etwas verwirrt. was ist denn jetz richtig?
wir sind jetz aber wieder auf der suche nach einem kitaplatz. auch ohne schreiben. doch trotzdem würd ich gerne wissen wie das läuft. gibt es so ein schreiben überhaubt? wie läuft das denn dann mit dem rechtsanspruch bzw wie kann man den gültig machen?
04.07.2017 09:31
Wenn Du/Ihr berufstätig seit, ja dann habt ihr einen Anspruch auf einen Kindergarten- bzw. Krippenplatz! Sowas wird aber nicht bescheinigt!

Allerdings, wenn der Kindergarten voll ist, dann ist der voll - die können sich die Kindergartenplätze ja auch nicht aus den Fingern saugen

Ansonsten bieten doch Jugendämter auch alternativ Tagesmütter an, wenn sich gar nichts finden lässt und das wird auch bezuschusst. Vllt dann darauf nochmal ansprechen?

Ansonsten weitere Kindergärten/Einrichtungen abklappern.
Emilieerdbeer
3850 Beiträge
04.07.2017 09:33
Hier in NRW haben alle Kinder ab dem 2. Lebensjahr einen Anspruch. Nicht unter dem 2. Lebensjahr.

Die Plätze werden meist im Januar verteilt. Warte doch erstmal ab,ob du im Januar-spätestens März eine zu-oder Absage erhälst.

Dann würde ich ein schreiben für das JA aufsetzen mit der Dringlichkeit der Aufnahme. Leg eure Arbeitsverträge mit dazu und erläutere,dass du wieder arbeiten musst und daher einen Platz brauchst.

Und am besten meldest du ihn in ALLEN Kitas an!
Ich weiß nicht wo ihr wohnt und wie dort die aus all ist,aber schau dir noch mehr Kitas an und melde ihn da an,wo es euch zusagt.

Solltet ihr keinen Platz unter 2 Jahren bekommen,kannst du da leider nichts dran machen.
04.07.2017 09:40
Es gibt kein Schreiben. Warum auch? Wahrscheinlich meinte sie eine Art Infobrief.

Du musst dich um einen Platz kümmern. Hast du ja auch schon, bei zwei Einrichtungen. Was sagen die denn? Bekommt ihr da keinen Platz? Ansonsten bei weiteren (allen in Betracht kommenden) Kitas und Tagesmüttern bewerben und/oder anmelden. Wenn man dir dann sagt, es gibt keinen Platz sagst du das dem Jugendamt mit der Bitte einen zumutbaren Platz zugewiesen zu bekommen. Wenn die das nicht machen: bleibt nur der Rechtsweg, das heißt, ihr müsstet klagen.

Das kann auch schonmal Erfolg haben. Die Nachbarskinder gehen in eine absolute Nobelkinder für 1200€ im Monat. Die Differenz zur städtischen Gebühr zahlt die Stadt, weil sie es versäumt haben einen Platz ausfindig zu machen. So saugt man sich dann eben doch Plätze aus dem Finger. Ist dann eben nur sehr teuer für den Staat.
04.07.2017 09:43
Zitat von Emilieerdbeer:

Hier in NRW haben alle Kinder ab dem 2. Lebensjahr einen Anspruch. Nicht unter dem 2. Lebensjahr.

Die Plätze werden meist im Januar verteilt. Warte doch erstmal ab,ob du im Januar-spätestens März eine zu-oder Absage erhälst.

Dann würde ich ein schreiben für das JA aufsetzen mit der Dringlichkeit der Aufnahme. Leg eure Arbeitsverträge mit dazu und erläutere,dass du wieder arbeiten musst und daher einen Platz brauchst.

Und am besten meldest du ihn in ALLEN Kitas an!
Ich weiß nicht wo ihr wohnt und wie dort die aus all ist,aber schau dir noch mehr Kitas an und melde ihn da an,wo es euch zusagt.

Solltet ihr keinen Platz unter 2 Jahren bekommen,kannst du da leider nichts dran machen.

das stimmt nicht. der Rechtsanspruch gilt ab 1 und wird durch Bundesgesetz gewährt. Das ist in NRW nicht anders als im Rest der Republik
04.07.2017 09:49
Warum bist du eigentlich so sicher, dass ihr keinen Platz bekommt Habt ihr offizielle Absagen bekommen, oder haben die Kitas was gemeint..... Die Planungen für August 2018 laufen doch noch gar nicht.
Wenn du allerdings jetzt schon so panisch bist, würde ich mich bei mehr als nur 2 Kitas melden
Aber wie gesagt, es ist noch über ein Jahr.....da hat doch noch niemand einen Vertrag
Marsha
606 Beiträge
04.07.2017 09:50
Hmmmm,also in Hamburg war es so,dass unser Kind mit etwas über 1 Jahr einen Krippenplatz bekommen hat,ohne Probleme und auch gleich 8 Std. genehmigt bekommen.Wir zum Bezirks/Jugendamt,Kita-Gutschein beantragt und durch war das Thema.Haben uns zwei Kitas angeguckt,einen städischen und einen Kirchlichen.Im kirchlichen hat er dann schnell einen Platz bekommen,der ihm auch bis Schuleintritt in den Elemantarbereich sicher bleibt.

Abrechnungen abgegeben,Familieneigenanteil ausrechnen lassen.Hamburg hat nämlich den Vorteil,dass 5 Std. und Mittagessen gratis sind für ein Kripppen/Kitakind.

Von einem Schreiben habe ich auch noch nie etwas gehört.Und eigentlich hat jedes Kind Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz,wenn Eltern nach der Elternzeit wieder arbeiten gehen.
MickeyMaus
1322 Beiträge
04.07.2017 09:59
bei uns meldet man sich auch einfach nur überall und landet auf einer liste und mit glück hat man dann einen platz ab dem Wunschjahr
dafür braucht man kein schreiben

wir haben für nächstes jahr einen platz sicher aber auch nur weil ich ihn bereits voheriges Jahr am anfang der schwangerschaft angemeldet hab in unserer wunschkita
shelyra
69094 Beiträge
04.07.2017 11:42
erstmal: es gibt keinen rechtsanspruch auf einen krippen/kigaplatz. sondern nur auf eine betreuung!
dies kann auch über eine tagesmutter erfolgen.

dann hast du ja noch massig zeit und so früh werden selten die krippen/kigalisten vergeben. bis die sich also melden ob ihr einen platz bekommt kann es noch gut bis zum nächsten jahr dauern (bei uns sind es selten mehr als 3 monate davor...).

gibt's mehr kigas bei euch? wenn ja, dann melde ihn einfach dort schonmal an. plätze absagen kann man immer.
wäre tagesmutter auch eine option? wenn ja, melde ihn dort auch an.

den rechtsanspruch auf betreuung kann man einklagen wenn man keine zusagen bekommt! aber bis es bei euch soweit ist vergeht echt noch viel zeit.
wolkenschaf
11803 Beiträge
04.07.2017 12:03
Ihr habt doch noch über ein Jahr Zeit. Bis dahin kann noch so viel passieren, da würde ich mal die Pferde jetzt noch nicht scheu machen. Ich würde das Kind noch bei mehreren Kitas auf die Warteliste setzen und evtl auch mal Adressen von Tagesmüttern raussuchen. Wenn sich dann innerhalb der nächsten 12 Monate nichts ergibt, dann könnt ihr immer noch klagen.
BlödmannVomDienst
25914 Beiträge
04.07.2017 12:29
Also wie Manche hier sagen, es ist ja noch massig Zeit und das klappt schon, das kann ich so nicht bestätigen. Wenn die Plätze nämlich rar sind, weil einfach mehr Kinder einen Anspruch haben als Plätze (Tagesmütter EINGESCHLOSSEN) vorhanden sind, dann wirds schwierig. Bei uns war es früher auch so, dass man zu den Wunschkitas ging und sich anmeldete. Wir haben das auch gemacht und waren nach 1,5 Jahren immer noch weit unten auf der Warteliste. Letzten Endes gabs einen Ablehnungsbescheid. Soviel dazu, dass 1 Jahr noch massig Zeit is. Und zwecks Rechtsanspruch einklagen, das sollte man dann auch nicht auf den letzten Drücker machen, denn von heute auf morgen bekommst du nirgends ne Klage durch. Und wenn dann der Job dadurch gefährdet wird, wäre das wohl ziemlich unschön.
shelyra
69094 Beiträge
04.07.2017 12:50
Zitat von BlödmannVomDienst:

Also wie Manche hier sagen, es ist ja noch massig Zeit und das klappt schon, das kann ich so nicht bestätigen. Wenn die Plätze nämlich rar sind, weil einfach mehr Kinder einen Anspruch haben als Plätze (Tagesmütter EINGESCHLOSSEN) vorhanden sind, dann wirds schwierig. Bei uns war es früher auch so, dass man zu den Wunschkitas ging und sich anmeldete. Wir haben das auch gemacht und waren nach 1,5 Jahren immer noch weit unten auf der Warteliste. Letzten Endes gabs einen Ablehnungsbescheid. Soviel dazu, dass 1 Jahr noch massig Zeit is. Und zwecks Rechtsanspruch einklagen, das sollte man dann auch nicht auf den letzten Drücker machen, denn von heute auf morgen bekommst du nirgends ne Klage durch. Und wenn dann der Job dadurch gefährdet wird, wäre das wohl ziemlich unschön.

aber zu diesem zeitpunkt würde noch kein gericht die klage annehmen, da noch über 1 jahr zeit ist bevor überhaupt ein platz benötigt wird! und es eben gängige praxis ist so früh noch keine zusage/absage zu bekommen.

klar, untätig sollte man nicht sein. man kann weitere anmeldungen vornehmen.
aber man muss eben noch keine panik schieben wo noch kein grund vorhanden ist.
04.07.2017 13:23
Du Haust nur Anspruch auf Betreuung und nicht auf einen kiga Platz unter 3. und 2 Kindergärten sind ja mal gar nichts, ich habe 14 Anmeldungen gehabt.
Und warum soll man dir was Bescheinigen, dann würden das doch alle Eltern machen. Und du gehst ja noch nicht arbeiten. Warum soll man dir denn einen garant für einen kiga Platz geben? Die Plätze für Sommer 2018 werden frühestens Ende des Jahres vergeben oder erst Frühjahr 2018. ich würde mir noch mehr kigas raussuchen und vielleicht bekommst du ja einfach so nen Platz ohne den ganzen Stress, ist manchmal auch Glück. Wie das Kind von der Altersstruktur passt etc.
Bei uns würde jetzt das online verfahren eingeführt, welches den Kampf vereinfachen soll. Viel Glück, mach doch nicht so verrückt
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