Mütter- und Schwangerenforum

Einschulung in anderem Einzugsgebiet

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shelyra
69110 Beiträge
14.10.2017 11:22
Zitat von Melly82:

Zitat von naddl1986:

Hallo ihr Lieben,

meine Tochter wird nächstes Jahr eingeschult.
Ich bin immer davon ausgegangen, dass diese auf die
Wunschgrundschule im Nachbarort gehen würde.
Ich selbst bin als Kind auf die Schule gegangen und fand und finde sie immer noch toll.
Es ist eine kleine Dorfschule gleich im nächsten Ort.
Ich wusste zwar schon vorher das sie nicht im Einzugsgebiet liegt.
Seit mehreren Jahren gehört mein jetziger Wohnort zur einer Stadt.
Dachte aber nicht das dies ein Problem wäre, weil viele Kinder aus meinem jetzigen Wohnort mit dem Bus in diese Wunschschule gehen.

Heute kommt mein Mann nachhause und berichtet von einer Nachbarin.
Diese konnten nur über Umwege ihr Kind dort einschulen.

Wir gehören zur Stadt und diese hat glaube 4 Grundschulen
Die Nachbarin haben dann quasi ihr Kind an einer Grundschule angemeldet, die sehr beliebt ist. Dort wurden sie abgelehnt und konnten dann auf die Wunschschule.

Die Entfernung zu der Schule ist geringer und die Kinder müssen hier nur in den Bus einsteigen und vor der Schule wieder aussteigen.
Wäre in der Stadt bei keiner Grundschule so.

Außerdem wohnt meine Mutter in dem selben Ort.

Hab jetzt den Grundschulleiter angeschrieben, meint ihr wir haben Chancen in die Schule aufgenommen zu werden?

Hat jemand ähnliche Erfahrungen?


Kannst du drin Kind nicht einfach ummelden? Ich meine, wenn es bei der Adresse deiner Mutter angemeldet ist, müsste es doch automatisch in die schule dort kommen, oder?

bei sowas muss man aber aufpassen. das kann einen rattenschwanz nach sich ziehen.

von höheren gebühren bei der mutter (zb wird müll und nebenkosten ja oft über die personenanzahl berechnet) bis hin zum kindergeld (da das kind ja nicht mehr bei den eltern gemeldet ist könnte die oma theoretisch das kindergeld beantragen)
schnibbe
2228 Beiträge
14.10.2017 11:32
Und bei einem Wechsel in den anderen Schulbezirk reicht in der Regel eine gute Begründung. Das haben ja auch schon einige gesagt
Wenn die Oma in diesem Ort wohnt, ist das ja perfekt. Wenn man dann angibt, dass die Oma öfter die Betreuung nach der Schule übernimmt, dürfte da eigentlich nix schief gehen.
Engelchen1975
3671 Beiträge
14.10.2017 16:39
Nun Bekannte von uns hatten ein ähnliches Problem. Sie haben die Kleine als Zweitwohnsitz bei der Oma angemeldet-mit der Begründung(es war aber wirklich so), dass die Oma die Kleine nach dem Unterricht betreut.
Kindergeldmäßig hatten sie keine Probleme.
Sie haben es aber wohlweißlich schon im letzten Kindergartenjahr gemacht.
Vielleicht machst du dich diesbezüglich schlau.
Sonnenwende
118 Beiträge
15.10.2017 13:27
Zitat von Engelchen1975:

Nun Bekannte von uns hatten ein ähnliches Problem. Sie haben die Kleine als Zweitwohnsitz bei der Oma angemeldet-mit der Begründung(es war aber wirklich so), dass die Oma die Kleine nach dem Unterricht betreut.
Kindergeldmäßig hatten sie keine Probleme.
Sie haben es aber wohlweißlich schon im letzten Kindergartenjahr gemacht.
Vielleicht machst du dich diesbezüglich schlau.


Das ist schon tricky, aber vielleicht geht es ja auch ohne solche Maßnahmen. Im Endeffekt kommt es ja auf das gleiche raus und wenn man vernünftig argumentiert, drücken sie hoffenltich ein Auge zu.
sineli
8300 Beiträge
15.10.2017 13:48
Zitat von Sonnenwende:

Zitat von Engelchen1975:

Nun Bekannte von uns hatten ein ähnliches Problem. Sie haben die Kleine als Zweitwohnsitz bei der Oma angemeldet-mit der Begründung(es war aber wirklich so), dass die Oma die Kleine nach dem Unterricht betreut.
Kindergeldmäßig hatten sie keine Probleme.
Sie haben es aber wohlweißlich schon im letzten Kindergartenjahr gemacht.
Vielleicht machst du dich diesbezüglich schlau.


Das ist schon tricky, aber vielleicht geht es ja auch ohne solche Maßnahmen. Im Endeffekt kommt es ja auf das gleiche raus und wenn man vernünftig argumentiert, drücken sie hoffenltich ein Auge zu.


Es wird schwierig werden, weil die Mutter schon die Schulleitung der Wunschschule angeschrieben hat. Es fällt dann auf, wenn das kind "plötzlich" umzieht.

Auf jeden Fall ist eine Schule in der Stadt erst einmal zuständig. Diese muss einem Gestattungsantrag zustimmen, damit die andere Schule, die Wunschschule, überhaupt erst aufnehmen kann. Das ginge dann ganz gut, wenn die Oma als Betreuungsperson angegeben wird. Aber das ist auch nicht 100-prozentig ein Kriterium, denn Schulen bieten in der Regel ein Betreuungsangebot, das man nutzen könnte. Wenn die Schule in der Stadt sich querstellt, muss das Kind dorthin.

Die Idee, die überfüllte Schule zu nehmen, finde ich nicht schlecht.
naddl1986
590 Beiträge
15.10.2017 20:42
Also erstmal danke für die vielen Antworten.

Mit den anderen Wohnort anmelden wollte ich eigentlich nicht machen.
Hier kontrollieren sie das mittlerweile.
Ging einer Bekannten von mir dieses Jahr so.
Hat ihr Kind umgemeldet sogar ein halbes Jahr davor. Wurde aber überprüft und sie wurde abgelehnt und es gab richtig Ärger.
Eigentlich wollte ich schon den normalen Weg gehen.

Aber so wie ich es verstanden habe muss ich mich erstmal in der Bezirksschule anmelden, oder?
Hab ja noch etwas Hoffnung das meine Mutter sozusagen ne gute Begründung ist.

Warte jetzt erstmal ab was der Direktor der Wunschschule schreibt.
Er wird ja sagen ob es geht oder nicht.

nilou
14066 Beiträge
15.10.2017 20:50
Zitat von naddl1986:

Also erstmal danke für die vielen Antworten.

Mit den anderen Wohnort anmelden wollte ich eigentlich nicht machen.
Hier kontrollieren sie das mittlerweile.
Ging einer Bekannten von mir dieses Jahr so.
Hat ihr Kind umgemeldet sogar ein halbes Jahr davor. Wurde aber überprüft und sie wurde abgelehnt und es gab richtig Ärger.
Eigentlich wollte ich schon den normalen Weg gehen.

Aber so wie ich es verstanden habe muss ich mich erstmal in der Bezirksschule anmelden, oder?
Hab ja noch etwas Hoffnung das meine Mutter sozusagen ne gute Begründung ist.

Warte jetzt erstmal ab was der Direktor der Wunschschule schreibt.
Er wird ja sagen ob es geht oder nicht.


Ja erst Anmeldung an der Grundschule wo man eigentlich hingehört und dann Antrag auf Schulbezirkswechsel stellen.
sineli
8300 Beiträge
15.10.2017 20:52
Zitat von naddl1986:

Also erstmal danke für die vielen Antworten.

Mit den anderen Wohnort anmelden wollte ich eigentlich nicht machen.
Hier kontrollieren sie das mittlerweile.
Ging einer Bekannten von mir dieses Jahr so.
Hat ihr Kind umgemeldet sogar ein halbes Jahr davor. Wurde aber überprüft und sie wurde abgelehnt und es gab richtig Ärger.
Eigentlich wollte ich schon den normalen Weg gehen.

Aber so wie ich es verstanden habe muss ich mich erstmal in der Bezirksschule anmelden, oder?
Hab ja noch etwas Hoffnung das meine Mutter sozusagen ne gute Begründung ist.

Warte jetzt erstmal ab was der Direktor der Wunschschule schreibt.
Er wird ja sagen ob es geht oder nicht.

Rektor, nicht Direktor ... Er kann sie nicht einfach aufnehmen, denn du bist de Schulsprengel nach zugehörig zu den Schulen deiner Stadt. Dort kannst du wohl wählen, was ich gut finde - in deinem Fall... Denn dann würde ich es so machen wie deine Nachbarin.

Viel Glück !
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