Mütter- und Schwangerenforum

Schulwechsel / Ich brauche Rat / Vorsicht lang

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15.12.2016 14:31
Das Jobcenter zahlt doch aber den Führerschein?!
nilou
14053 Beiträge
15.12.2016 18:28
Zitat von Lucas_Mama:

Das Jobcenter zahlt doch aber den Führerschein?!


Aber bestimmt nicht damit die Tochter die Schule nicht wechseln muss.

Bei den Fahrschulen kann man doch mittlerweile auch Ratenzahlungen etc machen. Da würde ich wirklich mal nachfragen. Und wenn man immer was zurück legt geht es auch. Arbeitslosengeld und Hartz IV ist zwar nicht viel, aber im 10/20 € mal zurückzulegen geht es. Das in Kombi mit Raten und etwas Zeit dürfte das doch gehen.
cooky
12537 Beiträge
15.12.2016 19:59
Ich finde es schwierig in Anbetracht der Krankheit einfach zu sagen, zieh um das Kind findet schon neue Freunde

Ich denke auch, dass bei sowas definitiv der Therapeut mit ins Boot geholt werden sollte.
Sonce
7123 Beiträge
15.12.2016 20:44
Ich wollte an dieser Stelle nur mal eben erzählen das das Gehalt vom neuen Partner nicht sofort beim jobcenter angerechnet wird (falls ihr ohne Job deinerseits zusammen zieht). Das passiert erst nach einem Jahr, weil man der Beziehung ja auch erst eine Chance geben muss und nicht irgendein "Fremder" sofort dazu verpflichtet ist, eine Frau mit Kind finanziell sofort abzudecken.
Sonce
7123 Beiträge
15.12.2016 20:45
Zitat von Lucas_Mama:

Das Jobcenter zahlt doch aber den Führerschein?!


Wie oft kommt sowas vor?

Habe selten gehört das dies mal wirklich genehmigt wurde und wenn..... dann nach Jahren!
nilou
14053 Beiträge
15.12.2016 21:42
Zitat von Sonce:

Ich wollte an dieser Stelle nur mal eben erzählen das das Gehalt vom neuen Partner nicht sofort beim jobcenter angerechnet wird (falls ihr ohne Job deinerseits zusammen zieht). Das passiert erst nach einem Jahr, weil man der Beziehung ja auch erst eine Chance geben muss und nicht irgendein "Fremder" sofort dazu verpflichtet ist, eine Frau mit Kind finanziell sofort abzudecken.


Das kann ich mir nicht vorstellen. Sobald sie zusammen wohnen sind sie doch eine Bedarfsgemeinschaft. Und sie wäre dann auch nicht mehr Alleinerziehend.
15.12.2016 22:13
Zitat von Sonce:

Ich wollte an dieser Stelle nur mal eben erzählen das das Gehalt vom neuen Partner nicht sofort beim jobcenter angerechnet wird (falls ihr ohne Job deinerseits zusammen zieht). Das passiert erst nach einem Jahr, weil man der Beziehung ja auch erst eine Chance geben muss und nicht irgendein "Fremder" sofort dazu verpflichtet ist, eine Frau mit Kind finanziell sofort abzudecken.


Kannst du mir den Passus im Gesetz zeigen? Das würde nämlich vielen meiner Familie sehr helfen. Gerade meine jungen Mütter, verlieben sich, alles ist schön, sie ziehen zusammen und zack: Das Jobcenter rechnet SOFORT das Gehalt des neuen Partners mit ein. Aber sofort. Weist man sein Einkommen und Vermögen nicht nach, wird die Leistung sofort 100% gesperrt.
Nun weiß ich aber, dass auch beim Jobcenter fast ausschließlich Menschen arbeiten, die eben nicht mehr wissen, als jeder Otto-NOrmalverbraucher mit gesundem Menschenverstand auch. Und die sperren. Leider ist man abhängig von denen. Und da nutzt auch die nächste Instanz, die Teamleitung nicht.. die wissen es auch nicht besser. Manchmal hat man einen fitten Bereichsleiter... aber eben nur manchmal. Nur wenn ich, als Familienhelfer, klar das Gesetz dazu benenne.... fangen sie mal an nachzuschlagen und entdecken, dass sie falsch lagen und ich - oh Wunder- wohl doch Recht hatte. Von daher würde mich die verbindliche Grundlage deiner Aussage wirklich interessieren. Das würde vieles entspannter machen in meinem Berufsalltag. Den ständigen Zoff mit dem Jobcenter.. hab ich gründlich satt.

LG Zaubi

P.S. Und bitte nicht falsch verstehen, ich schere nicht alle über einen Kamm. Ich kann nur von meinen Erfahrungen berichten und ich persönlich bin ja nicht mal abhängig von denen, sondern stoße nur immer wieder beruflich mit denen zusammen. Und meine Erfahrung ist: Die meisten Mitarbeiter bei der Koba (so heißt unser Jobcenter) hat absolut keinen Plan. Die Leidtragenden sind die, die darauf angewiesen sind und damit eben meine zu Betreuenden.
Sommerkind
9169 Beiträge
16.12.2016 22:47
Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von Sonce:

Ich wollte an dieser Stelle nur mal eben erzählen das das Gehalt vom neuen Partner nicht sofort beim jobcenter angerechnet wird (falls ihr ohne Job deinerseits zusammen zieht). Das passiert erst nach einem Jahr, weil man der Beziehung ja auch erst eine Chance geben muss und nicht irgendein "Fremder" sofort dazu verpflichtet ist, eine Frau mit Kind finanziell sofort abzudecken.


Kannst du mir den Passus im Gesetz zeigen? Das würde nämlich vielen meiner Familie sehr helfen. Gerade meine jungen Mütter, verlieben sich, alles ist schön, sie ziehen zusammen und zack: Das Jobcenter rechnet SOFORT das Gehalt des neuen Partners mit ein. Aber sofort. Weist man sein Einkommen und Vermögen nicht nach, wird die Leistung sofort 100% gesperrt.
Nun weiß ich aber, dass auch beim Jobcenter fast ausschließlich Menschen arbeiten, die eben nicht mehr wissen, als jeder Otto-NOrmalverbraucher mit gesundem Menschenverstand auch. Und die sperren. Leider ist man abhängig von denen. Und da nutzt auch die nächste Instanz, die Teamleitung nicht.. die wissen es auch nicht besser. Manchmal hat man einen fitten Bereichsleiter... aber eben nur manchmal. Nur wenn ich, als Familienhelfer, klar das Gesetz dazu benenne.... fangen sie mal an nachzuschlagen und entdecken, dass sie falsch lagen und ich - oh Wunder- wohl doch Recht hatte. Von daher würde mich die verbindliche Grundlage deiner Aussage wirklich interessieren. Das würde vieles entspannter machen in meinem Berufsalltag. Den ständigen Zoff mit dem Jobcenter.. hab ich gründlich satt.

LG Zaubi

P.S. Und bitte nicht falsch verstehen, ich schere nicht alle über einen Kamm. Ich kann nur von meinen Erfahrungen berichten und ich persönlich bin ja nicht mal abhängig von denen, sondern stoße nur immer wieder beruflich mit denen zusammen. Und meine Erfahrung ist: Die meisten Mitarbeiter bei der Koba (so heißt unser Jobcenter) hat absolut keinen Plan. Die Leidtragenden sind die, die darauf angewiesen sind und damit eben meine zu Betreuenden.

Schau mal in den Paragraphen 7 (3a) SGB II Nr. 1 besagt, dass eine Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft vermutet wird, wenn die Partner länger als ein Jahr zusammen leben. Heißt also im Umkehrschluss alles was darunter ist bedarf besonderer Prüfung. Wird gemeinsam gewirtschaftet ist das zum Beispiel wieder hinfällig, sind gemeinsame Kinder im Haushalt sowieso. Ist weder das Eine noch das Andere der Fall, müssten zunächst zwei BGs gebildet werden.
nilou
14053 Beiträge
17.12.2016 07:44
Zitat von Sommerkind:

Zitat von Die-zauberhafte-Patin:

Zitat von Sonce:

Ich wollte an dieser Stelle nur mal eben erzählen das das Gehalt vom neuen Partner nicht sofort beim jobcenter angerechnet wird (falls ihr ohne Job deinerseits zusammen zieht). Das passiert erst nach einem Jahr, weil man der Beziehung ja auch erst eine Chance geben muss und nicht irgendein "Fremder" sofort dazu verpflichtet ist, eine Frau mit Kind finanziell sofort abzudecken.


Kannst du mir den Passus im Gesetz zeigen? Das würde nämlich vielen meiner Familie sehr helfen. Gerade meine jungen Mütter, verlieben sich, alles ist schön, sie ziehen zusammen und zack: Das Jobcenter rechnet SOFORT das Gehalt des neuen Partners mit ein. Aber sofort. Weist man sein Einkommen und Vermögen nicht nach, wird die Leistung sofort 100% gesperrt.
Nun weiß ich aber, dass auch beim Jobcenter fast ausschließlich Menschen arbeiten, die eben nicht mehr wissen, als jeder Otto-NOrmalverbraucher mit gesundem Menschenverstand auch. Und die sperren. Leider ist man abhängig von denen. Und da nutzt auch die nächste Instanz, die Teamleitung nicht.. die wissen es auch nicht besser. Manchmal hat man einen fitten Bereichsleiter... aber eben nur manchmal. Nur wenn ich, als Familienhelfer, klar das Gesetz dazu benenne.... fangen sie mal an nachzuschlagen und entdecken, dass sie falsch lagen und ich - oh Wunder- wohl doch Recht hatte. Von daher würde mich die verbindliche Grundlage deiner Aussage wirklich interessieren. Das würde vieles entspannter machen in meinem Berufsalltag. Den ständigen Zoff mit dem Jobcenter.. hab ich gründlich satt.

LG Zaubi

P.S. Und bitte nicht falsch verstehen, ich schere nicht alle über einen Kamm. Ich kann nur von meinen Erfahrungen berichten und ich persönlich bin ja nicht mal abhängig von denen, sondern stoße nur immer wieder beruflich mit denen zusammen. Und meine Erfahrung ist: Die meisten Mitarbeiter bei der Koba (so heißt unser Jobcenter) hat absolut keinen Plan. Die Leidtragenden sind die, die darauf angewiesen sind und damit eben meine zu Betreuenden.

Schau mal in den Paragraphen 7 (3a) SGB II Nr. 1 besagt, dass eine Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft vermutet wird, wenn die Partner länger als ein Jahr zusammen leben. Heißt also im Umkehrschluss alles was darunter ist bedarf besonderer Prüfung. Wird gemeinsam gewirtschaftet ist das zum Beispiel wieder hinfällig, sind gemeinsame Kinder im Haushalt sowieso. Ist weder das Eine noch das Andere der Fall, müssten zunächst zwei BGs gebildet werden.


Aber nicht gemeinsam Wirtschaften wenn man mit dem Freund zusammen wohnt das ist doch so gut wie ausgeschlossen. Da wird ja weder das Essen noch alles andere strikt geteilt. In der Pracis dürfte das Max. bei WGs unter fremden der Fall sein u d selbst da wird natürlich der geringere Mietanteil etc angerechnet.
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