Hallo ihr lieben,
ich bin zwar selbst gelernte ReFa aber seit Jahren aus dem Beruf!
Wir wollen zum 1.8. umziehen und habe in der alten Wohnung div. Wände bunt gemalert.
Laut unserem Mietvertrag müssen wir die Wände bei Auszug, bzw. Bad, Kücke alle 3, Zimmer alle 5, Flur/Diele alle 7 Jahre streichen.
Ich habe gelesen dass es dazu div. Urteile gab, aber richtig schlüssig werde ich nicht da draus. Es wäre toll, wenn es hier vllt irgendwelche Experten gibt. BITTE NUR FACHWISSEN und keine ICH HABE MAL GEHÖRT! Das hilft mir nicht weiter!!! Danke vorab...
Es muss so gehandhabt werden, wie es im Vertrag festgehalten wurde.
Wir übernehmen unsere neue Wohnung unrenoviert und müssen die bei Auszug auch nicht Streichen.
Bei eucht steht ja nur, dass die Wohnung alle 7 Jahre zu Streichen ist, nicht, dass ihr bei Auszug renovieren müsst.
Also Nein.
waren die wände vorgestrichen als ihr eingezogen seit.
sind die farben die ihr gestrichen habt sehr extravagant also schwarz oder giftgrün.
Laut unserem Mietvertrag müssen wir die Wände bei Auszug, bzw. Bad, Kücke alle 3, Zimmer alle 5, Flur/Diele alle 7 Jahre streichen.
da in eurem mietvertrag steht, dass bei Auszug die Wände gestrichen werden müssen - ganz eindeutig ja!
solltet ihr euch trotzdem unsicher sein, ruf doch einfach den vermieter an. der kann euch das genau sagen
Die Wände waren weiß und wir haben normale Farben wie Terracotta und leichtes Gelb genommen...
Das Kinderzimmer muss gestrichen werden da sind WInnieh Poohs an der Wand, aber das Schlafzimmer zum Beispiel ist immernoch weiß..
Laut unserem Mietvertrag müssen wir die Wände bei Auszug, bzw. Bad, Kücke alle 3, Zimmer alle 5, Flur/Diele alle 7 Jahre streichen.
da in eurem mietvertrag steht, dass bei Auszug die Wände gestrichen werden müssen - ganz eindeutig ja!
solltet ihr euch trotzdem unsicher sein, ruf doch einfach den vermieter an. der kann euch das genau sagen
Und genau solche ANtworten wollte ich nicht, aber trotzdem DANKE
Weiss muss man erst in diesem Rahmen des Vertrages streichen, aber bunte Wände müssen geweißelt werden.
Es sei denn der Nachmieter übernimmt...
LG
- Habt ihr die Wohnung in Weiß übernommen?
- Steht im Mietvertrag das ihr sie so übergeben müsst wie ihr sie erhalten habt?
Sonst würde ich mal die Verbraucherzentrale anrufen...
Weiss muss man erst in diesem Rahmen des Vertrages streichen, aber bunte Wände müssen geweißelt werden.
Es sei denn der Nachmieter übernimmt...
LG
Richtig!
Zustand der Wohnung entscheidet
So hat der Bundesgerichtshof die sogenannten Endrenovierungsklauseln gekippt, die den Mieter stets beim Auszug zu einer Renovierung verpflichten – unabhängig von der Dauer des Mietvertrages und dem Zustand der Wohnung (BGH, Az. VIII ZR 302/02, 335/02). Auch die Klausel „Bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht renoviert zurückzugeben“ ist unwirksam, entschied der BGH (BGH, Az. 316/06). Durch eine solche Bestimmung werde der Mieter unangemessen benachteiligt. Ein Mieter, der die Wohnung lediglich für einen sehr kurzen Zeitraum genutzt hat, muss nicht alles renovieren.
Viele Mietverträge enthalten deshalb zwei Klauseln, wonach die Renovierung während der Mietdauer und am Ende zu erfolgen hat. Ist eine der beiden Klauseln unwirksam, fällt der ganze Abschnitt in sich zusammen. „Es gibt keine Reserveklausel“, sagt Jurist Ropertz.
Auch eine Vertragsklausel, nach der der Mieter unabhängig von der Wohndauer und unabhängig von den zuletzt durchgeführten Schönheitsreparaturen beim Auszug alle Tapeten entfernen muss, ist unwirksam (BGH, Az. VIII ZR 152/05 und 109/05).
das mit den bunten wänden müssen weiss gemacht werden stimmt so auch nicht es müssen halt gedeckte farben sein und keine knallfarben .
weiss muss sie nicht sein.
Weiss muss man erst in diesem Rahmen des Vertrages streichen, aber bunte Wände müssen geweißelt werden.
Es sei denn der Nachmieter übernimmt...
LG
Richtig!
Stimmt nicht.
Nur "krasse" Farben müssen überstrichen werden.
Und dann kommt es noch auf die Formulierung des Vertarges an.
Viele sind nämlich sogar ungültig.
Ich war damals extra bei einem Anwalt wegen meiner alten Wohnung, weil es da viel Ärger gab.
"Wohnliche" Farben dürfen bleiben, sprich wie nen helles Terracota, Aprikot, Elfenbein, sowas in die Richtung.
Krasse Farben MÜSSEN geweißt werden.
ABER diese Mietsvertragsklauseln sind nicht nichtig!
Ich hab es selber durch, daher weiß ich es so genau.
Leute, es geht mir um die neuen Urteile.. DIe besagen was ganz anderes.. ich wollte von jemandem wissen, der wirklich AHNUNG davon hat wie die Rechtssprechung ist.. Den rest kann ich mir selbst ausmalen...
Hier zum Beispiel ein Link...
http://www.frag-einen-anwalt.de/W%C3%A4...
Bloß die formulierung ist wieder so sch*** das man sich selbst was draus malen kann..
Ich weiß ja nicht ob es so klug ist sich in einem Mamaforum über solche Fragen zu informieren
....immerhin scheint es hier eine Anzahl von Rechtsexperten zu geben, die stringent eine falsche Meinung vertreten....
Schuggel und Nina haben übrigens recht! Noch mal für dich zum Nachlesen: http://www.rechtsanwalt-news.de/mietrec.... Falls du noch Fragen hast meld dich einfach!
"Wohnliche" Farben dürfen bleiben, sprich wie nen helles Terracota, Aprikot, Elfenbein, sowas in die Richtung.
Krasse Farben MÜSSEN geweißt werden.
ABER diese Mietsvertragsklauseln sind nicht nichtig!
Ich hab es selber durch, daher weiß ich es so genau.
Ja wohl!!
In jedem Fall würde ich mich an den Mieterschutzbund wenden.
Das war die beste Idee, die ich je hatte.
Bin dann da im kurzen Rock und hohen Schuhen zum Anwalt des Mieterschutzbundes hingewackelt und hatte somit auch noch ne Gratis Beratung..lol..
Bin dann später Mitglied geworden.
Leute, es geht mir um die neuen Urteile.. DIe besagen was ganz anderes.. ich wollte von jemandem wissen, der wirklich AHNUNG davon hat wie die Rechtssprechung ist.. Den rest kann ich mir selbst ausmalen...
Hier zum Beispiel ein Link...
http://www.frag-einen-anwalt.de/W%C3%A4...
Bloß die formulierung ist wieder so sch*** das man sich selbst was draus malen kann..
Dann solltest du dich an ein Fach-Forum wenden!