Mütter- und Schwangerenforum

Adoptionsverfahren ohne Zustimmung vom anderen Elternteil

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Anonym 193698
19 Beiträge
06.05.2017 11:28
Hallo,

hat jemand Erfahrung mit Adoption wenn der leibliche Vater sich quer stellt?

Wir denken derzeit über die Stifkindadoption nach. Der Vater hat sich über ein Jahr nicht mehr gemeldet und offensichtlich kein Interesse. Wir wissen nicht mal wo er wohnt.
Frage ist was passiert wenn er seine Zustimmung trotz allem verweigert.

Wäre schön wenn ihr mir eure Erfahrungen erzählen könntet.

Danke

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Ist mir zu privat, soll nicht jeder wissen wer ich bin.

Choco
4200 Beiträge
06.05.2017 11:32
Wie alt ist denn das Kind?

Sollte der leibliche Vater nicht auffindbar sein, kann das Gericht die Einwilligung ersetzen. Ansonsten ist das eher nur in Ausnahme Fällen möglich, wenn dem Kind dadurch ein Nachteil entstünde, was durch die alleinige Tatsache von fehlendem Kontakt glaube ich nicht ausreichend gegeben wäre.
Anonym 193698
19 Beiträge
06.05.2017 11:35
Zitat von Choco:

Wie alt ist denn das Kind?

Sollte der leibliche Vater nicht auffindbar sein, kann das Gericht die Einwilligung ersetzen. Ansonsten ist das eher nur in Ausnahme Fällen möglich, wenn dem Kind dadurch ein Nachteil entstünde, was durch die alleinige Tatsache von fehlendem Kontakt glaube ich nicht ausreichend gegeben wäre.

Wird Ende des Jahres 4. es besteht und bestand keinerlei Bezug zwischen den zwei und in naher Zukunft wird unser erstes gemeinsames Kind geboren.

Die Frage ist halt unter welchen Bedingungen das Gericht die Zustimmung ersetzt weißt du was ich meine ?
Choco
4200 Beiträge
06.05.2017 11:39
Zitat von Anonym 193698:

Zitat von Choco:

Wie alt ist denn das Kind?

Sollte der leibliche Vater nicht auffindbar sein, kann das Gericht die Einwilligung ersetzen. Ansonsten ist das eher nur in Ausnahme Fällen möglich, wenn dem Kind dadurch ein Nachteil entstünde, was durch die alleinige Tatsache von fehlendem Kontakt glaube ich nicht ausreichend gegeben wäre.

Wird Ende des Jahres 4. es besteht und bestand keinerlei Bezug zwischen den zwei und in naher Zukunft wird unser erstes gemeinsames Kind geboren.

Die Frage ist halt unter welchen Bedingungen das Gericht die Zustimmung ersetzt weißt du was ich meine ?


Die Bedingungen sind, dass der Annehmende, also dein jetziger Partner schon eine Eltern Kind Beziehung zum Kind aufgebaut hat. Wie lange lebt ihr denn schon gemeinsam? Wenn das Kind noch nie Kontakt zum leiblichen Vater hatte, könnten die Chancen garnicht so schlecht stehen. Och würde aber als erstes versuchen, diesen doch irgendwie ausfindig zu machen, eventuell würde er ja auch einfach zustimmen, wenn er sowieso kein Interesse hat. Dann wäre es sehr viel leichter
Anonym 1936981
1 Beiträge
06.05.2017 12:11
Also bei uns ist es so,dass der Sohn meines Mannes (9) jetzt seit 3 Jahren bei uns lebt weil seine mutter ihn nie wieder abgeholt hat und kein Intresee daran hat ihr Kind zu sehen.
Der junge nennt mich mama und auch so wird er von mir genauso behandelt wie seine Geschwister.
Wir wollten auch dass ich ihn qdoptiere, weil er selbst es auch möchte und den wünsch seit Jahren aeussert,dass er möchte dass ich seine mama bin.
Vor Gericht wurde dann allerdings entschieden, dass es nicht geht weil die leibliche Mutter es nicht möchte (ihr kind sehen will sie aber auch nichr.. ) also das könnte wirklich für euch zum Problem werden wenn der Erzeuger es nicht möchte
Anonym 193698
19 Beiträge
06.05.2017 12:12
Zitat von Choco:

Zitat von Anonym 193698:

Zitat von Choco:

Wie alt ist denn das Kind?

Sollte der leibliche Vater nicht auffindbar sein, kann das Gericht die Einwilligung ersetzen. Ansonsten ist das eher nur in Ausnahme Fällen möglich, wenn dem Kind dadurch ein Nachteil entstünde, was durch die alleinige Tatsache von fehlendem Kontakt glaube ich nicht ausreichend gegeben wäre.

Wird Ende des Jahres 4. es besteht und bestand keinerlei Bezug zwischen den zwei und in naher Zukunft wird unser erstes gemeinsames Kind geboren.

Die Frage ist halt unter welchen Bedingungen das Gericht die Zustimmung ersetzt weißt du was ich meine ?


Die Bedingungen sind, dass der Annehmende, also dein jetziger Partner schon eine Eltern Kind Beziehung zum Kind aufgebaut hat. Wie lange lebt ihr denn schon gemeinsam? Wenn das Kind noch nie Kontakt zum leiblichen Vater hatte, könnten die Chancen garnicht so schlecht stehen. Och würde aber als erstes versuchen, diesen doch irgendwie ausfindig zu machen, eventuell würde er ja auch einfach zustimmen, wenn er sowieso kein Interesse hat. Dann wäre es sehr viel leichter

Im Juli seit 2 Jahren.

Haben alles versucht, unser Anwalt hat das Einwohnermeldeamt angeschrieben und wir haben jemanden für Geld beauftragt. Alles was als Info kam war das die Auskunft gesperrt ist und von dem Ema das er von amtswegen nach unbekannt abgemeldet ist. Er will offensichtlich nicht gefunden werden was auch mit dem ausstehenden Unterhalt zu tuen haben könnte.

Er wird nicht zustimmen alleine um mich zu ärgern.
Anonym 193698
19 Beiträge
06.05.2017 12:14
Zitat von Anonym 1936981:

Also bei uns ist es so,dass der Sohn meines Mannes (9) jetzt seit 3 Jahren bei uns lebt weil seine mutter ihn nie wieder abgeholt hat und kein Intresee daran hat ihr Kind zu sehen.
Der junge nennt mich mama und auch so wird er von mir genauso behandelt wie seine Geschwister.
Wir wollten auch dass ich ihn qdoptiere, weil er selbst es auch möchte und den wünsch seit Jahren aeussert,dass er möchte dass ich seine mama bin.
Vor Gericht wurde dann allerdings entschieden, dass es nicht geht weil die leibliche Mutter es nicht möchte (ihr kind sehen will sie aber auch nichr.. ) also das könnte wirklich für euch zum Problem werden wenn der Erzeuger es nicht möchte

Find das einfach daneben und dann soll einer was von wegen Kindeswohls sagen das ist doch auch nicht im Interesse des Kindes
Zwerginator
7672 Beiträge
06.05.2017 12:24
Zitat von Anonym 193698:

Zitat von Choco:

Zitat von Anonym 193698:

Zitat von Choco:

Wie alt ist denn das Kind?

Sollte der leibliche Vater nicht auffindbar sein, kann das Gericht die Einwilligung ersetzen. Ansonsten ist das eher nur in Ausnahme Fällen möglich, wenn dem Kind dadurch ein Nachteil entstünde, was durch die alleinige Tatsache von fehlendem Kontakt glaube ich nicht ausreichend gegeben wäre.

Wird Ende des Jahres 4. es besteht und bestand keinerlei Bezug zwischen den zwei und in naher Zukunft wird unser erstes gemeinsames Kind geboren.

Die Frage ist halt unter welchen Bedingungen das Gericht die Zustimmung ersetzt weißt du was ich meine ?


Die Bedingungen sind, dass der Annehmende, also dein jetziger Partner schon eine Eltern Kind Beziehung zum Kind aufgebaut hat. Wie lange lebt ihr denn schon gemeinsam? Wenn das Kind noch nie Kontakt zum leiblichen Vater hatte, könnten die Chancen garnicht so schlecht stehen. Och würde aber als erstes versuchen, diesen doch irgendwie ausfindig zu machen, eventuell würde er ja auch einfach zustimmen, wenn er sowieso kein Interesse hat. Dann wäre es sehr viel leichter

Im Juli seit 2 Jahren.

Haben alles versucht, unser Anwalt hat das Einwohnermeldeamt angeschrieben und wir haben jemanden für Geld beauftragt. Alles was als Info kam war das die Auskunft gesperrt ist und von dem Ema das er von amtswegen nach unbekannt abgemeldet ist. Er will offensichtlich nicht gefunden werden was auch mit dem ausstehenden Unterhalt zu tuen haben könnte.

Er wird nicht zustimmen alleine um mich zu ärgern.


Wenn er tatsächlich unauffindbar ist, auch für die Behörden, dann habt ihr gute Chancen. Ich würde mich dann aber beeilen mit dem Verfahren, nicht dass er in letzter Minute doch wieder auftaucht!
Anonym 193698
19 Beiträge
06.05.2017 12:36
Zitat von Zwerginator:

Zitat von Anonym 193698:

Zitat von Choco:

Zitat von Anonym 193698:

...


Die Bedingungen sind, dass der Annehmende, also dein jetziger Partner schon eine Eltern Kind Beziehung zum Kind aufgebaut hat. Wie lange lebt ihr denn schon gemeinsam? Wenn das Kind noch nie Kontakt zum leiblichen Vater hatte, könnten die Chancen garnicht so schlecht stehen. Och würde aber als erstes versuchen, diesen doch irgendwie ausfindig zu machen, eventuell würde er ja auch einfach zustimmen, wenn er sowieso kein Interesse hat. Dann wäre es sehr viel leichter

Im Juli seit 2 Jahren.

Haben alles versucht, unser Anwalt hat das Einwohnermeldeamt angeschrieben und wir haben jemanden für Geld beauftragt. Alles was als Info kam war das die Auskunft gesperrt ist und von dem Ema das er von amtswegen nach unbekannt abgemeldet ist. Er will offensichtlich nicht gefunden werden was auch mit dem ausstehenden Unterhalt zu tuen haben könnte.

Er wird nicht zustimmen alleine um mich zu ärgern.


Wenn er tatsächlich unauffindbar ist, auch für die Behörden, dann habt ihr gute Chancen. Ich würde mich dann aber beeilen mit dem Verfahren, nicht dass er in letzter Minute doch wieder auftaucht!

Wollen uns Montag direkt an unseren Anwalt wenden
06.05.2017 12:50
Ich glaub es wird schwer. Mein Sohn hat den Nachnamen vom "Vater" und selbst das zu ändern ist schwer und ein Kampf.
Wir sind grad dabei und bekommen von allen stellen wenig Hoffnung.

Obwohl über 4 Jahre zusammen , verheiratet und gemeinsames Kind .
Leiblicher Vater hat über 2 Jahre kein Kontakt und vorher auch nur sporadisch.
Sohn ist 8 Jahre und will den Familiennamen.

Mir wurde gesagt das es schwer ist , weil sie die Bindung zum Vater nicht trennen wollen , durch den Namen .
Anonym 193698
19 Beiträge
06.05.2017 13:06
Zitat von Babe89:

Ich glaub es wird schwer. Mein Sohn hat den Nachnamen vom "Vater" und selbst das zu ändern ist schwer und ein Kampf.
Wir sind grad dabei und bekommen von allen stellen wenig Hoffnung.

Obwohl über 4 Jahre zusammen , verheiratet und gemeinsames Kind .
Leiblicher Vater hat über 2 Jahre kein Kontakt und vorher auch nur sporadisch.
Sohn ist 8 Jahre und will den Familiennamen.

Mir wurde gesagt das es schwer ist , weil sie die Bindung zum Vater nicht trennen wollen , durch den Namen .

Mein Sohn hat ja meinen Namen das ist nicht das Problem und mit der Bindung können sie nicht argumentieren, die gibt es nicht.
Wenn du ihm Fotos zeigst kann er nichts mit anfangen.
06.05.2017 13:21
Zitat von Babe89:

Ich glaub es wird schwer. Mein Sohn hat den Nachnamen vom "Vater" und selbst das zu ändern ist schwer und ein Kampf.
Wir sind grad dabei und bekommen von allen stellen wenig Hoffnung.

Obwohl über 4 Jahre zusammen , verheiratet und gemeinsames Kind .
Leiblicher Vater hat über 2 Jahre kein Kontakt und vorher auch nur sporadisch.
Sohn ist 8 Jahre und will den Familiennamen.

Mir wurde gesagt das es schwer ist , weil sie die Bindung zum Vater nicht trennen wollen , durch den Namen .


Ich hab ne Bildung zu meinem Vater alleine durch die Tatsache das wir den gleichen Nachnamen haben?? Bzw. hab ich dann im Umkehrschluss keine Bindung zu meinem Vater wenn ich z.B. den Nachnamen der Mutter hab weil sie nicht geheiratet haben??

Gegen so schlagende Argumente kommt man halt nicht an.
06.05.2017 13:22
Zitat von Anonym 193698:

Zitat von Babe89:

Ich glaub es wird schwer. Mein Sohn hat den Nachnamen vom "Vater" und selbst das zu ändern ist schwer und ein Kampf.
Wir sind grad dabei und bekommen von allen stellen wenig Hoffnung.

Obwohl über 4 Jahre zusammen , verheiratet und gemeinsames Kind .
Leiblicher Vater hat über 2 Jahre kein Kontakt und vorher auch nur sporadisch.
Sohn ist 8 Jahre und will den Familiennamen.

Mir wurde gesagt das es schwer ist , weil sie die Bindung zum Vater nicht trennen wollen , durch den Namen .

Mein Sohn hat ja meinen Namen das ist nicht das Problem und mit der Bindung können sie nicht argumentieren, die gibt es nicht.
Wenn du ihm Fotos zeigst kann er nichts mit anfangen.


Ja , hab es schon verstanden. Aber wenn es so schwer ist nur ein" Name " zu ändern wird denk ich eine Adoption noch schwieriger . Mein Sohn weis nicht mal den Vornamen von seinem leiblichen Vater
06.05.2017 13:24
Zitat von StilleWasser:

Zitat von Babe89:

Ich glaub es wird schwer. Mein Sohn hat den Nachnamen vom "Vater" und selbst das zu ändern ist schwer und ein Kampf.
Wir sind grad dabei und bekommen von allen stellen wenig Hoffnung.

Obwohl über 4 Jahre zusammen , verheiratet und gemeinsames Kind .
Leiblicher Vater hat über 2 Jahre kein Kontakt und vorher auch nur sporadisch.
Sohn ist 8 Jahre und will den Familiennamen.

Mir wurde gesagt das es schwer ist , weil sie die Bindung zum Vater nicht trennen wollen , durch den Namen .


Ich hab ne Bildung zu meinem Vater alleine durch die Tatsache das wir den gleichen Nachnamen haben?? Bzw. hab ich dann im Umkehrschluss keine Bindung zu meinem Vater wenn ich z.B. den Nachnamen der Mutter hab weil sie nicht geheiratet haben??

Gegen so schlagende Argumente kommt man halt nicht an.


Ich hab Auch erstmal Gelacht und dann hab ich ihr des mal aus meiner Sicht erklärt
Choco
4200 Beiträge
06.05.2017 13:44
Das Ding ist, dass eine Adoption halt wirklich alle Rechte des leiblichen Elternteils und des Kindes trennen. Alles, also Umgangsrecht, Erbrecht usw. Das ist ein sehr großer Cut. Und auf ein ganzes Leben gesehen kann man eben nach 2 oder 3 Jahren noch nicht sagen, dass das der richtige Weg ist, vielleicht rappelt sich das Verhältnis ja wieder auf. Deswegen entscheidet das Gericht da wirklich eher in Ausnahme Fällen dafür. Ich glaube ab 14 Jahren kann das Kind allein entscheiden ohne Einwilligung der Eltern, wenn ich mich recht erinnere.

Wenn der Vater allerdings wirklich auch auf offiziellen Wegen nicht auffindbar ist, dann ist DAS wahrscheinlich eine gute Idee Chance für euch. Drücke für die Daumen
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