Mütter- und Schwangerenforum

Amt zieht einfach geld ein

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Zuckerstange
39 Beiträge
26.11.2017 19:40
Ich habe eine Frage die eine Bekannte betrifft. Unzwar haben sie für November nur 790 euro bekommen wovon sie auch miete zahlen müssen von 490 euro. normal fehlen ihnen dann noch 490.. diese hat das amt einbehalten solange bis sie vorm amt erscheinen. dürfen die das einfach so machen ?. dabei sind sie sonst immer zu terminen gegangen. kann man dagegen angehen. schliesslich wohnt noch ein kind im haus, und von dem bisschen mussten die auch essen strom und heizung bezahlen. schliesslich betrifft es ja den lebensunterhalt.
26.11.2017 19:50
Sie wird ja nicht nur eine Aufforderung zur Mitwirkung bekommen haben der
sie nicht nachgekommen ist, wegen einmal behalten die nicht gleich so viel ein.

Ich denke mal da wird dir deine Bekannte wohl nicht ganz die Wahrheit gesagt
haben, mitgeteilt wird das im übrigen auch wenn man Sanktionen bekommt.

Und ehrlich gesagt ist das selbstgemachtes Elend, wenn ich zu einem Termin
nicht kann weil Arzttermin auf den man ewig wartet, krank oder what ever....
dann ruf ich an und kläre das. Meist sind das keine Unmenschen dort mit
denen man nicht reden kann, aber drum kümmern muss ich mich schon.
shelyra
69109 Beiträge
26.11.2017 19:52
kein amt wird einfach so geld einbehalten!
da wird es sicher auflagen gegeben haben die deine bekannte nicht erfüllt hat!
daher am besten morgen direkt dort anrufen und nachfragen woran es liegt. und was man tun muss um das problem zu beseitigen. und dies dann auch erledigen!
Titania
5863 Beiträge
26.11.2017 19:55
es ist doch keine Selbstverständlichkeit, dass sie das Geld bekommen. Dafür sind sie in der Mitwirkungspflicht. Tun sie es nicht, selber Schuld. Insbesondere WEIL ein Kind da ist, verstehe ich deine Freundin nicht, wie man so fahrlässig handeln kann.
K.B.
4974 Beiträge
26.11.2017 21:26
Sorry, aber allein das Wort "Amt" existiert nicht mehr, es heißt schon seit Jahren Jobcenter.
Und ja, die Leistungsabteilung kann das Geld einbehalten, wenn man sonst nicht an die "Kunden" herankommt und wird erst dann wieder angewiesen, wenn sie persönlich vorsprechen. Bis das passiert, müssen aber schon einige Meldeversäumnisse vorliegen oder die Mitwirkungspflicht wurde nicht erfüllt.
Da gibt es wohl immer 2 Seiten und gleich über die Geldgeber zu schimpfen ist einfacher, als die Fehler auf seiner Seite zu suchen.
Du kennst doch gar nicht die ganzen finanziellen Verhältnisse, zumal du was von 490 € schreibst? Also ganz so kann das alles nicht stimmen.
Rebella
1289 Beiträge
27.11.2017 08:03
Zitat von Zuckerstange:

Ich habe eine Frage die eine Bekannte betrifft. Unzwar haben sie für November nur 790 euro bekommen wovon sie auch miete zahlen müssen von 490 euro. normal fehlen ihnen dann noch 490.. diese hat das amt einbehalten solange bis sie vorm amt erscheinen. dürfen die das einfach so machen ?. dabei sind sie sonst immer zu terminen gegangen. kann man dagegen angehen. schliesslich wohnt noch ein kind im haus, und von dem bisschen mussten die auch essen strom und heizung bezahlen. schliesslich betrifft es ja den lebensunterhalt.


Hm hat wohl die Termine verpasst wie einige schon erwähnen. Wenn ich jetzt noch so schaue... für November das Geld, das kommt doch schon Ende Oktober oder nicht? Dann fällt ihr JETZT erst ein dass da noch was fehlt? So Ende November? Da wäre ich schon eher auf der Matte gewesen, oder hätte es nicht so weit kommen lassen das was fehlt.
Denke die Dame hat dir so ein wenig was verschwiegen hm?
Sie sollte sich zügigst um alles kümmern. VOn nichts, kommt nichts. Auch in diesem Falle.
Jetzt aber schnell
27.11.2017 09:11
Zitat von K.B.:

Sorry, aber allein das Wort "Amt" existiert nicht mehr, es heißt schon seit Jahren Jobcenter.
Und ja, die Leistungsabteilung kann das Geld einbehalten, wenn man sonst nicht an die "Kunden" herankommt und wird erst dann wieder angewiesen, wenn sie persönlich vorsprechen. Bis das passiert, müssen aber schon einige Meldeversäumnisse vorliegen oder die Mitwirkungspflicht wurde nicht erfüllt.
Da gibt es wohl immer 2 Seiten und gleich über die Geldgeber zu schimpfen ist einfacher, als die Fehler auf seiner Seite zu suchen.
Du kennst doch gar nicht die ganzen finanziellen Verhältnisse, zumal du was von 490 € schreibst? Also ganz so kann das alles nicht stimmen.


ist doch völlig wurscht wie es heißt. ist ne behörde und die werden im volksmund nunmal amt genannt. da muss man sich nun wirklich nicht dran hochziehen...
27.11.2017 12:02
Zitat von zuppilini:

Zitat von K.B.:

Sorry, aber allein das Wort "Amt" existiert nicht mehr, es heißt schon seit Jahren Jobcenter.
Und ja, die Leistungsabteilung kann das Geld einbehalten, wenn man sonst nicht an die "Kunden" herankommt und wird erst dann wieder angewiesen, wenn sie persönlich vorsprechen. Bis das passiert, müssen aber schon einige Meldeversäumnisse vorliegen oder die Mitwirkungspflicht wurde nicht erfüllt.
Da gibt es wohl immer 2 Seiten und gleich über die Geldgeber zu schimpfen ist einfacher, als die Fehler auf seiner Seite zu suchen.
Du kennst doch gar nicht die ganzen finanziellen Verhältnisse, zumal du was von 490 € schreibst? Also ganz so kann das alles nicht stimmen.


ist doch völlig wurscht wie es heißt. ist ne behörde und die werden im volksmund nunmal amt genannt. da muss man sich nun wirklich nicht dran hochziehen...


Du bist echt der Knaller!

Auf keinen der vorangegangenen Beiträge gehst du ein, aber darauf

Ich kann mich allen Vorrednern nur anschließen.

Und möchte noch ergänzen, dass das alles auf Kosten des Staates bzw der Steuerzahler geht, wenn die Mitarbeiter des Jobcenters ständig Dinge auf Wiedervorlage legen müssen und so viel unnötige Zeit für Versäumnisse von Bittstellern aufwänden müssen.
27.11.2017 12:04
Zitat von kataleia:

Zitat von zuppilini:

Zitat von K.B.:

Sorry, aber allein das Wort "Amt" existiert nicht mehr, es heißt schon seit Jahren Jobcenter.
Und ja, die Leistungsabteilung kann das Geld einbehalten, wenn man sonst nicht an die "Kunden" herankommt und wird erst dann wieder angewiesen, wenn sie persönlich vorsprechen. Bis das passiert, müssen aber schon einige Meldeversäumnisse vorliegen oder die Mitwirkungspflicht wurde nicht erfüllt.
Da gibt es wohl immer 2 Seiten und gleich über die Geldgeber zu schimpfen ist einfacher, als die Fehler auf seiner Seite zu suchen.
Du kennst doch gar nicht die ganzen finanziellen Verhältnisse, zumal du was von 490 € schreibst? Also ganz so kann das alles nicht stimmen.


ist doch völlig wurscht wie es heißt. ist ne behörde und die werden im volksmund nunmal amt genannt. da muss man sich nun wirklich nicht dran hochziehen...


Du bist echt der Knaller!

Auf keinen der vorangegangenen Beiträge gehst du ein, aber darauf

Ich kann mich allen Vorrednern nur anschließen.

Und möchte noch ergänzen, dass das alles auf Kosten des Staates bzw der Steuerzahler geht, wenn die Mitarbeiter des Jobcenters ständig Dinge auf Wiedervorlage legen müssen und so viel unnötige Zeit für Versäumnisse von Bittstellern aufwänden müssen.


Häh? Wieso sollte ich auf die anderen eingehen? Was willst du von mir? Kann es sein, dass du mich da verwechselst
27.11.2017 12:20
Es tut mir sehr leid, ich habe dich wirklich mit der threaderstellerin verwechselt.
Ein fettes sorry!!!

Da habe ich nur das "zu" beim Namen gesehen und euch verwechselt.

Bitte entschuldige meinen Fehler.
27.11.2017 12:26
Zitat von kataleia:

Es tut mir sehr leid, ich habe dich wirklich mit der threaderstellerin verwechselt.
Ein fettes sorry!!!

Da habe ich nur das "zu" beim Namen gesehen und euch verwechselt.

Bitte entschuldige meinen Fehler.
Ebenfalls sorry für meine etwas barsche Antwort. Habe danach erst gesehen, dass es tatsächlich Verwechselungspotential gibt.

Ich bin in der Sache selbst übrigens auch der Ansicht der Mehrheit hier. Dennoch fand ich den Hinweis auf die formelle Namensgebung der Behörde etwas überheblich und eben unnötig.
K.B.
4974 Beiträge
27.11.2017 20:43
Zitat von kataleia:

Zitat von zuppilini:

Zitat von K.B.:

Sorry, aber allein das Wort "Amt" existiert nicht mehr, es heißt schon seit Jahren Jobcenter.
Und ja, die Leistungsabteilung kann das Geld einbehalten, wenn man sonst nicht an die "Kunden" herankommt und wird erst dann wieder angewiesen, wenn sie persönlich vorsprechen. Bis das passiert, müssen aber schon einige Meldeversäumnisse vorliegen oder die Mitwirkungspflicht wurde nicht erfüllt.
Da gibt es wohl immer 2 Seiten und gleich über die Geldgeber zu schimpfen ist einfacher, als die Fehler auf seiner Seite zu suchen.
Du kennst doch gar nicht die ganzen finanziellen Verhältnisse, zumal du was von 490 € schreibst? Also ganz so kann das alles nicht stimmen.


ist doch völlig wurscht wie es heißt. ist ne behörde und die werden im volksmund nunmal amt genannt. da muss man sich nun wirklich nicht dran hochziehen...


Du bist echt der Knaller!

Auf keinen der vorangegangenen Beiträge gehst du ein, aber darauf

Ich kann mich allen Vorrednern nur anschließen.

Und möchte noch ergänzen, dass das alles auf Kosten des Staates bzw der Steuerzahler geht, wenn die Mitarbeiter des Jobcenters ständig Dinge auf Wiedervorlage legen müssen und so viel unnötige Zeit für Versäumnisse von Bittstellern aufwänden müssen.


Ja so ist es, ich weiß leider wovon ich rede. Aber nun gut, dafür werde ich ja bezahlt . Erst heute wieder bekam ich einen Anruf, wir hätten einen falschen Termin angegeben, bis sich herausstellte, dass die Dame den Termin heute, also am 27.11. mit dem Termin vom 27.10. verwechselte, aber am Telefon immer erstmal Stunk machen und anderen die Schuld geben. Leider ist das kein Einzelfall.
K.B.
4974 Beiträge
27.11.2017 20:46
Also überheblich sollte das nicht sein, es gibt dann Verwechslungspotential wenn jemand Amt sagt, denn einige bekommen noch Gelder vom Sozialamt. Da sollte man schon zwischen den Begrifflichkeiten differenzieren, wir arbeiten eben mit Geldern der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und dem Sozialamt und alle 3 sind unterschiedliche Behörden.
BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
27.11.2017 21:16
Zitat von K.B.:

Also überheblich sollte das nicht sein, es gibt dann Verwechslungspotential wenn jemand Amt sagt, denn einige bekommen noch Gelder vom Sozialamt. Da sollte man schon zwischen den Begrifflichkeiten differenzieren, wir arbeiten eben mit Geldern der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und dem Sozialamt und alle 3 sind unterschiedliche Behörden.


Wobei mir die Begrifflichkeiten ein Rätsel sind. Wo is jetzt der Unterschied zwischen "Agentur für Arbeit" und "Jobcenter", also was die Wortbedeutung angeht?!? Zumal früher hieß es Arbeitsamt und Sozialamt. Und beim Arbeitsamt gabs sowohl ALG1 als auch Arbeitslosenhilfe. Das man aber auch immer alles trennen muss.
K.B.
4974 Beiträge
27.11.2017 21:21
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von K.B.:

Also überheblich sollte das nicht sein, es gibt dann Verwechslungspotential wenn jemand Amt sagt, denn einige bekommen noch Gelder vom Sozialamt. Da sollte man schon zwischen den Begrifflichkeiten differenzieren, wir arbeiten eben mit Geldern der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und dem Sozialamt und alle 3 sind unterschiedliche Behörden.


Wobei mir die Begrifflichkeiten ein Rätsel sind. Wo is jetzt der Unterschied zwischen "Agentur für Arbeit" und "Jobcenter", also was die Wortbedeutung angeht?!? Zumal früher hieß es Arbeitsamt und Sozialamt. Und beim Arbeitsamt gabs sowohl ALG1 als auch Arbeitslosenhilfe. Das man aber auch immer alles trennen muss.


Na ja, das kam ja nun von der Hartz Reform. Die Agentur für Arbeit ist für die Kunden nach dem SGB III zuständig (also ALG 1 Empfänger, so im Groben) und das Jobcenter für den SGB II Bereich (also die Grundsicherung) zuständig. Das sind 2 verschiedene Bereich nach dem Sozialgesetzbuch und es wird nach anderen Vorgaben gearbeitet. ICh will hier jetzt nicht die Einzelheiten aufzählen. Habe morgen erst wieder eine Schulung zum Thema "Fordern und Fördern im SGB II".
Ob das logisch ist, alles zu trennen, sei mal dahin gestellt. Nun ist es einfach so. Nur ist es wirklich kompliziert, wenn jeder die Namen der "Geldgeber" durcheinanderwirft.
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