Mütter- und Schwangerenforum

Anspruch auf was...?!

08.03.2008 15:30
Aaaaaalso. jetzt wo ich eben hier wegen Anspruch auf Geld von sonstwo, etc gelesen hab, hab ich auch gleich ne Frage.
Und zwar ist es bei mir so, dass ich mit meinen 22 Jahren noch nie gearbeitet hab, sondern bis jetzt "nur" Ausbildung zur Erzieherin gemacht habe (Privatschule, geld gezahlt), auf verschiedenen Privatschulen war zum Erwerbe des Abis und nun in der Ausbildung zur Grafik Designerin bin und auch nichts verdiene, sondern knapp 300Euro Schulgeld im Monat zahle.

Auf was hab ich Anspruch und wieviel bekomm ich? Hab ja nie verdient...?
08.03.2008 15:54
Also das ist echt eine schwierige Frage.Aber da du ja selber sagst noch nie richtig gearbeitet zu haben,nehme ich mal an das du von Staat unterschütz wirst.
Hast du denn garkein Einkommen im Monat?Von was lebst du und zahlst du Miete wenn ich dich fragen darf?

Liebe Grüsschen
08.03.2008 16:42
Ich bekomm BaföG 200 Euro und leb noch/wieder bei meiner Mum. Der "Hauptverdiener" ist mein Freund - aber da wir ja nicht verheiratet sind, wird das wohl nicht angerechnet, oder? Er ist Zeitsoldat (SaZ ..
Im Juni bin ich fertig mit der Ausbildung und muss dann die 2-3 Jahre auf mein Studium warten, wegen Junior
mamasteffi
4166 Beiträge
08.03.2008 16:48
wollt ihr zusammen ziehen? weil dann wird er angerechnet. auf was für gelder solltest du denn keinen anspruch haben?
08.03.2008 17:04
Wir ziehen erst zusammen (er wohnt momentan mit hier, damit er nicht bei seinen HipHop-Assikameraden auf Stube schlafen muss), wenn meine Ma hier raus ist. Haben hier ein ziemlich neues Haus am Wald mit 450qm und das wär Schwachsinn, meine Mutter hier alleine wohnen zu lassen. Der Auszug ist erst auf Ende des jahres geplant.

Was können wir tun?
Schuggel
11466 Beiträge
08.03.2008 17:15
also anspruch auf kindegeld und elterngeld aufjedenfall mal und ich denke der rest is dann hartz4
megaminniemaus
7099 Beiträge
08.03.2008 17:27
sicher haste anspruch auf geld ne freundin von mir hat auch während der azubizeit entbunden.....wen du noch bei deiner mom bist wird der lohn von deinen freund auf hartz 4 nicht angerechnet erst wen ihr zusammenzieht dan seit ihr in einer eheähnlichen gemeinschaft,,,,auch wen ihr nicht verheiratet seit.....aber anrecht auf geld haste,,,,,
megaminniemaus
7099 Beiträge
08.03.2008 17:28
aber vorsichtshalber würde ich mich doch auf den AB erkundigen.....
Suzann
133 Beiträge
08.03.2008 17:55
Hallo,
meines Wissens ist dein Freund nach dem neuen Unterhaltsrecht* dir und eurem Kind gegenüber unterhaltspflichtig - auch wenn ihr nicht verheiratet seid.

Als Zeitsoldat müßte es doch auch genug Geld verdienen

*Väter sind gegenüber ihren Kindern und deren Mutter bis zum 3. Lebensjahr zu Unterhalt VERPFLICHTET!!!
08.03.2008 18:01
Ich bin mir ziemlich sicher, das du 300,00 Euro elterngeld bekommst und 154,00 euro kindergeld auf jeden fall.....und dein eigenes kindergeld müßtest doch auch noch bekommen, weil du ja noch in ausbildung steckst...dann haste schon 600,00 euro....ich denk mehr wird es nicht. denn dein freund und ev. auch deine mum, weil du ja noch in ausbildung bist, aber das weiß ich nicht genau, müssen dich auf jeden fall unterstützen und dein freund als zeitsoldat verdient genug. stütze ist ja nur für wirklich bedürftige mütter und familien angedacht und das ist auch gut so.

LG Zaubi
08.03.2008 18:26
Ok, vielen Dank für eure ANtworten. Jetzt kann ich mir schon eher ein Bild machen

Und wie siehts mit dem geld während der SS aus? Also Erstausstattung, etc?
Mausipups
227 Beiträge
09.03.2008 01:25
Ich bin ja auch noch in der Ausbildung und werde dann halt die 300 € Elterngeld + 154 € Kindergeld bekommen. Mein eigenes Kindergeld fällt in der Elternzeit weg, da ich ja durch die Elternzeit meine Ausbildung unterbreche und es mir dann nicht mehr zusteht. Mein Freund verdient aber zum Glück einigermaßen und meine Family unterstützt mich auch gut. Evtl. könnt Ihr vielleicht noch ergänzend Hartz IV beantragen, probieren wir wenns garnicht klappt dann vielleicht auch (möcht ich aber eigentlich nich). Ansonsten werd ich (wenn Mausi so 3 Monate ist und ich nicht mehr stille), abends noch nen Nebenjob machen, da verdien ich mir auch noch ein bissel dazu. Aber erst mal gucken. Ich wünsch Dir auf alle Fälle viel Glück .
Flocke77
5037 Beiträge
19.03.2008 19:24
Wollte jetzt keinen neuen Thread aufmachen, hoffe es wid trotzdem gelesen und vielleicht kann mir ja jemand helfen, da die Mitarbeiter von der Agentur für Arbeit heute nichtt wirklich mit Informationen dienen konnten.

Also, ich habe meinen ET am 6.9.. das Elterngeld wird ja auf die letzten 12 Monate zurückgerechnet. Ich war ja bis zum 10.3.08 sozialversicherungspflichtig beschäftigt und ab da nun arbeitslos und bekomme alg1. Also wäre das bei mir ja so: Halbes Jahr 67% meines Nettos ( bei mir vllt mehr, da deutlich unter 1000€) und halbes Jahr den Mindestsatz von 300€. Denke ich da richtig?? habe kein ähnliches Fallbeispiel im Netz gefunden. Wie wird das denn ausgezahlt nehmen die dann den Durchschnittswert? oder bekomme ich ab den 6. Monat nach ET nur den Mindestsatz?

Und hätte ich zusätzlich zu dem Elterngeld noch Anspruch auf ALG2? Da ich ja für das Jahr dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen kann? Irgendwie konnte mir heute niemand meine Fragen beantworten, die haben mich nur doof angeschuat und mit den Schultern gezuckt. Hat vllt. einer von euch auch solche Vorraussetzungen oder Ahnung, was ich denn nun beantragen kann?

Hoffe ich werd jetzt net abgestempelt, ab er angenommen ich bekomme dann nur den Mindestsatz und Kindergeld dazu, dass zusammen mit dem Netto meines Mannes reicht niemals zum Leben und ich wollte das erste jahr eigentlich zuhasue bei meinem Zwerg bleiben.

Danke schon mal für eure Antworten...

die Nike
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