Mütter- und Schwangerenforum

Ausgenutzt und Hintergangen

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Anonym 193661
21 Beiträge
02.05.2017 08:38
Hallo, an alle die sich Zeit nehmen diesen Thread zu lesen

Und zwar hab ich eine Frage in der Rechtslage unserer momentanen Situation.

Wir haben vor einigen Monaten ein eng stehendes Familienmitglied bei uns aufgenommen. Aus der Not heraus.
Deutlich abgesprochen war ein befristeter Zeitraum von maximal einem halben Jahr (Zeit um sich zu sammeln und wieder auf eigenen Füssen zu stehen) (wohnt schon 4 Monate hier)

Anfangs lief alles gut. Besagte Person half im Haushalt und ging hin und wieder einkaufen.
Wir nehmen kein Geld von besagter Person.
Wohnt hier also kostenfrei und isst auch ganz normal bei uns mit.

Anfangs war es wie gesagt ok doch seit geraumer Zeit tut Person nix mehr im Haus, räumt nicht mal das eigene zeugs weg. Ich putze buchstäblich hinterher. Einkäufe werden auch nicht mehr getätigt. Lässt sich also von uns komplett aushalten.

Jetzt trudeln hier nach und nach Briefe ein die eine Zwangsvollstreckung androhen. Diese Briefe ignoriert besagte Person und tut sie ab wenn ich es zur Sprache bringe.

Ich habe Angst um das was passieren könnte.

Was ist wenn die Zwangsvollstreckung durchgeführt wird? Was ist mit meinem Eigentum?

Person ist hier gemeldet, deswegen werde ich ihnen wohl auch den Zugang zu den Räumlichkeiten gewähren.

Anfürsich nix schlimmes. Wir haben unseren geregelten Haushalt nur was ist mit unserem Eigentum.

Pfänden sie dann nur ihren Privatbesitz oder wie ist das geregelt?

Ich möchte, dass besagte Person auszieht aber es werden keine Anstalten gemacht nach einer Wohnung zu suchen.
Wenn ich suche und meine Suchergebnisse Person zeige, wird für alles eine ausrede gebracht und ich werde stehen gelassen weil besagte Person sich dann ins Zimmer verzieht.

Ich weiß nicht mehr weiter.
Was kann ich tun? Kann ich besagte Person einfach rausschmeissen oder muss ich fristen stellen?

Nachdem diese Person ja hier gemeldet ist, gillt dies ja als offizieller Wohnsitz.

Was mache ich? Ich gehe jeden Tag mit Bauchschmerzen ins bett und wach auch mit Bauchschmerzen wieder auf.

Es belastet mich sehr.

Danke für's Lesen

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Es ist ziemlich privat

Zwerginator
7670 Beiträge
02.05.2017 08:47
Was ich tun würde hängt komplett vom verwandtschaftlichen Verhältnis und dem Alter der Person ab.
MamaBär2013
2815 Beiträge
02.05.2017 08:49
Kannst du denn nachweisen was euer Eigentum ist ?
Lies mal :
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wie-werde-ich-me inen-untermieter-wieder-los_061661.html

Ich würde an deiner Stelle notfalls zum Anwalt gehen und mich beraten lassen.
Anonym 193661
21 Beiträge
02.05.2017 08:56
Besagte Person ist ein enges Familienmitglied. Sprich; ein Elternteil

Nachweisen; gute Frage. Einiges bestimmt aber längst nicht alles.

Mein Mann und Ich wollen uns nachher bei Polizei und Gemeinde erkundigen. Einen Anwalt werden wir auch kontaktieren, um uns eben zu schützen.
02.05.2017 08:56
Zitat von Anonym 193661:

Besagte Person ist ein enges Familienmitglied. Sprich; ein Elternteil

Nachweisen; gute Frage. Einiges bestimmt aber längst nicht alles.

Mein Mann und Ich wollen uns nachher bei Polizei und Gemeinde erkundigen. Einen Anwalt werden wir auch kontaktieren, um uns eben zu schützen.
Macht das, ich hoffe sehr, dass die euch weiterhelfen können.
nilou
14019 Beiträge
02.05.2017 09:26
Sie ist bei euch gemeldet. Aber wie ist es, habt ihr einen Mietvertrag bzw Untermietvertrag gemacht? Wohnt ihr zu Miete oder Eigentum? Wenn Miete weis es der Vemieter?

Ich würde das Gespräch zu dritt führen und ganz klar ein Ultimatum setzen bis wann der Auszug zu erfolgen hat. Wie entsprechende Hilfe bei der Suche anbieten und fertig. Evtl auch ein Gespräch bei einer Schuldnerberatung etc ausmachen.

Ich denke ihr wart bisher zu nett. Gerade das hinterherputzen etc. jetzt wieder einen Schritt zurückzugehen wird schwer.
Zwerginator
7670 Beiträge
02.05.2017 09:26
Normalerweise dürfte sich die Vollstreckung nur auf ihr Zimmer erstrecken, da sie ja nur Gast bei euch ist.
Ruf doch einfach mal direkt beim zuständigen Gerichtsvollzieher an. Das sind normalerweise durchaus Menschen mit denen man reden kann.

Ich würde sie bitten, sich innerhalb von X eine Wohnung zu suchen, da die Situation für dich so nicht mehr funktioniert. Ich würde ihr auch absolut deutlich machen, dass sie an diesem besagten Tag ausziehen wird, neue Wohnung hin oder her.
02.05.2017 09:40
Es scheint ja so, dass diese Person nicht in der Lage ist, sich um etwas zu kümmern.

Ihr solltet mal zur Stadt/Gemeinde gehen und nach einem Gesetzlichen Vertreter für die Person fragen. Und halt eine Wohnung suchen. Das sie von alleine auszieht, wage ich zu bezweifeln.
BigGirl37
2506 Beiträge
02.05.2017 10:21
An euer Privateigentum darf der Gerichtsvollzieher​ nicht ran. Pfänden dürfen die nur das Eigentum der besagten Person.
Was euer zusammen leben betrifft, würde ich ganz klare Regeln​ aufstellen. D.h. wenn Sie bei euch im Haushalt nicht mithilft, dann soll Sie sich Ihr Essen selbst kochen. Ich würde wohl auch Kostgeld verlangen, und das ganze auch Schriftlich festhalten.

Ich würde auch noch mal das Gespräch mit der Person führen, das es ja so nicht weiter geht bei euch.
BigGirl37
2506 Beiträge
02.05.2017 10:23
Zitat von Anonym 193661:

Besagte Person ist ein enges Familienmitglied. Sprich; ein Elternteil

Nachweisen; gute Frage. Einiges bestimmt aber längst nicht alles.

Mein Mann und Ich wollen uns nachher bei Polizei und Gemeinde erkundigen. Einen Anwalt werden wir auch kontaktieren, um uns eben zu schützen.
Das halte ich für eine gute Idee. Viel Glück.
MamaBär2013
2815 Beiträge
02.05.2017 10:31
Zitat von BigGirl37:

An euer Privateigentum darf der Gerichtsvollzieher​ nicht ran. Pfänden dürfen die nur das Eigentum der besagten Person.
Was euer zusammen leben betrifft, würde ich ganz klare Regeln​ aufstellen. D.h. wenn Sie bei euch im Haushalt nicht mithilft, dann soll Sie sich Ihr Essen selbst kochen. Ich würde wohl auch Kostgeld verlangen, und das ganze auch Schriftlich festhalten.

Ich würde auch noch mal das Gespräch mit der Person führen, das es ja so nicht weiter geht bei euch.

Das Problem ist das nachweisen das nur die Sachen X ihr gehören.
Man könnte dem Gerichtsvollzieher ja sonst was erzählen.
nilou
14019 Beiträge
02.05.2017 10:39
Zitat von MamaBär2013:

Zitat von BigGirl37:

An euer Privateigentum darf der Gerichtsvollzieher​ nicht ran. Pfänden dürfen die nur das Eigentum der besagten Person.
Was euer zusammen leben betrifft, würde ich ganz klare Regeln​ aufstellen. D.h. wenn Sie bei euch im Haushalt nicht mithilft, dann soll Sie sich Ihr Essen selbst kochen. Ich würde wohl auch Kostgeld verlangen, und das ganze auch Schriftlich festhalten.

Ich würde auch noch mal das Gespräch mit der Person führen, das es ja so nicht weiter geht bei euch.

Das Problem ist das nachweisen das nur die Sachen X ihr gehören.
Man könnte dem Gerichtsvollzieher ja sonst was erzählen.


Na ja, aber letztendlich muss der Gerichtsvollzieher bzw. Gläubiger nachweisen das es dem Schulder gehört. Da der Schuldner quasi zu Untermiete wohnt ist der erste Anschein ja zunächst, das vieles der TS bzw Familie gehören wird. Da würde ich mir gar nicht so viele Sorgen darum machen. Sachpfändungen spielen in der Praxis kaum noch eine Rolle und beim Geld kann man ja klar belegen wem es gehört.

Das Hauptproblem wird sein sie aus dem Haus zu bekommen. Das wird schwierig wenn sie nicht will.
Zwerginator
7670 Beiträge
02.05.2017 10:42
Zitat von Nicsisch:

Zitat von MamaBär2013:

Zitat von BigGirl37:

An euer Privateigentum darf der Gerichtsvollzieher​ nicht ran. Pfänden dürfen die nur das Eigentum der besagten Person.
Was euer zusammen leben betrifft, würde ich ganz klare Regeln​ aufstellen. D.h. wenn Sie bei euch im Haushalt nicht mithilft, dann soll Sie sich Ihr Essen selbst kochen. Ich würde wohl auch Kostgeld verlangen, und das ganze auch Schriftlich festhalten.

Ich würde auch noch mal das Gespräch mit der Person führen, das es ja so nicht weiter geht bei euch.

Das Problem ist das nachweisen das nur die Sachen X ihr gehören.
Man könnte dem Gerichtsvollzieher ja sonst was erzählen.


Na ja, aber letztendlich muss der Gerichtsvollzieher bzw. Gläubiger nachweisen das es dem Schulder gehört. Da der Schuldner quasi zu Untermiete wohnt ist der erste Anschein ja zunächst, das vieles der TS bzw Familie gehören wird. Da würde ich mir gar nicht so viele Sorgen darum machen. Sachpfändungen spielen in der Praxis kaum noch eine Rolle und beim Geld kann man ja klar belegen wem es gehört.

Das Hauptproblem wird sein sie aus dem Haus zu bekommen. Das wird schwierig wenn sie nicht will.

Zur Not Polizei und/oder Schlüsseldienst
Anonym 193661
21 Beiträge
02.05.2017 10:48
Zitat von Nicsisch:

Sie ist bei euch gemeldet. Aber wie ist es, habt ihr einen Mietvertrag bzw Untermietvertrag gemacht? Wohnt ihr zu Miete oder Eigentum? Wenn Miete weis es der Vemieter?

Ich würde das Gespräch zu dritt führen und ganz klar ein Ultimatum setzen bis wann der Auszug zu erfolgen hat. Wie entsprechende Hilfe bei der Suche anbieten und fertig. Evtl auch ein Gespräch bei einer Schuldnerberatung etc ausmachen.

Ich denke ihr wart bisher zu nett. Gerade das hinterherputzen etc. jetzt wieder einen Schritt zurückzugehen wird schwer.


Einen Vertrag gibt es nicht.
Wir haben Eigentum. Haben sie lediglich für einen befristeten Zeitraum einziehen lassen.

Hilfestellung bei der Wohnungssuche leisten wir aber es wird jeder Vorschlag abgewunken.

Das mit dem hinterher putzen lässt sich leider nicht vermeiden.

Ich kann unser Haus ja nicht verkommen lassen weil besagte Person es nicht für nötig hält ordnung zu halten.
Ich habe auch eine Verantwortung meiner Familie gegenüber und ich bin nicht gewählt zuzulassen dass meine Kinder womöglich unter ihrer schlampigen Art leiden.

Daher mache ich sauber. Ich kann ja schlecht zulassen das hier alles verkommt.

Ich denke da würde jeder so handeln.

Ich hab auch schon angeboten sie zum Schuldnerberater zu begleiten aber da kommen nur so antworten wie “dafür habe ich im Moment kein Kopf“

Zwerginator
7670 Beiträge
02.05.2017 10:51
Zitat von Anonym 193661:

Zitat von Nicsisch:

Sie ist bei euch gemeldet. Aber wie ist es, habt ihr einen Mietvertrag bzw Untermietvertrag gemacht? Wohnt ihr zu Miete oder Eigentum? Wenn Miete weis es der Vemieter?

Ich würde das Gespräch zu dritt führen und ganz klar ein Ultimatum setzen bis wann der Auszug zu erfolgen hat. Wie entsprechende Hilfe bei der Suche anbieten und fertig. Evtl auch ein Gespräch bei einer Schuldnerberatung etc ausmachen.

Ich denke ihr wart bisher zu nett. Gerade das hinterherputzen etc. jetzt wieder einen Schritt zurückzugehen wird schwer.


Einen Vertrag gibt es nicht.
Wir haben Eigentum. Haben sie lediglich für einen befristeten Zeitraum einziehen lassen.

Hilfestellung bei der Wohnungssuche leisten wir aber es wird jeder Vorschlag abgewunken.

Das mit dem hinterher putzen lässt sich leider nicht vermeiden.

Ich kann unser Haus ja nicht verkommen lassen weil besagte Person es nicht für nötig hält ordnung zu halten.
Ich habe auch eine Verantwortung meiner Familie gegenüber und ich bin nicht gewählt zuzulassen dass meine Kinder womöglich unter ihrer schlampigen Art leiden.

Daher mache ich sauber. Ich kann ja schlecht zulassen das hier alles verkommt.

Ich denke da würde jeder so handeln.

Ich hab auch schon angeboten sie zum Schuldnerberater zu begleiten aber da kommen nur so antworten wie “dafür habe ich im Moment kein Kopf“


Dann setz dich durch! Entweder wird konkret dieses und jenes gemacht oder sie geht. Solange du nicht auf den Tisch haust hat sie doch keinen Grund was zu machen, ist doch bequem und billig so.
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