Mütter- und Schwangerenforum

Ausländischen Vater angeben bei Geburt ?

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Lanagirl
14 Beiträge
04.05.2017 22:24
In dem KH, in dem ich entbinden werde, machen die die ganze Arbeit bezüglich Geburtsurkunde. Ist ein Service von ihnen.
Der Kindsvater ist nicht deutsch und lebt auch (noch) nicht hier. Wir lebten zusammen im Ausland. Wir haben/hatten Pläne, dass er nach Deutschland nachkommt. Allerdings gab es einige private Vorfälle in der Zwischenzeit, die ich hier nciht weiter ausführen möchte.
Ich möchte dem Kindsvater gerne nochmal eine Chance geben, aber vor Allem möchte ich dass unser Kind seinen Vater kennen lernt. Hautpsächlich gebe ich dem Vater wegen dem Ungeborenen eine Chance.
Leider ist der Kindsvater ziemlich unverlässlich. Er kommt aus der "Kann man auch morgen noch mache "-Kultur. Und es braucht immer ein wenig bis er seinen Hintern hochbekommt etc.
Ich bin seit Monaten am hin und her überlegen, ob ich ihn in die Geburtsurkunde unseres Kindes eintragen lassen soll wenn man mich nach der Entbindung im KH fragt.
Wovor ich Angst habe: Ich habe Angst, dass wenn er als Vater angegeben ist und es mit uns irgendwie nicht mehr klappen sollte...auchwenn das erst in ein paar Jahren der Fall sein sollte...., dass er meinen Sohn einfach mitnimmt in sein Heimatland. Oder falls wir mal in sein Heimatland reisen sollten, dass er dort bleibt und ich nciht mit meinem Sohn nach Hause fliegen kann, weil der Kindsvater was dagegen hat.
Ich würde gerne sehen, wie sich das alles entwickelt wenn der Kindsvater hier in Deutschland ist. Ich habe ihm natürlich erklärt dass unsere beiden Kulturen verschieden sind und er Dinge, die dort normal sind hier in D einfach nciht bringen kann. Er meinte er kann sich anpassen etc.
Meine Frage jetzt: Kann man auch im Nachhinein noch den Vater in die Geburtsurkunde eintragen lassen? Zur Geburt wird er sowieso noch nciht hier sein. Habe irgendwann mal etwas von Vaterschaftsanerkennung gelesen.
Wie würde es vom finaziellen aussehen? Er kann mich mit dem Gehalt aus seinem Heimatland nciht unterstützen. Wenn ich ihn als Vater angebe und er nichts zahlen kann für sein Kind, würde mir dann von einer BEhörde etwas zustehen? Habe gelesen, wenn ich keinen Vater angebe, bekommt man keine Unterstützung vom Staat. Das finde ich ein wenig seltsam.

P.S.: Sein Heimatland ist aus Lateinamerika
born-in-helsinki
18903 Beiträge
04.05.2017 22:32
Ich kann mal von einer Freundin berichten, die war von einem Argentinier schwanger (hat es aber nicht bekommen) und fuer sie stand klar fest das er nicht (erstmal zumindest) in die Urkunde kommt.
EInfach aus den Gruenden die du nanntest, was wenn ihr dort seid und er sein Kind einbehält und du nix machen kannst.
Gerade weil es nicht so rosig bei euch ist, wuerde ich es zur SIcherheit des Kindes nicht tun und es evtl nachträglich machen. Ich bin bei sowas eher skeptisch.
(habe hier auch viele Geschichten mitbekommen wo ausländische Eöternteile das Land nicht verlassen können mit Kind weil der Vater es nicht erlaubt und sie nun hier leben muessen um bei ihren Kindern zu sein)
Yuri
5346 Beiträge
04.05.2017 22:37
aber eine vaterschaftsanerkennung hat doch nichts mit dem sorgerecht zu tun?
du würdest ja das alleinige SG bekommen, insofern ihr es nicht beantragt beim jugendamt.

finanziell ist es glaube so, das wenn kein vater drin steht, du vom JA unterhaltsvorschuss bekommst.
sollte aber raus kommen, das du den vater kennst bzw "verheimlicht" hast, müsstest du bzw er das zurück zahlen.

korrigiert mich bitte, falls ich nun daneben lag.

zu dem eigentlichen thema..wie schon erwähnt wurde, würde ich ihn wohl auch nicht eintragen wollen. es wäre was anderes wenn er hier sesshaft wäre und all das drum rum. aber so
DieEine2
1869 Beiträge
04.05.2017 22:56
Zitat von Yuri:

aber eine vaterschaftsanerkennung hat doch nichts mit dem sorgerecht zu tun?
du würdest ja das alleinige SG bekommen, insofern ihr es nicht beantragt beim jugendamt.



Das zählt in Deutschland.
Andere Länder haben ihre eigenen Gesetze.
Pinchen17
109 Beiträge
04.05.2017 22:58
Zitat von Yuri:

aber eine vaterschaftsanerkennung hat doch nichts mit dem sorgerecht zu tun?
du würdest ja das alleinige SG bekommen, insofern ihr es nicht beantragt beim jugendamt.

finanziell ist es glaube so, das wenn kein vater drin steht, du vom JA unterhaltsvorschuss bekommst.
sollte aber raus kommen, das du den vater kennst bzw "verheimlicht" hast, müsstest du bzw er das zurück zahlen.

korrigiert mich bitte, falls ich nun daneben lag.

zu dem eigentlichen thema..wie schon erwähnt wurde, würde ich ihn wohl auch nicht eintragen wollen. es wäre was anderes wenn er hier sesshaft wäre und all das drum rum. aber so


Du liegst daneben

Wie es richtig ist schreib ich morgen! Gute Nacht.
nilou
14053 Beiträge
05.05.2017 07:09
Wenn du den Vater nicht angibst obwohl du weißt wer es ist steht dir keinerlei Leistung vom Staat zu. Insbesondere kein Unterhaltsborschuss. Der ist dafür da einzuspringen wenn der Vater nicht zahlen kann. Sie holen bzw versuchen aber sich das Geld vom Vater zurück zu holen.

Also wenn du ihn nicht angibst gibt es nichts.

Wenn du ihn angibst hast du das alleinige Sorgerecht es sei denn er beantragt es, ob er es bekommen wird wenn er hier nicht wohnt weiß ich nicht. Ohne Sorgerecht und somit Aufenthaltsbestimungsrecht kann er mit dem Kind aus Deutschland nicht ausreisen. Insbesondere weder fliegen noch Schiff. Wie soll er also ohne dein Einverstöndnis nach Südamerika kommen? Und ob dort dann zählt ob er in der deutschen Geburtsurkunde steht oder nicht wage ich zu bezweifeln. Letztendlich könnte er auch einfach so verschwinden ohne das eine Behörde da involviert wird. Wenn du so etwas vermeiden willst eben niemals nach Lateinamerika solange sein Kind nicht 18 ist.

Ich denke ein Kind hat ein Recht darauf seine Wurzeln zu kennen. Und dazu gehören auch beide Namen schwarz auf weis in der Geburtsurkunde.

War das Kind geplant?

born-in-helsinki
18903 Beiträge
05.05.2017 07:13
Sie und das kind werden doch sicherlich auch in das land fliegen und je nsch land, hat der vater automatisch das sorgerecht, egal wie es in einem anderen land ist.
Man verweigert ja die herkunft nicht, man fährt ne sichere schiene.
Natürlich hofft man, es geht alles gut, man streitet sich nie und der vater nimmt es hin, sein kind erstmal nur ein oder zwei mal im jahr zu sehen.
Leider sieht das ja oft anders aus.

Und ob das kind geplant war, ist doch irrelevant.
mädchenMama2015
1379 Beiträge
05.05.2017 07:16
Zitat von Nicsisch:

Wenn du den Vater nicht angibst obwohl du weißt wer es ist steht dir keinerlei Leistung vom Staat zu. Insbesondere kein Unterhaltsborschuss. Der ist dafür da einzuspringen wenn der Vater nicht zahlen kann. Sie holen bzw versuchen aber sich das Geld vom Vater zurück zu holen.

Also wenn du ihn nicht angibst gibt es nichts.

Wenn du ihn angibst hast du das alleinige Sorgerecht es sei denn er beantragt es, ob er es bekommen wird wenn er hier nicht wohnt weiß ich nicht. Ohne Sorgerecht und somit Aufenthaltsbestimungsrecht kann er mit dem Kind aus Deutschland nicht ausreisen. Insbesondere weder fliegen noch Schiff. Wie soll er also ohne dein Einverstöndnis nach Südamerika kommen? Und ob dort dann zählt ob er in der deutschen Geburtsurkunde steht oder nicht wage ich zu bezweifeln. Letztendlich könnte er auch einfach so verschwinden ohne das eine Behörde da involviert wird. Wenn du so etwas vermeiden willst eben niemals nach Lateinamerika solange sein Kind nicht 18 ist.

Ich denke ein Kind hat ein Recht darauf seine Wurzeln zu kennen. Und dazu gehören auch beide Namen schwarz auf weis in der Geburtsurkunde.

War das Kind geplant?


Aber wenn man keinen Vater angibt bzw Vater unbekannt,bekommt man doch ganz normal Unterhaltsvorschuss ? Meine beste Freundin hat den Vater nicht angegeben und bekommt es. Klar wenn man da sagt dass man weiss wer der Vater ist aber es nicht sagen will,ist es logisch dass man nichts bekommt
Zum eigentlichen Thema, ich würde ihn nicht angeben...
Mein ex freund (russe mit russischem pass) hat mir damals als ich schwanger von ihm war von vorne herein gesagt wie das läuft,dass wenn ich mich trenne er das Kind nimmt und ab nach Russland. Bei sowas wär ich immer ganz vorsichtig ...
05.05.2017 07:19
Du brauchst aber im kh dann auch Urkunden von ihm, Geburtsurkunde und ich glaube noch andere Sachen .. Frage dort nach vorher.
nilou
14053 Beiträge
05.05.2017 07:27
Zitat von born-in-helsinki:

Sie und das kind werden doch sicherlich auch in das land fliegen und je nsch land, hat der vater automatisch das sorgerecht, egal wie es in einem anderen land ist.
Man verweigert ja die herkunft nicht, man fährt ne sichere schiene.
Natürlich hofft man, es geht alles gut, man streitet sich nie und der vater nimmt es hin, sein kind erstmal nur ein oder zwei mal im jahr zu sehen.
Leider sieht das ja oft anders aus.

Und ob das kind geplant war, ist doch irrelevant.


Wenn sie in das Land fliegen obwohl sie Angst davor hat er könnte das Kind behalten hilft auch kein fehlender Eintrag in der Geburtsurkunde.

Geplant oder nicht: wenn er schon immer so unzuverlässig war und sie ja ein erhebliches Vertrauensproblem hat würde ich mich bei einem geplanten Kind schon fragen ob es nicht sinnvoller gewesen wäre sich vorher darüber Gedanken zu machen. Das klingt jetzt alles nach Mega Stress und Ärger.
Yvoulin
1088 Beiträge
05.05.2017 07:30
Ist es nicht so, dass man den Vater nur in die Geburtsurkunde eintragen lassen kann, wenn man eine Vaterhaftsanerkennung gemacht hat?
Uns wurde nämlich gesagt, dass wir, wenn wir das nach der Geburt machen, eine Geburtsurkunde mit Namen meines Freundes als Vater bekommen, sonst stehe nur ich drin.
nilou
14053 Beiträge
05.05.2017 07:30
Zitat von mädchenMama2015:

Zitat von Nicsisch:

Wenn du den Vater nicht angibst obwohl du weißt wer es ist steht dir keinerlei Leistung vom Staat zu. Insbesondere kein Unterhaltsborschuss. Der ist dafür da einzuspringen wenn der Vater nicht zahlen kann. Sie holen bzw versuchen aber sich das Geld vom Vater zurück zu holen.

Also wenn du ihn nicht angibst gibt es nichts.

Wenn du ihn angibst hast du das alleinige Sorgerecht es sei denn er beantragt es, ob er es bekommen wird wenn er hier nicht wohnt weiß ich nicht. Ohne Sorgerecht und somit Aufenthaltsbestimungsrecht kann er mit dem Kind aus Deutschland nicht ausreisen. Insbesondere weder fliegen noch Schiff. Wie soll er also ohne dein Einverstöndnis nach Südamerika kommen? Und ob dort dann zählt ob er in der deutschen Geburtsurkunde steht oder nicht wage ich zu bezweifeln. Letztendlich könnte er auch einfach so verschwinden ohne das eine Behörde da involviert wird. Wenn du so etwas vermeiden willst eben niemals nach Lateinamerika solange sein Kind nicht 18 ist.

Ich denke ein Kind hat ein Recht darauf seine Wurzeln zu kennen. Und dazu gehören auch beide Namen schwarz auf weis in der Geburtsurkunde.

War das Kind geplant?


Aber wenn man keinen Vater angibt bzw Vater unbekannt,bekommt man doch ganz normal Unterhaltsvorschuss ? Meine beste Freundin hat den Vater nicht angegeben und bekommt es. Klar wenn man da sagt dass man weiss wer der Vater ist aber es nicht sagen will,ist es logisch dass man nichts bekommt
Zum eigentlichen Thema, ich würde ihn nicht angeben...
Mein ex freund (russe mit russischem pass) hat mir damals als ich schwanger von ihm war von vorne herein gesagt wie das läuft,dass wenn ich mich trenne er das Kind nimmt und ab nach Russland. Bei sowas wär ich immer ganz vorsichtig ...


Du bekommst es nur wenn du wirklich nicht weißt er es ist. Wenn du hier lügst können sie das Geld bestimmt wieder holen und zwar von der Mutter. glaube selbst wenn du es nicht weißt musst du wenn du Vermutungen hast diese angeben. Ich Gaube einer der Fälle die wirklich sicher sind: man wird schwanger vom ONS und weis außer Vornamen nichts.

born-in-helsinki
18903 Beiträge
05.05.2017 07:31
Zitat von Nicsisch:

Zitat von born-in-helsinki:

Sie und das kind werden doch sicherlich auch in das land fliegen und je nsch land, hat der vater automatisch das sorgerecht, egal wie es in einem anderen land ist.
Man verweigert ja die herkunft nicht, man fährt ne sichere schiene.
Natürlich hofft man, es geht alles gut, man streitet sich nie und der vater nimmt es hin, sein kind erstmal nur ein oder zwei mal im jahr zu sehen.
Leider sieht das ja oft anders aus.

Und ob das kind geplant war, ist doch irrelevant.


Wenn sie in das Land fliegen obwohl sie Angst davor hat er könnte das Kind behalten hilft auch kein fehlender Eintrag in der Geburtsurkunde.

Geplant oder nicht: wenn er schon immer so unzuverlässig war und sie ja ein erhebliches Vertrauensproblem hat würde ich mich bei einem geplanten Kind schon fragen ob es nicht sinnvoller gewesen wäre sich vorher darüber Gedanken zu machen. Das klingt jetzt alles nach Mega Stress und Ärger.


Kinder mit einem ausländer zu haben, ist immer stress. Egal wie super die beziehung zueinander ist.
Ich spreche da aus eigener erfahrung
nilou
14053 Beiträge
05.05.2017 07:33
Zitat von born-in-helsinki:

Zitat von Nicsisch:

Zitat von born-in-helsinki:

Sie und das kind werden doch sicherlich auch in das land fliegen und je nsch land, hat der vater automatisch das sorgerecht, egal wie es in einem anderen land ist.
Man verweigert ja die herkunft nicht, man fährt ne sichere schiene.
Natürlich hofft man, es geht alles gut, man streitet sich nie und der vater nimmt es hin, sein kind erstmal nur ein oder zwei mal im jahr zu sehen.
Leider sieht das ja oft anders aus.

Und ob das kind geplant war, ist doch irrelevant.


Wenn sie in das Land fliegen obwohl sie Angst davor hat er könnte das Kind behalten hilft auch kein fehlender Eintrag in der Geburtsurkunde.

Geplant oder nicht: wenn er schon immer so unzuverlässig war und sie ja ein erhebliches Vertrauensproblem hat würde ich mich bei einem geplanten Kind schon fragen ob es nicht sinnvoller gewesen wäre sich vorher darüber Gedanken zu machen. Das klingt jetzt alles nach Mega Stress und Ärger.


Kinder mit einem ausländer zu haben, ist immer stress. Egal wie super die beziehung zueinander ist.
Ich spreche da aus eigener erfahrung


Deswegen ja. Und wenn es da im Vorfeld schon noch mehr Stress und eben dieses extreme Vertrauensroblem gibt ... Oder hast bzw hattest du Angst das Dein Finne sich euer Kind schnappt und abhaut?
born-in-helsinki
18903 Beiträge
05.05.2017 07:36
Zitat von Nicsisch:

Zitat von born-in-helsinki:

Zitat von Nicsisch:

Zitat von born-in-helsinki:

Sie und das kind werden doch sicherlich auch in das land fliegen und je nsch land, hat der vater automatisch das sorgerecht, egal wie es in einem anderen land ist.
Man verweigert ja die herkunft nicht, man fährt ne sichere schiene.
Natürlich hofft man, es geht alles gut, man streitet sich nie und der vater nimmt es hin, sein kind erstmal nur ein oder zwei mal im jahr zu sehen.
Leider sieht das ja oft anders aus.

Und ob das kind geplant war, ist doch irrelevant.


Wenn sie in das Land fliegen obwohl sie Angst davor hat er könnte das Kind behalten hilft auch kein fehlender Eintrag in der Geburtsurkunde.

Geplant oder nicht: wenn er schon immer so unzuverlässig war und sie ja ein erhebliches Vertrauensproblem hat würde ich mich bei einem geplanten Kind schon fragen ob es nicht sinnvoller gewesen wäre sich vorher darüber Gedanken zu machen. Das klingt jetzt alles nach Mega Stress und Ärger.


Kinder mit einem ausländer zu haben, ist immer stress. Egal wie super die beziehung zueinander ist.
Ich spreche da aus eigener erfahrung


Deswegen ja. Und wenn es da im Vorfeld schon noch mehr Stress und eben dieses extreme Vertrauensroblem gibt ... Oder hast bzw hattest du Angst das Dein Finne sich euer Kind schnappt und abhaut?

Ich bin innerhalb europas, das ist noch mal was anderes. Aber ja, finnen können ihre kinder hier auch festhalten. Und da gihtces genug. Meist väter
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