Mütter- und Schwangerenforum

Ausländischen Vater angeben bei Geburt ?

Gehe zu Seite:
born-in-helsinki
18902 Beiträge
05.05.2017 07:42
Dazu kommt, das ich ka auch hier lebe und es nicht vorhabe wegzuziehen.
Ausserdem finde ixh immer das es schwer ist zwei verschiedene kulturen zu verbinden.
Selbst innerhalb europas ist es schwer.
Da ist es so nochmal schwerer.
Meine freundin die ein jahr in argentinien gelebt hat, bestätigt das übrigedns
Deswegen wäre ich eben vorsichtig.
Und der papierkram zum eintragen ist auch nicht ohne.
Pinchen17
109 Beiträge
05.05.2017 10:24
Zitat von Lanagirl:

Meine Frage jetzt: Kann man auch im Nachhinein noch den Vater in die Geburtsurkunde eintragen lassen? Zur Geburt wird er sowieso noch nciht hier sein. Habe irgendwann mal etwas von Vaterschaftsanerkennung gelesen.

Wie würde es vom finaziellen aussehen? Er kann mich mit dem Gehalt aus seinem Heimatland nciht unterstützen. Wenn ich ihn als Vater angebe und er nichts zahlen kann für sein Kind, würde mir dann von einer BEhörde etwas zustehen? Habe gelesen, wenn ich keinen Vater angebe, bekommt man keine Unterstützung vom Staat. Das finde ich ein wenig seltsam.

P.S.: Sein Heimatland ist aus Lateinamerika


Jetzt noch mal geordnet.

Für die Geburtsurkunde benötigt das Krankenhaus deine Geburtsurkunde und wenn der Vater eingetragen werden soll seine Geburtsurkunde (in dem Fall auch eine Übersetzung), eine Vaterschaftsanerkennung und ggf weitere Urkunden wie Ehe, Scheidung usw. Außerdem muss er auf dem Formular fürs Standesamt wegen der Namensführung des Kindes unterschreiben.

Ich gehe davon aus, dass du weder seine Geburtsurkunde noch eine Vaterschaftsanerkennung hast. Demnach würdest erst mal nur du als Mutter eingetragen werden.

Wenn ihr irgendwann eine Vaterschaftsanerkennung habt könnt ihr eine neue Geburtsurkunde mit beiden Eltern bekommen.

Der zweite Teil ist Unterhaltsvorschuss. Du kannst nach der Geburt beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen und wirst es auch bekommen. Du solltest beim Jugendamt angeben wer der Vater ist. Unser Jugendamt ermittelt zB gar nicht ins Ausland... Den Vater nicht anzugeben wäre falsch. Du kennst ihn ja, er kann eh nicht zahlen also unproblematisch. Solltest du ihn verschweigen und die ertappen
Dich beim Lügen gibt's keine Kohle.

Zu der rechtlichen Situation in Lateinamerika kann ich nichts sagen.

Noch Fragen?
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 5 mal gemerkt