Mütter- und Schwangerenforum

Autounfall - was nun?

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29.05.2017 20:44
Zitat von JaneMargolis:

Zitat von Engelchen1711:

Zitat von JaneMargolis:

Aus meiner Sicht müssten Sie den Anwalt nur dann bezahlen, wenn die Sache tatsächlich vor Gericht entschieden würde, und dabei heraus käme, dass das Ursprungsangebot der Versicherung nicht rechtens war.

Es ist ja schon ein bisschen die Frage, ob das Einschalten eines Anwalts tatsächlich notwendig war und das ist es eben nur, wenn das Angebot der Versicherung im Laufe eines Prozesses nach oben korrigiert würde.
stimmt nicht, mein Unfallgegner hat sich auch sofort n Anwalt genommen
obwohl ich ja zugegeben habe das ich drauf gefahren bin. Trotzdem musste meine
Versicherung das zahlen.


Wahnsinn, ich hätte gewettet, dass die sich in der Regel bei sowas quer stellen. Schon wieder was gelernt
vll lags an der Versicherung
29.05.2017 20:48
Zitat von Engelchen1711:

Zitat von JaneMargolis:

Zitat von Engelchen1711:

Zitat von JaneMargolis:

Aus meiner Sicht müssten Sie den Anwalt nur dann bezahlen, wenn die Sache tatsächlich vor Gericht entschieden würde, und dabei heraus käme, dass das Ursprungsangebot der Versicherung nicht rechtens war.

Es ist ja schon ein bisschen die Frage, ob das Einschalten eines Anwalts tatsächlich notwendig war und das ist es eben nur, wenn das Angebot der Versicherung im Laufe eines Prozesses nach oben korrigiert würde.
stimmt nicht, mein Unfallgegner hat sich auch sofort n Anwalt genommen
obwohl ich ja zugegeben habe das ich drauf gefahren bin. Trotzdem musste meine
Versicherung das zahlen.


Wahnsinn, ich hätte gewettet, dass die sich in der Regel bei sowas quer stellen. Schon wieder was gelernt
vll lags an der Versicherung


Mag sein, ich glaub auch leider nicht, dass man tatsächlich einen Rechtsanspruch drauf hätte wenn es nur um eine Beratungsleistung geht. Aber Wer weiß
29.05.2017 21:10
Zitat von Engelchen1711:

Zitat von Senami3:

Zitat von sunshine_26:

Also das man ein bußgeld für verursachen eines unfalles bekommt hab ich noch nie gehört.
Unter normalen umständen versteht sich.


Habe ich nur einmal gehört - hier gab es ein Bußgeld für nachgewieses alkoholisiertes Fahren.
ich hab aber eins bekommen, Regen von oben, Sonne von vorn, absolut
besch**** Sicht (auch als die Polizei da war noch) und trotzdem 35€ Verwarngeld.
Auch wenn die Polizei zugegeben hat das die Sicht echt besch**** ist, ist halt so.

Und trotzdem würd ich immer die Polizei holen, lieber zahl ich n Verwarngeld
als hinterher das Theater zu haben.


Hast du das direkt an ort und stelle zahlen müssen?
Choco
4203 Beiträge
29.05.2017 21:11
Zitat von JaneMargolis:

Zitat von Engelchen1711:

Zitat von JaneMargolis:

Zitat von Engelchen1711:

...


Wahnsinn, ich hätte gewettet, dass die sich in der Regel bei sowas quer stellen. Schon wieder was gelernt
vll lags an der Versicherung


Mag sein, ich glaub auch leider nicht, dass man tatsächlich einen Rechtsanspruch drauf hätte wenn es nur um eine Beratungsleistung geht. Aber Wer weiß


Doch hat man, wenn klar ist, daß kein eigenes Mitverschulden vorliegt. Gibt es Gerichtsurteile zu und da wissen die Versicherungen auch
29.05.2017 21:12
Zitat von sunshine_26:

Zitat von Engelchen1711:

Zitat von Senami3:

Zitat von sunshine_26:

Also das man ein bußgeld für verursachen eines unfalles bekommt hab ich noch nie gehört.
Unter normalen umständen versteht sich.


Habe ich nur einmal gehört - hier gab es ein Bußgeld für nachgewieses alkoholisiertes Fahren.
ich hab aber eins bekommen, Regen von oben, Sonne von vorn, absolut
besch**** Sicht (auch als die Polizei da war noch) und trotzdem 35€ Verwarngeld.
Auch wenn die Polizei zugegeben hat das die Sicht echt besch**** ist, ist halt so.

Und trotzdem würd ich immer die Polizei holen, lieber zahl ich n Verwarngeld
als hinterher das Theater zu haben.


Hast du das direkt an ort und stelle zahlen müssen?
nein kam per Post.
29.05.2017 22:43
Zitat von Choco:

Zitat von JaneMargolis:

Zitat von Engelchen1711:

Zitat von JaneMargolis:

...
vll lags an der Versicherung


Mag sein, ich glaub auch leider nicht, dass man tatsächlich einen Rechtsanspruch drauf hätte wenn es nur um eine Beratungsleistung geht. Aber Wer weiß


Doch hat man, wenn klar ist, daß kein eigenes Mitverschulden vorliegt. Gibt es Gerichtsurteile zu und da wissen die Versicherungen auch


Gut zu wissen, Danke!
29.05.2017 22:47
Zitat von JaneMargolis:

Zitat von Choco:

Zitat von JaneMargolis:

Zitat von Engelchen1711:

...


Mag sein, ich glaub auch leider nicht, dass man tatsächlich einen Rechtsanspruch drauf hätte wenn es nur um eine Beratungsleistung geht. Aber Wer weiß


Doch hat man, wenn klar ist, daß kein eigenes Mitverschulden vorliegt. Gibt es Gerichtsurteile zu und da wissen die Versicherungen auch


Gut zu wissen, Danke!


Ja genau. So habe ich das auch gehört.

Aber wie gesagt, evtl lässt sich die Versicherung auf einen Vergleich ein. Den ein Anwalt ist bekanntlich nicht günstig.
BlödmannVomDienst
25916 Beiträge
30.05.2017 11:09
Zitat von Engelchen1711:

Zitat von sunshine_26:

Zitat von Engelchen1711:

Zitat von Senami3:

...
ich hab aber eins bekommen, Regen von oben, Sonne von vorn, absolut
besch**** Sicht (auch als die Polizei da war noch) und trotzdem 35€ Verwarngeld.
Auch wenn die Polizei zugegeben hat das die Sicht echt besch**** ist, ist halt so.

Und trotzdem würd ich immer die Polizei holen, lieber zahl ich n Verwarngeld
als hinterher das Theater zu haben.


Hast du das direkt an ort und stelle zahlen müssen?
nein kam per Post.


Ich muss jetzt auch ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro zahlen. Seitenspiegel eines parkenden PKW leicht gestreift. Absolute Bagatelle, aber wenn man nen Unfall hat, dann bekommt der Unfallverursacher in der Regel immer ein Verwarn- oder Bußgeld, je nach Schwere des Delikts. Die Polizei KANN im Einzelfall (wenn die Polizisten gerade gute Laune haben) das Verwarngeld erlassen (sozusagen). Passiert in der Praxis aber äußerst selten, so zumindest meine Erfahrung.
30.05.2017 11:43
Zitat von BlödmannVomDienst:

Zitat von Engelchen1711:

Zitat von sunshine_26:

Zitat von Engelchen1711:

...


Hast du das direkt an ort und stelle zahlen müssen?
nein kam per Post.


Ich muss jetzt auch ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro zahlen. Seitenspiegel eines parkenden PKW leicht gestreift. Absolute Bagatelle, aber wenn man nen Unfall hat, dann bekommt der Unfallverursacher in der Regel immer ein Verwarn- oder Bußgeld, je nach Schwere des Delikts. Die Polizei KANN im Einzelfall (wenn die Polizisten gerade gute Laune haben) das Verwarngeld erlassen (sozusagen). Passiert in der Praxis aber äußerst selten, so zumindest meine Erfahrung.


Tja in D ticken die uhren wohl anders als in Ö
01.06.2017 22:23
Zitat von Choco:

Zitat von JaneMargolis:

Aus meiner Sicht müssten Sie den Anwalt nur dann bezahlen, wenn die Sache tatsächlich vor Gericht entschieden würde, und dabei heraus käme, dass das Ursprungsangebot der Versicherung nicht rechtens war.

Es ist ja schon ein bisschen die Frage, ob das Einschalten eines Anwalts tatsächlich notwendig war und das ist es eben nur, wenn das Angebot der Versicherung im Laufe eines Prozesses nach oben korrigiert würde.


Das ist so nicht richtig. Die Versicherung muss die TS so entschädigen, als sei der Unfall nicht passiert. Da sie kein Fachwissen im Verkehrsrecht hat oder weiß, was ein angemessenes Schmerzensgeld ist, steht ihr ein Anwalt schon zu. Und es ist nunmal definitiv so, daß Versicherungen einem so wenig wie möglich versuchen anzubieten, wenn man als 'Normalo' mit redet.


Ganz genau so ist es.
Choco
4203 Beiträge
01.06.2017 23:15
Gibt's hier was neues?
02.06.2017 06:51
Zitat von Choco:

Gibt's hier was neues?


Nicht wirklich.

Die Schuldfrage ist geklärt, Babyschale, Schmerzensgeld wird auch gezahlt. Naja ist nun nur noch die Frage wie viel. Derzeit füllen wir alles aus. Ein Papierkrieg wieder.

Dem Anwalt haben wir nun doch wieder abgesagt. Fühlte mich nicht wohl dabei.
Obsidian
15967 Beiträge
02.06.2017 08:08
Zitat:
Zitat von Engelchen1711:

Habe ich nur einmal gehört - hier gab es ein Bußgeld für nachgewieses alkoholisiertes Fahren.
ich hab aber eins bekommen, Regen von oben , Sonne von vorn, absolut
besch**** Sicht (auch als die Polizei da war noch) und trotzdem 35€ Verwarngeld.


Hör doch auf
03.06.2017 23:34
Zitat:
Zitat von Obsidian:

Zitat von Engelchen1711:

Habe ich nur einmal gehört - hier gab es ein Bußgeld für nachgewieses alkoholisiertes Fahren.
ich hab aber eins bekommen, Regen von oben , Sonne von vorn, absolut
besch**** Sicht (auch als die Polizei da war noch) und trotzdem 35€ Verwarngeld.


Hör doch auf
ja wusst nicht wie ich es anders beschreiben soll
war nur son Stückchen Regenwolke (blödes Wetter halt )
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