Mütter- und Schwangerenforum

Bekommt der Vater den Grund mitgeteilt warum der Unterhaltsvorschuss Anspruch der Mutter erlischt?

SüßeMami
66 Beiträge
11.01.2018 19:25
Hallo Ihr lieben

kann mir vielleicht jemand sagen ob der Vater einen Grund genannt bekommt wenn der Unterhaltsvorschuss Anspruch der Mutter z.B durch Heirat erlischt?

Liebe Grüße
nilou
14053 Beiträge
11.01.2018 19:27
Selbst wenn er den Grund nicht mitgeteilt bekommt. Welche Gründe führen wohl zum Wegfall. Also wenn er nicht blöd ist kann er es sich denken.
11.01.2018 19:35
Wenn er nachhakt bestimmt.
Aber ich dachte, bei Hochzeit ist der Unterhalt unberührt...?!

Erst bei Adoption erlischt dieser.

Oder verwechsel ich da etwas ?
SüßeMami
66 Beiträge
11.01.2018 19:39
Zitat von Bauernschnitte:

Wenn er nachhakt bestimmt.
Aber ich dachte, bei Hochzeit ist der Unterhalt unberührt...?!

Erst bei Adoption erlischt dieser.

Oder verwechsel ich da etwas ?


Wenn ich heirate erlischt mein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.
LauraMmK
1004 Beiträge
11.01.2018 19:40
Am Anspruch auf Unterhalt ändert sich durch Heirat nichts, aber am Anspruch auf UnterhaltsVorschuss.
Damit man es mit Kind nicht schwer genug hat, einen neuen Partner zu finden, darf der neue Ehemann bei Vätern, die nicht zahlen “können“ dann für das Kind aufkommen.
Ist total nett...

Zur TS:
Ich wüsste nicht, dass es einen anderen Grund, als Hochzeit oder Tod des Kindes gibt. Er wird es sich wohl denken können...
Zwerginator
7678 Beiträge
11.01.2018 19:40
Zitat von Bauernschnitte:

Wenn er nachhakt bestimmt.
Aber ich dachte, bei Hochzeit ist der Unterhalt unberührt...?!

Erst bei Adoption erlischt dieser.

Oder verwechsel ich da etwas ?

Unterhaltsvorschuss gibt es nur für Alleinerziehende, und das ist man nach einer Heirat quasi nicht mehr.
Nine85
6275 Beiträge
12.01.2018 05:55
Zitat von LauraMmK:

Am Anspruch auf Unterhalt ändert sich durch Heirat nichts, aber am Anspruch auf UnterhaltsVorschuss.
Damit man es mit Kind nicht schwer genug hat, einen neuen Partner zu finden, darf der neue Ehemann bei Vätern, die nicht zahlen “können“ dann für das Kind aufkommen.
Ist total nett...

Zur TS:
Ich wüsste nicht, dass es einen anderen Grund, als Hochzeit oder Tod des Kindes gibt. Er wird es sich wohl denken können...


Genau... Aber Rechte hat der neue Partner am Kind keine. Aber zahlen darf er
12.01.2018 06:41
Zitat von Zwerginator:

Zitat von Bauernschnitte:

Wenn er nachhakt bestimmt.
Aber ich dachte, bei Hochzeit ist der Unterhalt unberührt...?!

Erst bei Adoption erlischt dieser.

Oder verwechsel ich da etwas ?

Unterhaltsvorschuss gibt es nur für Alleinerziehende, und das ist man nach einer Heirat quasi nicht mehr.


Mit neuem Partner schon nicht , aber dann hatte ich das verwechselt. Das ist ja auch blöd geregelt.
nilou
14053 Beiträge
12.01.2018 07:51
Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Zwerginator:

Zitat von Bauernschnitte:

Wenn er nachhakt bestimmt.
Aber ich dachte, bei Hochzeit ist der Unterhalt unberührt...?!

Erst bei Adoption erlischt dieser.

Oder verwechsel ich da etwas ?

Unterhaltsvorschuss gibt es nur für Alleinerziehende, und das ist man nach einer Heirat quasi nicht mehr.


Mit neuem Partner schon nicht , aber dann hatte ich das verwechselt. Das ist ja auch blöd geregelt.


Bei neuen Partner spielt es wenn nur eine Rolle wenn man zusammen wohnt. Solange man allein mit dem Kind wohnt ist man immer Alleinerziehend.

MiramitLionel
7456 Beiträge
12.01.2018 08:12
Zitat von Nicsisch:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Zwerginator:

Zitat von Bauernschnitte:

Wenn er nachhakt bestimmt.
Aber ich dachte, bei Hochzeit ist der Unterhalt unberührt...?!

Erst bei Adoption erlischt dieser.

Oder verwechsel ich da etwas ?

Unterhaltsvorschuss gibt es nur für Alleinerziehende, und das ist man nach einer Heirat quasi nicht mehr.


Mit neuem Partner schon nicht , aber dann hatte ich das verwechselt. Das ist ja auch blöd geregelt.


Bei neuen Partner spielt es wenn nur eine Rolle wenn man zusammen wohnt. Solange man allein mit dem Kind wohnt ist man immer Alleinerziehend.


Ich bekomme unterhaltsvorschuss und lebe mit Partner. Erst wenn ich ihn heirate , fällt der Vorschuss weg
nilou
14053 Beiträge
12.01.2018 16:07
Zitat von MiramitLionel:

Zitat von Nicsisch:

Zitat von Bauernschnitte:

Zitat von Zwerginator:

...


Mit neuem Partner schon nicht , aber dann hatte ich das verwechselt. Das ist ja auch blöd geregelt.


Bei neuen Partner spielt es wenn nur eine Rolle wenn man zusammen wohnt. Solange man allein mit dem Kind wohnt ist man immer Alleinerziehend.


Ich bekomme unterhaltsvorschuss und lebe mit Partner. Erst wenn ich ihn heirate , fällt der Vorschuss weg


Ja das ist die Besonderheit beim Unterhaltsvorschuss. Du bist aber nicht mehr LSt kl 2 zB oder giltst als Alleinerziehend.
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