Mütter- und Schwangerenforum

Brauch eure Hilfe

19.01.2008 16:57
Huhu Ihr lieben

ich hab da mal ne frage weil meine familie mich mit dem thema nicht in ruhe lässt

Ich bin mit meinem mann verheiratet aber nicht nach deutschem gesetzt.wir bekommen ja im mai das erste kind

meine tante fragte mich zum beispiel eben,wie ich das mit dem sorgerecht machen will.denn meine oma sagte das es bei den deutschen so ist,das das sorgerecht automatisch die mutter bekommt

meine freundin hat mir geraten das gemeinsame sorgerecht zu beantragen(was ich eigentlich immer wollte)
meine oma hat mir jetzt erzählt,ds mein mann unterhalt für das kind zahlen muss,obwohl wir seit 4 jahren zusammen leben.ich kann mir das aber nicht vorstellen

ich wollte ja gern noch auf deutsch heiraten,aber hab ich dann nachteile wegen der steuerklasse?

wo informiere ich mich wegen dem unterhalt

vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen

LG Collchen
19.01.2008 21:53
Ich glaube wenn man heiratet hat man eher Vorteile bezügl. der Steuerklasse. Und ich glaube auch, dass Dein Mann verpflicht ist Dich zu unterhalten also Unterhalt zu zahlen, wenn er selbst Geld verdient.
21.01.2008 19:49
auch wenn man verheiratet ist?
sindybe
3954 Beiträge
21.01.2008 19:58
Hallo Mädels.
Also soweit ich weiss, ist es so. Wenn man das gemeinsame sorgerecht hat und sich trennt. benötigt der teil, bei dem das kind lebt ständig irgendwelche einwilligungen und erlaubnisse die das kind betreffen. sprich zb klassenfahrten, op´s usw.
unterhalt muss nur gezahlt werden, wenn das leibliche kind nicht mit im haushalt lebt.
21.01.2008 20:01
das mit den unterschriften hab ich auch gehört

und das mit dem unterhalt ist doch auch so,das mutter und vater zahlen müssen wenn das kind alleine lebt oder
22.01.2008 12:24
Wenn du verheiratet bist haben so weit ich weiß beite das gemeinsame sorgerecht.
23.01.2008 18:12
ja naklar

aber wir sind zur zeit nicht nach deutschem gesetzt verheiratet
23.01.2008 18:35
He wie jetzt seit ihr verheiratet oder nicht.
Suzann
133 Beiträge
23.01.2008 18:56
Hallo liebe Collchen30179,

auch wenn eure Ehe nicht in der Bundesrepublik geschlossen wurde, so gibt es zur Eheschließung mindestens bilaterale bzw. internationale Abkommen zwischen den Ländern! Ergo werden auch im Ausland LEGAL (sprich: amtlich) geschlossene Ehen in der Bundesrepublik anerkannt und umgekehrt. Ihr müsstet doch ein sog. "Internationales Familienbuch" haben?!

Mach dir also keine Sorgen. Um GANZ sicher zu gehen, laß dich bitte bei einer Beratungsstelle für binationale Ehen - gibt es in jeder größeren Stadt!- professionell beraten

Solange ihr verheiratet seid, habt ihr eh gemeinsames Sorgerecht. Ich habe dich so verstanden, dass ihr in der Bundesrepublik eure Eheschließung standesamtlich (noch?) nicht gemeldet habt. Sie können es nicht wissen!Woher auch?! Spätestens nach der Geburt werdet ihr euch mit dieser Thematik auseinandersetzen (müsse)! Denn dann wird die/ der Standesbeamtin/ Standesbeamter die Angaben für die Geburtsurkunde benötigen.

Liebe Grüße
Suzann

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