Mütter- und Schwangerenforum

Dringende Frage zum Umgangsrecht

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MamaBär2013
2815 Beiträge
25.01.2017 07:40
Zitat von MiramitLionel:

Zitat von MamaBär2013:

Betreuter Umgang muss vom Familiengericht beschlossen werden. Du solltest ohne Rücksprache mit dem Jugendamt nicht die Besuche verhindern, das kann negativ für dich laufen. Sofern es nicht geregelt ist habt ihr beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht, also dürft ihr beide darüber entscheiden und nicht du alleine.

Mach einen Termin beim Jugebdamt am besten gleich morgen und such dir einen guten Anwalt. Ich hoffe du hast einen guten Betreuer beim Jugendamt.

Die Bestätigung per WA ist doch ein Beweis.
Leg diese dem Jugendamt vor und dokumentier alles.

Kann ein Lied von dem Mist singen, mich hat das Jugendamt im Stich gelassen.
Drück dir die Daumen, alles Gute.


Danke, das ist lieb von dir.

Also unterbunden habe ich den Umgang nicht, hatte nur geschrieben wir haben dieses Wochenende einen Ausflug vor (ich gehe in drei Wochen zwei Wochen nach Malaga und wollte nochmal viel Zeit mit ihm verbringen). Dazu habe ich ihm geschrieben ich hätte ihn gern ein Wochenende länger, da ich sonst zu wenig Zeit mit ihm habe. Das hat gereicht für ihn um mir direkt mit Jugendamt zu drohen.

Ich melde mich morgen wie es war.

Danke euch allen


Dann soll er gehen, lass dich davon nicht ins Boxhorn jagen.

Du hast ihn informiert und das nicht kurzfristig.

Wie gesagt geh selber zum Jugendamt Schilder Ihnen alles und sich dir auch einen guten Anwalt. Einen der auf Familienrecht spezialisiert ist.

Ich schick dir mal eine PN mit einem Buchtitel.
Sanna12
539 Beiträge
25.01.2017 08:59
Zitat von MiramitLionel:

Zitat von Cookie88:

Dann schalte du zuerst das JA ein.
Unter keinen Umständen würde ich mein Kind dort hinlassen!
Klebeband? Ohrfeige? Zeig den Kerl an!


Das Problem sind die fehlenden Beweise . Aber nein ich kann ihn nicht mehr dort hinschicken . Ich hab Angst um den Kleinen

Ich werde direkt morgen schauen was ich tun kann !


Hallo. Schalte das JA ein. Nehme dir einen Anwalt und klage das alleinige Aufenthaltsbestimungsrecht ein.

Die WhatsApp Nachrichten werden dir beim Gericht nicht sooo viel bringen. Der Vater kann nämlich immer noch sagen, dass er es nicht geschrieben hat.
Jedoch wird der Wille vom Kind sehr berücksichtigt. Es gibt einen beistand usw. Mein kleiner war frische 4 Jahre und auch sein Wille wurde wahrgenommen und es wurde sich nach ihm gerichtet! Wir konnten eine Lösung finden. Wird es so nicht klappen, kommt es zum Hauptverfahren. Da er beide Elternteile gleich ansieht, er selbst bei beiden bleiben will wäre es sehr schwer zu entscheiden, wo er hin soll. Wir Eltern müssten zum psychologischen test usw. Weil der Zwerg halt beide Eltern liebt und bei beiden bleiben will.

Was ich damit sagen möchte, dein Sohn will da nicht hin, es ist gefährlich für ihn. Also kämpfe dafür. Und wie gesagt, auch schon 4 jährige werden angehört und der Wille der Kinder ist dabei sehr wichtig! Also reichen quasi seine Aussagen.

Viel Glück
90gluecklich
141 Beiträge
25.01.2017 11:22
Ich stimme zu, wende dich ans JA.

Hab ich es richtig verstanden, dass du ohne deinen Sohn nach Malaga gehst? Wo wird er in der zeit sein?
serap1981
2740 Beiträge
25.01.2017 11:44
Was hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit dem Umgang zu tun?
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht sagt aus, wo das Kind gemeldet ist, also seinen üblichen Aufenthalt hat. Es sagt nichts über das Umgangsrecht aus.
Geh zum Jugendamt, schildere deine Bedenken gegen den Umgang und bitte dort um Hilfe und Vermittlung. Damit zeigst du dich kooperativ, das wirkt besser als zu sagen, dass du nicht willst, dass er noch Umgang hast. Als Ziel hast du im Kopf, dass du einen förderlichen und sicheren Umgang für euren Sohn haben möchtest
Wenn er von der Arge zu Therapie gezwungen wurde, kannst du die Erkrankungen auch nehmen.
Weißt du, worauf ich hinaus will?
Es wirkt einfach anders. Stell dir vor, jemand kommt zu dir und sagt:
Der X soll keinen Umgang mehr haben, der ist doof und außerdem hat er meinen Sohn geschlagen.
Anders wirkt es:
Mein Sohn hat mir x und y erzählt. Ich habe Angst um seine Sicherheit. Helfen sie mir bitte, dass wir den Umgang so gestalten können, dass er für unseren Sohn gut ist.
Sanna12
539 Beiträge
25.01.2017 12:39
Da hast du natürlich Recht serap.

a hast du natürlich Recht.

Jedoch würde ich das regeln! Ich weiß wovon ich spreche. Meinem ex ging es auch erst um den Umgang. Ich habe den nie verboten und immer alles so geregelt, dass die beiden sich sehen können, wann sie wollen. Bis ER es einklagte, das alleinige Sorgerecht umd Aufenthaltsbestimmungsrecht haben wollte. Es kam aus dem nix, hat mir alles mögliche vorgeworfen, schlecht gemacht usw. Behauptet unser Sohn wird misshandelt usw. Da kann vorher alles super laufen und trotzdem kann sowas passieren.

Deswegen würde ich es regeln. Und so wie sich das liest, kann das auch der TS sehr schnell passieren.
War nicht böse gemeint. Nur dachte ich auch immer, es liegt bei mir, da wir uns dadrauf bei der Trennung geeinigt haben. Ne leider war dem nicht so
serap1981
2740 Beiträge
25.01.2017 12:44
Selbst wenn er klagt, hat er ja vor 1,5Jahren zugestimmt, dass der Sohn bei ihr bleibt. Da muss er schon gute Gründe auffahren, warum es plötzlich nicht mehr gut sein soll. Stichwort Kontinuitätsprinzip.
Und wenn sie es jetzt einklagt, hat sie jetzt den Stress und die Kosten, aber auch keine Sicherheit. Er könnte dann genauso immer noch auf Übertragung des ABR klagen. Gewonnen hat man damit nichts, außer bei Gericht sich einen entsprechenden Ruf erarbeitet. Und den wird man so schnell nicht wieder los.
Es ist einfach so, dass 90% aller Streitereien um die Kinder nur Machtkämpfe der Eltern auf dem Rücken der Kinder sind. Da reagieren Ämter und Gerichte inzwischen nicht mehr ganz vorurteilsfrei. Ist leider so, aber nicht verwunderlich.
Sanna12
539 Beiträge
25.01.2017 13:08
Zitat von serap1981:

Selbst wenn er klagt, hat er ja vor 1,5Jahren zugestimmt, dass der Sohn bei ihr bleibt. Da muss er schon gute Gründe auffahren, warum es plötzlich nicht mehr gut sein soll. Stichwort Kontinuitätsprinzip.
Und wenn sie es jetzt einklagt, hat sie jetzt den Stress und die Kosten, aber auch keine Sicherheit. Er könnte dann genauso immer noch auf Übertragung des ABR klagen. Gewonnen hat man damit nichts, außer bei Gericht sich einen entsprechenden Ruf erarbeitet. Und den wird man so schnell nicht wieder los.
Es ist einfach so, dass 90% aller Streitereien um die Kinder nur Machtkämpfe der Eltern auf dem Rücken der Kinder sind. Da reagieren Ämter und Gerichte inzwischen nicht mehr ganz vorurteilsfrei. Ist leider so, aber nicht verwunderlich.


Hmm, mein ex hat auch vor 2 Jahren zugestimmt. Das war irgendwo nicht mehr wichtig.
Die Kindeswohlgefährdung war recht schnell vom Tisch, jedoch hätte er trotzdem locker das AB bekommen können. Also würde ich mir nur deswegen nicht so sicher sein.

Was die Machtkämpfe angeht, hast du leider Recht.

Naja, ich finde schon, dass es der TS was bringen würde. Denn der Zwerg würde auch Aussagen " müssen". Und in diesem Fall, würde der Vater mit Sicherheit das AB nicht bekommen.

Jedoch wäre es natürlich am besten erstmal zum Ja zu gehen
MiramitLionel
7456 Beiträge
25.01.2017 13:26
Zitat von 90gluecklich:

Ich stimme zu, wende dich ans JA.

Hab ich es richtig verstanden, dass du ohne deinen Sohn nach Malaga gehst? Wo wird er in der zeit sein?


In der Zeit wird er bei meinem Partner sein. Er versteht sich super mit ihm und ich bin gespannt, ob dann auch angekreidet wird, dass mein Freund für ihn die Vaterperson ist...

Ich bin auf einer Sprachenschule, gehe daher zwei Wochen zum Schüleraustausch nach Malaga, mit dem Erasmus-Programm. Diese Chance möchte ich gerne nutzen, gehe auch dort dann in die Schule.

Lionel geht morgens in den Kindergarten und nachmittags holt ihn mein Partner ab und verbringt den restlichen Tag mit ihm.
MiramitLionel
7456 Beiträge
25.01.2017 13:27
Zitat von serap1981:

Was hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit dem Umgang zu tun?
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht sagt aus, wo das Kind gemeldet ist, also seinen üblichen Aufenthalt hat. Es sagt nichts über das Umgangsrecht aus.
Geh zum Jugendamt, schildere deine Bedenken gegen den Umgang und bitte dort um Hilfe und Vermittlung. Damit zeigst du dich kooperativ, das wirkt besser als zu sagen, dass du nicht willst, dass er noch Umgang hast. Als Ziel hast du im Kopf, dass du einen förderlichen und sicheren Umgang für euren Sohn haben möchtest
Wenn er von der Arge zu Therapie gezwungen wurde, kannst du die Erkrankungen auch nehmen.
Weißt du, worauf ich hinaus will?
Es wirkt einfach anders. Stell dir vor, jemand kommt zu dir und sagt:
Der X soll keinen Umgang mehr haben, der ist doof und außerdem hat er meinen Sohn geschlagen.
Anders wirkt es:
Mein Sohn hat mir x und y erzählt. Ich habe Angst um seine Sicherheit. Helfen sie mir bitte, dass wir den Umgang so gestalten können, dass er für unseren Sohn gut ist.


Ja, das verstehe ich. Ich habe beim Jugendamt angerufen, meine zuständige Sachbearbeiterin sei vormittags erreichbar. Ich werde sie morgen noch einmal von der Schule aus versuchen zu erreichen und mit ihr ein Gespräch vereinbaren.
MiramitLionel
7456 Beiträge
25.01.2017 13:31
Zitat von serap1981:

Selbst wenn er klagt, hat er ja vor 1,5Jahren zugestimmt, dass der Sohn bei ihr bleibt. Da muss er schon gute Gründe auffahren, warum es plötzlich nicht mehr gut sein soll. Stichwort Kontinuitätsprinzip.
Und wenn sie es jetzt einklagt, hat sie jetzt den Stress und die Kosten, aber auch keine Sicherheit. Er könnte dann genauso immer noch auf Übertragung des ABR klagen. Gewonnen hat man damit nichts, außer bei Gericht sich einen entsprechenden Ruf erarbeitet. Und den wird man so schnell nicht wieder los.
Es ist einfach so, dass 90% aller Streitereien um die Kinder nur Machtkämpfe der Eltern auf dem Rücken der Kinder sind. Da reagieren Ämter und Gerichte inzwischen nicht mehr ganz vorurteilsfrei. Ist leider so, aber nicht verwunderlich.


Also zugestimmt hat er eben damals, Lionel ist ja hier bei mir gemeldet, hat hier seinen Kindergartenplatz, am Montag hatten wir seine U9 Untersuchung. Er ist super entwickelt, wir gehen regelmäßig zum Augenarzt (er trägt eine Brille), auch wenn er mal krank ist im Kindergarten bzw. dort was ist, holen wir ihn direkt wieder ab, bzw. meistens mein Freund, da er im gleichen Ort arbeitet wie der Kindergarten ist. Wegnehmen wird er ihn mir kaum können. Mein Ex lebt bei seinen Eltern, wenn Lionel bei ihm ist, schlafen sie in einem gemeinsamen Zimmer. Will Lionel mir drohen (vor der Sache mit den Haaren, inzwischen sagt er das nicht mehr), sagt er immer, er will zum Papa, weil er dort die ganze Nacht fernsehen darf (mein Ex chattet nebenher und Lionel darf solange fernsehen).

Ansonsten habe ich nun den Kontakt zu ihm komplett abgebrochen. Nachdem ich mehrfach den Rat bekommen habe, einfach nicht mehr mit ihm zu schreiben, vermute ich stark, er ist sauer, weil ich nicht mehr reagiert habe, als er mir Bilder geschickt hat vom Geburtstagskuchen seiner Freundin etc.
90gluecklich
141 Beiträge
25.01.2017 19:44
Zitat von MiramitLionel:

Zitat von 90gluecklich:

Ich stimme zu, wende dich ans JA.

Hab ich es richtig verstanden, dass du ohne deinen Sohn nach Malaga gehst? Wo wird er in der zeit sein?


In der Zeit wird er bei meinem Partner sein. Er versteht sich super mit ihm und ich bin gespannt, ob dann auch angekreidet wird, dass mein Freund für ihn die Vaterperson ist...

Ich bin auf einer Sprachenschule, gehe daher zwei Wochen zum Schüleraustausch nach Malaga, mit dem Erasmus-Programm. Diese Chance möchte ich gerne nutzen, gehe auch dort dann in die Schule.

Lionel geht morgens in den Kindergarten und nachmittags holt ihn mein Partner ab und verbringt den restlichen Tag mit ihm.


Super! Ich sehe kein problem dabei.
Habe mich nur gefragt ob du ihn fann wohl beim vater lässt?!?
MiramitLionel
7456 Beiträge
25.01.2017 20:12
Zitat von 90gluecklich:

Zitat von MiramitLionel:

Zitat von 90gluecklich:

Ich stimme zu, wende dich ans JA.

Hab ich es richtig verstanden, dass du ohne deinen Sohn nach Malaga gehst? Wo wird er in der zeit sein?


In der Zeit wird er bei meinem Partner sein. Er versteht sich super mit ihm und ich bin gespannt, ob dann auch angekreidet wird, dass mein Freund für ihn die Vaterperson ist...

Ich bin auf einer Sprachenschule, gehe daher zwei Wochen zum Schüleraustausch nach Malaga, mit dem Erasmus-Programm. Diese Chance möchte ich gerne nutzen, gehe auch dort dann in die Schule.

Lionel geht morgens in den Kindergarten und nachmittags holt ihn mein Partner ab und verbringt den restlichen Tag mit ihm.


Super! Ich sehe kein problem dabei.
Habe mich nur gefragt ob du ihn fann wohl beim vater lässt?!?


Nein, beim Vater nicht, da hätte ich echt ein ungutes Gefühl. Also das beste Gefühl hab ich bei meinem Partner oder auch bei seinen Eltern. Die wohnen direkt in der Nähe, also wenn was wäre, kann er auch dorthin und sie um Rat fragen. Ich hoffe nur, mein Ex kann mir daraus keinen Strick drehen, dass ich für zwei Wochen weg bin. Wir haben aber schon einen Notfallplan, also sollte irgendwas sein, werde ich mir direkt in Malaga einen Flug zurück buchen Der Flug dauert ja nur knapp drei Stunden.
90gluecklich
141 Beiträge
26.01.2017 08:30
Zitat von MiramitLionel:

Zitat von 90gluecklich:

Zitat von MiramitLionel:

Zitat von 90gluecklich:

Ich stimme zu, wende dich ans JA.

Hab ich es richtig verstanden, dass du ohne deinen Sohn nach Malaga gehst? Wo wird er in der zeit sein?


In der Zeit wird er bei meinem Partner sein. Er versteht sich super mit ihm und ich bin gespannt, ob dann auch angekreidet wird, dass mein Freund für ihn die Vaterperson ist...

Ich bin auf einer Sprachenschule, gehe daher zwei Wochen zum Schüleraustausch nach Malaga, mit dem Erasmus-Programm. Diese Chance möchte ich gerne nutzen, gehe auch dort dann in die Schule.

Lionel geht morgens in den Kindergarten und nachmittags holt ihn mein Partner ab und verbringt den restlichen Tag mit ihm.


Super! Ich sehe kein problem dabei.
Habe mich nur gefragt ob du ihn fann wohl beim vater lässt?!?


Nein, beim Vater nicht, da hätte ich echt ein ungutes Gefühl. Also das beste Gefühl hab ich bei meinem Partner oder auch bei seinen Eltern. Die wohnen direkt in der Nähe, also wenn was wäre, kann er auch dorthin und sie um Rat fragen. Ich hoffe nur, mein Ex kann mir daraus keinen Strick drehen, dass ich für zwei Wochen weg bin. Wir haben aber schon einen Notfallplan, also sollte irgendwas sein, werde ich mir direkt in Malaga einen Flug zurück buchen Der Flug dauert ja nur knapp drei Stunden.


Ich glaube nicht dass es dir negativ ausgelegt werden kann, es ist ja schließlich für deine zukunft. Sollen alle mütter etwa für immer bei ihren kinder bleiben und sich nicht um enen job/Ausbildung kümmern dürfen? Wir sind ja nicht im 19.Jahrhundert...
Mach dir nicht so viele Gedanken, du hast alles gut geplant und überdacht, du liegst richtig mit deiner Entscheidung. Je sicherer du dir darüber bist, desto mehr kannst du das auch deinen ex gegenüber ausstrahlen. Er wird spüren, dass es lächerlich ist, dir das negativ auslegen zu wollen... sei dir selbst nur sicher dass es ok ist!!
26.01.2017 08:47
Ich habe nur Mal kurz alles überflogen.
Wichtig ist das man das Jugendamt mit ins Boot holt.
1. Werden Jugendämter vor Gericht Angehört
2. Sind Schriftstücke von Jugendämter mehr wert als v
Wenn man selber was formuliert
3. Wenn man immer alle Termine da wahrnimmt und sich kooperativ zeigt wird es einen auch gut ausgelegt.

Die meisten Väter haben kein Bock auf Jugendamt bzw Termine wahrzunehmen. Je mehr sie versäumen um so besser für dich.

Aus Erfahrung kann ich sagen reicht es nicht aus zu sagen ich mag nicht das der Vater Umgang hat. Und auch nur Gerede hilft nicht. Fakten und zwar Beweismittel gehören auf den Tisch. Kind anhören lassen vom Jugendamt. Gutachten und und und....

Väter wie auch Mütter sind unberechenbar heute so morgen so.
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