Mütter- und Schwangerenforum

Elternzeit

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Heike
1077 Beiträge
15.04.2008 11:44
Oh, das ist ja klasse, dann bekomme ich ja doch etwas mehr!!

DANKE SCHÖN
Dani1303
1712 Beiträge
20.04.2008 21:17
jetzt hab ich dazu auch noch eine Frage. Ich bekomme doch die ersten 8 Wochen Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse, d.h. doch, dass ich das Elterngeld erst nach dem Mutterschutz bekomme und somit doch dann auch noch die 12 Monate Elternzeit beantragen kann und auch Geld bekomme, oder??? Bin jetzt langsam auch etwas verunsichert...

LG
Dani
Schuggel
11466 Beiträge
20.04.2008 21:36
Das Elterngeld wird mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet!
Viele Familien erhalten weniger Elterngeld als gedacht. Die zum 1. Januar eingeführte staatliche Leistung wird nämlich in den ersten zwei Monaten nach der Geburt mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Es lohne sich aber, den Antrag auf Elterngeld direkt zu stellen, da es auch anteilig ausgezahlt werde. Wer kein Mutterschaftsgeld erhält, bekommt von Anfang an Elterngeld. Das heißt: "Man kann nicht beide Leistungen in voller Höhe beziehen". Arbeitnehmerinnen erhalten zumeist erst ab dem dritten Monat Elterngeld, da die Mutterschutzleistungen ihres Arbeitgebers und ihrer Krankenkasse in den ersten beiden Monaten nach der Geburt zumeist höher sind. Anschließend hätten sie nur noch höchstens zehn Monate Anspruch auf Elterngeld, zwei weitere Monate Elterngeld bekommt man, wenn der Partner zu Hause bleibt.
Dani1303
1712 Beiträge
20.04.2008 21:40
Danke für diese Auskunft, wieder was dazu gelernt.
Also wird man doch irgendwie wieder verar...t, von wegen 12 Monate Elterngeld und so...
da soll mal noch einer durchblicken. Naja was solls...

LG
Dani
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