Mütter- und Schwangerenforum

Erbe ausschlagen - fehl geschlagen!

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Karolin
175 Beiträge
18.06.2017 16:44
Hallo Leute,
Ich halte mich kurz.
Meine Mama (letzter Wohnort Berlin) ist verstorben, als ich in der 12Ssw war.
Meine Schwester und ich haben uns geeinigt, das sie das Erbe annimmt und ich es ausschlage.

Ich (wohnhaft in Sachsen) war also beim Gericht und habe ausgeschlagen und musste auch für mein Ungeborenes ausschlagen. Soweit so gut, der Sache war ich mir bewußt.
Nun bekam ich Post, das ich erst für das Kind ausschlagen kann, wenn es geboren wird? WIESO? Mein Gericht meinte zu mir, das alles geklärt sei. Bei anderen Frauen hat es auch geklappt.

Kennt das einer? Kann es an den Bundesländern liegen? Gibt es da Unterschiede?

Ich bin für jede Antwort dankbar.
Krümel714
2489 Beiträge
18.06.2017 16:50
Deine Schwester und du seid doch die direkten Verwandten und erbberechtigt. Hat deine Schwester es denn angenommen?
Ist dein Kind dann überhaupt erbberechtigt? Nicht erst dann, wenn deine Schwester es auch ausschlägt?
Scratty
1862 Beiträge
18.06.2017 16:57
Normalerweise stimmt das, also das Erbe kann für das Kind auch schon vor der Geburt ausgeschlagen werden, unabhängig vom Bundesland
18.06.2017 17:05
Bei uns hat es damals funktioniert, vor der Geburt und unterschiedliche Bundesländer
nilou
14070 Beiträge
18.06.2017 17:08
Ich hatte den selben Fall. Es ist ganz einfach: das Baby ist noch nicht geboren und deshalb geht es noch nicht. Es kann ja sein - was keiner denken will - das es nicht geboren wird. Erst mit der Vollendung der Geburt ist es rechtsfähig und kann erben. Also einfach nach der Geburt die Geburtsurkunde ans Gericht schicken fertig. Die Ausschlagungserklärung hast du ja schon abgegeben. Bei mir musste auch der Vater (nicht verheiratet aber gemeinsames Sorgerecht) zustimmen.

Bei mir war der Todesfall in Sachsen und dort habe ich ausgeschlagen.

Karolin
175 Beiträge
18.06.2017 17:29
Meine schwerster will es annehmen, ich aber nicht und auch mein Kind nicht. Es geht lediglich um 1500euro auf Mamas Konto. Meine Schwester hat den größten Teil der Beisetzung bezahlt und soll nach Erhalt des Erbscheines das Konto leer machen. Das haben wir so geklärt und nun kriegt sie aber den Erbschein nicht wegen dem Ungeborenen. Planmäßige Geburt ist Ende Oktober und die Bank von unserer Mutter macht schon Stress.
Meine Schwägerin musste auch ein anderes Erbe inkl ihr ungeborenes ausschlagen und da ging es auch.
nilou
14070 Beiträge
18.06.2017 17:44
Ist es den so dringend das ihr nicht warten könnt? Wenn ja wa spricht dagegen das das Kind erbt und ihr gebt es einfach deiner Schwester? Steuern dürfte bei dem Betrag doch nicht anfallen, oder?
Choco
4205 Beiträge
18.06.2017 17:53
Zitat von Nicsisch:

Ich hatte den selben Fall. Es ist ganz einfach: das Baby ist noch nicht geboren und deshalb geht es noch nicht. Es kann ja sein - was keiner denken will - das es nicht geboren wird. Erst mit der Vollendung der Geburt ist es rechtsfähig und kann erben. Also einfach nach der Geburt die Geburtsurkunde ans Gericht schicken fertig. Die Ausschlagungserklärung hast du ja schon abgegeben. Bei mir musste auch der Vater (nicht verheiratet aber gemeinsames Sorgerecht) zustimmen.

Bei mir war der Todesfall in Sachsen und dort habe ich ausgeschlagen.


Das stimmt so nicht ganz. Also prinzipiell hast du Recht und die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit seine Geburt. Der Fall der Erbschaft ist hier aber eine Ausnahme.

Kenne ich eigentlich auch nur so, dass das kein Problem ist. Und das die Banken bei einem Konto mit 1500 Euro unbedingt einen Erbschein wollen ist auch eher die Ausnahme. Bei solchen "Kleinbeträgen" geht das eigentlich auch so. Erbschein beantragt kostet ja auch Geld und ist nicht zwangsläufig nötig.. Mann mann. Ich würde wohl nochmal nach Haken. Evtl schriftlich, dann kommt vielleicht eine verständlichere Antwort als über Telefon
nilou
14070 Beiträge
18.06.2017 18:28
Zitat von Choco:

Zitat von Nicsisch:

Ich hatte den selben Fall. Es ist ganz einfach: das Baby ist noch nicht geboren und deshalb geht es noch nicht. Es kann ja sein - was keiner denken will - das es nicht geboren wird. Erst mit der Vollendung der Geburt ist es rechtsfähig und kann erben. Also einfach nach der Geburt die Geburtsurkunde ans Gericht schicken fertig. Die Ausschlagungserklärung hast du ja schon abgegeben. Bei mir musste auch der Vater (nicht verheiratet aber gemeinsames Sorgerecht) zustimmen.

Bei mir war der Todesfall in Sachsen und dort habe ich ausgeschlagen.


Das stimmt so nicht ganz. Also prinzipiell hast du Recht und die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit seine Geburt. Der Fall der Erbschaft ist hier aber eine Ausnahme.

Kenne ich eigentlich auch nur so, dass das kein Problem ist. Und das die Banken bei einem Konto mit 1500 Euro unbedingt einen Erbschein wollen ist auch eher die Ausnahme. Bei solchen "Kleinbeträgen" geht das eigentlich auch so. Erbschein beantragt kostet ja auch Geld und ist nicht zwangsläufig nötig.. Mann mann. Ich würde wohl nochmal nach Haken. Evtl schriftlich, dann kommt vielleicht eine verständlichere Antwort als über Telefon


Bei uns war es in der Schwangerschaft auch kein Problem - mit dem Nachtrag das es erst mit der Geburtsurkunde endgültig dann abgeschlossen war. Da wir aber alle ausgeschlagen haben gab es die Konstellation mit Erbschein und Co nicht bei uns.
18.06.2017 18:44
Warum dann nicht einfach annehmen und der Schwester Deine Hälfte geben?
18.06.2017 18:45
Mein Beileid übrigens.
Karolin
175 Beiträge
18.06.2017 19:28
Erstens: danke für die Anteilnahme
Zweitens: unsere Mama ist die erste in der Familie die verstarb. Meine Schwester und ich waren leicht überfordert. Dann kam das Thema Geld und Beisetzung und da waren wir uns eigentlich auch schnell einig. Ich bin also auch ziemlich schnell beim Gericht gewesen und habe es ausgeschlagen und zeitgleich mein Kind mit ausgeschlagen. Wir haben gedacht das es einfacher wäre, wenn nur einer erbt.
Wahrscheinlich ist es auch so aber bei uns funktioniert absolut gar nix! Meine Mama war bei der Postbank und die wollen allen ernstes einen Erbschein. Laut der Aussage meiner Schwester haben wir 6 Monate Zeit um zu entscheiden, was aus dem Konto wird. Entweder sie nimmt es an sich (braucht aber dafür den Erbschein) oder es verfällt und die Bank freut sich übers Geld.

6 Monate sind lang und wir haben da kein Problem gesehen aber jetzt wo die Post kam wegen meinem Bauchzwerg, stehen wir vor einem großen Problem. Ich verstehe halt auch nicht was das soll und warum es bei mir nicht anerkannt wird. Natürlich sind die 6 Monate rum bevor mein Kind auf der Welt ist.

Ich werde morgen auch beim Gericht halliGalli machen und fragen was das soll. Es kann doch auch nicht sein das mein Gericht sagt das es so passt und das Berliner Gericht anderer Meinung ist.

Das ist alles Mist
kullerkeks74
2988 Beiträge
18.06.2017 20:14
Es ist tatsächlich so , das die Erbausschlagung erst gültig wird , sobald das Kind geboren ist . .
Serafinchen
4537 Beiträge
18.06.2017 20:51
Zitat von JaneMargolis:

Warum dann nicht einfach annehmen und der Schwester Deine Hälfte geben?

Sie selbst hat ja schon ausgeschlagen. Das Geld das ihr Kind nun erben würde dürfte sie ihrer Schwester garnicht geben.
nilou
14070 Beiträge
18.06.2017 21:11
Zitat von Serafinchen:

Zitat von JaneMargolis:

Warum dann nicht einfach annehmen und der Schwester Deine Hälfte geben?

Sie selbst hat ja schon ausgeschlagen. Das Geld das ihr Kind nun erben würde dürfte sie ihrer Schwester garnicht geben.


Na ja, wenn sie fürs Kind ausschlagen kann, kann sie das Geld auch an die Schwester geben. Ergebnis ist das gleiche. Bis das Kind volljährig ist entscheiden die Eltern doch auch über die Vermögensangelegnheiten.

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