Mütter- und Schwangerenforum

Erbe der Kinder

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Annausdo
9281 Beiträge
03.01.2017 12:26
Hallo ihr Lieben.

Vielleicht kann mir jemand ein wenig mit einer Erklärung oder Info weiter helfen.
Meine Großmutter ist letztes Jahr verstorben und hat für meine beiden großen Kinder jeweils ein sparbuch hinterlassen. Diese Sparbücher liegen seit vielen Jahren bei meiner Mutter, die diese aufbewahrt bis meine Kinder 18 sind. Meine Tochter ist mittlerweile 19 und ihr Sparbuch gehört ja demnach schon seit einem Jahr ihr. Eben habe ich einen Anruf vom Notar, der in dieser Erbsache beauftragt ist, bekommen, dass die Kinder ihre Sparbücher wieder abgeben müssen da, durch den Altersheimaufenthalt meiner Oma, hohe Schulden angefallen sind.
Müssen die Kinder jetzt ernsthaft ihre Sparbücher wieder zurück geben?
03.01.2017 12:29
Kommt wohl drauf an wie genau die Sparbücher ausgestellt wurden und wann die Einzahlung drauf erfolgt ist.
Wirklich weiterhelfen kann Dir da ein Saug Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt.
Obsidian
15967 Beiträge
03.01.2017 12:29
Auf wen liefen denn die SB?
03.01.2017 12:30
...ein AUF Erbrecht spezialisierter natürlich...
Annausdo
9281 Beiträge
03.01.2017 12:39
Zitat von Obsidian:

Auf wen liefen denn die SB?

auf die Kinder also auf ihre Namen.
Annausdo
9281 Beiträge
03.01.2017 12:40
Zitat von Tweetylein:

...ein AUF Erbrecht spezialisierter natürlich...

meine mutter, bei der ja die sparücher seit sicher 8 jahren liegen, fragt bei ihrem rechtsschutz nach ob da jemand speziell für erbrecht ist. aber ich bin so durch den wind deswegen, dass ich hier nachfragen wollte.
Obsidian
15967 Beiträge
03.01.2017 12:45
Also ich finde nichts eindeutiges dazu. Sucht auf jeden Fall einen Rechtsanwalt auf. Im Netz steht viel dazu, u.a. dass nicht zwingend der Kontoinhaber der Verfügungsverechtigte sein muss.
Gebt das definitiv in fachliche Hände.
03.01.2017 12:48
Kommt wohl drauf an, wer Erbe geworden ist (Testament?), wie hoch die Erbmasse verschuldet ist usw. Das muss auf alle Fälle in fachkundige Hände! Ein RA kann Euch beider erstberatung schon mal sagen ob Erfolgsaussichten bestehen oder ob streiten zwecklos ist.
03.01.2017 12:59
Ich glaube das geht. Wenn es z.b. um eine Pfändung geht müssen z.b. auch die Sparschweine der Kinder dafür hinhalten, obwohl die Schulden die Eltern haben. Wie das aber aussieht bei deiner 19 jährigen Tochter, die ja schon voll geschäftsfähig ist und auf deren Namen ja auch das Sparbuch läuft, weiß ich nicht. Bei U18 geht es auf jeden Fall.

Am besten holt ihr euch wirklich einen Anwalt für Erbrecht.
Annausdo
9281 Beiträge
03.01.2017 13:09
meine mutter will auf jeden fall zum anwalt und ich hoffe, für die kinder, dass sie ihr geld nicht wieder hergeben müssen.
shelyra
69109 Beiträge
03.01.2017 13:26
verstehe ich das richtig, dass die schulden von der gleichen frau sind die auch die sparbücher anlegte?
dann geht das ... bzw ihr könnt die schulden aber anders begleichen!

aber wenn man ein erbe annimmt, dann eben nicht nur das "guthaben" sondern eben auch die schulden
Zwerginator
7678 Beiträge
03.01.2017 13:37
Zitat von shelyra:

verstehe ich das richtig, dass die schulden von der gleichen frau sind die auch die sparbücher anlegte?
dann geht das ... bzw ihr könnt die schulden aber anders begleichen!

aber wenn man ein erbe annimmt, dann eben nicht nur das "guthaben" sondern eben auch die schulden

Aber der Sparbuchinhaber ist ja die Enkelin, das Geld wurde quasi über die Jahre an sie verschenk und nicht nach dem Tode vererbt, oder
Annausdo
9281 Beiträge
03.01.2017 13:40
Zitat von shelyra:

verstehe ich das richtig, dass die schulden von der gleichen frau sind die auch die sparbücher anlegte?
dann geht das ... bzw ihr könnt die schulden aber anders begleichen!

aber wenn man ein erbe annimmt, dann eben nicht nur das "guthaben" sondern eben auch die schulden
die schulden sind angefallen in der zeit, in der sie im alterheim gelebt hat eben durch die kosten für dieses. die sparbücher sind aber seit 10 jahren im besitz meiner mutter als treuhänderin derer. meine kinder wurden nicht gefragt ob sie was annehmen wollen die sparbücher wurden ihnen übergeben. mein sohn ist ja auch noch nicht volljährig.
Zwerginator
7678 Beiträge
03.01.2017 13:42
Zitat von Zwerginator:

Zitat von shelyra:

verstehe ich das richtig, dass die schulden von der gleichen frau sind die auch die sparbücher anlegte?
dann geht das ... bzw ihr könnt die schulden aber anders begleichen!

aber wenn man ein erbe annimmt, dann eben nicht nur das "guthaben" sondern eben auch die schulden

Aber der Sparbuchinhaber ist ja die Enkelin, das Geld wurde quasi über die Jahre an sie verschenk und nicht nach dem Tode vererbt, oder

Laut Internet könnten Sie ein geschenktes Haus zehn Jahre lang zurück fordern. Das heißt für mich im Umkehrschluss, dass alle Zahlungseingänge vor 2007 sicher sein müssten.
soev
7331 Beiträge
03.01.2017 13:44
Wenn ich unser Notargespräch richtig im Kopf habe, ist es so, dass die Oma Schulden und "Guthaben" vererbt hat. Die Gläubiger wollen ihr Geld natürlich und da wird dann normalerweise das "Guthaben" (in eurem Fall u.a. die Sparbücher) zum Ausgleich herangezogen. Ihr könnt aber auch den Kindern die Sparbücher lassen und zahlt die Schulen selbst.

Wenn die Sparbücher schon immer auf die Namen der Kinder liefen, kann es aber anders sein, denn dann waren es doch eigentlich schon immer deren Sparbücher und nicht die der OMa, oder?
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