Mütter- und Schwangerenforum

ernstes Thema

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23.02.2008 13:21
Wir haben das auch geklärt..... als erstes, weil wir nicht verheiratet sind....das gemeinsame Sorgerecht und dann per Testament....sollte uns beiden was zustossen, wer erbt, wer verwaltet das bis zur Volljährigkeit und vor allem...wer erhält das Sorgerecht...wir haben meinen Bruder und Antons Patentante eingesetzt. Mit beiden haben wir darüber gesprochen und beide haben mit ihren jeweiligen Partnern darüber gesprochen. Dann wurde es nach der Zustimmung notariell beglaubigt und ich weiß im Ernstfall mein Kind in guten Händen. Ich will einfach nicht, dass Vater Staat dann entscheidet.

LG Zaubi
23.02.2008 13:23
Zitat von Nofretete:
Darüber habe ich auch schon öfters nachgedacht! Wenn man das beim Anwalt machen lässt, kostet das denn dann was? Ich möchte auch nicht, das wenn ich und mein Freund (der einen angeborenen Herzfehler hat) nicht mehr sind, das sie dann irgendwo hinkommt, gerade weil man ja seinem Kind nur das beste wünscht, auch wenn man nicht mehr da sein sollte!!!


Ja ein notariell aufgesetztes Testament kostet was. Aber ich kann dir nicht mehr sagen was....waren noch DM Zeiten...ich mein so um die 300 DM waren das???? Aber egal....das wars wert.

LG zaubi
23.02.2008 13:23
Komisch so ein gedanken,hatte
ich gestern im Taxi als ich aus dem KH kam.
(Was ist wenn was passiert?)

Und ich nicht mehr da bin,
aber man darf sich nicht
allzu sehr darin verstricken.

gruß Nazan*
23.02.2008 13:28
habt ihr denn alle keine verwandtschaft?
ich hab mir über sowas nie gedanken machen müssen...
meine mutter und seine mutter würden sich eher streiten wer sich mehr kümmern darf...
wobei seine dann wohl eher in frae käme,
die ist jünger und ihr eigener jüngster ist mit meiner ältesten grad mal ein jahr auseinander...
23.02.2008 13:30
naja...du schreibst das eure mütter sich noch drum streiten würden wer das kind bekommt...stell dir vor die machen das wirklich...dann hat das kind nämlich nen problem...wenn man sich vorher drum kümmert is es in so einem fall halt gleich geklärt...
23.02.2008 13:35
dabei plädiere ich auf die vernunft der omas.
ich kenne ihre charaktere genau, der zoff wäre nur minimal, höchstens ne woche, dann würden sich beide zusammenraffen und die richtige entscheidung fällen.
ich weis sie würden zu gunsten der kinder entscheiden und nicht zu ihren eigenen...
23.02.2008 13:37
Zitat von red-leo23:
habt ihr denn alle keine verwandtschaft?
ich hab mir über sowas nie gedanken machen müssen...
meine mutter und seine mutter würden sich eher streiten wer sich mehr kümmern darf...
wobei seine dann wohl eher in frae käme,
die ist jünger und ihr eigener jüngster ist mit meiner ältesten grad mal ein jahr auseinander...


Natürlich haben hier sicher alle Verwandtschaft.....ABER: das Sorgerecht liegt bei der MUtter, veheiratet bei beiden...automatisch....passiert allen Sorgeberechtigten Personen etwas.....dann erhält das Jugendamt AUTOMATISCH das Sorgerecht. Das Kind erhält einen Vormundt...den das Jugendamt festlegt. Und wenn man Pech hat und an nen KOmischen ASD gerät, dann bleibt der Vormundt beim Jugendamt.....

Möchtest du, dass das Jugendamt das entscheidet??? Das jemand über dein Kind entscheidet, der es nicht mal kennt??? Die können nämlich auch entscheiden, dass eltern und Schwiegereltern "zu alt" sind und dein Kind in eine Pflegefamilie geben...da ist alles möglich. Wenn auch erstmal innerhalb der Familie gesucht wird, aber wenn da was nicht passt in Augen des zuständigen ASD, dann wird eben anders entschieden. Deshalb ist es gut, wenn man sowas vorher regelt. Dagegen kann das Amt dann nämlich nichts machen.

Ich bin Sozialpädagoge und kenn mich mit den Gesetztmäßigkeiten ganz gut aus, deshalb ist es meine Meinung, das es sinn macht, diese Sachen zu regeln, auch wenn man sie zu 99 % nicht benötigt und das ist auch gut so.

Letztlich ist aber jedem selbst überlassen, was er tut.

LG Zaubi
Schuggel
11466 Beiträge
23.02.2008 13:55
Über ein Testament kann man bestimmen, wer im Todesfall beider Elternteile das SR bekommen soll und die Kinder betreuen soll. Allerdings ist daran kein Gericht gebunden. Es kann aber diesem Willen folgen, wenn es dem Kindeswohl entspricht. Zuerst wird das SR dem JA zufallen und das Kind bekommt einen Amtsvormund. Dieser wird dann in Abstimmung mit dem JA darüber entscheiden, wo das Kind am besten aufgehoben ist.

also ist man selbst mit einem testament nicht abgesichert das das kind auch dahin kommt wo man will.
Janaisabel
6281 Beiträge
23.02.2008 14:04
Ich habe damals beim Jugendamt ein Schreiben hinterlegt, dass im Falles eines Falles (man will den Teufel natürlich nicht an die Wand malen) meine Eltern mit dafür Sorge tragen können, was aus meinem Großen wird, wenn ich mal nicht mehr bin. Dieses Schreiben berechtigt meine Eltern aber nur zu einem Mitspracherecht (!!!).

Im Falle des Ablebens wird das JA vorerst zum Vormund des minderjährigen Kindes. Es wird dann ausführlich geprüft, ob das Kind in die Obhut der gewünschten Personen gegeben werden kann. Das heißt nicht, dass dem auch statt gegeben werden muss.

Nur mal ein Beispiel:
Kurz nach der Geburt wird schriftlich und notariell festgelegt, dass Tante Emma im Falle für das Kind sorgt, bis es das 18.Lebensjahr erreicht hat. Man vertraut Tante Emma, denn man kennt sie ja seit Jahren. Mit dem Gefühl, das Richtige getan zu haben, wird dieses Schreiben nun ad akta gelegt.
10 Jahre später .... Das Kind ist immer noch nicht volljährig!!!
Der Kontakt zu Tante Emma ist seit Jahren abgebrochen, nachdem sie ihre Arbeitsstelle verloren hat, einem Heiratsschwindler zum Opfer gefallen ist und ihre Sorgen und Probleme in Alkohol ertränkt hat. (Ja, ich weiß, es ist ein hartes Beispiel, aber so spielt manchmal das Leben.) Niemand denkt zu diesem Zeitpunkt an das damalige Schreiben.
Und nun passiert, was nicht passieren sollte (noch mehr ) ... Ein Autounfall und die Eltern kommen dabei ums Leben. (Ein schrecklicher Gedanke )
WAS NUN???? ...
Jetzt kommt das Schreiben wieder auf den Tisch, in dem der Wunsch geäußert steht, dass das Kind zu Tante Emma kommen soll. In die Obhut einer alkoholkranken Frau, die ihr weiteres Leben wohl mehr der Flasche als dem Kind widmen wird? ............... Ich könnte mit der Schwarzmalerei jetzt fortsetzen, aber ich denke das Beispiel ist klar.

Man sieht also, dass es wohl Sinn macht ein solches Schreiben bei den entsprechenden Behörden (sprich Jugendamt) zu hinterlegen. Jedoch sollte man sich nicht dem Irrtum hingeben, dass dem zu Lebzeiten geäußerten Wunsch auch statt gegeben wird.

Hoffen wir, dass dieser Fall niemals eintritt.
Schuggel
11466 Beiträge
23.02.2008 14:12
Zitat von Janaisabel:
Ich habe damals beim Jugendamt ein Schreiben hinterlegt, dass im Falles eines Falles (man will den Teufel natürlich nicht an die Wand malen) meine Eltern mit dafür Sorge tragen können, was aus meinem Großen wird, wenn ich mal nicht mehr bin. Dieses Schreiben berechtigt meine Eltern aber nur zu einem Mitspracherecht (!!!).

Im Falle des Ablebens wird das JA vorerst zum Vormund des minderjährigen Kindes. Es wird dann ausführlich geprüft, ob das Kind in die Obhut der gewünschten Personen gegeben werden kann. Das heißt nicht, dass dem auch statt gegeben werden muss.

Nur mal ein Beispiel:
Kurz nach der Geburt wird schriftlich und notariell festgelegt, dass Tante Emma im Falle für das Kind sorgt, bis es das 18.Lebensjahr erreicht hat. Man vertraut Tante Emma, denn man kennt sie ja seit Jahren. Mit dem Gefühl, das Richtige getan zu haben, wird dieses Schreiben nun ad akta gelegt.
10 Jahre später .... Das Kind ist immer noch nicht volljährig!!!
Der Kontakt zu Tante Emma ist seit Jahren abgebrochen, nachdem sie ihre Arbeitsstelle verloren hat, einem Heiratsschwindler zum Opfer gefallen ist und ihre Sorgen und Probleme in Alkohol ertränkt hat. (Ja, ich weiß, es ist ein hartes Beispiel, aber so spielt manchmal das Leben.) Niemand denkt zu diesem Zeitpunkt an das damalige Schreiben.
Und nun passiert, was nicht passieren sollte (noch mehr ) ... Ein Autounfall und die Eltern kommen dabei ums Leben. (Ein schrecklicher Gedanke )
WAS NUN???? ...
Jetzt kommt das Schreiben wieder auf den Tisch, in dem der Wunsch geäußert steht, dass das Kind zu Tante Emma kommen soll. In die Obhut einer alkoholkranken Frau, die ihr weiteres Leben wohl mehr der Flasche als dem Kind widmen wird? ............... Ich könnte mit der Schwarzmalerei jetzt fortsetzen, aber ich denke das Beispiel ist klar.

Man sieht also, dass es wohl Sinn macht ein solches Schreiben bei den entsprechenden Behörden (sprich Jugendamt) zu hinterlegen. Jedoch sollte man sich nicht dem Irrtum hingeben, dass dem zu Lebzeiten geäußerten Wunsch auch statt gegeben wird.

Hoffen wir, dass dieser Fall niemals eintritt.


gut erklärt
23.02.2008 14:18
Stimmt alles so.....trotzdem ist die Wahrscheinlichkeit, das den Wünschen der Eltern entsprochen wird, mit Testament deutlich höher, als ohne....einen Garantieschein gibt es sicher nicht. Aber wofür gibt es den schon?

Ich hab es jedenfalls noch nie erlebt, das entgegen dem Testament vom JA entschieden wird. Ohn Testament hab ich die Kämpfe um das Kind schon wesentlich häufiger erlebt.
Und das Beispiel mit Tante Emma.....gut erklärt und gut gewählt....und Gott sei Dank....hat in diesem Fall das JA Entscheidungsrecht.

LG Zaubi
Janaisabel
6281 Beiträge
23.02.2008 14:21
Zitat von zauberlicht:
Natürlich haben hier sicher alle Verwandtschaft.....ABER: das Sorgerecht liegt bei der MUtter, veheiratet bei beiden...automatisch....passiert allen Sorgeberechtigten Personen etwas.....dann erhält das Jugendamt AUTOMATISCH das Sorgerecht. Das Kind erhält einen Vormundt...den das Jugendamt festlegt. Und wenn man Pech hat und an nen KOmischen ASD gerät, dann bleibt der Vormundt beim Jugendamt.....

Möchtest du, dass das Jugendamt das entscheidet??? Das jemand über dein Kind entscheidet, der es nicht mal kennt??? Die können nämlich auch entscheiden, dass eltern und Schwiegereltern "zu alt" sind und dein Kind in eine Pflegefamilie geben...da ist alles möglich. Wenn auch erstmal innerhalb der Familie gesucht wird, aber wenn da was nicht passt in Augen des zuständigen ASD, dann wird eben anders entschieden. Deshalb ist es gut, wenn man sowas vorher regelt. Dagegen kann das Amt dann nämlich nichts machen.

Ich bin Sozialpädagoge und kenn mich mit den Gesetztmäßigkeiten ganz gut aus, deshalb ist es meine Meinung, das es sinn macht, diese Sachen zu regeln, auch wenn man sie zu 99 % nicht benötigt und das ist auch gut so.

Letztlich ist aber jedem selbst überlassen, was er tut.

LG Zaubi


Wenn nach eingehender Prüfung vom JA festgestellt wird, dass die Großeltern des Kindes wirklich zu alt für die Sorge eines minderjährigen Kindes sind, dann wird auch einem notariell beglaubigtem Schreiben nicht statt gegeben. Und das ist auch gut so. Ein Kind kann nicht in die Obhut von den Großeltern gegeben werden, wenn Opa seit einem Bandscheibenvorfall nur noch am Krückstock läuft und Oma täglich an ein Sauerstoffgerät muss. Es ist doch nicht abzustreiten, dass sie nicht in der Lage sind, tagtäglich für ein Kind zu sorgen.
Man mag den einen oder anderen Beamten vom Jugendamt vielleicht für unsympatisch halten. Dennoch verfügen solche Leute über genug Erfahrung und (hoffentlich) auch Ausbildung, um zu entscheiden, was das Beste für das Kindeswohl ist. Und wenn ein ASD innerhalb der Familie niemanden findet, der genug dafür Sorge tragen kann, dann halte ich die Zweifel für berechtigt und kann die Entscheidung für eine geeignete Pflegefamilie durchaus befürworten. Denn auch eine Pflegefamilie wird eingehend geprüft!!!
Janaisabel
6281 Beiträge
23.02.2008 14:24
Man ich bin echt zu langsam mit schreiben...

Aber, um es mal zusammen zu fassen...
Ich halte ein solches Schreiben durchaus für sinnvoll , wobei man sich halt nicht darauf versteifen sollte, dass dem Wunsch auch so statt gegeben wird.
Ob es nun testamentarisch sein muss? ... hm
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