Mütter- und Schwangerenforum

Ex Mann stimmt nicht zu bei neuem Namen

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Seesternchen_2.0
9666 Beiträge
14.06.2017 12:49
Zitat von DieOhneNamen:

Hallo,

Ehrlich gesagt kann ich es schon verstehen.
Ich würde auch nicht wollen,dass meine Kinder den Nachnahmen einer anderen Frau haben.
So war es deiner, der gehört zu euch und nun soll es ein für ihn fremder Name sein,zudem er keinen Bezug hat.

Darum hab ich einen Doppelnamen gewählt.

Vielleicht ändert ein Gespräch noch was?

Lg


Exakt so ist es hier auch! Und ich kann ihn voll und ganz verstehen!
Anonym 194186
12 Beiträge
14.06.2017 13:39
Zitat von Nicsisch:

Wie alt sind den die Kinder?


9 und 13 Jahre
wolkenschaf
11811 Beiträge
14.06.2017 13:44
Mal eine ganz wertfreie Frage: Würdest du zustimmen, wenn es andersrum wäre?
Anonym 194186
12 Beiträge
14.06.2017 13:46
Wenn die Kinder bei ihm leben würden und meinen Namen nicht hätten dann ja.Aber darum geht es ja nicht.Er hatte ja zugetimmt.Und jetzt kurz nach der Hochzeit sagt er auf einmal nein.Er hätte es vorher sagen können.
14.06.2017 14:04
Zitat von Anonym 194186:

Wenn die Kinder bei ihm leben würden und meinen Namen nicht hätten dann ja.Aber darum geht es ja nicht.Er hatte ja zugetimmt.Und jetzt kurz nach der Hochzeit sagt er auf einmal nein.Er hätte es vorher sagen können.


Es ist auf jeden Fall ne fiese Art von ihm. Erst zustimmen, dann warten bis es zu spät ist und Dir dann eine lange Nase drehen. Solche kann ich ja leiden wie Kuhfladen.
Falls es nicht mehr zu ändern ist, tut mir dass echt leid für euch. Ich bin aber sicher, in der heutigen Zeit werden es die Kids gut verkraften. Wird ja nicht mehr so ein Bohei drum gemacht wie früher, Gottseidank.
Choco
4203 Beiträge
14.06.2017 14:56
Zitat von Anonym 194186:

Zitat von Nicsisch:

Wie alt sind den die Kinder?


9 und 13 Jahre


Ab 14 Jahren wird auch der Willen des Kindes berücksichtigt.

Ich würde es nochmal in Ruhe versuchen und mich ansonsten mal ans Jugendamt oder direkt Familien Gericht wenden.

Blöd gelaufen..
nilou
14066 Beiträge
14.06.2017 16:00
Ich würde mich erstmal in Ruhe mit den Kids hinsetzen und ihnen die Situation schildern und sie dann fragen was sie wollen. Wenn es für sie ok wäre, das sie deinen Mädchennamen weiter tragen würde ich es lassen wie es ist. Wenn sie eine Namensänderung wollen würde ich ein Gespräch mit dir, den Kids und deinem Ex vereinbaren.

Sollte dein Ex das nicht wollen, würde ich einen Termin beim Jugendamt ausmachen, da auch die Kids mitnehmen. Sollte das alles nichts bringen würde ich vors Familiengereicht gehen. Vorausgesetzt immer, es ist der Wunsch der Kinder. Dafür würde ich alles mögliche versuchen.
14.06.2017 16:28
Sieht schlecht aus...

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatu ng/108003-familienname-von-kind-aendern-lassen
Familienname von Kind ändern lassen
Online-Rechtsberatung von Rechtsanwalt Dr. Dietmar Breer
Stand: 01.05.2013

Frage:

Mein Sohn ist 7 Monate alt, er trägt den Nachnamen seines Vaters, das haben wir so entschieden, weil wir im Sommer heiraten wollten! Nun ist der Kindsvater aber mit einer Anderen Frau abgehauen, und ich möchte, dass der Kleine meinen Familiennamen bekommt! Welchen Weg muss ich da einschlagen? Ich habe das alleinige Sorgerecht!

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Antwort:

Die Umbenennung Ihres Sohnes wird schwierig werden. Das deutsche Recht unterscheidet zwischen dem privatrechtlichen Namensrecht und dem öffentlich – rechtlichen Namensrecht.

Das privatrechtliche Namensrecht ist im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Nach diesen Vorschriften haben Sie und der Kindesvater die Namenserteilung nach § 1617a BGB gewählt (Benennung auf den nicht sorgeberechtigten Elternteil). Diese Namenswahl ist unwiderruflich.

Eine erneute Möglichkeit zu einer zivilrechtlichen Namensänderung könnte erst dann wieder entstehen, wenn Sie heiraten und einen neuen Familiennamen annehmen. Dann kann Ihr Sohn – bei Zustimmung seines Vaters- auf den neuen Familiennamen umbenannt werden.

Nach dem öffentlichen Namensrecht (Namensänderungsgesetz) darf ein Familiennahme nur dann geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das Interesse des Namensträgers an der Namensänderung schutzwürdig und sein Interesse künftig einen anderen Namen führen so gravierend ist, das es das öffentliche Interesse an einer Beibehaltung des einmal gegebenen Namens überwiegt.

Bei Kindern liegt ein solcher Fall z.B. vor, wenn die allein sorgeberechtigte Mutter nach der Ehescheidung ihren früheren Namen wieder angenommen hat. Die von Ihnen geschilderte Situation erscheint mir damit vergleichbar zu sein.

Unerlässlich ist aber in jedem Fall, dass der Wunsch auf (öffentlich-rechtliche) Namensänderung eingehend begründet wird, denn letztlich entscheidet die Behörde, ob die von Ihnen genannten Gründe die Namensänderung rechtfertigen.

Namensänderung ist kostenpflichtig und richtet sich letztlich nach dem Einkommen des Namenträgers, so dass dieses kein unüberwindliches Hindernis sein wird.

Der Antrag ist bei dem örtlichen Standesamt zu stellen. Beizufügen sind Geburtsurkunde, Urkunde über die elterliche Sorge und Urkunden zur früheren Namenswahl. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz gewünscht ist.
Im Zuge des Verfahrens wird eine Stellungnahme des Vaters als Namensgeber eingeholt werden. Sie können das Verfahren insoweit verkürzen, wenn Sie bereits eine notariell erteilte Zustimmung des Vaters zum Namenswechsel vorlegen.
14.06.2017 16:43
Zitat von Missesbings:

Sieht schlecht aus...

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatu ng/108003-familienname-von-kind-aendern-lassen
Familienname von Kind ändern lassen
Online-Rechtsberatung von Rechtsanwalt Dr. Dietmar Breer
Stand: 01.05.2013

Frage:

Mein Sohn ist 7 Monate alt, er trägt den Nachnamen seines Vaters, das haben wir so entschieden, weil wir im Sommer heiraten wollten! Nun ist der Kindsvater aber mit einer Anderen Frau abgehauen, und ich möchte, dass der Kleine meinen Familiennamen bekommt! Welchen Weg muss ich da einschlagen? Ich habe das alleinige Sorgerecht!

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Antwort:

Die Umbenennung Ihres Sohnes wird schwierig werden. Das deutsche Recht unterscheidet zwischen dem privatrechtlichen Namensrecht und dem öffentlich – rechtlichen Namensrecht.

Das privatrechtliche Namensrecht ist im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Nach diesen Vorschriften haben Sie und der Kindesvater die Namenserteilung nach § 1617a BGB gewählt (Benennung auf den nicht sorgeberechtigten Elternteil). Diese Namenswahl ist unwiderruflich.

Eine erneute Möglichkeit zu einer zivilrechtlichen Namensänderung könnte erst dann wieder entstehen, wenn Sie heiraten und einen neuen Familiennamen annehmen. Dann kann Ihr Sohn – bei Zustimmung seines Vaters- auf den neuen Familiennamen umbenannt werden.

Nach dem öffentlichen Namensrecht (Namensänderungsgesetz) darf ein Familiennahme nur dann geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das Interesse des Namensträgers an der Namensänderung schutzwürdig und sein Interesse künftig einen anderen Namen führen so gravierend ist, das es das öffentliche Interesse an einer Beibehaltung des einmal gegebenen Namens überwiegt.

Bei Kindern liegt ein solcher Fall z.B. vor, wenn die allein sorgeberechtigte Mutter nach der Ehescheidung ihren früheren Namen wieder angenommen hat. Die von Ihnen geschilderte Situation erscheint mir damit vergleichbar zu sein.

Unerlässlich ist aber in jedem Fall, dass der Wunsch auf (öffentlich-rechtliche) Namensänderung eingehend begründet wird, denn letztlich entscheidet die Behörde, ob die von Ihnen genannten Gründe die Namensänderung rechtfertigen.

Namensänderung ist kostenpflichtig und richtet sich letztlich nach dem Einkommen des Namenträgers, so dass dieses kein unüberwindliches Hindernis sein wird.

Der Antrag ist bei dem örtlichen Standesamt zu stellen. Beizufügen sind Geburtsurkunde, Urkunde über die elterliche Sorge und Urkunden zur früheren Namenswahl. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz gewünscht ist.
Im Zuge des Verfahrens wird eine Stellungnahme des Vaters als Namensgeber eingeholt werden. Sie können das Verfahren insoweit verkürzen, wenn Sie bereits eine notariell erteilte Zustimmung des Vaters zum Namenswechsel vorlegen.


Das betrifft doch einen ganz anderen Fall (Kind trägt Namen des Kindes) - liebe TS, hast Du denn das alleinige Sorgerecht? Falls nein: Die Chancen für eine ggf. erforderliche Ersetzung der Zustimmung in Eurem Fall kann am ehesten ein Anwalt beurteilen.
TiniBini
9974 Beiträge
14.06.2017 17:47
Wenn alle Stricke reißen kannst du doch noch auf einen Doppelnamen gehen.
Uns wurde gesagt, dass man das noch einige Wochen nach der Hochzeit ändern kann.
Fjörgyn
2765 Beiträge
14.06.2017 18:15
Ab zum Anwalt und Klage einreichen. Zusätzlich, wenn man schon mal da ist , den Umgang regeln lassen. Kann ja nicht sein, dass der werte Herr die Kinder als Druckmittel nutzt.

Grundsätzlich kann ich ihn zwar verstehen, denn ich würde auch nicht wollen, dass meine Kinder wie die neue Partnerin meines Mannes heißen, ABER dann hätte er das auch einfach sagen können. So ist das eine ganz miese Nummer und dann muss er eben mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen. Nicht aufregen, handeln!
Honey...
439 Beiträge
14.06.2017 20:15
Hallo...

Ich habe 12/2014 geheiratet und im April 2015 haben wir auch den Nachnamen meines Sohnes problemlos ändern können! Allerdings hatte ich das alleinige Sorgerecht weswegen es bei uns so einfach ging! Tyler musste aber zustimmen und auch eine Unterschrift geben, da war er 7!
Wie das gewesen wäre wenn wir geteiltes Sorgerecht gehabt hätten weiß ich nicht! Tyler hatte vorher meinem Mädchennamen!

Mein Mann hat 2 Kinder aus erster Ehe und die kleine kam mal auf den Gedanken einen doppelnamen zu machen! Den Namen den sie eh schon hat und zusätzlich den Namen von dem neuen Mann ihrer Mutter! Mein Mann hätte zustimmen müssen und er hätte das auch getan!

Ich wünsch dir aber viel Glück das es vllt dich noch so klappt das alle glücklich sind
14.06.2017 21:11
Klagen wird da aller Voraussicht nach wenig bringen. Das Gericht wird sich nicht ohne Grund über den Willen des sorgeberechtigten Vaters hinwegsetzen. Es ist ja nun nicht so, dass eine kindeswohlgefährdung vorliegt, nur weil die Mutter einen anderen Namen trägt. möglich, dass das mal anderes entschieden wird, aber überwiegende Erfolgsaussichten würde ich da verneinen und ich komme aus dem Bereich.

ist zwar fies, aber da sitzt er wohl am längeren Hebel.
nilou
14066 Beiträge
14.06.2017 21:41
Zitat von zuppilini:

Klagen wird da aller Voraussicht nach wenig bringen. Das Gericht wird sich nicht ohne Grund über den Willen des sorgeberechtigten Vaters hinwegsetzen. Es ist ja nun nicht so, dass eine kindeswohlgefährdung vorliegt, nur weil die Mutter einen anderen Namen trägt. möglich, dass das mal anderes entschieden wird, aber überwiegende Erfolgsaussichten würde ich da verneinen und ich komme aus dem Bereich.

ist zwar fies, aber da sitzt er wohl am längeren Hebel.


Ich hoffe bei so etwas ja wie hier, das dem Vater das vor seinem eigenen Kindern irgendwann zu blöd ist. Die Kids sind ja auch alt genug zu sagen was sie von der ganzen Geschichte halten bzw können sich da eine eigene Meinung dazu bilden. Ist schon traurig wenn man als Vater so eine Tour fährt.
14.06.2017 21:43
Zitat von Nicsisch:

Zitat von zuppilini:

Klagen wird da aller Voraussicht nach wenig bringen. Das Gericht wird sich nicht ohne Grund über den Willen des sorgeberechtigten Vaters hinwegsetzen. Es ist ja nun nicht so, dass eine kindeswohlgefährdung vorliegt, nur weil die Mutter einen anderen Namen trägt. möglich, dass das mal anderes entschieden wird, aber überwiegende Erfolgsaussichten würde ich da verneinen und ich komme aus dem Bereich.

ist zwar fies, aber da sitzt er wohl am längeren Hebel.


Ich hoffe bei so etwas ja wie hier, das dem Vater das vor seinem eigenen Kindern irgendwann zu blöd ist. Die Kids sind ja auch alt genug zu sagen was sie von der ganzen Geschichte halten bzw können sich da eine eigene Meinung dazu bilden. Ist schon traurig wenn man als Vater so eine Tour fährt.


Ja, da bin ich voll bei dir. Nur halte ich eben den Rechtsweg für nicht erfolgsversprechend.
Man kann natürlich immer drohen. Soll wohl Leute geben, bei denen das was bringt.
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