Mütter- und Schwangerenforum

Forderung der Krankenkasse....

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Zwerginator
7678 Beiträge
03.08.2017 19:15
Bei wem will er denn mit in die Familienversicherung?
Anonym 194764
11 Beiträge
03.08.2017 19:15
Zitat von Choco:

Zitat von Anonym 194764:

Zitat von Choco:

Was ich nicht so recht verstehe ist jetzt der Sinn deiner Frage dabei. Hier geht es um den Bruder deines Mannes? Was hat der denn mit eurer Versicherung zu schaffen?


Der Sinn liegt darin, weil er uns sghon oft belogen hat und wir ihm das nicht so abkaufen können...


Okay, ich dachte es geht jetzt irgendwie darum, dass er zu EUCH in die Familienversicherung soll, daher war ich etwas verwirrt.

Wie genau hat de Bruder sich denn diesen Lebensstil über Monate finanziert ohne Job und ohne Arbeitslosengeld?


So kams rüber. Also das mein Mann da was tun soll... aber wir haben da ja keine Ahnung...

Ähm ja. Er lebt bei seiner Freundin und deren Mutter... wie die das so lange mit machen... keine Ahnung
Choco
4203 Beiträge
03.08.2017 19:16
Zitat von Anonym 194764:

Zitat von Anonym 194764:

Zitat von Choco:

Wenn man sich arbeitslos meldet, zahlt da Amt die Beiträge, wenn nicht muss man selbst zahlen. Kann also durchaus sehr gut sein, dass er einen solchen Betrag schuldet. Da ändert auch eine Familienversicherung nichts, das würde aber natürlich nicht noch mehr Schulden Anhäufen. Ist nur die Frage, wo er sich denn mit welcher Begründung Familienversichern soll?


Das verstehen wir eben auch nicht ganz.
Für uns kam das jetzt bisschen rüber, dass er sich irgendwie bei uns mitversichern lassen wollen würde, um die Schulden los zu werden.


Deahalb auch der Gedanke, dass er uns da hoffentlich nicht mit reinziehen kann...


Familienversichern kann man sich bei seinen Eltern oder seinem Ehepartner, nicht bei seinem Bruder.

Und die Schulden wird er zahlen müssen, außer, es geht hier irgendwie um rückwirkende Versicherung, was ich mir kaum vorstellen kann. Vermutlich ist der Sinn der Aussage de Krankenkasse, das einfach weiter Schulden vermieden werden.
Anonym 194764
11 Beiträge
03.08.2017 19:18
Zitat von Choco:

Zitat von Anonym 194764:

Zitat von Anonym 194764:

Zitat von Choco:

Wenn man sich arbeitslos meldet, zahlt da Amt die Beiträge, wenn nicht muss man selbst zahlen. Kann also durchaus sehr gut sein, dass er einen solchen Betrag schuldet. Da ändert auch eine Familienversicherung nichts, das würde aber natürlich nicht noch mehr Schulden Anhäufen. Ist nur die Frage, wo er sich denn mit welcher Begründung Familienversichern soll?


Das verstehen wir eben auch nicht ganz.
Für uns kam das jetzt bisschen rüber, dass er sich irgendwie bei uns mitversichern lassen wollen würde, um die Schulden los zu werden.


Deahalb auch der Gedanke, dass er uns da hoffentlich nicht mit reinziehen kann...


Familienversichern kann man sich bei seinen Eltern oder seinem Ehepartner, nicht bei seinem Bruder.

Und die Schulden wird er zahlen müssen, außer, es geht hier irgendwie um rückwirkende Versicherung, was ich mir kaum vorstellen kann. Vermutlich ist der Sinn der Aussage de Krankenkasse, das einfach weiter Schulden vermieden werden.


Sehr gut. Dann sind wir schon mal raus das gefällt mir jetzt... so böse wie das klingen mag. Aber wir bekommen im Oktober unser erstes Baby. Da kann und will ich mich nicht noch um meinen Schwager auch noch kümmern müssen..

Choco
4203 Beiträge
03.08.2017 19:18
Zitat von Anonym 194764:

Zitat von Choco:

Zitat von Anonym 194764:

Zitat von Choco:

Was ich nicht so recht verstehe ist jetzt der Sinn deiner Frage dabei. Hier geht es um den Bruder deines Mannes? Was hat der denn mit eurer Versicherung zu schaffen?


Der Sinn liegt darin, weil er uns sghon oft belogen hat und wir ihm das nicht so abkaufen können...


Okay, ich dachte es geht jetzt irgendwie darum, dass er zu EUCH in die Familienversicherung soll, daher war ich etwas verwirrt.

Wie genau hat de Bruder sich denn diesen Lebensstil über Monate finanziert ohne Job und ohne Arbeitslosengeld?


So kams rüber. Also das mein Mann da was tun soll... aber wir haben da ja keine Ahnung...

Ähm ja. Er lebt bei seiner Freundin und deren Mutter... wie die das so lange mit machen... keine Ahnung


Auweia.. Naja "selbst schuld" wenn die das mitmachen. Aber nein, dein Mann kann da nichts machen. Er kann nur bis zum 23. Lebensjahr bei seinen Eltern mitversichert werden, soweit ich weiß (bei bestehender Ausbildung länger).
Choco
4203 Beiträge
03.08.2017 19:24
Zitat von Anonym 194764:

Sehr gut. Dann sind wir schon mal raus das gefällt mir jetzt... so böse wie das klingen mag. Aber wir bekommen im Oktober unser erstes Baby. Da kann und will ich mich nicht noch um meinen Schwager auch noch kümmern müssen..


Nö, klingt nicht böse. Wieso sollt ihr seinen Mist ausbaden?
Anonym 194764
11 Beiträge
03.08.2017 19:25
Zitat von Choco:

Zitat von Anonym 194764:

Zitat von Choco:

Zitat von Anonym 194764:

...


Okay, ich dachte es geht jetzt irgendwie darum, dass er zu EUCH in die Familienversicherung soll, daher war ich etwas verwirrt.

Wie genau hat de Bruder sich denn diesen Lebensstil über Monate finanziert ohne Job und ohne Arbeitslosengeld?


So kams rüber. Also das mein Mann da was tun soll... aber wir haben da ja keine Ahnung...

Ähm ja. Er lebt bei seiner Freundin und deren Mutter... wie die das so lange mit machen... keine Ahnung


Auweia.. Naja "selbst schuld" wenn die das mitmachen. Aber nein, dein Mann kann da nichts machen. Er kann nur bis zum 23. Lebensjahr bei seinen Eltern mitversichert werden, soweit ich weiß (bei bestehender Ausbildung länger).


Bin dann mal gespannt, wie das ganze weiter geht
Anonym 194764
11 Beiträge
03.08.2017 19:26
Zitat von Choco:

Zitat von Anonym 194764:

Sehr gut. Dann sind wir schon mal raus das gefällt mir jetzt... so böse wie das klingen mag. Aber wir bekommen im Oktober unser erstes Baby. Da kann und will ich mich nicht noch um meinen Schwager auch noch kümmern müssen..


Nö, klingt nicht böse. Wieso sollt ihr seinen Mist ausbaden?


Wir sind eben seine erste Anlaufstelle. Egal um was es geht.
Er hat sonst zu keinem mehr Kontakt... weder Mutti, noch Vati oder die anderen Geschwister.
shelyra
69109 Beiträge
03.08.2017 20:03
Zitat von Maria123:

Da eine so hohe summe aufgelaufen ist, denke ich, hat er sich weder srbeitsuchend gemeldet noch hat er eine Sozialversicherungspflichtige Arbeit aufgenommen. Ansonsten kommen solch hohe summen nicht auf. Die freiwillige gesetzliche Versicherung kostet 170€ im monat . Meldet man sich daraufhin nicht und tut auch nix, kostet es dann um die 600€, statt der 170€. Hab es selbst Grad durch.

aber auch nur, wenn man angaben über seine einkünfte macht.
ansonsten kann die kk vom höchstsatz ausgehen und das sind locker mehrere hundert € im monat
Maria123
1058 Beiträge
03.08.2017 20:10
Zitat von cookie23:

Zitat von Maria123:

Da eine so hohe summe aufgelaufen ist, denke ich, hat er sich weder srbeitsuchend gemeldet noch hat er eine Sozialversicherungspflichtige Arbeit aufgenommen. Ansonsten kommen solch hohe summen nicht auf. Die freiwillige gesetzliche Versicherung kostet 170€ im monat. Meldet man sich daraufhin nicht und tut auch nix, kostet es dann um die 600€, statt der 170€. Hab es selbst Grad durch.

Wie hast du denn davon erfahren? Ich habe da heute angerufen weil ich was wissen wollte und da würde mir ganz beiläufig gesagt ,dass ich ja gar nicht versichert bin so als ob es das normalste auf der Welt wäre


Naja meine elternzeit endete am 18.07. Da schrieben die mich dann an ob ich eine Sozialversicherungspflichtige Arbeit aufgenommen habe. Habe dann angerufen das ich av 1.8. Arbeitsuchend gemeldet bin. Kam wohl nicht recht an und die vermerkte das nicht

Dann kam das schreiben, da ich mich nicht freiwillig versichert hätte, würden die dann eben ihre Variante in Höhe von 600€ +170€ Rentenversicherung durchsetzen
Maria123
1058 Beiträge
03.08.2017 20:13
Zitat von shelyra:

Zitat von Maria123:

Da eine so hohe summe aufgelaufen ist, denke ich, hat er sich weder srbeitsuchend gemeldet noch hat er eine Sozialversicherungspflichtige Arbeit aufgenommen. Ansonsten kommen solch hohe summen nicht auf. Die freiwillige gesetzliche Versicherung kostet 170€ im monat . Meldet man sich daraufhin nicht und tut auch nix, kostet es dann um die 600€, statt der 170€. Hab es selbst Grad durch.

aber auch nur, wenn man angaben über seine einkünfte macht.
ansonsten kann die kk vom höchstsatz ausgehen und das sind locker mehrere hundert € im monat


Ich sagte denen das ich nur das Kindergeld zur verfügung habe und daraufhin haben sie die 170€ in Raum geschmissen
nici13
652 Beiträge
03.08.2017 20:43
Die Familienversicherunv von Kindern erfolgt ohne weitere Voraussetzungen bis zur Vollendung des 23. Lj. Solange sie nicht erwerbstätig sind. Eine Familienversicherung ist auch rückwirkend Möglich. Somit hätte er durch die Fami keine Schulden mehr bei der GKV. Die entsprechende Rechtgrundlage ist § 10 SGB V.

Eine Familienversicherung geht nur für Kinder oder Ehepartner.
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