Mütter- und Schwangerenforum

Frage wegen Mutterschutz!

Gehe zu Seite:
16.03.2008 22:42
das heißt dan also wenn man vor dem ersten kind gearbeitet hat bekommt man etwas von der kk und beim zweiten sozusagen nicht mehr? ich hab die 6 wochen davor 500 bekommen und danach 600 bin nun mutterschutz wenn ich jetzt im mutterschutz wieder schwanger werden würde dan würde ich nichts mehr von der kk bekommen oder? *ich steh aufn schlauch*
sunshine82
83 Beiträge
17.03.2008 08:18
Zitat von Elli_Pirelli:
Zitat von sandy17:
ICH WUSSTE GAR NICHT DAS MAN GELD BEKOMMT
ich wollte nur wissen wegen der schule ob ich da was vom fa bekomme

Hey Sandy,also die Bescheinigung kannste dir beim nächsten Termin auch schon ausstellen lasse.Du sagst einfach du brauchst die Beischeinigung für die KK über deinen vorraussichtlichen ET.Dann werden in den Vordruck deine Daten ausgefüllt,quasi wie bei einem Rezept.Ganz wichtig du mußt die Rückseite ausfüllen mit Kontodaten etc.pp und dann schickste das deiner KK.Und das kostet in der Regel nichts extra!!!!!Und 8wochen vor deinem ET beginnt deoin Mutterschutz!!!Und ich weiß nicht genau ob Schüler auch Geld von der KK bekommen,denn du hast ja keinen Verdienstausfall.Wirst Du ja dann aber sehen,wenn sie dir zurück schreiben.So,hoffe ich konnte dir weiter helfen???


Stimmt nicht ganz! Die Bescheinigung ist nur 7 wochen gültig, sprich die KK schreibt vor das die Bescheinigung über den ET nicht älter als 7 Wchen sein darf Also erst in der 33 SSW ausstellen lassen! Sonst ist sie nicht gültig für die KK.....
Nina_Nekro
25217 Beiträge
17.03.2008 20:58
Ich habe direkt beim ersten FA-Termin diese Bescheinigung bekommen, kostete 5 € und dort stand dann halt drin, dass die Schwangerschaft bestätigt wurde und wann der Mutterschutz beginnt.
Bei mir beginnt er am 04.04, jedoch schreibt mich meine FÄ ab nächster Woche krank.
17.03.2008 21:30
Zitat von Elli_Pirelli:
bütte gerne doch und auch gerne immer wieder. Ich wußte das auch alles nicht und meine KK hat sich auch um nix gekümmert haben mich über nix informiert etc.pp stand da quasi wie der Ochs im Walde,bis ich bei meiner KK mal auf den Putz gehauen hab und plötzlich hatte ich sogar eine direkte Durchwahl und einen persönlichen Ansprechpartner.Kam mir ziemlich verlassen vor,war ja schließlich meine erste SSW und diese Seite hab ich erst nach der Geburt kennen gelernt,sonst hätte mir bestimmt auch mal jemand von Euch geholfen. Und deshalb freue ich mich,wenn ich hier mal einer von Euch weiter helfen kann.


paula001
3929 Beiträge
17.03.2008 21:34
Zitat von Kiara:
das heißt dan also wenn man vor dem ersten kind gearbeitet hat bekommt man etwas von der kk und beim zweiten sozusagen nicht mehr? ich hab die 6 wochen davor 500 bekommen und danach 600 bin nun mutterschutz wenn ich jetzt im mutterschutz wieder schwanger werden würde dan würde ich nichts mehr von der kk bekommen oder? *ich steh aufn schlauch*


Hatte da bei meiner KK nachgefragt und sie meinte, dass in solch einem Fall die Berechnung aus der Zeit davor, also in etwa soviel wie du beim ersten kind bekommen hast, zählt!
18.03.2008 15:31
achso ok mein freund und ich wollen in 4 moanten das zweite
18.03.2008 16:23
Zitat von sunshine82:
Zitat von Elli_Pirelli:
Zitat von sandy17:
ICH WUSSTE GAR NICHT DAS MAN GELD BEKOMMT
ich wollte nur wissen wegen der schule ob ich da was vom fa bekomme

Hey Sandy,also die Bescheinigung kannste dir beim nächsten Termin auch schon ausstellen lasse.Du sagst einfach du brauchst die Beischeinigung für die KK über deinen vorraussichtlichen ET.Dann werden in den Vordruck deine Daten ausgefüllt,quasi wie bei einem Rezept.Ganz wichtig du mußt die Rückseite ausfüllen mit Kontodaten etc.pp und dann schickste das deiner KK.Und das kostet in der Regel nichts extra!!!!!Und 8wochen vor deinem ET beginnt deoin Mutterschutz!!!Und ich weiß nicht genau ob Schüler auch Geld von der KK bekommen,denn du hast ja keinen Verdienstausfall.Wirst Du ja dann aber sehen,wenn sie dir zurück schreiben.So,hoffe ich konnte dir weiter helfen???


Stimmt nicht ganz! Die Bescheinigung ist nur 7 wochen gültig, sprich die KK schreibt vor das die Bescheinigung über den ET nicht älter als 7 Wchen sein darf Also erst in der 33 SSW ausstellen lassen! Sonst ist sie nicht gültig für die KK.....


äh,also ich hab meine eher bekommen
paula001
3929 Beiträge
18.03.2008 16:26
Mir wurde auch gesagt, höchsten 7 wochen vorher!
18.03.2008 16:27
mh............
Putsch
26805 Beiträge
18.03.2008 16:39
meine wollte nix ausstellen!
musste in meiner schule deshalb meinen mutterpass und den ET kopieren lassen...
18.03.2008 16:51
ich hab nix gezahlt und hab kein geld bekommen aber ne beseinigung ab wann ich in mutterschutz gehe
Goldstern
2946 Beiträge
18.03.2008 17:08
du bekommst kurz vor der entbindung eine bescheinigug vom FA die füllst du aus und schickst die an deine Krankenkasse und die regelt dann den rest!!!
Gehe zu Seite:
  • Dieses Thema wurde 0 mal gemerkt