Mütter- und Schwangerenforum

fragen zu zweitwohnsitz wechselmodel

Anonym 1 (198159)
1 Beiträge
18.06.2018 02:01
Ich hab mal ein paar fragen ohne gleich ein paar gegenfragen zu bekommen. Ich möchte mich nur informieren. Ich finde zu meinen Fragen leider im Internet nicht ähnliche Fälle. Desswegen frage ich hier

Bitte Respektvoll und höflich bleiben. Die Frage wurde Anonym gestellt. es ist nicht ersichtlich ob TE A oder B oder im bekanntenkreis für jemanden fragt.

Also mal angenommen A ( Mutter ) und B ( Vater ) haben gerichtlich vor kurzen das gemeinsame Sorgerecht aufgeteilt.
B will 8 Wochen später das Wechselmodel beantragen.
A ist nicht einverstanden aus mehreren Gründen.
B ist in 2 Orten gemeldet.Einmal Hauptwohnsitz in einem anderen Bundesland und zweitwohnsitz bei seiner Mutter in A`Wohnort.

Hat B dennoch eine Chance gerichtlich gegen A ( Zwangswechselmodel)
Kind geht zur Schule und währe bei Oma von B untergebracht da B volltags arbeitet.
Hat B durch Meldegesetz Konsequenzen bzw ist es Strafbar?
muss B dafür steuern zahlen ?
B zahlt kein Unterhalt und A kommt für die Kosten des Kindes auf
Hort
Mittagessen Schule
Schulmaterial
vereine Tanz /Instrument
Wenn ein Wechselmodel entschieden ist vor Gericht muss dann B für die Kosten mit aufkommen ?
entfällt der Unterhalt ?

Danke , das wars schon

Dieses Thema wurde anonym erstellt, weil:

Privatsphäre aus Gerichtlichen Sorgerechtsstreit

Metalgoth
17541 Beiträge
18.06.2018 05:52
Das Wechselmodell macht bei kleineren Kindern nur Sinn, wenn beide im gleichen Stadtteil wohnen.
Und vor allem muss die Kommunikation zwischen beiden absolut stimmen.
Wenn was vor Gericht muss, schließt es das Wechselmodell in den meisten Fällen eh direkt aus
Nicolche
22651 Beiträge
18.06.2018 06:57
Soweit ich weiß, ist geteiltes Sorgerecht, auch geteilte Kosten. Mein Mann macht es z.b. auch nicht, aber viele Väter die ich kenne, Zahlen zum Unterhalt auch 50% von den zusätzlichen Kosten, Kindergarten, schulgeld, vereinskosten usw.
Babsy
15 Beiträge
18.06.2018 10:55
Wir führen auch das wechselmodell unzwar ist mein großer immer im wöchentlichen Wechsel bei dem anderen.
Da ich momentan in Elternzeit zuhause bin und vom Amt Zuschuss bekomme wird jetzt geprüft ob sein Vater Unterhalt zahlen muss. Bisher hat er nichts gezahlt und ich habe auch sonst alle anderen kosten allein getragen. Das Jugendamt war aufgrund des wechselmodells nicht zuständig und ich hätte höchstens über einen Anwalt prüfen lassen können ob sein Vater unterhaltspflichtig ist. Nun überprüft das Amt es, der große wird für die Tage an dem er bei seinem Vater ist bei mir natürlich raus gerechnet. Ach ja seinen hauptwohnsitz hat er bei mir und ihm geht's mit dem Modell sehr gut. Sein Vater wohnt ungefähr 15 Kilometer von mir entfernt. Unsere Gespräche handeln sich ausschließlich um den großen, mehr möchte ich nicht. Ansonsten klappt es mittlerweile ganz gut,Termine oder sonstiges werden abgesprochen wenn Sie in die Zeit des anderen fallen.
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