Mütter- und Schwangerenforum

Geldfrage! was bekomm ich wirklich?

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13.02.2008 00:01
Zitat von Lilli56:

Was genau hast du nicht verstanden????


Na ich bin seit 1.1 arbeitslos bekomme ich die 330 €?

Zitat:

Hierbei erfolgt keine Anrechnung auf andere Sozialleistungen, wie zum Beispiel das ALG II.

heisst das,das es nicht vom ALG 2 berechnet wird?
Romy
551 Beiträge
13.02.2008 00:05
Ich denke ja, du wirst die 300€ für ein Jahr bekommen und die werden nicht auf das ALGII angerechnet...
14.02.2008 21:37
Zitat von Romy:
Ich denke ja, du wirst die 300€ für ein Jahr bekommen und die werden nicht auf das ALGII angerechnet...


aber mit dem kindergeld verechnet oder
14.02.2008 21:55
ich hab jez mal alg2 beantragt mal schen was kommt...
Schnett
1297 Beiträge
14.02.2008 22:22
Ja das Kindergeld wird mit ins Alg 2 angerechnet. Bei uns hab ich die Anträge fürs Kinder- und Elterngeld beim Standesamt bekommen, wo wir die Vaterschaftsanerkennung gemacht haben!
14.02.2008 23:32
Zitat von Schnett:
Ja das Kindergeld wird mit ins Alg 2 angerechnet. Bei uns hab ich die Anträge fürs Kinder- und Elterngeld beim Standesamt bekommen, wo wir die Vaterschaftsanerkennung gemacht haben!


nachdem das kind da ist,macht man das oder?
Schnett
1297 Beiträge
14.02.2008 23:38
Die Vaterschaftsanerkennung? Die kann man vor der Geburt machen. Hast nach der Geburt genügend andere Behördengänge zu machen! So kannste die Anträge schon fertig machen und wenn die Maus dann da ist Geburtsdatum eintragen und wegschicken! So hab ich es zu mindest gemacht. War damals im 8 Monat gewesen.
14.02.2008 23:46
Zitat von Schnett:
Die Vaterschaftsanerkennung ? Die kann man vor der Geburt machen. Hast nach der Geburt genügend andere Behördengänge zu machen! So kannste die Anträge schon fertig machen und wenn die Maus dann da ist Geburtsdatum eintragen und wegschicken! So hab ich es zu mindest gemacht. War damals im 8 Monat gewesen.


mach ich beim jugendamt oder?

tja wenn man nur wüsste was man alles für behördengänge zu machen hat
Schnett
1297 Beiträge
14.02.2008 23:56
Die Vaterschaftsanerkennung machste beim Standesamt. Das Sorgerecht beim Jugendamt. Weis ja jetzt nicht ob ihr verheiratet seit?! Wenn ja dann braucht ihr das nicht mit dem Sorgerecht, wenn nicht müsst ihr das dann dort machen damit ihr Beide zur Hälfte das Sorgerecht habt! Ansonsten hast du es dann alleine!
Du musst deine Krankenkasse anschreiben oder dort anrufen um dir den ANtrag schicken zu lassen, damit dein Kind über dich versichert wird. Nach der Geburt kommt eine Tante ins KH vom Standesamt und nimmt die Daten von deinem Kind auf! Nach 5 Tagen könnt ihr dann dort (oder war es das Einwohnermeldeamt, ich weis es gerade nicht mehr) die Geburtsurkunden und die Nachweise abholen. Die Geburtsnachweise brauchst du, wegen den Anträgen fürs Kindergels und Elterngeld. Außerdem musst du nach dem du aus dem KH kommst bei deinem ausgesuchten Kinderarzt anrufen um dir einen Termin zur U3 geben zu lassen und beim Orthopäden Termin holen, wegen Hüftultraschall. Aber das sagt dir der Kinderarzt im KH auch nochmal. Ich glaub das war erstmal das wichtigste, was mir um die Uhrzeit einfällt *grins*
17.02.2008 18:57
Zitat von Schnett:
Die Vaterschaftsanerkennung machste beim Standesamt. Das Sorgerecht beim Jugendamt. Weis ja jetzt nicht ob ihr verheiratet seit?! Wenn ja dann braucht ihr das nicht mit dem Sorgerecht, wenn nicht müsst ihr das dann dort machen damit ihr Beide zur Hälfte das Sorgerecht habt! Ansonsten hast du es dann alleine!


ich kann doch auch gemeinsames sorgerecht beantragen auch wenn wir nicht verheiratet sind oder?
Putsch
26805 Beiträge
17.02.2008 19:03
also vaterschaftsanerkennung kann man beim jugendamt oder beim standesamt machen - wir machens am dienstag beim jugendamt es können halt immer nur bestimmte leute unterzeichnen
Putsch
26805 Beiträge
17.02.2008 19:04
@ sandy: mir wollten sie sagen ich brauche kein alg2, meine eltern haben doch genug ....frechheit! aber wir haben gekämpft und jetzt hab ichs
Schnett
1297 Beiträge
17.02.2008 19:08
Zitat von Collchen30:
Zitat von Schnett:
Die Vaterschaftsanerkennung machste beim Standesamt. Das Sorgerecht beim Jugendamt. Weis ja jetzt nicht ob ihr verheiratet seit?! Wenn ja dann braucht ihr das nicht mit dem Sorgerecht, wenn nicht müsst ihr das dann dort machen damit ihr Beide zur Hälfte das Sorgerecht habt! Ansonsten hast du es dann alleine!


ich kann doch auch gemeinsames sorgerecht beantragen auch wenn wir nicht verheiratet sind oder?

Ja klar, beim Jugendamt, nach der Geburt!
Bekommt es dann Beide zu gleichen Teilen!
07.03.2008 00:39
Wißt Ihr vielleicht welche Steuergruppe man hat wenn man heiratet?

welche nachteile habe ich,wenn ich jetzt heirate?
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